Infos zum Antrag auf Sozial-Hilfe
Sie wollen einen Antrag für Sozial-Hilfe schreiben.
Dann haben Sie vielleicht viele Fragen.
Zum Beispiel:
- Wo können Sie Sozial-Hilfe bekommen?
- Zu welchem Amt müssen Sie den Antrag hin-schicken?
- Wie viel Geld dürfen Sie haben?
Und wie viel Vermögen dürfen Sie haben?
Wenn Sie einen Antrag für Sozial-Hilfe schreiben wollen.
- Was können Sie tun:
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird?
Das bedeutet:
Das Amt hat bestimmt:
Dass Sie keine Sozial-Hilfe bekommen sollen.
Hier in dem Text können Sie viele Infos
zum Antrag auf Sozial-Hilfe lesen.
Und Sie bekommen viele Infos zu Ihren Fragen.
Wo Sie Sozial-Hilfe bekommen
Und wo Sie Ihren Antrag auf Sozial-Hilfe abgeben müssen
Sie haben nicht so viel Geld.
Deshalb brauchen Sie Sozial-Hilfe:
Damit Sie bestimmte Sachen bezahlen können.
Zum Beispiel:
Die Sozial-Hilfe bekommen Sie vom Sozial-Amt.
Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag bekommen Sie zum Beispiel:
- Beim Sozial-Amt von Ihrer Stadt
- oder beim Sozial-Amt von Ihrer Gemeinde.
Manchmal können Sie den Antrag auch im Internet finden.
Zum Beispiel: Auf der Internet-Seite vom Sozial-Amt.
Dann können Sie sich den Antrag runter-laden.
Das bedeutet:
Sie speichern den Antrag auf Ihrem Computer.
Dann können Sie den Antrag ausfüllen.
Und danach bei Ihrem Sozial-Amt abgeben.
Oder Sie schicken den Antrag mit der Post.
Sie können sich vom Sozial-Amt beraten lassen.
Das bedeutet:
Sie sprechen mit den Mitarbeitern vom Sozial-Amt.
Die sagen Ihnen zum Beispiel:
- Für welche Sachen Sie Geld vom Sozial-Amt bekommen.
- Von welchem Amt Sie noch Geld bekommen können.
Wer Ihnen helfen kann:
Wenn Sie einen Antrag auf Sozial-Hilfe schreiben wollen. Beratung und Hilfe können Sie hier bekommen:
- Bei den Sozial-Beratungs-Stellen
- oder bei den EUTB-Beratungs-Stellen.
Hier können Sie viele Infos über die EUTB-Beratungs-Stellen lesen.
Sie müssen dem Sozial-Amt sagen:
Wie viel Vermögen Sie haben.
Das Sozial-Amt prüft Ihren Antrag auf Sozial-Hilfe genau.
Deshalb müssen Sie in dem Antrag genau auf-schreiben:
Wie viel Vermögen Sie haben.
Und Sie müssen viele wichtige Papiere dazu-legen.
Zum Beispiel:
- Ihre Konto-Auszüge von der Bank,
- Bescheinigungen darüber:
Welches Geld Sie bekommen.
Zum Beispiel: - Papiere über Ihre Lebens-Versicherung.
Wenn Sie eine haben. - Ihren Miet-Vertrag.
Manchmal gibt es bei den Sozial-Ämtern eine Liste.
Darauf steht: Welche Papiere Sie zu dem Antrag dazu-legen müssen.
Fragen Sie bei Ihrem Sozial-Amt:
Ob Sie so eine Liste bekommen können.
Ihr Einkommen und Ihr Vermögen
wird bei der Sozial-Hilfe abgezogen
Das Sozial-Amt rechnet genau aus:
Wie viel Sozial-Hilfe Sie bekommen.
Zum Beispiel:
- Sie haben viel Vermögen.
Weil Sie zum Beispiel:
Viel Lohn für Ihre Arbeit bekommen.
Dann bekommen Sie gar keine Sozial-Hilfe.
- Sie haben etwas Vermögen.
Und Sie bekommen etwas Arbeitslosen-Geld.
