Betreuungs-Verfügung

Ein Mann und eine Frau stehen an einem Pflegebett.

Eine Betreuungs-Verfügung ist ein besonderes Papier.
Dort können die Menschen wichtige Sachen auf-schreiben.
Das kann manchmal sehr wichtig sein.
Zum Beispiel:

  • Vielleicht haben Sie einen Unfall.
  • Oder sie haben einen .

Deshalb können Sie vielleicht manche wichtigen Sachen
nicht selber bestimmen.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.

Dann können Sie eine bekommen.
Das bedeutet:
Ein anderer Mensch bestimmt wichtige Sachen für Sie.
Dafür ist es wichtig:
Dass Sie eine Betreuungs-Verfügung schreiben.
Damit die Betreuung so gemacht wird,
wie Sie sich das wünschen.

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Hier können Sie mehr zur gesetzlichen Betreuung lesen:
Rechtliche Betreuung

Diese Sachen regelt die Betreuungs-Verfügung

In der Betreuungs-Verfügung
können Sie ihre Wünsche für die Betreuung auf-schreiben.
Und der oder die Betreuerin
muss diese Wünsche be-achten.

Eine Frau zeigt mit dem Finger auf eine andere Frau.

Sie können zum Beispiel auf-schreiben:

  • Welcher Mensch die gesetzliche Betreuung machen soll.
  • Oder wer das nicht machen soll.
  • Und wo Sie wohnen wollen:
    • In einem
    • oder in der eigenen Wohnung.
Ein Arzt und eine Ärztin.

Sie können auch auf-schreiben:
Welche Sachen der Arzt machen darf.
Zum Beispiel:

  • Ob eine bestimmte gemacht werden soll.
  • Oder ob der Arzt eine legen darf.

Und Sie können bestimmen:
Welche Sachen der Betreuer machen soll.
Zum Beispiel:
Für welche Freunde
an Weihnachten ein Geschenk gekauft werden soll.

Ein Mann sitzt vor einem Blatt Papier und denkt nach.

Für die Betreuungs-Verfügung ist wichtig:
Dass Sie gut darüber nach-,
welche Sachen Sie sich für die Betreuung wünschen.
Und dass Sie die Wünsche dann genau auf-schreiben.

So können Sie die Betreuungs-Verfügung schreiben

Eine Frau schreibt einen Antrag.

Für das Schreiben von der Betreuungs-Verfügung gibt es keine Regeln.
Sie können ihre Wünsche
einfach auf ein Blatt Papier schreiben.
 
Diese Sachen müssen auf der Betreuungs-Verfügung stehen:

  • Der Ort, an dem Sie wohnen.
  • Das Datum von dem Tag,
    an dem Sie die Betreuungs-Verfügung schreiben.
  • Und Ihre Unterschrift.
Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.

Sie können die Betreuungs-Verfügung
auch wieder unter-schreiben.
Zum Beispiel:

  • 1-mal im Jahr
  • oder 1-mal in 2 Jahren.

Dafür müssen Sie dann auch wieder das Datum auf-schreiben.
Dann weiß das :
Dass Sie die Betreuungs-Verfügung noch ernst meinen.

Eine Hand schreibt auf ein Blatt Papier.

Einige haben ein für die Betreuungs-Verfügung.
Das ist ein Papier:
Wo die Menschen ihre Wünsche für die Betreuung
rein-schreiben können.
 
Hier gibt es zum Beispiel so ein Formular:
Vordruck vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Achtung: Die ist in schwerer Sprache.

So können Sie die Betreuungs-Verfügung aufbewahren

Legen Sie die Betreuungs-Verfügung an einen Ort:
Wo sie leicht gefunden werden kann.
Zum Beispiel:
In einer Schublade im Schreib-Tisch.

Mehrere Freunde stehen beieinander.

Sie können auch einem Menschen erzählen:
Wo die Betreuungs-Verfügung liegt.
Das sollte aber ein Mensch sein,
dem Sie .
Zum Beispiel:

  • Einem Freund oder einer Freundin,
  • einem Menschen aus der Familie
  • oder dem oder der Partnerin.

Oder Sie legen einen Zettel in den Geld-Beutel.
Auf dem Zettel steht dann:
Wo die Betreuungs-Verfügung liegt.

Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.

Das Betreuungs-Gericht muss die Information bekommen,
dass Sie eine Betreuungs-Verfügung haben.
Nur dann kann das Betreuungs-Gericht
auch Ihre die Wünsche be-achten.

Das Betreuungs-Gericht bestimmt viele Sachen

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.

Das Betreuungs-Gericht bestimmt zum Beispiel:

  • Welcher Mensch die Betreuung machen soll.
  • Und ab wann der Betreuer die Sachen machen darf.
keine gesetzliche Betreuung

Das Betreuungs-Gericht prüft auch die Betreuungs-Verfügung.
Zum Beispiel:
Frau Sommer bekommt eine gesetzliche Betreuung.
Sie hat in ihre Betreuungs-Verfügung geschrieben:
Dass ihre Tante Paula nicht ihre Betreuerin werden soll.
Dann darf das Betreuungs-Gericht die Tante Paula
nicht zur Betreuerin bestimmen.
Und das Betreuungs-Gericht passt auf:
Dass der Betreuer
die Wünsche aus der Betreuungs-Verfügung be-achtet.

Sie können eine Betreuungs-Verfügung und eine Vorsorge-Vollmacht schreiben

Eine Frau schreibt einen Antrag.

Sie können eine Betreuungs-Verfügung
und eine haben.
Das sind beides wichtige Papiere.
Die Betreuungs-Verfügung können alle Menschen schreiben.
Aber die Vorsorge-Vollmacht können nur Menschen schreiben:
Die voll geschäfts-fähig sind.
Nur dann ist die Vorsorge-Vollmacht auch gültig.

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Hier können Sie mehr über die Vorsorge-Vollmacht lesen:
Vorsorge-Vollmacht

Das ist gut an der Betreuungs-Verfügung

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.

Sie können viele wichtige Sachen auf-schreiben:
Damit die Betreuung genau so gemacht wird,
wie Sie sich das wünschen.

  • Der Betreuer
  • und das Betreuungs-Gericht

versuchen Ihre Wünsche zu be-achten.
Und das Betreuungs-Gericht passt auf:
Dass der Betreuer eine gute Arbeit macht.
 
Sie können die Betreuungs-Verfügung auch schreiben:
Wenn Sie nicht voll geschäfts-fähig sind.

Das ist nicht so gut an der Betreuungs-Verfügung

Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.

Das Betreuungs-Gericht
muss sich nicht an die Betreuungs-Verfügung halten.
Es kann auch andere Sachen bestimmen.
 
Vielleicht gibt es Streit:
Wenn Sie beim Schreiben von der Betreuungs-Verfügung
nicht voll geschäfts-fähig waren.

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