Pflegebedürftig - Was heißt das?

Ein Mann und eine Frau stehen an einem Pflegebett.

Menschen können pflege-bedürftig sein.
Das bedeutet:

  • Die Menschen brauchen bei vielen Sachen Hilfe.
    Zum Beispiel:
    • Beim Einkaufen
    • oder beim Anziehen.
  • Oder die Menschen brauchen Pflege von anderen Menschen.
    Zum Beispiel, weil sie:

Menschen sind pflege-bedürftig:
Wenn sie die Hilfe für mindestens 6 Monate brauchen.

Eine Hand schreibt etwas auf ein Blatt Papier.

Die Menschen können Geld von der Pflege-Versicherung bekommen.
Wenn sie Pflege brauchen.
Dafür müssen die Menschen einen Antrag schreiben.
Zum Beispiel:

  • Einen Brief
  • oder eine E-Mail.

Am besten ist es:
Wenn die Menschen den Antrag so früh wie möglich schreiben.
Denn dann können sie auch früher Geld bekommen.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann schreibt auf ein Blatt Papier.

Den Antrag schicken die Menschen dann an die Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Versicherung gehört zu der Kranken-Versicherung.

Auch Familien-Angehörige
oder Freunde können den Antrag schreiben.

Zwei Hände, dazwischen Geldscheine.

Die Pflege-Versicherung prüft dann:

  • Wie viel Pflege-Geld der Mensch bekommt.
  • Und welchen Pflege-Grad der Mensch hat.

Mehr Informationen zu dem Pflege-Grad
können Sie im Familien-Ratgeber bekommen.
Dort gibt es den Text:
Wie bekomme ich einen Pflege-Grad?

Eine Frau hilft einer anderen Frau beim Anziehen.

Oder die Menschen bekommen Pflege von einem Pflege-Dienst.
Der Pflege-Dienst hilft den Menschen zum Beispiel:

  • Beim Duschen,
  • beim Kochen,
  • beim Aufstehen
  • oder beim Putzen von der Wohnung.

Diese Sachen heißen: Pflege-Leistungen.

Eine Frau gibt Tabletten an zwei Patienten aus.

Manchmal können die Familien-Angehörigen
die Pflege für eine bestimmte Zeit nicht machen.
Zum Beispiel:
Weil sie im Urlaub sind.
Dann kann ein Pflege-Dienst den Menschen pflegen.
Oder der Mensch kann für eine kurze Zeit in einem Pflege-Heim wohnen.
Das heißt auch: Kurzzeit-Pflege.
Für diese Sachen gibt die Pflege-Versicherung auch Geld.

Menschen mit Behinderungen können auch Geld von der Pflege-Versicherung bekommen

Zwei Hände, dazwischen Geldscheine.

Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Pflege.
Wenn diese Menschen in einem Pflege-Heim leben:
Gibt die Pflege-Versicherung ihnen 2 Hundert 66 Euro im Monat.
Die Menschen mit Behinderung bekommen auch Eingliederungs-Hilfe.
Das ist Geld vom Staat.

Eine Gruppe von Menschen sitzt an einem Tisch beim Essen. Daneben Geldscheine.

Manche Menschen mit Behinderungen
leben in einer ambulant unterstützten Wohn-Gruppe.
Sie können 2 Hundert 14 Euro
von der Pflege-Versicherung bekommen.

Beratung zur Pflege

Ein Mann sitzt vor einem Blatt Papier. Über ihm eine Sprechblase mit einem Fragezeichen.

Wenn 1 Mensch Pflege braucht,
dann gibt es oft viele Fragen.
Zum Beispiel:

  • Wie kann der Mensch zu Hause gute Pflege bekommen?
  • Welches Geld bekommt der Mensch von der Pflege-Versicherung?
  • Welche Pflege-Dienste gibt es?

 

  • Menschen die Pflege brauchen
  • und ihre Familien-Angehörigen

haben ein Recht auf eine Beratung zur Pflege.

Eine Beraterin sitzt am Schreibtisch.

Beratung bekommen die Menschen zum Beispiel:

Das sind besondere Beratungs-Stellen.
Dort können die Menschen Beratung zum Thema Pflege bekommen.

Die Beratung kann auch bei den Menschen zu Hause gemacht werden.
Oder sie kann in einem Pflege-Heim gemacht werden.
Wenn ein Mensch dort lebt.

Beratung am Telefon oder mit E-Mail

Auf dem Bild ist eine Frau zu sehen.

Beratung von der AWO
 
Die AWO ist ein Wohlfahrts-Verband.
Dort gibt es Beratungen für:

  • Menschen die Pflege brauchen
  • und für alte Menschen.

Die Beratung kostet kein Geld.
Die Menschen können dort anrufen.
Wenn sie eine Beratung machen möchten.
Oder die Menschen können eine E-Mail schreiben.

Telefon: 0800 60 70 11 0
E-Mail: info@awo.org

Ein Telefon und ein Computer mit Bildschirm.

Beratung vom Familien-Ministerium
 
Das Familien-Ministerium macht auch Beratungen.
Die Menschen können dort mit dem Telefon anrufen:

  • Immer von Montag bis Donnerstag.
  • Von 9 Uhr bis 18 Uhr.

Oder die Menschen können eine E-Mail schreiben.

Telefon: 030 20 17 91 31
E-Mail: info@wege-zur-pflege.de

Weitere Familienratgeber-Texte zum Thema:

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