Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Hilfe bei Widerspruch und Klage

Wenn Sie bestimmte Sachen
von öffentlichen Stellen bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
Zum Beispiel:

Die öffentlichen Stellen schreiben dann
einen Brief an Sie zurück.
Dieser Brief heißt: Bescheid.
Darin steht:

Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind:
Dann können Sie verschiedene Sachen dagegen machen.
Zum Beispiel:

Bei einer Beratung können Sie Hilfe bekommen

Vielleicht haben Sie viele Fragen dazu:

Dann können Sie zum Beispiel eine Beratung bekommen.
Die Mitarbeiter dort können Ihnen weiter-helfen.

Manche Beratungs-Angebote kosten ein bisschen Geld.
Es gibt aber auch kostenlose Beratungs-Angebote.
Das bedeutet:
Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.
In diesem Text können Sie lesen:

Kostenlose Beratung bei Selbst-Hilfe-Gruppen, Behinderten-Verbänden und EUTBs

In Deutschland gibt es:

Sie alle bieten kostenlose Beratung an.
Bei der kostenlosen Beratung können Sie zum Beispiel heraus-finden:

  • Ob Sie Hilfe von einem Anwalt brauchen.
  • Oder ob Sie mit einer Klage beim Gericht gewinnen können.

Nach der kostenlosen Beratung wissen Sie schon einige Sachen mehr.
Dann können Sie gut selbst bestimmen:
Was Sie als Nächstes machen wollen.

Die Mitarbeiter von der Beratung kennen sich oft sehr gut aus.
Sie können Ihnen viele gute Tipps geben.
Aber die Mitarbeiter machen keine Rechts-Beratung.
Das bedeutet:

  • Die Mitarbeiter schreiben nicht den Widerspruch für Sie.
  • Und die Mitarbeiter können Ihnen nicht bei einer Klage helfen.

Kostenlose Rechts-Beratung

Die Rechts-Beratung ist eine besondere Beratung
von einem Anwalt.
Dabei können Sie mehr darüber heraus-finden:

Die Rechts-Beratung kostet Geld.
Aber sie müssen dieses Geld vielleicht nicht selbst bezahlen:
Wenn Sie die Beratungs-Hilfe bekommen.

Beratungs-Hilfe

Die Beratungs-Hilfe ist Geld vom Staat.
Damit können Sie eine Rechts-Beratung bezahlen.
 
Wenn Sie die Beratungs-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
Diesen Antrag geben Sie dann beim Amts-Gericht ab.
Dazu müssen Sie vielleicht noch andere wichtige Papiere abgeben.

Es gibt eine Internet-Seite:
Wo Sie den Antrag auf Beratungs-Hilfe schreiben können.
Das ist die Internet-Seite:
Antrag auf Beratungs-Hilfe
Achtung: Den Antrag gibt es nur in schwerer Sprache.

können Ihnen vielleicht bei dem Antrag helfen.

Rechts-Beratung bei Sozial-Verbänden

In Deutschland gibt es verschiedene Sozial-Verbände.
Zum Beispiel:

Nur Mitglieder vom Sozial-Verband
können eine Rechts-Beratung bekommen

 
Bei den Sozial-Verbänden arbeiten viele Anwälte.
Sie machen Rechts-Beratungen
nur für Mitglieder vom Sozial-Verband.
Das bedeutet:
Wenn Sie eine Rechts-Beratung von einem Sozial-Verband wollen,
dann müssen Sie ein Mitglied vom Sozial-Verband werden.
Das kostet in jedem Monat zwischen 6 Euro und 12 Euro.

Beim BDH Bundes-Verband Rehabilitation können Sie aber
eine kostenlose Rechts-Beratung bekommen.
Am Anfang geht das auch:
Wenn Sie noch kein Mitglied
beim BDH Bundes-Verband Rehabilitation sind.

Was ein Anwalt von einem Sozial-Verband für Sie machen kann
 
Wenn Sie ein Mitglied bei einem Sozial-Verband sind:
Dann kann ein Anwalt vom Sozial-Verband
verschiedene Sachen für Sie machen.
Zum Beispiel:

Für diese Sachen müssen Sie
noch einmal Geld an den Anwalt bezahlen.
Das sind zwischen 40 Euro und 150 Euro.

