Frei-fahrten in Bus und Bahn
Manche Menschen mit einer
müssen im Bus und in der Bahn kein Geld bezahlen.
Sie fahren im umsonst.
Aber nur in der 2. Klasse.
Das gilt überall in Deutschland.
Das brauchen Sie dafür:
- 1 .
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. - 1 bestimmtes im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Zum Beispiel:- G =
- aG = außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
- Gl = Gehörlos
- Bl = Blind
- H = Hilflos
Das ist noch wichtig:
- Sie müssen ihren Schwer-Behinderten-Ausweis dabei haben.
- Und Sie müssen Ihre dabei haben.
Die Wert-Marke gibt es beim .
Oder bei einem anderen
in Ihrer Stadt.
Sie kostet für 1 Jahr 80 Euro.
Für ein halbes Jahr kostet sie 40 Euro.
Wenn Sie die Wert-Marke nicht mehr brauchen:
Dann können Sie die Wert-Marke
beim Versorgungs-Amt wieder abgeben.
Und Sie bekommen Geld zurück:
Wenn Ihre Wert-Marke noch gültig ist.
Manche Menschen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.
Zum Beispiel:
- Menschen mit dem Merk-Zeichen Bl für Blind.
- Menschen mit dem Merk-Zeichen H für Hilflos.
- Menschen, die bekommen.
Begleit-Person und Hund
Wenn Sie in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen B haben:
- Dann darf eine mitfahren.
- Oder Sie dürfen Ihren Hund mitnehmen.
Dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen Bl steht:
Dann darf Ihr Blinden-Hund mitfahren.
Dafür müssen sie kein Geld bezahlen.
Noch mehr Informationen
Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
ÖPNV-Info
ÖPNV ist die Abkürzung für: Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr
Informationen für Menschen mit Behinderung,
die mit Bus und Bahn reisen.