Diese Aufgaben hat die rechtliche Betreuung
Der oder die Betreuerin
darf nur die Sachen machen,
die betreute Menschen selbst nicht mehr machen können.
Welche Sachen das sind,
bestimmt das .
Dafür muss das Betreuungs-Gericht den Menschen kennen.
Es muss genau wissen,
welche Sachen der Mensch noch selber machen kann.
Betreuung bei den Geld-Sachen
Das muss der Betreuer oder die Betreuerin bei der Betreuung
bei den Geld-Sachen machen:
- Er muss sich darum kümmern:
Dass der betreute Mensch
seinen vom bekommt. - Er muss die Rechnungen bezahlen.
Zum Beispiel:- Für das ,
- Für die
- oder für den Strom.
- Er muss verschiedene schreiben.
Zum Beispiel:- Den Antrag für von der .
- Wenn die betreute Person braucht.
- Einen Antrag für .
- Oder den Antrag für die Rente.
- Er muss die machen.
Alle Menschen müssen Steuern bezahlen.
Wenn sie arbeiten.
Manche Menschen müssen eine Steuer-Erklärung machen.
Das müssen sie 1Mal im Jahr machen.
Die müssen sie beim abgeben.
Das Finanz-Amt bestimmt dann:
Wie viel Steuern die Person bezahlen muss.
Oder ob sie Steuern zurück bekommt.
Manche Sachen muss das erlauben.
Bevor der Betreuer etwas macht.
Zum Beispiel:
- Wenn der Betreuer
die Wohnung vom betreuten Menschen will. - Wenn er das Haus vom betreuten Menschen verkaufen will.
- Und für bestimmte mit der Bank.
Zum Beispiel:
Wenn der betreute Mensch viel Geld gespart hat.
Der Betreuer muss immer genau auf-schreiben:
Welche Geld-Geschäfte er für den betreuten Menschen macht.
Und er muss alle Rechnungen und Anträge gut auf-heben.
Das Betreuungs-Gericht prüft dann:
Ob er eine gute Arbeit gemacht hat.
Betreuung bei der Gesundheit
Der betreute Mensch soll selber entscheiden:
Ob der Arzt eine Behandlung machen soll.
Aber manchmal kann das der Mensch nicht mehr gut entscheiden.
Dann muss das der Betreuer oder die Betreuerin machen.
Der Betreuer oder die Betreuerin
kümmert sich zum Beispiel darum:
- Bei welcher Kranken-Versicherung der betreute Mensch ist.
- Zu welchem Arzt oder Kranken-Haus er geht.
- Welche Behandlung der Arzt machen soll.
Zum Beispiel:
Wenn eine gemacht werden soll. - Oder ob ein
dem betreuten Menschen zu Hause helfen soll.
Bei manchen Sachen muss der Betreuer
das Betreuungs-Gericht fragen.
Zum Beispiel:
- Wenn eine gefährliche
bei dem betreuten Menschen gemacht werden muss. - Oder wenn eine Operation gemacht werden muss.
Und der betreute Mensch kann dabei sterben.
Oderer kann eine davon bekommen.
Manche gefährlichen Behandlungen
dürfen aber auch sofort gemacht werden.
Auch wenn das Betreuungs-Gericht
die Behandlung noch nicht erlaubt hat.
Zum Beispiel:
- Wenn der betreute Mensch durch die Behandlung am Leben bleibt.
- Oder wenn er dann keine Behinderung bekommt.
Betreuung bei den Wohnungs-Sachen
Das muss der Betreuer oder die Betreuerin
bei Wohnungs-Sachen machen:
- Sie kümmert sich darum:
Dass der betreute Mensch eine Wohnung findet.
- Und dass er die Miete bezahlt.
- Sie schreibt verschiedene Anträge.
Zum Beispiel:- Für das
- oder für den .
Der Betreuer kann auch entscheiden,
wo der betreute Mensch leben soll.
Zum Beispiel:
- In welcher Stadt
oder in welchem Dorf. - In der eigenen Wohnung
oder in einem .
Der Betreuer kümmert sich auch darum,
wenn es Probleme mit der Wohnung gibt.
Dann spricht er zum Beispiel:
- Mit dem Vermieter,
- mit dem Hausmeister
- oder mit den Menschen vom Amt.
Zustimmung zur Freiheits-Entziehung
Wenn der betreute Mensch eine hat.
Dann kann er für andere Menschen gefährlich werden.
Zum Beispiel:
- Er verletzt sich selbst.
- Oder er verletzt andere Menschen schwer.
Dann kann das Betreuungs-Gericht bestimmen:
Dass der Mensch
in einer geschlossenen Einrichtung wohnen soll.
Zum Beispiel:
- Für 1 Jahr
- oder für 2 Jahre.
Der Betreuer oder die Betreuerin
muss dem Betreuungs-Gericht sagen:
Wenn der betreute Mensch sich nicht mehr selbst verletzt.
Oder wenn er nicht mehr für andere Menschen gefährlich ist.
Das Betreuungs-Gericht bestimmt dann:
Dass der betreute Mensch
wieder in seiner eigenen Wohnung leben kann.
Die Post und die E-Mails von dem betreuten Menschen
- Die Post,
- die E-Mails
- und die Telefon-Gespräche
von jedem Menschen sind besonders geschützt.
Das bedeutet:
Kein Mensch darf die Briefe von einem anderen Menschen lesen.
Und kein Mensch darf die Telefon-Gespräche mit-hören.
Wenn der andere Mensch das nicht will.
Das Betreuungs-Gericht muss es erst erlauben:
Dass der Betreuer
die Briefe von einem betreuten Menschen öffnen darf.
Und dass er die E-Mails lesen darf.