Betreuung von Kindern, die noch nicht 3 Jahre alt sind
Seit 2013 gibt es im neue Regeln
für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Die neuen Regeln stehen in diesem Gesetz:
Sozialgesetzbuch 8, Paragraph 24.
In den neuen Regeln steht:
Alle Kinder unter 3 Jahren haben das Recht,
Betreuung zu bekommen.
Zum Beispiel Betreuung bei einer Tagesmutter oder in der Kita.
Kita ist kurz für: Kindertagesstätte.
So können Eltern schnell wieder arbeiten,
wenn ihr Kind geboren ist.
Mit den Regeln im Gesetz soll die Betreuung
für die Kinder noch besser werden.
Und Kinder mit und ohne Behinderung sollen zusammen Betreuung bekommen.
Aber es gibt noch zu wenige Betreuungs-Plätze
für Kinder unter 3 Jahren.
Kinder unter 3 Jahren nennt man auch:
U3-Kinder.
Was ist Kinder-Tagespflege?
Kinder-Tagespflege heißt:
Eine Person betreut Kinder unter 3 Jahren.
Diese Person nennt man: Tagesmutter.
Es gibt auch Tagesväter.
Wir benutzen hier nur das Wort Tagesmutter.
Aber wir meinen immer beide.
Eine Tagesmutter betreut und erzieht die Kinder.
Und die Tagesmutter hilft den Kindern,
dass sie krabbeln, laufen und sprechen lernen.
Das nennt man auch: .
Wo ist die Kinder-Tagespflege?
Die Betreuung kann zuhause beim Kind sein
oder zuhause bei der Tagesmutter.
Oder die Tagesmutter mietet extra Räume
für die Betreuung.
Bessere Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
Die Bundesregierung will:
Die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
soll noch besser werden.
Es soll mehr Betreuungs-Plätze für Kinder geben.
Darum hat die Bundesregierung
verschiedene Gesetze gemacht.
Zum Beispiel:
Eltern können entscheiden:
Soll ihr Kind bei einer Tagesmutter oder
in einer Kita oder Kinderkrippe betreut werden?
Die Betreuung bei einer Tagesmutter ist
genauso gut wie in einer Kita oder Kinderkrippe.
Eltern haben das Recht auf
zu einem Betreuungs-Platz.
Und sie haben das Recht auf Hilfe
bei der Suche nach einem Betreuungs-Platz.
Oft ist die Beratung und Hilfe vom Jugendamt.
Tagesmütter haben auch das Recht,
Beratung zu bekommen.
Oft ist die Beratung vom Jugendamt.
Tagesmütter müssen immer wieder
Kurse über Kinder-Tagespflege machen.
Das nennt man: Fortbildung oder Weiterbildung.
Und Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis,
dass sie Kinder betreuen dürfen.
Die Erlaubnis heißt: Betreuungs-Erlaubnis.
Tagesmütter bekommen die Betreuungs-Erlaubnis
vom Jugendamt.
Inklusion in der Kinder-Tagespflege
Bei geht es darum:
Alle können überall dabei sein und mitmachen.
Keiner wird ausgeschlossen.
Darum sollen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen Betreuung bekommen.
Jedes Kind hat ein Recht
auf einen Betreuungs-Platz.
Das gilt für Kinder mit und ohne Behinderung.
Das steht im Gesetz.
Aber einige Tagesmütter haben Angst,
Kinder mit Behinderung zu betreuen.
Die Tagesmütter haben vielleicht Angst,
etwas falsch zu machen.
Oder die Tagesmütter wissen nicht,
wie man ein Kind mit Behinderung betreut.
Die Bundesregierung will:
Mehr Tagesmütter sollen
Kinder mit Behinderung betreuen.
Es soll auch mehr Projekte zur Inklusion
in der Kinder-Tagespflege geben.
Dafür gibt die Bundesregierung zum Beispiel Geld.
So sollen mehr Kinder mit und ohne Behinderung zusammen Betreuung bekommen.
