Rechtliche Betreuung
Manche Menschen sind sehr krank.
Oder sie haben eine sehr .
Deshalb können sie vielleicht manche wichtigen Sachen
nicht selber bestimmen.
Zum Beispiel:
- Sie können vielleicht keine wichtigen Papiere selber schreiben.
- Sie wissen vielleicht nicht genau:
Für welche wichtigen Sachen sie Geld bezahlen müssen.
Und wie viel Geld sie bezahlen müssen. - Oder sie wissen vielleicht nicht:
Welche sie nehmen müssen.
Dann können diese Menschen eine bekommen.
Manchmal heißt das auch: Rechtliche Betreuung.
Das bedeutet:
Ein anderer Mensch bestimmt wichtige Sachen für einen Menschen.
Das Wort für diesen anderen Menschen ist dann:
Gesetzlicher oder .
So können Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen
Sie können selber einen stellen:
Um eine zu bekommen.
Das können Sie mündlich machen.
Oder Sie können es schriftlich machen.
Der Mündliche Antrag
Mündlich einen stellen bedeutet:
Sie gehen zum .
Dort sagen Sie:
Dass Sie eine haben wollen.
Der schriftliche Antrag
Schriftlich einen stellen bedeutet:
Sie schreiben den auf Papier.
Oder Sie schreiben den mit dem Computer.
Hier kommen Sie zu der : Reguvis.
Dort können Sie den für den Computer runter-laden.
Achtung: Die ist in schwerer Sprache.
Wenn Sie den geschrieben haben:
Dann schicken Sie ihn mit der Post an das .
Es prüft dann:
Ob Sie wirklich eine brauchen.
Wenn das wirklich so ist:
- Dann bestimmt das ,
welcher Mensch die für Sie machen soll. - Und es bestimmt,
welche Sachen der Mensch für sie entscheiden darf.
Wenn Sie keine gesetzliche Betreuung wollen
Vielleicht wollen Sie aber auch keine haben.
Wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind:
Dann darf kein Mensch Sie dazu zwingen.
Und Sie dürfen sich beim :
Wenn ein Mensch trotzdem
die für Sie machen will.
Das muss Ihre prüfen.
Und es kann bestimmen:
Dass der Mensch keine für Sie machen darf.
Manche Menschen denken:
Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung
müssen immer einen gesetzlichen haben.
Das ist auch dann so:
Wenn die Menschen gar keinen gesetzlichen wollen.
Aber das stimmt nicht!
Kein Mensch darf die für Sie machen:
- Wenn Sie das nicht wollen.
- Und wenn Sie Ihren Willen mit-teilen können.
Willen mit-teilen bedeutet hier zum Beispiel:
- Sie können sagen:
Dass Sie keine wollen. - Sie können einen benutzen.
- Oder Sie können auf-schreiben:
Dass Sie keine wollen.
Nur wenn Sie selber eine wollen:
Dann darf das einen Menschen dafür bestimmen.
Sie können auch eine schreiben.
Das ist ein besonderes Papier.
Darin können Sie bestimmen:
Welcher Mensch wichtige Sachen für Sie entscheiden darf.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nicht mehr selber entscheiden können.
Hier können Sie mehr über die lesen:
Vorsorge-Vollmacht
Wer die gesetzliche Betreuung bestimmt
Wenn Sie einen bestimmten Menschen
als gesetzlichen wollen:
Dann können Sie das zum sagen.
Das muss Ihnen zuhören.
Und vielleicht bestimmt es den Menschen zum gesetzlichen :
Den Sie sich gewünscht haben.
Aber das darf auch
einen anderen Menschen bestimmen.
Sie können auch eine Betreuungs-Verfügung schreiben.
Das ist ein besonderes Papier.
Darin können Sie selber bestimmen:
Welcher Mensch Ihr sein soll.
Das muss dann versuchen:
Sich an die Betreuungs-Verfügung zu halten.
Hier können Sie mehr dazu lesen: Betreuungs-Verfügung
Wer die gesetzliche Betreuung machen kann
Wenn ein bestimmter Mensch
die für Sie machen soll:
Dann können Sie diesen Menschen
beim vorschlagen.
Das muss dann prüfen:
Ob der Mensch die für Sie machen darf.
Diese Menschen können die machen:
- ,
- Freunde oder Freundinnen,
- oder Partnerinnen,
- Menschen aus einem
- und oder Berufs-Betreuerinnen.
Sie arbeiten für ein Amt.
Oder sie arbeiten alleine.
Wie lange die gesetzliche Betreuung dauert
Zuerst bestimmt das für 6 Monate
einen gesetzlichen für Sie.
In schwerer Sprache heißt das: Vorläufige Betreuung.
Wenn die 6 Monate vorbei sind:
Dann prüft das ,
ob Sie noch länger eine brauchen.
