Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können
Manchmal gibt es Ungerechtigkeiten.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Die Kranken-Kasse gibt kein Geld für Hilfs-Mittel.
Obwohl der Mensch ein Recht darauf hat. - Mitarbeitern vom Amt
sind ungerecht. - Oder Chefs am Arbeits-Platz
sind ungerecht.
Gegen solche Sachen können Sie sich wehren.
In diesem Text können Sie lesen:
Welche Möglichkeiten sie dafür haben.
Sie können einen Widerspruch schreiben
Sie müssen einen Antrag an ein Amt schreiben:
Wenn Sie Geld für Hilfs-Mittel bekommen wollen.
Oder wenn sie Reha-Leistungen bekommen wollen.
Aber manchmal sagt das Amt:
- Sie bekommen das Geld für die Hilfs-Mittel nicht.
Obwohl Sie ein Recht darauf haben. - Oder Sie bekommen nur wenig Geld für die Hilfs-Mittel.
Damit sind Sie vielleicht nicht einverstanden.
Dann können Sie einen Widerspruch schreiben.
In schwerer Sprache heißt das auch: Widerspruch einlegen.
Sie können mehr darüber lesen:
Was sie be-achten müssen,
wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen.
Dafür klicken Sie hier: Wie lege ich Widerspruch ein?
Sie können beim Sozial-Gericht klagen
Manchmal haben Sie keinen Erfolg mit dem Widerspruch.
Das bedeutet:
Der Widerspruch hat nicht geklappt.
Und Sie bekommen das Geld für die Hilfs-Mittel immer noch nicht.
Dann können Sie beim Sozial-Gericht klagen.
Eine Klage ist eine Beschwerde beim Gericht.
Die Beschwerde wird auf-geschrieben.
Das Sozial-Gericht bestimmt dann:
Ob Sie die Hilfs-Mittel bekommen.
Hier können Sie mehr Infos dazu lesen: Klage vor dem Sozial-Gericht.
Sie können Online-Dienste benutzen
Für manche Sachen können sie eine Entschädigung bekommen.
Das bedeutet:
Sie bekommen Geld.
Zum Beispiel:
- Wenn Ihr Zug nicht gefahren ist.
- Wenn Ihr Flugzeug eine Verspätung hatte.
- Wenn Sie keine Hilfe beim Einsteigen in den Zug bekommen haben.
Oder wenn Sie keine Hilfe beim Aussteigen bekommen haben.
Obwohl Sie der Deutschen Bahn gesagt haben:
Dass Sie die Hilfe brauchen.
Sie brauchen vielleicht einen Anwalt:
Damit Sie die Entschädigung bekommen.
Aber das lohnt sich oft nicht:
Weil Sie für den Anwalt zu viel Geld bezahlen müssen.
Aber es gibt auch besondere Online-Dienste.
Sie helfen Ihnen dabei:
Die Entschädigung zu bekommen.
Zuerst prüft der Online-Dienst:
Ob Sie ein Recht auf die Entschädigung haben.
Dafür müssen Sie auf der Internet-Seite vom Online-Dienst
einige Fragen be-antworten.
Wenn Sie ein Recht auf die Entschädigung haben:
Dann kümmert sich der Online-Dienst darum,
dass Sie das Geld von der Entschädigung bekommen.
Der Online-Dienst bekommt dann einen Teil von dem Geld.
Den anderen Teil vom Geld bekommen Sie selbst.
Das bedeutet:
Der Online-Dienst macht für Sie die Arbeit.
Er kümmert sich um Ihre Entschädigung.
Und Sie müssen dafür kein Geld ausgeben.
Diese Online-Dienste gibt es zum Beispiel:
- www.refundrebel.de
Er kümmert sich um die Entschädigung:
Wenn zum Beispiel der Zug nicht gefahren ist. - www.flightright.de
Er kümmert sich um die Entschädigung:
Wenn zum Beispiel das Flugzeug Verspätung hatte. - www.sanktionsfrei.de
Dort können Menschen Hilfe bekommen:
Wenn sie vom Amt zu wenig Arbeitslosen-Geld bekommen.
Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.
Sie können sich beschweren
Sie können wegen verschiedenen Sachen
eine Beschwerde schreiben.
Zum Beispiel:
- Wenn ein Mitarbeiter beim Amt
ungerecht ist. - Wenn der Chef von einer Firma
Sie bei der Bewerbung benachteiligt. - Oder wenn ein Arzt Ihnen falsche Sachen gesagt hat.
Sie können mehr Infos dazu lesen,
wie Sie sich beschweren können.
Klicken Sie dafür hier: So können Sie eine Beschwerde einlegen.
Sie können Ihr Problem öffentlich machen
Vielleicht werden Sie von einem Amt benachteiligt.
Zum Beispiel:
Wenn Ihnen das Amt kein Geld für Hilfs-Mittel geben will.
Obwohl Sie ein Recht auf das Geld haben.
So ein Streit mit dem Amt kann sehr schwer sein.
Dann kann es Ihnen helfen:
Wenn Sie ihren Streit mit dem Amt öffentlich machen.
