Prozess-Kosten-Hilfe

Eine Gehhilfe, darunter Geldscheine, durchgestrichen.

Vielleicht wollen Sie beim Gericht klagen:
Weil Sie mit einer bestimmten Sache nicht einverstanden sind.
Zum Beispiel:
Das Amt soll ein bestimmtes Hilfs-Mittel für Sie bezahlen,
weil Sie dieses Hilfs-Mittel brauchen.
Aber das Amt will nicht bezahlen.
Damit sind Sie nicht einverstanden.
Deshalb klagen Sie beim Gericht.

Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.

Wenn Sie beim Gericht klagen:
Dann müssen Sie dafür einige Dinge bezahlen.
Zum Beispiel:

  • Sie müssen Geld an das Gericht bezahlen.
  • Und Sie müssen Geld für einen Anwalt bezahlen.
Geldscheine, daneben ein Gericht und ein Anwalt

Aber vielleicht haben Sie nicht genug Geld dafür.
Dann können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Das ist Geld vom Staat.
Mit diesem Geld können Sie:

  • das Gericht
  • und den Anwalt bezahlen.
Info-Heft

In diesem Text können Sie
wichtige Informationen zur Prozess-Kosten-Hilfe lesen.

Wann Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen können

wenig Geld

Sie können die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen:

  • Wenn Sie beim Gericht klagen,
  • wenn Sie dafür einen Anwalt brauchen
  • und wenn Sie nur wenig Geld haben.
Eine Hand mit erhobenem Zeigefinger in einem Achtung-Schild.

Achtung!
Manchmal können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe nicht bekommen:
Auch wenn Sie nur wenig Geld haben.
Sie bekommen zum Beispiel keine Prozess-Kosten-Hilfe:

  • Wenn Ihr Ehe-Partner viel Geld hat.
  • Wenn Ihre Eltern viel Geld haben.
  • Oder wenn Sie eine Rechts-Schutz-Versicherung haben.
    Dann bezahlt die Rechts-Schutz-Versicherung
    für das Gericht und für den Anwalt.

Was Sie machen müssen: Damit Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen

Eine Hand schreibt etwas auf ein Blatt Papier.

1. Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
 
2. Sie müssen auch noch ein anderes Papier schreiben.
Es heißt in schwerer Sprache:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
In diesem Text heißt das Papier:
Auskunft über Ihr Vermögen.
Mit diesem Papier zeigen Sie:
Sie haben nur wenig Geld.

Ein Brief, auf dem Beschid steht. Daneben ein Brief, auf dem Antrag steht und ein Daumen, der nach oben zeigt.

3. Sie brauchen noch andere wichtige Papiere.
Zum Beispiel:

Dann schicken Sie den Antrag und alle wichtigen Papiere
an das Gericht.

Es gibt noch andere Möglichkeiten für den Antrag:

Eine Anwältin, daneben ein Gesetzbuch.
  • Wenn Sie schon einen Anwalt haben:
    Dann kann er den Antrag für Sie schreiben.
  • Sie können zum Gericht hin-gehen.
    Dort können Sie zu einem Mitarbeiter sagen:
    Sie wollen den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe stellen.
    Der Mitarbeiter schreibt dann den Antrag mit Ihnen zusammen.
Ein Computer mit Internet. Daneben eine junge Frau, die etaws am Computer schreibt.
  • Vielleicht können Sie den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe
    im Internet schreiben.

Holen Sie sich Hilfe!

Eine Frau im Rollstuhl sitzt an einem Schreibtisch und telefoniert.

Der Antrag für die Prozess-Kosten-Hilfe
ist nicht so einfach zu verstehen.
Holen Sie sich deshalb Hilfe bei Fach-Leuten.
Sprechen Sie zum Beispiel mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
EUTB ist die Abkürzung für:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Mitarbeiter von der EUTB können viele Fragen be-antworten.
Und sie können Ihnen genau sagen:
Wo Sie noch mehr Hilfe bekommen können.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen: EUTB
 
Auch hier können Sie noch viele nützliche Informationen bekommen:
Hilfe bei Widerspruch und Klage

Die Auskunft über Ihr Vermögen ist wichtig

Eine Hand schreibt einen Brief, daneben eine Spechblase mit Geld.

Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen,
dann müssen Sie dem Gericht zeigen:
Sie haben nur wenig Geld.

Das bedeutet:
Sie müssen das Papier: Auskunft über Ihr Vermögen schreiben.
Schreiben Sie darin all Ihr Geld auf.
Seien Sie dabei ehrlich.
Und lassen Sie nichts weg.
Sonst bekommen Sie vielleicht keine Prozess-Kosten-Hilfe.

Ein Sparschwein, daneben liegt ein Sparbuch.

Was zu Ihrem Vermögen dazu-gehört

Zu Ihrem Vermögen zählen zum Beispiel diese Sachen dazu:

Eine Frau im Rollstuhl sitzt an einem Schreibtisch und telefoniert.

Vielleicht bekommen Sie Geld von einer Renten-Versicherung.
Dieses Geld zählt nicht immer zum Vermögen dazu.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Dann fragen Sie bei der EUTB nach.
Dort bekommen Sie Hilfe.

