Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Rechtliche Betreuung

Manche Menschen sind sehr krank.
Oder sie haben eine sehr schwere Behinderung.
Deshalb können sie vielleicht manche wichtigen Sachen
nicht selber bestimmen.
Zum Beispiel:

  • Sie können vielleicht keine wichtigen Papiere selber schreiben.
  • Sie wissen vielleicht nicht genau:
    Für welche wichtigen Sachen sie Geld bezahlen müssen.
    Und wie viel Geld sie bezahlen müssen.
  • Oder sie wissen vielleicht nicht:
    Welche Medikamente sie nehmen müssen.

Dann können diese Menschen eine gesetzliche Betreuung bekommen.
Manchmal heißt das auch: Rechtliche Betreuung.
Das bedeutet:
Ein anderer Mensch bestimmt wichtige Sachen für einen Menschen.
Das Wort für diesen anderen Menschen ist dann:
Gesetzlicher Betreuer oder gesetzliche Betreuerin.

So können Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen

Sie können selber einen Antrag stellen:
Um eine gesetzliche Betreuung zu bekommen.
Das können Sie mündlich machen.
Oder Sie können es schriftlich machen.

Der Mündliche Antrag

Mündlich einen Antrag stellen bedeutet:
Sie gehen zum Betreuungs-Gericht.
Dort sagen Sie:
Dass Sie eine gesetzliche Betreuung haben wollen.

Der schriftliche Antrag

Schriftlich einen Antrag stellen bedeutet:
Sie schreiben den Antrag auf Papier.
Oder Sie schreiben den Antrag mit dem Computer.
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite: Reguvis.
Dort können Sie den Antrag für den Computer runter-laden.
Achtung: Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.

Wenn Sie den Antrag geschrieben haben:
Dann schicken Sie ihn mit der Post an das Betreuungs-Gericht.
Es prüft dann:
Ob Sie wirklich eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Wenn das wirklich so ist:

Wenn Sie keine gesetzliche Betreuung wollen

Vielleicht wollen Sie aber auch keine gesetzliche Betreuung haben.
Wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind:
Dann darf kein Mensch Sie dazu zwingen.
Und Sie dürfen sich beim Betreuungs-Gericht beschweren:
Wenn ein Mensch trotzdem
die gesetzliche Betreuung für Sie machen will.

Das Betreuungs-Gericht muss Ihre Beschwerde prüfen.
Und es kann bestimmen:
Dass der Mensch keine gesetzliche Betreuung für Sie machen darf.
Manche Menschen denken:
Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung
müssen immer einen gesetzlichen Betreuer haben.
Das ist auch dann so:
Wenn die Menschen gar keinen gesetzlichen Betreuer wollen.
 
Aber das stimmt nicht!
Kein Mensch darf die gesetzliche Betreuung für Sie machen:

  • Wenn Sie das nicht wollen.
  • Und wenn Sie Ihren Willen mit-teilen können.

Willen mit-teilen bedeutet hier zum Beispiel:

Nur wenn Sie selber eine gesetzliche Betreuung wollen:
Dann darf das Betreuungs-Gericht einen Menschen dafür bestimmen.

Sie können auch eine Vorsorge-Vollmacht schreiben.
Das ist ein besonderes Papier.
Darin können Sie bestimmen:
Welcher Mensch wichtige Sachen für Sie entscheiden darf.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nicht mehr selber entscheiden können.
 
Hier können Sie mehr Infos über die Vorsorge-Vollmacht lesen:
Vorsorge-Vollmacht

Wer die gesetzliche Betreuung bestimmt

Wenn Sie einen bestimmten Menschen
als gesetzlichen Betreuer wollen:
Dann können Sie das zum Betreuungs-Gericht sagen.
Das Betreuungs-Gericht muss Ihnen zuhören.
Und vielleicht bestimmt es den Menschen zum gesetzlichen Betreuer:
Den Sie sich gewünscht haben.
Aber das Betreuungs-Gericht darf auch
einen anderen Menschen bestimmen.

Sie können auch eine Betreuungs-Verfügung schreiben.
Das ist ein besonderes Papier.
Darin können Sie selber bestimmen:
Welcher Mensch Ihr gesetzlicher Betreuer sein soll.
Das Betreuungs-Gericht muss dann versuchen:
Sich an die Betreuungs-Verfügung zu halten.
Hier können Sie mehr dazu lesen: Betreuungs-Verfügung

Wer die gesetzliche Betreuung machen kann

Wenn ein bestimmter Mensch
die gesetzliche Betreuung für Sie machen soll:
Dann können Sie diesen Menschen
beim Betreuungs-Gericht vorschlagen.
Das Betreuungs-Gericht muss dann prüfen:
Ob der Mensch die gesetzliche Betreuung für Sie machen darf.

Diese Menschen können die gesetzliche Betreuung machen:

Sie arbeiten für ein Amt.
Oder sie arbeiten alleine.

Wie lange die gesetzliche Betreuung dauert

Zuerst bestimmt das Betreuungs-Gericht für 6 Monate
einen gesetzlichen Betreuer für Sie.
In schwerer Sprache heißt das: Vorläufige Betreuung.
 
Wenn die 6 Monate vorbei sind:
Dann prüft das Betreuungs-Gericht,
ob Sie noch länger eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Es kann dann für 7 Jahre
einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen.
In schwerer Sprache heißt das dann: Dauerhafte Betreuung.
 
