Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können

Manchmal werden Menschen nicht gerecht behandelt.
Das bedeutet zum Beispiel:

  • Die Kranken-Kasse gibt kein Geld für Hilfs-Mittel.
    Obwohl der Mensch ein Recht darauf hat.
  • Menschen werden von Mitarbeitern vom Amt
    schlecht behandelt.
  • Oder Menschen werden am Arbeits-Platz
    vom Chef schlecht behandelt.

Gegen solche Sachen können Sie sich wehren.
In diesem Text können Sie lesen:
Welche Möglichkeiten sie dafür haben.

Sie können einen Widerspruch schreiben

Sie müssen einen Antrag an ein Amt schreiben:
Wenn Sie Geld für Hilfs-Mittel bekommen wollen.
Oder wenn sie Reha-Leistungen bekommen wollen.
Aber manchmal sagt das Amt:

  • Sie bekommen das Geld für die Hilfs-Mittel nicht.
    Obwohl Sie ein Recht darauf haben.
  • Oder Sie bekommen nur wenig Geld für die Hilfs-Mittel.

Damit sind Sie vielleicht nicht einverstanden.
Dann können Sie einen Widerspruch schreiben.
In schwerer Sprache heißt das auch: Widerspruch einlegen.
  
Sie können mehr darüber lesen:
Was sie be-achten müssen,
wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen.
Dafür klicken Sie hier: Wie lege ich Widerspruch ein?

Sie können beim Sozial-Gericht klagen

Manchmal haben Sie keinen Erfolg mit dem Widerspruch.
Das bedeutet:
Der Widerspruch hat nicht geklappt.
Und Sie bekommen das Geld für die Hilfs-Mittel immer noch nicht.
 
Dann können Sie beim Sozial-Gericht klagen.
Eine Klage ist eine Beschwerde beim Gericht.
Die Beschwerde wird auf-geschrieben.
Das Sozial-Gericht bestimmt dann:
Ob Sie die Hilfs-Mittel bekommen.
 
Hier können Sie mehr Infos dazu lesen: Klage vor dem Sozial-Gericht.

Sie können Online-Dienste benutzen

Für manche Sachen können sie eine Entschädigung bekommen.
Das bedeutet:
Sie bekommen Geld.
Zum Beispiel:

  • Wenn Ihr Zug nicht gefahren ist.
  • Wenn Ihr Flugzeug eine Verspätung hatte.
  • Wenn Sie keine Hilfe beim Einsteigen in den Zug bekommen haben.
    Oder wenn Sie keine Hilfe beim Aussteigen bekommen haben.
    Obwohl Sie der Deutschen Bahn gesagt haben:
    Dass Sie die Hilfe brauchen.

Sie brauchen vielleicht einen Anwalt:
Damit Sie die Entschädigung bekommen.
Aber das lohnt sich oft nicht:
Weil Sie für den Anwalt zu viel Geld bezahlen müssen.

Aber es gibt auch besondere Online-Dienste.
Sie helfen Ihnen dabei:
Die Entschädigung zu bekommen.
 
Zuerst prüft der Online-Dienst:
Ob Sie ein Recht auf die Entschädigung haben.
Dafür müssen Sie auf der Internet-Seite vom Online-Dienst
einige Fragen be-antworten.

Wenn Sie ein Recht auf die Entschädigung haben:
Dann kümmert sich der Online-Dienst darum,
dass Sie das Geld von der Entschädigung bekommen.
Der Online-Dienst bekommt dann einen Teil von dem Geld.
Den anderen Teil vom Geld bekommen Sie selbst.
Das bedeutet:
Der Online-Dienst macht für Sie die Arbeit.
Er kümmert sich um Ihre Entschädigung.
Und Sie müssen dafür kein Geld ausgeben.

Diese Online-Dienste gibt es zum Beispiel:

Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.

Sie können sich beschweren

Sie können wegen verschiedenen Sachen
eine Beschwerde schreiben.
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie von einem Mitarbeiter beim Amt
    schlecht behandelt werden.
  • Wenn der Chef von einer Firma
    Sie bei der Bewerbung benachteiligt.
  • Oder wenn ein Arzt Ihnen falsche Sachen gesagt hat.

Sie können mehr Infos dazu lesen,
wie Sie sich beschweren können.
Klicken Sie dafür hier: So können Sie eine Beschwerde einlegen.

Sie können Ihr Problem öffentlich machen

Vielleicht werden Sie von einem Amt benachteiligt.
Zum Beispiel:
Wenn Ihnen das Amt kein Geld für Hilfs-Mittel geben will.
Obwohl Sie ein Recht auf das Geld haben.

