Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Projekt "Recht haben, Recht bekommen"


Auch wenn Sie Recht haben, bedeutet das nicht immer, dass Sie auch Recht bekommen. Viele Menschen mit Behinderung haben diese Erfahrung schon gemacht. Zum Beispiel, wenn sie einen Antrag auf einen Grad der Behinderung gestellt haben. Oder wenn jemand sie diskriminiert hat.

Damit das anders wird, hat die Aktion Mensch das Projekt „Recht haben, Recht bekommen“ gestartet. Das Ziel ist, dass sich Menschen mit Behinderung öfter wehren und sich für ihr gutes Recht einsetzen.

Weil Recht, Gerechtigkeit und Gesetze nicht so einfach zu verstehen sind, baut die Aktion Mensch verschiedene Formate auf:

1. Info-Texte in Einfacher Sprache im Familienratgeber

Was ist eine „Rechtsbehelfsbelehrung“? Muss ich beim Widerspruch eine Frist einhalten? Wo bekomme ich Beratung zu Anträgen oder rechtlichen Fragen? Diese und noch viel mehr Fragen beantworten wir in den Artikeln im Familienratgeber. Wie gewohnt in Einfacher Sprache. Denn wer sein Recht kennt, kann es auch besser fordern. Und wer sein Recht versteht, hat auch weniger Angst vor Widerspruch, Beschwerden, Kosten oder langen Gerichtsverfahren.

Diese Texte in Einfacher Sprache finden Sie im Familienratgeber:

Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können
Im Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt sich zu wehren, zum Beispiel: Widerspruch, Klage, Beschwerde, Unterschriften-Aktion oder Schlichtungsverfahren.

Warum es sich lohnen kann, Beschwerde, Widerspruch oder Klage einzureichen
Viele Menschen denken, dass sich Wehren nicht lohnt. Dass man am Ende ja doch nicht recht bekommt. Doch das stimmt so nicht. Lesen Sie im Artikel Gründe, warum sich Wehren lohnt.

Beschwerde einlegen: Diese Möglichkeiten gibt es
Hat eine Behörde oder ein Unternehmen Sie falsch informiert oder schlecht behandelt? Dann können Sie sich beschweren. Im Artikel erfahren Sie verschiedene Beschwerde-Möglichkeiten.

Wie lege ich Widerspruch ein?
Sie haben einen Antrag zum Beispiel auf einen Pflegegrad gestellt. Und die Behörde schickt Ihnen eine Ablehnung oder einen viel zu niedrigen Pflegegrad. Jetzt können Sie sich mit einem Widerspruch wehren.

Klage vor dem Sozialgericht
Wenn Krankenkassen, Rentenversicherungen oder andere Behörden Ihren Widerspruch ablehnen, können Sie dagegen klagen.

Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage: kostenlose und kostenpflichtige Angebote
Für viele Menschen ist es sehr schwer einzuschätzen: Ist der Bescheid von der Krankenkasse in Ordnung? Sollte ich Widerspruch einreichen? Welche Rechte habe ich gegenüber der Pflegeversicherung? Im Artikel lernen Sie verschiedene Beratungsmöglichkeiten kennen.

Prozesskostenhilfe
Manche Menschen haben nur wenig Geld. Für sie ist es schwierig, einen Gerichtsprozess, Anwalt oder Anwältin zu bezahlen. Hier hilft die Prozesskostenhilfe.

Strafanzeige
Menschen mit Behinderung sind manchmal Opfer von Straftaten. Frauen mit Behinderung erleben zum Beispiel viel öfter sexuelle Gewalt als Frauen ohne Behinderung. In solchen Fällen sollten Sie Strafanzeige stellen.

Schadensersatz
Wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Das nennt man Schadensersatz. Sie können auch Schadensersatz bekommen, wenn jemand Sie seelisch oder körperlich verletzt hat.

Schmerzensgeld
Wer körperlich oder seelisch verletzt wurde, kann dafür Schmerzensgeld erhalten. Schmerzensgeld ist eine Form von Schadensersatz.

2. Fachtexte, Interviews und Gastbeiträge von Expert*innen

Warum ist Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe? Welche Rolle spielen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) oder das Bundesteilhabegesetz (BTHG)? Im Aktion Mensch Fachportal „Recht“ erfahren Sie in Fachartikeln, Interviews und Berichten, wie sich das Rechtssystem für Menschen mit Behinderung verändert hat und was noch besser werden muss.

Diese Texte in Alltagssprache finden Sie im Fachportal „Recht“:

  • Viele Menschen mit Behinderung haben dafür gekämpft, eine echte rechtliche Teilhabe zu bekommen. Im Artikel Alles was Recht ist erfahren Sie, wie sich die Gesetze im Laufe der Zeit verändert haben. Und was noch besser werden muss.
  • Im Artikel Rechtlich fehlt noch einiges erklären Nancy Poser und Horst Frehe, beide Mitglieder des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), wo es bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland noch mangelt.
  • Vier Expert*innen* aus unterschiedlichen Fachbereichen mit und ohne Behinderung erklären im Artikel Menschenrechte in der Krise, wie ein ethischer Umgang mit sogenannten Risikogruppen in der Coronakrise gelingen könnte.
  • Mit einer Verbandsklage können Verbände stellvertretend für Ihre Mitglieder Recht und Regeln einfordern. Lesen Sie im Artikel "Verbandsklagen: Gemeinsam gegen Goliath" wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband mit Förderung der Aktion Mensch Verbandsklagen bekannter machen will.
  • Über Webseiten von „Legal Tech"- Anbieter*innen ist es manchmal möglich, leicht sein Recht zu bekommen. Im Artikel "Automatisch Recht bekommen" lesen Sie, wie das funktioniert.
  • Fünf Menschen mit ohne Behinderung berichten im Artikel "Wehren lohnt sich" davon, wie sie sich erfolgreich gegen Behörden gewehrt haben oder wie sie anderen dabei geholfen haben.

3. Aktion Mensch Förderung

Wer sein Recht einfordern möchte, muss es zunächst einmal kennen. Für viele Menschen mit Behinderung und deren Familien ist dies schon die erste Hürde. Oft fehlen zudem der Mut, die Kraft und die Zuversicht, dass sich das Wehren auch lohnen kann.

An diesem Punkt setzt die neue Förderung der Aktion Mensch an: Projekte, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, ihr Recht besser kennenzulernen und es durchzusetzen, können einen Förderantrag stellen. Außerdem soll die Förderung im Bereich „Recht haben, Recht bekommen“ dazu beitragen, dass sich Projekte, Träger oder Expert*innen besser vernetzen und ihr Wissen bündeln. Die Aktion Mensch Förderung will dazu beitragen, dass mehr Menschen mit Behinderung und deren Familien den Mut, die Kraft und das Wissen aufbauen können, sich für ihr gutes Recht einzusetzen.

Anträge können Sie ab sofort stellen.

4. Online-Fachveranstaltung "Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen zum Recht"

Die Aktion Mensch führte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein virtuelles Fachgespräch zum Thema „Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen – Artikel 13 der UN- Behindertenrechtskonvention“ durch.

Zur Dokumentation des Fachgesprächs

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/kompakt-infos/recht-haben-recht-bekommen.php

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