Es kann dann für 7 Jahre
einen gesetzlichen für Sie bestimmen.
In schwerer Sprache heißt das dann: Dauerhafte Betreuung.
Nach 7 Jahren muss das wieder prüfen:
Ob Sie noch länger eine brauchen.
Es kann auch bestimmen:
Dass Sie keine mehr brauchen.
Wenn Sie nach einiger Zeit keine gesetzliche Betreuung mehr wollen
Vielleicht haben sie einen gesetzlichen .
Aber Sie wollen das nicht mehr länger.
Dann können Sie beim einen stellen.
Das muss dann prüfen:
Ob Sie wirklich noch einen gesetzlichen brauchen.
Wenn Sie ihn nicht mehr brauchen:
Dann muss das
die aufheben.
Das bedeutet:
Das bestimmt,
dass Sie keine mehr bekommen.
Diese Sachen darf der gesetzliche Betreuer entscheiden
Das bestimmt:
Welche Sachen der gesetzliche für Sie entscheiden darf.
Dafür gibt es eine Regel:
Nur wenn Sie eine Sache selber nicht mehr entscheiden können,
dann darf der gesetzliche diese Sache entscheiden.
Zum Beispiel:
Ein Mann bekommt eine ,
weil er selber nicht so gut mit Geld umgehen kann.
Er weiß vielleicht nicht genau:
- Für welche Sachen er Geld bezahlen muss.
- Und wie viel Geld er bezahlen muss.
Deshalb kümmert sich die für ihn um das Geld.
Um alle anderen Sachen kümmert der Mann sich aber selber:
Weil er dabei keine Hilfe braucht.
Jeder gesetzliche hat einen -Ausweis.
Das ist ein besonderes Papier.
Dort ist auf-geschrieben:
Um welche Sachen der gesetzliche
sich kümmern darf.
Er darf sich nur um die Sachen kümmern:
Die im -Ausweis stehen.
Hier können Sie mehr dazu lesen:
Aufgaben von der gesetzlichen Betreuung
Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung dürfen wählen gehen
Auch Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung
dürfen selber wählen gehen.
Zum Beispiel:
- Bei der
- und bei der .
Und Menschen dürfen Hilfe beim Wählen bekommen:
Wenn sie nicht alleine wählen können.
Zum Beispiel:
- Weil sie nicht lesen können
- oder weil sie nicht selber schreiben können.
Das alles ist seit dem Jahr 2020 im auf-geschrieben.
Wer die Arbeit vom gesetzlichen Betreuer prüft
Das prüft in jedem Jahr:
Ob der gesetzliche seine Arbeit gut macht.
Dafür muss er einen Bericht schreiben.
Und er muss diesen Bericht an das schicken.
Wenn der gesetzliche seine Arbeit nicht gut macht:
Dann können verschiedene Menschen
sich beim .
Zum Beispiel:
- Ärzte,
- oder Freunde.
Das muss dann die Arbeit
vom gesetzlichen prüfen.
Und es kann einen anderen Menschen
zum gesetzlichen bestimmen.
Beratung zum Thema gesetzliche Betreuung
Vielleicht haben Sie noch viele Fragen zur gesetzlichen Betreuung.
Dann können Sie bei verschiedenen Stellen eine bekommen.
Zum Beispiel:
- Bei einem ,
- bei einem ,
- bei einem ,
- bei der
- oder bei für ältere Menschen.
Dort können Sie Unterstützung bekommen.
Beratung von einem Betreuungs-Verein
In Deutschland gibt es viele Betreuungs-Vereine.
Sie arbeiten zum Beispiel:
- Mit
- und mit der zusammen.
Die Betreuungs-Vereine gibt es in jedem .
Das bedeutet:
Die Menschen können überall in Deutschland
Unterstützung von einem bekommen.
Die Betreuungs-Vereine helfen bei vielen verschiedenen Fragen.
Zum Beispiel:
- Vielleicht will ein
der gesetzliche werden.
Aber er weiß nicht viel darüber.
Dann kann er beim eine bekommen. - Oder ein vom Amt weiß nur wenig
über ein bestimmtes Thema.
Dann kann er beim eine Schulung machen.
Dort kann er mehr über das Thema lernen:
Damit er seine Arbeit besser machen kann.
So können Sie einen Betreuungs-Verein finden:
Schauen Sie in der -Suche vom Familien-Ratgeber nach.
Dafür klicken Sie hier: Adressen-Suche
Auf der Seite können Sie nach einem in Ihrer Nähe suchen.
Die Regeln für die gesetzliche Betreuung
Die Regeln für die
sind im Bürgerlichen -Buch auf-geschrieben.
Die Regeln stehen in den : § 1896 bis § 1908.
Mehr Informationen
Hier können Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache
zur gesetzlichen Betreuung bekommen: