Eingliederungs-Hilfe
Wenn Menschen eine Behinderung haben:
Dann können sie vielleicht bei vielen Sachen
nicht so gut mit-machen.
Zum Beispiel:
Ein Mann kann nicht mehr so gut hören.
Er versteht oft nicht:
Was andere Menschen zu ihm sagen.
Deshalb kann er seine Arbeit nicht mehr gut machen:
Weil er da mit vielen Menschen sprechen muss.
Ein anderes Beispiel.
Eine Frau bekommt viele Briefe:
- Von Freunden
- oder vom .
Aber die Frau hat Lern-Schwierigkeiten.
Deshalb versteht sie nicht immer alles:
Was in den Briefen auf-geschrieben ist.
Hilfe für Menschen mit einer Behinderung
Viele Menschen mit einer Behinderung brauchen Hilfe:
- Damit sie bei allen Sachen besser mit-machen können.
- Damit sie selber über ihr Leben bestimmen können.
- Damit die Behinderung nicht mehr so schlimm für sie ist.
- Oder damit die Behinderung wieder ganz weg-geht.
Dafür gibt es die .
In diesem Text können Sie viele wichtige Informationen
über die Eingliederungs-Hilfe lesen.
Was gehört zur Eingliederungs-Hilfe dazu?
Zur Eingliederungs-Hilfe
können ganz verschiedene dazu-gehören:
Sach-Leistungen
Das bedeutet:
Menschen bekommen bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:
- Ein Mann mit Hör-Behinderung
bekommt Hör-Geräte:
Damit er wieder gut hören kann.
Und damit er seine Arbeit wieder machen kann.
- Oder eine Frau bekommt eine .
Die Assistenz hilft ihr dabei:
Die Briefe zu lesen.
So kann die Frau verstehen:
Was in den Briefen auf-geschrieben ist.
Geld-Leistungen
Das bedeutet:
Ein Mensch bekommt Geld.
Damit kann der Mensch dann die Hilfe selbst bezahlen.
Dienst-Leistungen
Dazu gehört zum Beispiel eine .
Da lernen die Menschen:
Wie sie den Antrag für die Eingliederungs-Hilfe schreiben.
Damit sie die Eingliederungs-Hilfe auch bekommen.
Für welche Sachen gibt es Eingliederungs-Hilfe?
Im ist auf-geschrieben:
Bei welchen Sachen die Eingliederungs-Hilfe Ihnen helfen kann.
Es sind 4 verschiedene Sachen:
1. Medizinische Reha
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 sind viele Regeln dazu auf-geschrieben.
Sie finden diese Regeln bei § 109 und § 110.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem .
Das Zeichen für Paragraf ist: §
Zur medizinischen Reha gehören zum Beispiel diese Sachen dazu:
- Behandlungen beim Arzt,
- ,
- oder .
Wenn Sie mehr über die wissen wollen:
Dann lesen Sie weiter bei Reha und Therapie.
2. Teilhabe bei der Arbeit
Auch dazu sind im Sozial-Gesetz-Buch 9
verschiedene Regeln auf-geschrieben.
Sie finden die Regeln bei Paragraf § 111.
Zur bei der Arbeit
gehören zum Beispiel diese Sachen:
- für den Arbeits-Platz
- oder .
3. Teilhabe bei Bildung
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 sind die Regeln dafür
bei Paragraf § 112 auf-geschrieben.
Zur Teilhabe bei gehören zum Beispiel:
- oder eine Assistenz in der .
Die Assistenz hilft den Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel beim Lesen oder beim Sprechen.
Neue Regeln für die Eingliederungs-Hilfe ab dem Jahr 2020
Seit dem Jahr 2020 gibt es einige neue Regeln
für die Eingliederungs-Hilfe.
Diese neuen Regeln sollen viele Sachen besser machen.
Menschen mit Behinderungen können dann
zum Beispiel besser mit-bestimmen:
Welche Leistungen sie bekommen.
Aber die Regeln sind noch sehr neu.
Es weiß noch kein Mensch:
Ob die Regeln gut genug sind.
Das sind die 5 neuen Regeln:
1. Die Eingliederungs-Hilfe
gehört jetzt nicht mehr zur dazu.
Das sind jetzt 2 verschiedene Sachen.
Für die Menschen mit Behinderung ist das gut:
Weil sie jetzt immer ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe haben.
Das bedeutet:
Sie dürfen die Eingliederungs-Hilfe auch dann bekommen.
Wenn sie keine Sozial-Hilfe bekommen.
Das bedeutet aber auch:
Die Menschen müssen jetzt 2 verschiedene schreiben.
- 1 Antrag ist für die Sozial-Hilfe
- und 1 Antrag ist für die Eingliederungs-Hilfe.
Achtung:
Diese neue Regel gibt es aber nicht:
Wenn die Menschen mit Behinderung
noch nicht 18 Jahre alt sind.
Das bedeutet:
Die Eingliederungs-Hilfe gehört für sie immer noch
zur Sozial-Hilfe dazu.
Und sie müssen dafür nur 1 Antrag schreiben.
2. Für die Eingliederungs-Hilfe gibt es eine Beratung.
Wenn ein Mensch mit einer Behinderung
zu der Beratung gehen soll:
Dann darf er noch 1 anderen Menschen mit-nehmen.
Dann fühlt der Mensch mit Behinderung sich besser.
Der andere Mensch kann zum Beispiel:
- Ein Freund oder eine Freundin,
- der Vater
- oder die Nachbarin sein.
3. Die Beratung für die Eingliederungs-Hilfe muss so gemacht sein:
Dass die Menschen mit Behinderungen dabei alles verstehen können.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Ein gehörloser Mensch
bekommt die Beratung in . - Und ein Mensch mit Lern-Schwierigkeiten
bekommt die Beratung in Leichter Sprache.
Nur so können die Menschen alles bei der Beratung verstehen.
4. Bis zum Jahr 2020 haben viele Menschen mit Behinderung
keine Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- Wenn ihre Eltern
- und ihr oder ihre Partnerin
viel Geld haben.
Dann hat das Amt gesagt:
Der Mensch mit der Behinderung braucht keine Eingliederungs-Hilfe.
Aber seit dem Jahr 2020 ist das anders.
Ab jetzt ist es egal:
- Wie viel Geld die Eltern haben.
- Oder wie viel Geld der Partner oder die Partnerin hat.
Der Mensch mit der Behinderung darf trotzdem immer
die Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Achtung:
Wenn der Mensch mit der Behinderung unter 18 Jahre alt ist:
Dann gibt es diese Regel nicht.
Dann ist es doch wichtig:
Wie viel Geld die Eltern von dem Menschen haben.
5. Der Mensch mit der Behinderung ist wichtig.
Deshalb soll der Mensch mit der Behinderung
selbst mit-bestimmen:
Welche Leistung er bekommt.
Deshalb gibt es jetzt
das Wunsch-Recht und das Wahl-Recht.