Prozess-Kosten-Hilfe
Vielleicht wollen Sie beim Gericht klagen:
Weil Sie mit einer bestimmten Sache nicht einverstanden sind.
Zum Beispiel:
Das Amt soll ein bestimmtes Hilfs-Mittel für Sie bezahlen,
weil Sie dieses Hilfs-Mittel brauchen.
Aber das Amt will nicht bezahlen.
Damit sind Sie nicht einverstanden.
Deshalb klagen Sie beim Gericht.
Wenn Sie beim Gericht klagen:
Dann müssen Sie dafür einige Dinge bezahlen.
Zum Beispiel:
- Sie müssen Geld an das Gericht bezahlen.
- Und Sie müssen Geld für einen Anwalt bezahlen.
Aber vielleicht haben Sie nicht genug Geld dafür.
Dann können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Das ist Geld vom Staat.
Mit diesem Geld können Sie:
- das Gericht
- und den Anwalt bezahlen.
In diesem Text können Sie
wichtige Informationen zur Prozess-Kosten-Hilfe lesen.
Wann Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen können
Sie können die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen:
- Wenn Sie beim Gericht klagen,
- wenn Sie dafür einen Anwalt brauchen
- und wenn Sie nur wenig Geld haben.
Achtung!
Manchmal können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe nicht bekommen:
Auch wenn Sie nur wenig Geld haben.
Sie bekommen zum Beispiel keine Prozess-Kosten-Hilfe:
- Wenn Ihr Ehe-Partner viel Geld hat.
- Wenn Ihre Eltern viel Geld haben.
- Oder wenn Sie eine Rechts-Schutz-Versicherung haben.
Dann bezahlt die Rechts-Schutz-Versicherung
für das Gericht und für den Anwalt.
Was Sie machen müssen: Damit Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen
1. Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
2. Sie müssen auch noch ein anderes Papier schreiben.
Es heißt in schwerer Sprache:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
In diesem Text heißt das Papier:
Auskunft über Ihr Vermögen.
Mit diesem Papier zeigen Sie:
Sie haben nur wenig Geld.
3. Sie brauchen noch andere wichtige Papiere.
Zum Beispiel:
- Einen Bescheid, dass Sie das Bürger-Geld bekommen.
- Oder einen Bescheid, dass Sie Grund-Sicherung bekommen.
- Oder einen Bescheid, dass Sie Sozial-Hilfe bekommen.
Dann schicken Sie den Antrag und alle wichtigen Papiere
an das Gericht.
Es gibt noch andere Möglichkeiten für den Antrag:
- Wenn Sie schon einen Anwalt haben:
Dann kann er den Antrag für Sie schreiben. - Sie können zum Gericht hin-gehen.
Dort können Sie zu einem Mitarbeiter sagen:
Sie wollen den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe stellen.
Der Mitarbeiter schreibt dann den Antrag mit Ihnen zusammen.
- Vielleicht können Sie den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe
im Internet schreiben.
Holen Sie sich Hilfe!
Der Antrag für die Prozess-Kosten-Hilfe
ist nicht so einfach zu verstehen.
Holen Sie sich deshalb Hilfe bei Fach-Leuten.
Sprechen Sie zum Beispiel mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
EUTB ist die Abkürzung für:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Mitarbeiter von der EUTB können viele Fragen be-antworten.
Und sie können Ihnen genau sagen:
Wo Sie noch mehr Hilfe bekommen können.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen: EUTB
Auch hier können Sie noch viele nützliche Informationen bekommen:
Hilfe bei Widerspruch und Klage
Die Auskunft über Ihr Vermögen ist wichtig
Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen,
dann müssen Sie dem Gericht zeigen:
Sie haben nur wenig Geld.
Das bedeutet:
Sie müssen das Papier: Auskunft über Ihr Vermögen schreiben.
Schreiben Sie darin all Ihr Geld auf.
Seien Sie dabei ehrlich.
Und lassen Sie nichts weg.
Sonst bekommen Sie vielleicht keine Prozess-Kosten-Hilfe.
Was zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
Zu Ihrem Vermögen zählen zum Beispiel diese Sachen dazu:
- Ihr Lohn.
- Das Geld auf allen Ihren Konten.
- Geld aus Lebens-Versicherungen.
- Aktien.
Vielleicht bekommen Sie Geld von einer Renten-Versicherung.
Dieses Geld zählt nicht immer zum Vermögen dazu.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Dann fragen Sie bei der EUTB nach.
Dort bekommen Sie Hilfe.
Was nicht zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
Vielleicht haben Sie:
- Ein Haus,
das Ihnen gehört. - Oder eine Wohnung,
die Ihnen gehört.
Diese Sachen gehören nicht zum Vermögen dazu.
Das bedeutet:
Sie müssen diese Sachen
nicht in der Auskunft über Ihr Vermögen aufschreiben.
Wie Sie das Geld von der Prozess-Kosten-Hilfe bekommen
Das Gericht prüft:
- Ihren Antrag
- und die wichtigen Papiere.
Vielleicht sagt das Gericht dann zu Ihrem Antrag ja.
In schwerer Sprache heißt das auch:
Das Gericht bewilligt Ihren Antrag.
Dann bekommen Sie die Prozess-Kosten-Hilfe.
Das bedeutet:
- Der Staat bezahlt Ihnen das Geld für das Gericht.
- Und der Staat bezahlt Ihnen das Geld für Ihren Anwalt.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
- Sie bekommen das Geld als Zuschuss.
- Oder Sie bekommen das Geld als Kredit.
Diese 2 Möglichkeiten werden hier erklärt.
Der Zuschuss
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Und Sie müssen dieses Geld später nicht zurück-bezahlen.
Der Kredit
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Wenn Sie die Gerichts-Verhandlung gewinnen:
Dann müssen Sie das Geld nicht zurück-bezahlen.
Aber wenn Sie die Gerichts-Verhandlung verlieren:
Dann müssen Sie das Geld zurück-bezahlen.
Dafür haben Sie 4 Jahre Zeit.
Das bedeutet:
Sie bezahlen in jedem Monat
ein bisschen Geld an den Staat.
Das machen Sie 4 Jahre lang.
Dann haben Sie alles Geld zurück-bezahlt.
Regeln für den Zuschuss und für den Kredit
Es gibt bestimmte Regeln.
Diese Regeln bestimmen:
- Ob Sie das Geld als Zuschuss bekommen.
- Oder ob Sie das Geld als Kredit bekommen.
Bei den Regeln kommt es zum Beispiel darauf an:
- Wie viel Geld Sie haben.
- Ob Sie einen Ehe-Partner haben.
- Und ob Sie Kinder haben.
Ein Beispiel:
Ein Mensch wohnt alleine in einer Wohnung.
Er hat keinen Ehe-Partner und keine Kinder.
Für diesen Menschen gilt die Regel:
- Wenn der Mensch mehr als 5 tausend Euro hat,
dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe nur als Kredit. - Wenn er weniger als 5 tausend Euro hat,
dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe als Zuschuss.
Auf einer bestimmten Internet-Seite können Sie aus-rechnen:
Ob Sie die Prozess-Kosten-Hilfe
als Kredit oder als Zuschuss bekommen.
Das ist die Internet-Seite: PKH-Rechner
Achtung: Es gibt die Internet-Seite nur in schwerer Sprache.
Manche Gerichte haben andere Regeln für die Prozess-Kosten-Hilfe
Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Sozial-Gericht
Vielleicht klagen Sie beim Sozial-Gericht.
Dort sind manche Regeln anders.
Zum Beispiel:
- Sie brauchen erst einen Anwalt.
Erst dann können Sie den Antrag
für die Prozess-Kosten-Hilfe schreiben.
- Und Sie müssen kein Geld für das Sozial-Gericht bezahlen.
Sondern Sie müssen nur das Geld für den Anwalt bezahlen.
Das bedeutet:
Wenn Sie beim Sozial-Gericht klagen,
dann können Sie dafür nicht so viel Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Hier können Sie mehr Informationen zum Sozial-Gericht lesen:
Eine Klage vor dem Sozial-Gericht machen
Sprechen Sie auch mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
Die Mitarbeiter von der EUTB können Ihnen genau sagen:
Wer Ihnen bei Ihrer Klage helfen kann.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen:
EUTB
Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Familien-Gericht
Vielleicht klagen Sie beim Familien-Gericht.
Dort gibt es ein anderes Wort für die Prozess-Kosten-Hilfe.
Es heißt dort: Verfahrens-Kosten-Hilfe.