Nach 7 Jahren muss das Betreuungs-Gericht wieder prüfen:
Ob Sie noch länger eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Es kann auch bestimmen:
Dass Sie keine mehr brauchen.

Wenn Sie nach einiger Zeit keine gesetzliche Betreuung mehr wollen

Vielleicht haben sie einen gesetzlichen Betreuer.
Aber Sie wollen das nicht mehr länger.
Dann können Sie beim Betreuungs-Gericht einen Antrag stellen.
Das Betreuungs-Gericht muss dann prüfen:
Ob Sie wirklich noch einen gesetzlichen Betreuer brauchen.
Wenn Sie ihn nicht mehr brauchen:
Dann muss das Betreuungs-Gericht
die gesetzliche Betreuung aufheben.
Das bedeutet:
Das Betreuungs-Gericht bestimmt,
dass Sie keine gesetzliche Betreuung mehr bekommen.

Diese Sachen darf der gesetzliche Betreuer entscheiden

Das Betreuungs-Gericht bestimmt:
Welche Sachen der gesetzliche Betreuer für Sie entscheiden darf.
Dafür gibt es eine Regel:
Nur wenn Sie eine Sache selber nicht mehr entscheiden können,
dann darf der gesetzliche Betreuer diese Sache entscheiden.

Zum Beispiel:
Ein Mann bekommt eine gesetzliche Betreuerin,
weil er selber nicht so gut mit Geld umgehen kann.
Er weiß vielleicht nicht genau:

  • Für welche Sachen er Geld bezahlen muss.
  • Und wie viel Geld er bezahlen muss.

Deshalb kümmert sich die gesetzliche Betreuerin für ihn um das Geld.
Um alle anderen Sachen kümmert der Mann sich aber selber:
Weil er dabei keine Hilfe braucht.

Jeder gesetzliche Betreuer hat einen Betreuer-Ausweis.
Das ist ein besonderes Papier.
Dort ist auf-geschrieben:
Um welche Sachen der gesetzliche Betreuer
sich kümmern darf.
Er darf sich nur um die Sachen kümmern:
Die im Betreuer-Ausweis stehen.
Hier können Sie mehr dazu lesen:
Aufgaben von der gesetzlichen Betreuung

Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung dürfen wählen gehen

Auch Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung
dürfen selber wählen gehen.
Zum Beispiel:

Und Menschen dürfen Hilfe beim Wählen bekommen:
Wenn sie nicht alleine wählen können.
Zum Beispiel:

  • Weil sie nicht lesen können
  • oder weil sie nicht selber schreiben können.

Das alles ist seit dem Jahr 2020 im Gesetz auf-geschrieben.

Wer die Arbeit vom gesetzlichen Betreuer prüft

Das Betreuungs-Gericht prüft in jedem Jahr:
Ob der gesetzliche Betreuer seine Arbeit gut macht.
Dafür muss er einen Bericht schreiben.
Und er muss diesen Bericht an das Betreuungs-Gericht schicken.

Wenn der gesetzliche Betreuer seine Arbeit nicht gut macht:
Dann können verschiedene Menschen
sich beim Betreuungs-Gericht beschweren.
Zum Beispiel:

Das Betreuungs-Gericht muss dann die Arbeit
vom gesetzlichen Betreuer prüfen.
Und es kann einen anderen Menschen
zum gesetzlichen Betreuer bestimmen.

Beratung zum Thema gesetzliche Betreuung

Vielleicht haben Sie noch viele Fragen zur gesetzlichen Betreuung.
Dann können Sie bei verschiedenen Stellen eine Beratung bekommen.
Zum Beispiel:

Dort können Sie Unterstützung bekommen.

Beratung von einem Betreuungs-Verein

In Deutschland gibt es viele Betreuungs-Vereine.
Sie arbeiten zum Beispiel:

Die Betreuungs-Vereine gibt es in jedem Bundes-Land.
Das bedeutet:
Die Menschen können überall in Deutschland
Unterstützung von einem Betreuungs-Verein bekommen.

Die Betreuungs-Vereine helfen bei vielen verschiedenen Fragen.
Zum Beispiel:

So können Sie einen Betreuungs-Verein finden:

Schauen Sie in der Adressen-Suche vom Familien-Ratgeber nach.
Dafür klicken Sie hier: Adressen-Suche
Auf der Seite gibt es ein weißes Feld.
Darüber steht: Schlagwörter.
Tippen Sie in dem weißen Feld dieses Wort ein:
Betreuungsverein

Daneben oder darunter ist noch ein kleineres weißes Feld.
Dort steht:

  • Suchgebiet
  • und PLZ Stadt.

Dort tippen Sie Ihre Postleitzahl ein.
 
Dann drücken Sie unten rechts auf das rote Feld: Suchen.
So bekommen Sie eine Liste mit Betreuungs-Vereinen in Ihrer Nähe.

Die Regeln für die gesetzliche Betreuung

Die Regeln für die gesetzliche Betreuung
sind im Bürgerlichen Gesetz-Buch auf-geschrieben.
Die Regeln stehen in den Paragrafen: § 1896 bis § 1908.

Mehr Informationen

Hier können Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache
zur gesetzlichen Betreuung bekommen:

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/rechte/rechtliche-betreuung.php

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