Vorsorge-Vollmacht
Eine ist ein wichtiges Papier.
Darauf können Sie auf-schreiben:
Welcher Mensch sich für Sie
um wichtige Sachen kümmern soll.
Wenn Sie das nicht mehr selbst machen können.
Wann Sie eine Vorsorge-Vollmacht brauchen können
Vielleicht müssen Sie für lange Zeit im Kranken-Haus bleiben:
Weil Ihnen etwas Schlimmes passiert ist.
Zum Beispiel:
- Sie haben eine schlimme Krankheit.
- Oder Sie hatten einen schlimmen Unfall.
Sie können dann vielleicht
wichtige Sachen nicht mehr selbst entscheiden.
Ein anderer Mensch muss das für Sie machen.
Zum Beispiel:
- Er muss sich um das Geld kümmern.
- Er muss sich um wichtige Briefe vom kümmern.
- Er muss entscheiden:
Ob Sie in einem wohnen sollen. - Und er muss entscheiden:
Ob der Arzt eine bei Ihnen machen soll.
Alle Menschen können bestimmen:
Wenn ihnen etwas Schlimmes passiert,
dann darf ein anderer Mensch wichtige Sachen für sie entscheiden.
In schwerer Sprache heißt das dann:
Der andere Mensch ist ein .
Hinweis
In diesem Text steht immer nur das männliche Wort.
Wir schreiben also nicht:
Die Bevollmächtigte und der Bevollmächtigte.
Wir schreiben nur: Der Bevollmächtigte.
Das machen wir so:
- Damit die Sätze nicht so lang sind.
- Und damit die Sätze einfach zu verstehen sind.
Wir meinen aber immer alle Menschen.
Der Bevollmächtigte kann also auch eine Frau sein.
Auch Sie können einen Bevollmächtigten bestimmen:
Wenn Sie das wollen.
Dafür müssen Sie dann eine Vorsorge-Vollmacht schreiben.
Wenn der Bevollmächtigte viele Sachen für Sie bestimmen muss:
Dann kann das sehr viel Arbeit für ihn sein.
Deshalb können Sie auch mehrere Menschen
als Bevollmächtigte bestimmen.
Dann können die Bevollmächtigten sich die Arbeit teilen.
Sie müssen für jeden Bevollmächtigten 1 Vorsorge-Vollmacht schreiben.
Aber Vorsicht!
Wenn ein Mensch Ihr Bevollmächtigter ist:
Dann kann er über viele Sachen bestimmen.
Und das muss nicht prüfen:
Ob der Bevollmächtigte seine Arbeit gut macht.
Das bedeutet: Er kann vielleicht auch Sachen machen,
die er gar nicht machen soll.
Zum Beispiel:
- Der Bevollmächtigte kann sich Geld von Ihrem Bank- nehmen.
Dieses Geld behält er vielleicht für sich:
Auch wenn ihm das Geld gar nicht gehört. - Oder der Bevollmächtigte kann bestimmen:
Dass ein Arzt bei Ihnen eine Operation machen soll.
Auch wenn Sie diese Operation gar nicht wollen.
Deshalb ist das sehr wichtig:
Überlegen Sie sich sehr genau:
Welcher Mensch Ihr Bevollmächtigter sein soll.
Bestimmen Sie einen Menschen nur dann zum Bevollmächtigten:
- Wenn Sie den Menschen gut kennen.
- Und wenn Sie dem Menschen immer .
Sie können auch in der Vorsorge-Vollmacht auf-schreiben:
- Dass ein Betreuungs-Gericht
die Arbeit vom Bevollmächtigten prüfen soll. - Oder dass ein bestimmter Mensch
die Arbeit vom Bevollmächtigten prüfen soll.
Das schwere Wort für diesen Menschen ist: Kontroll-Person.
Wenn es Ärger mit dem Bevollmächtigten gibt:
Dann kann das Betreuungs-Gericht helfen.
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht schreiben wollen
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht schreiben wollen:
Dann müssen Sie das nicht machen.
Es gibt dann diese Regel:
Wenn Sie wichtige Sachen nicht mehr selbst entscheiden können,
dann bekommen Sie eine .
Sie können mit-bestimmen:
Wer die gesetzliche Betreuung für Sie machen soll.
Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung wollen:
Dann müssen Sie dafür eine Betreuungs-Verfügung schreiben.
Das ist ein wichtiges Papier.
Hier können Sie mehr darüber lesen: Betreuungs-Verfügung
Wenn Sie keine Betreuungs-Verfügung geschrieben haben:
Dann bestimmt das Betreuungs-Gericht einen Menschen,
der die gesetzliche Betreuung für Sie macht.
Einige Regeln für die Vorsorge-Vollmacht
Wenn Sie eine Vorsorge-Vollmacht schreiben:
Dann müssen Sie sich dabei an einige Regeln halten.
Das sind diese Regeln:
Sie müssen die Vorsorge-Vollmacht
wie einen Vertrag auf-schreiben.
Das bedeutet: Sie müssen bestimmte Dinge auf-schreiben.
Das sind diese Dinge:
- Der Ort,
wo Sie die Vorsorge-Vollmacht geschrieben haben.
Zum Beispiel: Berlin. - Das Datum von dem Tag,
an dem Sie die Vorsorge-Vollmacht geschrieben haben.
Zum Beispiel: 06.10.2021 - Ihren eigenen Vornamen und Nachnamen.
- Ihre .
Zum Beispiel:
Musterweg 1
12345 Musterstadt - Ihr Geburts-Datum.
Das sind der Tag und das Jahr,
wann Sie geboren sind.
Und am Ende müssen Sie Ihre Unterschrift
unter den Text von der Vorsorge-Vollmacht schreiben.
In der Vorsorge-Vollmacht müssen auch verschiedene Dinge
über den Bevollmächtigten drin-stehen.
Das sind diese Dinge:
- Der Vorname und der Nachname vom Bevollmächtigten,
- die Adresse vom Bevollmächtigten
- und das Geburts-Datum vom Bevollmächtigten.
Und der Bevollmächtigte soll seine Unterschrift
unter den Text von der Vorsorge-Vollmacht schreiben.
Sie können bestimmen:
Über welche Sachen der Bevollmächtigte entscheiden darf.
Dafür schreiben Sie in der Vorsorge-Vollmacht auf:
Um welche Sachen der Bevollmächtigte sich kümmern soll.
Das können alle Sachen sein.
Sie können aber zum Beispiel auch auf-schreiben:
Der Bevollmächtigte soll sich nur
um 1 oder 2 bestimmte Sachen kümmern.
Zum Beispiel: Um die Briefe vom Amt.
Für manche Sachen müssen Sie mit einem sprechen.
Vielleicht wollen Sie einige besonders wichtige Sachen
in die Vorsorge-Vollmacht schreiben.
Zum Beispiel:
Dass der Bevollmächtigte Ihr Haus verkaufen darf.
Für solche wichtigen Sachen müssen Sie aber vorher
mit einem Notar sprechen.
So schreiben Sie auf: Was der Bevollmächtigte darf
In der Vorsorge-Vollmacht können Sie auf-schreiben:
Um welche Aufgaben sich der Bevollmächtigte für Sie kümmern darf.
Für diese verschiedenen Aufgaben gibt es bestimmte Wörter
in der schweren Sprache.
Hier wird erklärt:
Was diese schweren Wörter bedeuten.
Vermögens-Verwaltung
Das bedeutet zum Beispiel:
- Der Bevollmächtigte kümmert sich um das Geld
auf Ihrem Bank-Konto. - Und er bezahlt Ihre Rechnungen.
Gesundheits-Sorge
Dazu gehören zum Beispiel diese Sachen:
- Der Bevollmächtigte darf für Sie ein Kranken-Haus aussuchen.
- Er darf einen Arzt für Sie aussuchen.
- Er darf einen für Sie aussuchen.
- Er liest für Sie wichtige Papiere vom Arzt.
- Und der Bevollmächtigte darf bestimmen:
Welche Behandlungen der Arzt bei Ihnen machen darf.
Aufenthalts-Angelegenheiten und Wohnungs-Angelegenheiten
Das heißt:
Der Bevollmächtigte darf für Sie verschiedene Sachen bestimmen.
Zum Beispiel:
- Ob Sie in einem Pflege-Heim wohnen sollen.
