Patienten-Verfügung
Die -Verfügung ist für jeden Menschen wichtig.
Denn in einer Patienten-Verfügung steht:
Was die Ärzte machen dürfen.
Zum Beispiel:
Wenn ein Mensch einen schlimmen Unfall hatte.
Und er nicht mehr selbst sagen kann:
Welche Behandlungen die Ärzte machen dürfen.
Und welche Behandlungen nicht mehr gemacht werden sollen.
Wie Sie Ihre Patienten-Verfügung schreiben
Sie müssen in der Patienten-Verfügung genau auf-schreiben:
Welche Behandlungen die Ärzte noch machen sollen.
Zum Beispiel:
Sie hatten einen Auto-Unfall.
Jetzt liegen Sie im .
Dann können Sie zum Beispiel auf-schreiben:
Wenn mein Gehirn verletzt ist,
Dann sollen 2 Ärzte prüfen:
- Ob mein Gehirn wieder gesund werden kann.
- Oder ob es nie wieder richtig gesund wird.
Und ich deshalb nie mehr über viele Sachen
selbst entscheiden kann.
Wenn das so ist:
Dann möchte ich nicht werden.
Das
hat ein -Heft geschrieben.
Darin gibt es viele Beispiele dazu:
Wie Sie eine gute Patienten-Verfügung schreiben können.
Hier können Sie sich das Info-Heft angucken.
Das Info-Heft ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Was passiert, wenn Sie keine Patienten-Verfügung haben
Wenn Sie keine Patienten-Verfügung haben.
Und Sie über wichtige Sachen
nicht mehr selbst entscheiden können.
Zum Beispiel:
Weil sie im Koma liegen.
Dann bekommen Sie einen .
Ein bestimmt:
Wer der Betreuer ist.
Mehr Informationen dazu können Sie
in dem Info-Text Rechtliche Betreuung vom Familien-Ratgeber lesen.
Wenn Sie eine haben:
Dann bestimmt der .
Zum Beispiel:
Welche Behandlungen die Ärzte machen dürfen.
Mehr Informationen dazu können Sie
in dem Info-Text Vorsorge-Vollmacht vom Familien-Ratgeber lesen.
Regeln für Ihre Patienten-Verfügung
Diese Regeln müssen Sie be-achten:
Damit Ihre Patienten-Verfügung gültig ist.
- Sie müssen 18 Jahre alt sein:
Wenn Sie ihre Patienten-Verfügung schreiben. - Sie müssen verstehen können:
Was bei einer Behandlung passieren kann.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie operiert werden müssen.
Und Sie danach vielleicht nicht mehr richtig laufen können. - Wenn gefährliche gemacht werden müssen.
Und Sie danach vielleicht sehr krank werden. - Oder wenn Sie nehmen müssen.
Und es Ihnen danach vielleicht
für eine bestimmte Zeit schlecht geht.
- Sie müssen Ihre Patienten-Verfügung auf-schreiben.
Das bedeutet:
Sie können nicht einfach einem Freund sagen:
Was er für Sie entscheiden soll,
wenn Sie das nicht mehr selber machen können. - Und Sie müssen Ihre Patienten-Verfügung unterschreiben.
Für alle diese Regeln gibt es ein .
Das Gesetz heißt: Bürgerliches Gesetzbuch
Die Abkürzung dafür ist: BGB.
Wo Sie Ihre Patienten-Verfügung auf-bewahren
Am besten legen Sie Ihre Patienten-Verfügung dort hin:
Wo andere Menschen sie schnell finden können.
Außerdem können Sie Kopien von Ihrer Patienten-Verfügung machen.
Diese Kopien geben Sie dann zum Beispiel:
- Ihrem Arzt
- dem Bevollmächtigten
- einem
- oder einem Freund.
Das bedeutet:
Sie geben die Kopien an Menschen,
denen Sie .
Das Vorsorge-Register
Sie können Ihre Patienten-Verfügung
auch bei dem eintragen lassen.
Das können Sie im machen.
Das Vorsorge-Register ist eine Liste.
Dort wird auf-geschrieben:
Dass Sie eine Patienten-Verfügung haben.
Die Patienten-Verfügung müssen Sie dann zu Hause aufbewahren.
Die Ärzte im Krankenhaus
fragen dann bei dem Vorsorge-Register nach:
Ob sie eine Patienten-Verfügung haben.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen Auto-Unfall hatten.
Und nicht mehr selbst über wichtige Behandlungen
entscheiden können.
Hier kommen Sie zum Vorsorge-Register.
Die Notfall-Karte
Sie können aber auch auf-schreiben:
Dass Sie eine Patienten-Verfügung haben.
Dafür gibt es besondere Notfall-Karten.
So eine Notfall-Karte stecken Sie in Ihren Geld-Beutel.
Dann findet der Arzt sie besonders schnell.
Hier können Sie sich die Notfall-Karte anschauen.
Dann ist die Patienten-Verfügung wichtig
Zum Beispiel:
Sie hatten einen schlimmen Auto-Unfall.
Jetzt liegen Sie in einem Krankenhaus.
Sie sind sehr schwer verletzt.
Sie liegen im Koma.
Deshalb können Sie über wichtige Behandlungen
nicht mehr selbst entscheiden.
Das müssen jetzt andere Menschen für Sie tun.
Zum Beispiel:
- Ärzte,
- Betreuer
- und Bevollmächtigte.
Diese Sachen werden jetzt gemacht:
1. Ein Mensch muss jetzt mit dem sprechen.
Das kann:
- Der Arzt,
- der Betreuer,
- der Bevollmächtige
- oder ein Familien-Mitglied machen.
Der Mensch muss das Betreuungs-Gericht fragen:
Was er jetzt tun kann.
2. Das Betreuungs-Gericht fragt jetzt beim Vorsorge-Register:
- Ob Sie eine Patienten-Verfügung haben.
- Und wo die Patienten-Verfügung ist.
3. Dann sagt das Betreuungs-Gericht
zum Beispiel im Krankenhaus :
- Dass Sie eine Patienten-Verfügung geschrieben haben.
- Und wer die Patienten-Verfügung hat.
4. Dann holt zum Beispiel der Arzt die Patienten-Verfügung.
5. Dann versuchen:
- Die Ärzte,
- die Betreuer,
- die Bevollmächtigten
- und die Familien-Mitglieder
alles so zu machen:
Wie Sie es in der Patienten-Verfügung auf-geschrieben haben.
Mehr Informationen
Hier können Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache
zur Patienten-Verfügung lesen:
Die Informationen hat der Der SKM Freiburg e.V. geschrieben.
Das ist ein katholischer Verein für soziale Dienste.
Und hier lesen Sie in Leichter Sprache vom:
Ministerium für , Gesundheit Frauen und Familie
im Saarland.