In einigen Städten gibt es auch schon
Büros für Inklusion.
Diese Büros heißen oft: Inklusionsstellen.
Inklusionsstellen machen Beratung über Inklusion.
Der Fachdienst Inklusion in Bonn
In der Stadt Bonn gibt es eine Inklusionsstelle
für die Kinder-Tagespflege.
Die Inklusionsstelle heißt: Fachdienst Inklusion.
Der Fachdienst Inklusion macht Beratung
für die Eltern von Kindern mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Unterstützung braucht das Kind?
- Wie lange soll das Kind betreut werden?
- Welche Tagesmütter können
das Kind mit Behinderung betreuen?
Der Fachdienst Inklusion macht die Beratung meistens zuhause bei den Eltern.
Vielleicht haben Eltern schon eine Tagesmutter.
Dann berät der Fachdienst Inklusion
zum Beispiel zu diesen Themen:
- Hilfe für Kinder mit Behinderung bei Dingen, die sie noch nicht gut können.
Zum Beispiel: Sprechen oder sich bewegen.
Das nennt man auch: Frühförderung. - für das Kind mit Behinderung
- Wechsel von der Betreuung
bei der Tagesmutter in den Kindergarten.
Mehr
Mehr Infos zum Fachdienst Inklusion in Bonn
finden Sie hier.
In anderen Städten gibt es oft
auch Inklusionsstellen.
Mehr Infos dazu hat das Jugendamt.
Wichtige Regeln für Tagesmütter
Betreut die Tagesmutter nur ab und zu Kinder?
Dann braucht sie keine Betreuungs-Erlaubnis.
Will eine Tagesmutter bei sich zuhause
Kinder für 3 Monate oder länger betreuen?
Dann braucht sie eine Betreuungs-Erlaubnis.
Das steht im Gesetz.
Tagesmütter müssen für die Betreuungs-Erlaubnis
einen bei der Stadt machen.
Im Gesetz stehen Regeln für Tagesmütter.
Zum Beispiel:
Eine Tagesmutter darf alleine nur
5 oder weniger Kinder betreuen.
Aber jede Stadt kann auch
eigene Regeln für Tagesmütter machen.
2 Tagesmütter können auch
zusammen Kinder betreuen.
Dazu die Tagesmütter Räume,
in denen sie die Kinder betreuen.
Das nennt man:
Betreuung in Großtagespflegestellen.
Jede Tagesmutter braucht dafür
eine Betreuungs-Erlaubnis.
2 Tagesmütter dürfen zusammen
nur 9 oder weniger Kinder betreuen.
Mehr Infos zur Betreuung
in Großtagespflegestellen hat das Jugendamt.
Wichtige Gesetze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Sozialgesetzbuch 8, 24, Absatz 1
In diesem Teil vom Gesetz steht:
Eltern von Kindern unter 3 Jahren haben ein Recht
auf einen Betreuungs-Platz für ihr Kind.
Der Platz kann in der Kita oder
bei einer Tagesmutter sein.
Aber die Eltern haben das Recht nur dann:
- Die Betreuung ist wichtig für das Kind.
So kann sich das Kind gut entwickeln
und Neues lernen. - Die Betreuung ist wichtig für die Eltern.
So können die Eltern
- zur Arbeit gehen.
- eine Arbeit suchen.
- zur Schule gehen.
- eine machen.
- ein machen.
Sozialgesetzbuch 8, Paragraf 24, Absatz 2
In diesem Teil vom Gesetz steht:
Die Eltern haben dieses Recht auch,
wenn sie keine Arbeit haben.
Es ist egal, ob die Eltern arbeiten oder nicht.
Sozialgesetzbuch 8, Paragraf 22a, Absatz 4
In diesem Teil vom Gesetz steht:
Kinder mit und ohne Behinderung sollen zusammen betreut werden.
Jugendämter und sollen dafür gut zusammenarbeiten.