- Oder ob Sie bei sich zu Hause wohnen bleiben sollen.
Und ob Sie dort Pflege bekommen.
Post und Telefon
Das bedeutet zum Beispiel:
- Der Bevollmächtigte darf Ihre Post lesen.
- Er darf Ihre E-Mails lesen.
- Er darf sich um Ihr Telefon kümmern.
Behörden und Gerichte
Dazu gehören zum Beispiel diese Sachen:
- Der Bevollmächtigte darf mit einem Anwalt sprechen:
Damit der Anwalt sich für Sie um wichtige Sachen kümmert. - Der Bevollmächtigte darf für Sie einen Antrag schreiben:
Damit das Amt einen neuen Ausweis für Sie macht. - Oder der Bevollmächtigte darf sich um Ihre kümmern.
Dafür darf er auch mit der sprechen.
Todes-Fall
Das bedeutet:
Der Bevollmächtigte darf verschiedene Sachen entscheiden,
wenn Sie sterben.
Zum Beispiel:
- Wo Sie begraben werden.
- Und wie Sie begraben werden.
Einige Sachen darf der Bevollmächtigte nicht machen
Es gibt einige Sachen:
Die der Bevollmächtigte nicht machen darf.
Auch dann nicht:
Wenn Sie diese Sachen in die Vorsorge-Vollmacht geschrieben haben.
Diese Sachen darf der Bevollmächtigte zum Beispiel nicht machen:
- Er darf kein für Sie schreiben.
- Er darf nicht bestimmen:
Dass Sie einen anderen Menschen heiraten sollen. - Und er darf nicht darüber bestimmen:
Ob der Arzt besonders gefährliche Operationen
bei Ihnen machen darf.
Nur das Betreuungs-Gericht darf das bestimmen.
Wenn der Bevollmächtigte nicht über eine Sache entscheiden darf:
Dann darf meistens nur das Betreuungs-Gericht entscheiden.
Wann die Vorsorge-Vollmacht gilt
Sie können selbst entscheiden:
Wann die Vorsorge-Vollmacht gilt.
Das können Sie in der Vorsorge-Vollmacht auf-schreiben.
Sie können zum Beispiel schreiben:
Dass die Vorsorge-Vollmacht ab sofort gilt.
Dann müssen Sie nur noch die Vorsorge-Vollmacht unterschreiben.
Sie können aber zum Beispiel auch schreiben:
Dass ein Arzt Sie muss.
Und dass der Arzt sagen soll:
Ob Sie noch selbst alles bestimmen können.
In schwerer Sprache heißt das:
Der Arzt soll prüfen,
ob Sie noch voll geschäfts-fähig sind.
Nur wenn Sie nicht mehr voll geschäfts-fähig sind:
Dann soll die Vorsorge-Vollmacht gelten.
Mehr Informationen
Hier können Sie noch mehr über die Vorsorge-Vollmacht lesen:
BVKM
Der BVKM hat eine Broschüre in Leichter Sprache gemacht.
In der Broschüre wird die Vorsorge-Vollmacht erklärt.
Ich sorge für mich! Vollmacht in Leichter Sprache.
Sie können die Broschüre auf Ihren Computer .
Dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.
Bundes-Ministerium für Justiz und Verbraucher-Schutz
Hier finden Sie eine Vorsorge-Vollmacht
zum Runter-Laden auf Ihren Computer.
Dort müssen Sie nur noch einige wenige Sachen rein-schreiben.
Vorlage für eine Vorsorge-Vollmacht
Für diese Vorsorge-Vollmacht müssen Sie kein Geld bezahlen.
Achtung: Die Vorsorge-Vollmacht ist nicht in Leichter Sprache.
Liste für den Bevollmächtigten
Auf dieser Liste können Sie verschiedene wichtige Sachen
für den Bevollmächtigten auf-schreiben.
Zum Beispiel:
- Wer Ihr ist,
- von welcher Sie Strom bekommen
- oder welche Sie haben.
Dann kann der Bevollmächtigte sich besser
um diese wichtigen Sachen kümmern.
Hier finden Sie die Liste:
Liste zum Ausfüllen
Sie können die Liste auf Ihren Computer runter-laden.
Dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.