Die Internet-Seiten von den Sozial-Verbänden
 

Rechts-Beratung bei den Verbraucher-Zentralen

Eine Verbraucher-Zentrale ist eine Beratungs-Stelle.
Dort können Menschen zum Beispiel Hilfe bekommen:

  • Wenn die Kranken-Kasse ein Hilfs-Mittel nicht bezahlen will.
  • Oder wenn eine Firma Geld von den Menschen haben will:
    Obwohl die Menschen gar nichts von der Firma gekauft haben.

Sie können bei den Verbraucher-Zentralen
manchmal eine Rechts-Beratung bekommen.
Zum Beispiel:

Was die Rechts-Beratung
bei einer Verbraucher-Zentrale kosten kann

 
Eine Rechts-Beratung bei einer Verbraucher-Zentrale
dauert meistens 20 oder 30 Minuten.
Dafür müssen Sie 20 Euro bis 50 Euro bezahlen.

Wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen:
Dann kann die Verbraucher-Zentrale Ihnen dabei helfen.
Das kostet ungefähr 50 Euro.

Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Pflege-Versicherung haben:

Diese Sachen kosten zusammen ungefähr 170 Euro.

Informationen im Internet
 
Hier kommen Sie zur Internet-Seite von den Verbraucher-Zentralen:
Verbraucher-Zentrale
Klicken Sie dort auf das rote Feld mit der Schrift: Menü.
Dann sehen Sie ein rotes Feld mit der Schrift: Standort wählen.
Wählen Sie dort Ihr Bundes-Land aus.
So kommen Sie dann zur Internet-Seite
von den Verbraucher-Zentralen in Ihrem Bundes-Land.
Manche Internet-Seiten haben auch Informationen in Leichter Sprache.

Rechts-Beratung und Hilfe von einem Anwalt

Wenn Sie eine Rechts-Beratung brauchen:
Dann können Sie auch zu einem Anwalt für Sozial-Recht gehen.
Dort kostet die Rechts-Beratung aber immer Geld.
Zum Beispiel:

  • Sie können eine Erst-Beratung bekommen.
    Das ist ein kurzes Gespräch.
    Dabei kann der Anwalt Ihnen meistens schon sagen:
    Ob Sie mit einer Klage beim Gericht gewinnen können.
    Die Erst-Beratung kostet bis zu 190 Euro.
  • Wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen:
    Dann kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen.
    Das kostet zwischen 50 Euro und 640 Euro.
  • Und wenn der Anwalt Ihnen bei Ihrer Klage helfen soll:
    Dann müssen Sie dafür Geld bezahlen.
    Das kostet meistens zwischen 500 Euro und 800 Euro.

Sie können das Geld für den Anwalt vielleicht zurück-bekommen
 
Die Hilfe von einem Anwalt kostet viel Geld.
Aber wenn Sie mit Ihrer Klage gewinnen:
Dann können Sie das Geld
später vielleicht wieder-bekommen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
In schwerer Sprache heißt es:
Rechts-Anwalts-Vergütungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: RVG.

Achtung!
Nicht jeder Anwalt muss sich an das RVG halten.
Das bedeutet dann:
Sie bekommen das Geld für den Anwalt vielleicht nicht wieder.
Fragen Sie deshalb den Anwalt schon am Anfang:
Ob er sich an das RVG hält.

Vielleicht können Sie Prozesskosten-Hilfe bekommen
 
Wenn Sie Prozesskosten-Hilfe bekommen:
Dann müssen Sie müssen Sie den Anwalt nicht selbst bezahlen.
Sie müssen sich dann keine Sorgen darum machen:
Ob Sie das Geld später wieder-bekommen.
Hier können Sie mehr über die Prozesskosten-Hilfe lesen:
Familien-Ratgeber – Prozesskosten-Hilfe

Wie Sie einen guten Anwalt finden

Viele Behinderten-Verbände haben eigene Anwälte.
Oder sie kennen einen Anwalt:
Der seine Arbeit sehr gut macht.
Die Anwälte wissen oft sehr viel über ihre Arbeit.
Das bedeutet:
Sie können Ihnen sehr gut bei einem Widerspruch helfen.
Und sie können Ihnen sehr gut bei einer Klage helfen.

 

  • Das Netzwerk Artikel 3 ist eine Gruppe:
    Die sich für verschiedene Menschen mit Behinderung stark macht.
    Die Gruppe hat viele gute Anwälte in einer Liste auf-geschrieben.
    Hier können Sie sich die Liste anschauen:
    Netzwerk Artikel 3 – Anwälte
    Achtung: Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.
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