Betreuungs-Verfügung
Eine Betreuungs-Verfügung ist ein besonderes Papier.
Dort können die Menschen wichtige Sachen auf-schreiben.
Das kann manchmal sehr wichtig sein.
Zum Beispiel:
- Vielleicht haben Sie einen Unfall.
- Oder sie haben einen .
Deshalb können Sie vielleicht manche wichtigen Sachen
nicht selber bestimmen.
Dann können Sie eine bekommen.
Das bedeutet:
Ein anderer Mensch bestimmt wichtige Sachen für Sie.
Dafür ist es wichtig:
Dass Sie eine Betreuungs-Verfügung schreiben.
Damit die Betreuung so gemacht wird,
wie Sie sich das wünschen.
Hier können Sie mehr zur gesetzlichen Betreuung lesen:
Rechtliche Betreuung
Diese Sachen regelt die Betreuungs-Verfügung
In der Betreuungs-Verfügung
können Sie ihre Wünsche für die Betreuung auf-schreiben.
Und der oder die Betreuerin
muss diese Wünsche be-achten.
Sie können zum Beispiel auf-schreiben:
- Welcher Mensch die gesetzliche Betreuung machen soll.
- Oder wer das nicht machen soll.
- Und wo Sie wohnen wollen:
- In einem
- oder in der eigenen Wohnung.
Sie können auch auf-schreiben:
Welche Sachen der Arzt machen darf.
Zum Beispiel:
- Ob eine bestimmte gemacht werden soll.
- Oder ob der Arzt eine legen darf.
Und Sie können bestimmen:
Welche Sachen der Betreuer machen soll.
Zum Beispiel:
Für welche Freunde
an Weihnachten ein Geschenk gekauft werden soll.
Für die Betreuungs-Verfügung ist wichtig:
Dass Sie gut darüber nach-,
welche Sachen Sie sich für die Betreuung wünschen.
Und dass Sie die Wünsche dann genau auf-schreiben.
So können Sie die Betreuungs-Verfügung schreiben
Für das Schreiben von der Betreuungs-Verfügung gibt es keine Regeln.
Sie können ihre Wünsche
einfach auf ein Blatt Papier schreiben.
Diese Sachen müssen auf der Betreuungs-Verfügung stehen:
- Der Ort, an dem Sie wohnen.
- Das Datum von dem Tag,
an dem Sie die Betreuungs-Verfügung schreiben. - Und Ihre Unterschrift.
Sie können die Betreuungs-Verfügung
auch wieder unter-schreiben.
Zum Beispiel:
- 1-mal im Jahr
- oder 1-mal in 2 Jahren.
Dafür müssen Sie dann auch wieder das Datum auf-schreiben.
Dann weiß das :
Dass Sie die Betreuungs-Verfügung noch ernst meinen.
Einige haben ein für die Betreuungs-Verfügung.
Das ist ein Papier:
Wo die Menschen ihre Wünsche für die Betreuung
rein-schreiben können.
Hier gibt es zum Beispiel so ein Formular:
Vordruck vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Achtung: Die ist in schwerer Sprache.
So können Sie die Betreuungs-Verfügung aufbewahren
Legen Sie die Betreuungs-Verfügung an einen Ort:
Wo sie leicht gefunden werden kann.
Zum Beispiel:
In einer Schublade im Schreib-Tisch.
Sie können auch einem Menschen erzählen:
Wo die Betreuungs-Verfügung liegt.
Das sollte aber ein Mensch sein,
dem Sie .
Zum Beispiel:
- Einem Freund oder einer Freundin,
- einem Menschen aus der Familie
- oder dem oder der Partnerin.
Oder Sie legen einen Zettel in den Geld-Beutel.
Auf dem Zettel steht dann:
Wo die Betreuungs-Verfügung liegt.
Das Betreuungs-Gericht muss die Information bekommen,
dass Sie eine Betreuungs-Verfügung haben.
Nur dann kann das Betreuungs-Gericht
auch Ihre die Wünsche be-achten.
Das Betreuungs-Gericht bestimmt viele Sachen
Das Betreuungs-Gericht bestimmt zum Beispiel:
- Welcher Mensch die Betreuung machen soll.
- Und ab wann der Betreuer die Sachen machen darf.
Das Betreuungs-Gericht prüft auch die Betreuungs-Verfügung.
Zum Beispiel:
Frau Sommer bekommt eine gesetzliche Betreuung.
Sie hat in ihre Betreuungs-Verfügung geschrieben:
Dass ihre Tante Paula nicht ihre Betreuerin werden soll.
Dann darf das Betreuungs-Gericht die Tante Paula
nicht zur Betreuerin bestimmen.
Und das Betreuungs-Gericht passt auf:
Dass der Betreuer
die Wünsche aus der Betreuungs-Verfügung be-achtet.
Sie können eine Betreuungs-Verfügung und eine Vorsorge-Vollmacht schreiben
Sie können eine Betreuungs-Verfügung
und eine haben.
Das sind beides wichtige Papiere.
Die Betreuungs-Verfügung können alle Menschen schreiben.
Aber die Vorsorge-Vollmacht können nur Menschen schreiben:
Die voll geschäfts-fähig sind.
Nur dann ist die Vorsorge-Vollmacht auch gültig.
Hier können Sie mehr über die Vorsorge-Vollmacht lesen:
Vorsorge-Vollmacht
Das ist gut an der Betreuungs-Verfügung
Sie können viele wichtige Sachen auf-schreiben:
Damit die Betreuung genau so gemacht wird,
wie Sie sich das wünschen.
- Der Betreuer
- und das Betreuungs-Gericht
versuchen Ihre Wünsche zu be-achten.
Und das Betreuungs-Gericht passt auf:
Dass der Betreuer eine gute Arbeit macht.
Sie können die Betreuungs-Verfügung auch schreiben:
Wenn Sie nicht voll geschäfts-fähig sind.
Das ist nicht so gut an der Betreuungs-Verfügung
Das Betreuungs-Gericht
muss sich nicht an die Betreuungs-Verfügung halten.
Es kann auch andere Sachen bestimmen.
Vielleicht gibt es Streit:
Wenn Sie beim Schreiben von der Betreuungs-Verfügung
nicht voll geschäfts-fähig waren.