So ein Streit mit dem Amt kann sehr schwer sein.
Dann kann es Ihnen helfen:
Wenn Sie ihren Streit mit dem Amt öffentlich machen.
Das bedeutet: Sie sprechen mit vielen Menschen darüber.
Sie können zum Beispiel mit Reportern darüber sprechen.
Und Sie schreiben in den sozialen Medien darüber.
Zum Beispiel:

In den sozialen Medien
können viele Menschen von Ihrem Streit mit dem Amt lesen.
Wenn Sie von vielen Menschen Unterstützung bekommen:
Dann gibt das Amt das Geld für die Hilfs-Mittel vielleicht schneller.
Aber es ist nicht so leicht:
Ein Problem öffentlich zu machen.
Denn sehr viele Menschen müssen davon erfahren.

Sie können Unterschriften sammeln

Sie können Unterschriften sammeln:

  • Wenn Sie sich über eine Sache beschweren wollen.
  • Und wenn Sie wollen,
    dass eine Sache besser wird.

Zum Beispiel:
Vielleicht wollen Sie,
dass die Schule von Ihren Kindern barriere-frei wird.
Und viele andere Eltern wollen das auch.
Dann können Sie zusammen Unterschriften sammeln.

Das heißt in schwerer Sprache:
Sie machen eine Petition.
Viele Menschen können Ihre Petition unterschreiben.
 
Dann müssen Sie die Petition an eine öffentliche Stelle geben.
Oder Sie geben die Petition einem wichtigen Menschen.
Zum Beispiel:

Die öffentlichen Stellen müssen sich alle Petitionen anschauen.
Und sie müssen darüber sprechen.
 
Danach bestimmt die öffentliche Stelle:

Der Petitions-Ausschuss vom Bundestag hat eine Internet-Seite.
Dort können Sie Ihre Petition abgeben.
Dann muss sich der Bundestag die Petition anschauen.
 
Hier kommen sie zu der Internet-Seite:
Petitions-Ausschuss vom Bundestag.
Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
 
Auch die verschiedenen Bundes-Länder haben Petitions-Ausschüsse.
Dort können Sie ihre Petition auch abgeben.

Es gibt auch verschiedene Internet-Seiten:
Wo Sie eine Petition starten können.
Dort können dann viele Menschen dafür unterschreiben.
Das sind zum Beispiel solche Internet-Seiten:

Die Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Wenn Sie selbst keine Petition anfangen wollen:
Dann können Sie einfach bei anderen Petitionen mit-machen.
So können Sie andere Menschen unterstützen.
Und Sie können auch in den sozialen Medien darüber schreiben:
Welche Petitionen Sie wichtig finden.
Das hilft den Menschen auch.

Sie können zu einer Schlichtungs-Stelle gehen

Sie können zu einer Schlichtungs-Stelle gehen:
Wenn Sie ein Problem mit einem anderen Menschen haben.
Oder wenn Sie ein Problem mit einem Amt haben.
Die Mitarbeiter von der Schlichtungs-Stelle helfen Ihnen dann.

Für Menschen mit Behinderung
gibt es verschiedene Schlichtungs-Stellen.
Zum Beispiel:

  
Dort können Menschen mit Behinderung hin-gehen:
Wenn sie benachteiligt werden.

Zum Beispiel:

Es gibt auch viele andere Schlichtungs-Stellen.
Zum Beispiel von:

Dort hat die Schlichtungs-Stelle oft den Namen: Ombuds-Stelle.

Das Bundes-Amt für Justiz hat eine Liste geschrieben.
Auf der Liste können Sie sehen:
Welche verschiedenen Schlichtungs-Stellen es in Deutschland gibt.
Klicken Sie dafür hier: Liste der Verbraucher-Schlichtungs-Stellen.
Achtung: Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.

Sie können sich mit mehreren Sachen
zur gleichen Zeit wehren
In diesem Text konnten Sie lesen:
Wie Sie sich wehren können,
wenn Sie nicht gerecht behandelt werden.
Oder wenn Sie benachteiligt werden.

Sie können sich mit verschiedenen Sachen wehren.
Und sie können mehrere Sachen zur gleichen Zeit machen.
Zum Beispiel:
Sie können eine Beschwerde schreiben.
Und Sie können in den sozialen Medien darüber schreiben.

Oder Sie können zuerst einen Widerspruch schreiben.
Wenn das Amt nein zu Ihrem Widerspruch sagt:
Dann können Sie beim Sozial-Gericht klagen.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/rechte/wehren-gegen-ungerechtigkeit.php

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