Das bedeutet: Sie sprechen mit vielen Menschen darüber.
Sie können zum Beispiel mit Reportern darüber sprechen.
Und Sie schreiben in den sozialen Medien darüber.
Zum Beispiel:
In den sozialen Medien
können viele Menschen von Ihrem Streit mit dem Amt lesen.
Wenn Sie von vielen Menschen Unterstützung bekommen:
Dann gibt das Amt das Geld für die Hilfs-Mittel vielleicht schneller.
Aber es ist nicht so leicht:
Ein Problem öffentlich zu machen.
Denn sehr viele Menschen müssen davon erfahren.
Sie können Unterschriften sammeln
Sie können Unterschriften sammeln:
- Wenn Sie sich über eine Sache beschweren wollen.
- Und wenn Sie wollen,
dass eine Sache besser wird.
Zum Beispiel:
Vielleicht wollen Sie,
dass die Schule von Ihren Kindern barriere-frei wird.
Und viele andere Eltern wollen das auch.
Dann können Sie zusammen Unterschriften sammeln.
Das heißt in schwerer Sprache:
Sie machen eine Petition.
Viele Menschen können Ihre Petition unterschreiben.
Dann müssen Sie die Petition an eine öffentliche Stelle geben.
Oder Sie geben die Petition einem wichtigen Menschen.
Zum Beispiel:
- Dem Stadt-Rat,
- dem Bürgermeister
- oder dem Bundestag.
Die öffentlichen Stellen müssen sich alle Petitionen anschauen.
Und sie müssen darüber sprechen.
Danach bestimmt die öffentliche Stelle:
- Ob sie die Petition unterstützt.
Dann werden viele Sachen dafür gemacht. - Oder ob sie die Petition ablehnt.
Das bedeutet:
Die öffentliche Stelle sagt nein zu der Petition.
Der Petitions-Ausschuss vom Bundestag hat eine Internet-Seite.
Dort können Sie Ihre Petition abgeben.
Dann muss sich der Bundestag die Petition anschauen.
Hier kommen sie zu der Internet-Seite:
Petitions-Ausschuss vom Bundestag.
Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Auch die verschiedenen Bundes-Länder haben Petitions-Ausschüsse.
Dort können Sie ihre Petition auch abgeben.
Es gibt auch verschiedene Internet-Seiten:
Wo Sie eine Petition starten können.
Dort können dann viele Menschen dafür unterschreiben.
Das sind zum Beispiel solche Internet-Seiten:
- Open Petition
- und Avaaz.
Die Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Wenn Sie selbst keine Petition anfangen wollen:
Dann können Sie einfach bei anderen Petitionen mit-machen.
So können Sie andere Menschen unterstützen.
Und Sie können auch in den sozialen Medien darüber schreiben:
Welche Petitionen Sie wichtig finden.
Das hilft den Menschen auch.
Sie können zu einer Schlichtungs-Stelle gehen
Sie können zu einer Schlichtungs-Stelle gehen:
Wenn Sie ein Problem mit einem anderen Menschen haben.
Oder wenn Sie ein Problem mit einem Amt haben.
Die Mitarbeiter von der Schlichtungs-Stelle helfen Ihnen dann.
Für Menschen mit Behinderung
gibt es verschiedene Schlichtungs-Stellen.
Zum Beispiel:
- Bei den Behinderten-Beauftragten von den Bundes-Ländern.
- Und beim Behinderten-Beauftragten von der Bundes-Regierung.
Dort können Menschen mit Behinderung hin-gehen:
Wenn sie benachteiligt werden.
Zum Beispiel:
- Wenn ein öffentliches Gebäude nicht barriere-frei ist.
- Oder wenn es eine Internet-Seite vom Amt
nur in schwerer Sprache gibt.
Es gibt auch viele andere Schlichtungs-Stellen.
Zum Beispiel von:
- Banken,
- Versicherungen
- und Gemeinden.
Dort hat die Schlichtungs-Stelle oft den Namen: Ombuds-Stelle.
Das Bundes-Amt für Justiz hat eine Liste geschrieben.
Auf der Liste können Sie sehen:
Welche verschiedenen Schlichtungs-Stellen es in Deutschland gibt.
Klicken Sie dafür hier: Liste der Verbraucher-Schlichtungs-Stellen.
Achtung: Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.
Sie können sich mit mehreren Sachen
zur gleichen Zeit wehren
In diesem Text konnten Sie lesen:
Wie Sie sich wehren können,
bei Ungerechtigkeiten.
Oder wenn Sie benachteiligt werden.
Sie können sich mit verschiedenen Sachen wehren.
Und sie können mehrere Sachen zur gleichen Zeit machen.
Zum Beispiel:
Sie können eine Beschwerde schreiben.
Und Sie können in den sozialen Medien darüber schreiben.
Oder Sie können zuerst einen Widerspruch schreiben.
Wenn das Amt nein zu Ihrem Widerspruch sagt:
Dann können Sie beim Sozial-Gericht klagen.