Ein Mann sitzt in einem Zimmer und liest.

Was nicht zu Ihrem Vermögen dazu-gehört

Vielleicht haben Sie:

  • Ein Haus,
    das Ihnen gehört.
  • Oder eine Wohnung,
    die Ihnen gehört.

Diese Sachen gehören nicht zum Vermögen dazu.
Das bedeutet:
Sie müssen diese Sachen
nicht in der Auskunft über Ihr Vermögen aufschreiben.

Wie Sie das Geld von der Prozess-Kosten-Hilfe bekommen

Ein Mann sitzt in einem Büro an einem Schreibtisch.

Das Gericht prüft:

  • Ihren Antrag
  • und die wichtigen Papiere.
Geldscheine, daneben ein Gericht und ein Anwalt

Vielleicht sagt das Gericht dann zu Ihrem Antrag ja.
In schwerer Sprache heißt das auch:
Das Gericht bewilligt Ihren Antrag.
Dann bekommen Sie die Prozess-Kosten-Hilfe.
Das bedeutet:

  • Der Staat bezahlt Ihnen das Geld für das Gericht.
  • Und der Staat bezahlt Ihnen das Geld für Ihren Anwalt.

 
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Sie bekommen das Geld als Zuschuss.
  • Oder Sie bekommen das Geld als Kredit.

Diese 2 Möglichkeiten werden hier erklärt.

Zwei Hände, dazwischen Geldscheine.

Der Zuschuss

Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Und Sie müssen dieses Geld später nicht zurück-bezahlen.

Der Kredit

Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Wenn Sie die Gerichts-Verhandlung gewinnen:
Dann müssen Sie das Geld nicht zurück-bezahlen.

Ein Kalender, daneben eine Hand mit einem 20-Euro-Schein.

Aber wenn Sie die Gerichts-Verhandlung verlieren:
Dann müssen Sie das Geld zurück-bezahlen.
Dafür haben Sie 4 Jahre Zeit.
Das bedeutet:
Sie bezahlen in jedem Monat
ein bisschen Geld an den Staat.
Das machen Sie 4 Jahre lang.
Dann haben Sie alles Geld zurück-bezahlt.

Eine Familie mit Kindern, daneben eine Frau und Geldscheine.

Regeln für den Zuschuss und für den Kredit

Es gibt bestimmte Regeln.
Diese Regeln bestimmen:

  • Ob Sie das Geld als Zuschuss bekommen.
  • Oder ob Sie das Geld als Kredit bekommen.

Bei den Regeln kommt es zum Beispiel darauf an:

  • Wie viel Geld Sie haben.
  • Ob Sie einen Ehe-Partner haben.
  • Und ob Sie Kinder haben.
Ein Mann sitzt auf einem Sofa.

Ein Beispiel:
Ein Mensch wohnt alleine in einer Wohnung.
Er hat keinen Ehe-Partner und keine Kinder.
Für diesen Menschen gilt die Regel:

  • Wenn der Mensch mehr als 5 tausend Euro hat,
    dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe nur als Kredit.
  • Wenn er weniger als 5 tausend Euro hat,
    dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe als Zuschuss.
Ein Computer mit Internetzugang, daneben ein Achtung-Dreieck in dem steht: Schwere Sprache.

Auf einer bestimmten Internet-Seite können Sie aus-rechnen:
Ob Sie die Prozess-Kosten-Hilfe
als Kredit oder als Zuschuss bekommen.
Das ist die Internet-Seite: PKH-Rechner
Achtung: Es gibt die Internet-Seite nur in schwerer Sprache.

Manche Gerichte haben andere Regeln für die Prozess-Kosten-Hilfe

Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.

Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Sozial-Gericht

Vielleicht klagen Sie beim Sozial-Gericht.
Dort sind manche Regeln anders.
Zum Beispiel:

  • Sie brauchen erst einen Anwalt.
    Erst dann können Sie den Antrag
    für die Prozess-Kosten-Hilfe schreiben.
Ein Anwalt,daneben Geldscheine und ein Gesetzbuch.
  • Und Sie müssen kein Geld für das Sozial-Gericht bezahlen.
    Sondern Sie müssen nur das Geld für den Anwalt bezahlen.
    Das bedeutet:
    Wenn Sie beim Sozial-Gericht klagen,
    dann können Sie dafür nicht so viel Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.

 
Hier können Sie mehr Informationen zum Sozial-Gericht lesen:
Eine Klage vor dem Sozial-Gericht machen

Eine Frau im Rollstuhl sitzt an einem Schreibtisch und telefoniert.

Sprechen Sie auch mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
Die Mitarbeiter von der EUTB können Ihnen genau sagen:
Wer Ihnen bei Ihrer Klage helfen kann.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen:
EUTB

Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Familien-Gericht

Vielleicht klagen Sie beim Familien-Gericht.
Dort gibt es ein anderes Wort für die Prozess-Kosten-Hilfe.
Es heißt dort: Verfahrens-Kosten-Hilfe.

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