Dann bekommen Sie nur wenig Sozial-Hilfe. - Sie haben kein Vermögen.
Sie bekommen kein Geld von einem anderen Amt.
Und Sie bekommen nur wenig Geld für Ihre Arbeit.
Dann bekommen Sie viel Sozial-Hilfe.
In schwerer Sprache heißt das:
Das Einkommen und das Vermögen
werden vom Sozial-Amt angerechnet.
Das Einkommen und das Vermögen von Ihrem Ehe-Partner
wird bei der Sozial-Hilfe abgezogen
Sie sind verheiratet.
Oder Sie leben mit einem Partner zusammen.
Und Ihr Partner hat ein großes Vermögen.
Dann wird das Vermögen von Ihrem Partner
bei der Sozial-Hilfe abgezogen.
Oder Ihr Partner bekommt viel Geld für seine Arbeit.
Dann wird das Geld von der Sozial-Hilfe abgezogen.
Das bedeutet:
Sie bekommen vielleicht gar keine Sozial-Hilfe.
Manchmal müssen Eltern
Geld für ihre erwachsenen Kinder bezahlen
In schwerer Sprache heißt das:
Eltern müssen Unterhalt für ihre erwachsenen Kinder bezahlen.
Zum Beispiel:
Ihr Kind hat eine Ausbildung gemacht.
Jetzt hat es einen Beruf.
Aber in dem Beruf bekommt das Kind
nur sehr wenig Geld für seine Arbeit.
Dann kann das Kind sagen:
Vater und Mutter,
ihr müsst mir jeden Monat etwas Geld geben.
In schwerer Sprache heißt das:
Ihr Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt.
Manchmal bezahlt aber auch das Sozial-Amt
das Geld für das erwachsene Kind.
Zum Beispiel:
Wenn die Eltern nur sehr wenig Geld haben.
Das heißt dann:
Die Eltern sind von der Unterhalts-Pflicht befreit.
Für erwachsene Kinder mit Behinderung
müssen die Eltern keinen Unterhalt bezahlen
Wenn Ihr erwachsenes Kind eine Behinderung hat:
Dann bekommt es Grund-Sicherung vom Sozial-Amt.
Aber es gibt 1 Ausnahme!
Zum Beispiel:
Die Mutter verdient sehr viel Geld mit ihrer Arbeit.
Sie bekommt zum Beispiel: Mehr als 100 Tausend Euro im Jahr.
Dann muss die Mutter etwas Geld an das Sozial-Amt bezahlen.
Das sind 26,49 Euro im Monat.
Was Sie tun können:
Wenn das Sozial-Amt Ihren Antrag auf Sozial-Hilfe ablehnt
Das bedeutet, das Sozial-Amt hat entschieden:
Dass Sie keine Sozial-Hilfe bekommen.
Dann können Sie einen Wider-Spruch schreiben.
Das bedeutet:
Sie müssen dem Sozial-Amt einen Brief schreiben.
Darin müssen Sie schreiben:
- Dass Sie die Entscheidung von dem Sozial-Amt schlecht finden.
- Dass die Entscheidung falsch ist.
- Und warum die Entscheidung falsch ist.
Das müssen Sie genau auf-schreiben.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie müssen Ihren Wider-Spruch gut begründen.
- Wenn Sie den Wider-Spruch nicht allein schreiben wollen.
- Oder Sie können den Wider-Spruch nicht allein schreiben.
Dann können Sie Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- Bei einer Sozial-Beratungs-Stelle
- oder bei einer EUTB-Beratungs-Stelle.
Ihr Wider-Spruch wird vom Sozial-Amt abgelehnt
Das bedeutet:
Sie bekommen immer noch keine Sozial-Hilfe.
Weil das Sozial-Amt vielleicht denkt:
Dass Sie genug Geld haben.
Dann können Sie zum Sozial-Gericht gehen.
Und Sie können gegen das Sozial-Amt klagen.
Vielleicht entscheiden die Richter vom Sozial-Gericht dann:
Dass Sie doch Sozial-Hilfe bekommen.
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