Arbeiten mit Behinderung: Ämter und Beratungs-Stellen
Für Menschen mit Behinderung ist es oft nicht leicht:
Einen Arbeits-Platz zu finden.
Sie können dafür an verschiedenen Orten Unterstützung bekommen.
Zum Beispiel:
- Bei
- und bei .
In diesem Text können Sie lesen:
Wo Sie bei der Suche nach einem Arbeits-Platz
Unterstützung bekommen können.
Die Agentur für Arbeit
Die ist ein .
Die dort die Menschen zum Beispiel dazu:
Wie sie einen Arbeits-Platz finden können.
Und sie suchen für die Menschen:
- Nach
- und nach Stellen-.
Auf der von der Agentur für Arbeit
können Sie mehr Informationen zu dem Thema lesen:
Menschen mit Behinderung und Arbeit.
Dort gibt es auch Informationen in Leichter Sprache.
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite: Agentur für Arbeit.
Die Zentrale Auslands-Vermittlung und Fach-Vermittlung
Das kurze Wort dafür ist: ZAV.
Das ist ein Amt.
Es gehört zur Agentur für Arbeit.
Die Mitarbeiter von der ZAV
helfen verschiedenen Menschen-Gruppen dabei:
Einen Arbeits-Platz zu finden.
Die Menschen können zum Beispiel Beratung dazu bekommen:
Wie sie eine gute schreiben können.
Unterstützung für Akademiker mit Behinderung
Eine Gruppe von der ZAV hilft Menschen mit Behinderung,
die einen Beruf an einer gelernt haben.
Diese Menschen heißen auch: mit Behinderung.
Die Mitarbeiter von der ZAV suchen nach guten Stellen-Angeboten
für Akademiker mit Behinderung.
Und sie schicken
eine mit den Stellen-Angeboten an die Menschen.
Das machen sie 1-mal in 2 Wochen.
Wenn Sie auch die E-Mails bekommen wollen:
Dann können Sie sich dafür anmelden.
Dafür müssen sie eine E-Mail an die ZAV schicken.
Das ist die :
zav.sbakademiker-stellen@arbeitsagentur.de
Kontakt
Sie können bei der ZAV anrufen.
Oder Sie können eine E-Mail schicken.
Telefon: 0228 5 02 08 28 76
E-Mail: zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite: ZAV.
Der Integrations-Fach-Dienst
Der ist eine Beratungs-Stelle.
Zum Beispiel:
- Für Menschen mit Behinderung
- und für .
Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Der Integrations-Fach-Dienst hat viele Aufgaben.
Er hilft Menschen mit Behinderung:
Wenn sie auf dem arbeiten wollen.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung arbeiten da,
wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten.
Zum Beispiel:
- Im Büro,
- im Super-Markt
- oder in einer großen .
Diese Sachen macht der Integrations-Fach-Dienst
für Menschen mit Behinderung:
- Er hilft Menschen mit Behinderung:
Wenn sie einen neuen Arbeits-Platz haben. - Er hilft bei Problemen am Arbeits-Platz.
- Er prüft die Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Dabei schaut er:
Ob die Bewerbungen gut geschrieben sind.
Und der Integrations-Fach-Dienst
unterstützt Menschen mit Behinderung auch:
- Wenn sie das bekommen wollen.
Das ist Geld vom Amt. - Oder wenn sie eine haben wollen.
Unterstützung für Arbeit-Geber und andere Menschen
Der Integrations-Fach-Dienst macht Beratungen für Arbeit-Geber.
Zum Beispiel wenn ein Arbeit-Geber überlegt:
Wie ein guter Arbeits-Platz
für Menschen mit Behinderung sein muss.
Der Integrations-Fach-Dienst hilft Schülern und Schülerinnen:
Wenn sie einen suchen.
Und er arbeitet mit anderen Stellen zusammen.
Zum Beispiel:
- Mit der Agentur für Arbeit,
- mit den
- und mit den .
Hier kommen Sie zur Internet-Seite: Integrations-Fach-Dienste.
Dort können Sie nach-schauen:
Welcher Integrations-Fach-Dienst in Ihrer Stadt arbeitet.
Oder welcher Integrations-Fach-Dienst in ihrem arbeitet.
Das Integrations-Amt
Das unterstützt:
- Menschen mit Behinderung
- und Arbeit-Geber.
In den 2 :
- Bayern
- und Nordrhein-Westfalen
heißt das Integrations-Amt anders.
Es heißt dort: Inklusions-Amt.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Die Fach-Leute vom Integrations-Amt
unterstützen Menschen mit Behinderung:
- Damit sie einen guten Arbeits-Platz finden.
Oder damit sie einen Ausbildungs-Platz finden. - Und damit sie ihren Arbeits-Platz behalten können.
Das Integrations-Amt gibt Geld für verschiedene Sachen:
Zum Beispiel:
- Für ,
- für Weiter-Bildungen
- oder für Übersetzungen.
Unterstützung für Arbeit-Geber
Das Integrations-Amt macht Beratungen für Arbeit-Geber.
Zum Beispiel:
Wenn die Arbeit-Geber einen Arbeits-Platz
an Menschen mit Behinderung geben wollen.
Und das Integrations-Amt prüft:
Ob die Mitarbeiter in einem Betrieb
einen Menschen mit Behinderung .
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite: Integrations-Ämter.
Dort können Sie auch einige Informationen in Leichter Sprache lesen.
Die Ausgleichs-Abgabe
In Deutschland müssen die Betriebe Geld bezahlen:
Wenn sie nicht genug Arbeits-Plätze
für Menschen mit Behinderung haben.
Das Geld heißt in schwerer Sprache: .
Die Integrations-Ämter bekommen das Geld.
Im steht:
Wenn ein Betrieb 20 Arbeits-Plätze hat,
dann muss er 1 Arbeits-Platz
an einen Menschen mit Behinderung geben.
Sonst muss der Betrieb Geld an das Integrations-Amt geben.
Die Betriebe können Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Behinderung Arbeits-Plätze geben.
Die Berufliche Rehabilitation
Das kurze Wort dafür ist: .
Die berufliche Reha soll Menschen mit Behinderung
zum Beispiel dabei helfen:
- Dass sie einen guten Arbeits-Platz finden.
- Dass sie bei der Arbeit nur wenig Hilfe brauchen.
- Und dass sie wieder an ihrem Arbeits-Platz arbeiten können.
Zum Beispiel:
Wenn sie einen Unfall hatten.
Es gibt verschiedene Orte,
wo Menschen mit Behinderung berufliche Reha bekommen können.
Zum Beispiel:
- In Reha-,
- in Förder-Schulen,
- in Berufs--Werken,
- in Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
- und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung.
Die Schwer-Behinderten-Vertretung in Betrieben
Die macht sich im Betrieb
für die Rechte von Menschen mit Behinderung stark.
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 ist auf-geschrieben:
Dass es in jedem Betrieb mit mehr als 5 Mitarbeitern
1 Schwer-Behinderten-Vertretung geben muss.
Die Schwer-Behinderten-Vertretung macht zum Beispiel Beratungen.
Und sie hilft auch:
Wenn ein Mensch mit Behinderung neu im Betrieb ist.
Zum Beispiel:
Ein Mensch mit Behinderung will bei einem Betrieb arbeiten.
Aber er hat noch Fragen zur Arbeit dort.
Oder er hat noch Fragen zur Bewerbung.
Dann kann er erstmal
bei der Schwer-Behinderten-Vertretung vom Betrieb anrufen.
Die Schwer-Behinderten-Vertretung
kann auch beim dabei sein:
Wenn der Mensch mit Behinderung das will.
So können die Menschen heraus-finden,
ob es in einem Betrieb eine Schwer-Behinderten-Vertretung gibt:
Die Menschen können bei verschiedenen Stellen fragen.
Zum Beispiel:
- Bei der Agentur für Arbeit
- oder beim Integrations-Amt.
Menschen mit Behinderung können Unterstützung von Gruppen bekommen
In Deutschland gibt es verschiedene Gruppen:
Die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stark machen.
Zum Beispiel:
- ,
- oder Selbst-Vertretungen.
Bei vielen Gruppen können die Menschen auch Hilfe bekommen:
Wenn sie einen Arbeits-Platz suchen.
Und sie können dort viele Informationen bekommen.
Oft weiß die EUTB:
Welche Gruppen es in einer Stadt gibt.
Auf der Internet-Seite können Sie nach Gruppen suchen.
Und sie können Informationen in Leichter Sprache lesen.
Hier geht es zur Internet-Seite: EUTB