Das sind die Rehabilitations-Träger

Ein großes Gebäude, darüber steht "Amt".

Die Abkürzung dafür ist: Reha-Träger.
Diese Reha-Träger gibt es in Deutschland:

Die gesetzlichen Kranken-Kassen

Eine Frau sitzt auf einer Liege. Ein Mann drückt gegen ihr Bein.

Sie geben Geld für medizinische Hilfen.
Zum Beispiel:

Die Deutsche Renten-Versicherung

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch mit Computer. Daneben sitzt ein Mann auf einem Stuhl.

Sie gibt Geld für medizinische Hilfen
und berufliche Hilfen.
Zum Beispiel:

Das Arbeits-Amt

ein Gebäude, darüber steht "Arbeits-Amt"

Das Arbeits-Amt gibt Geld
für die Teilhabe bei der Arbeit.
Zum Beispiel:

  • Für Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz
  • oder für die Umschulung in einen anderen Beruf.

Wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist.
Das bedeutet:
Wenn kein anderer Reha-Träger Geld gibt.

Die Gesetzliche Unfall-Versicherung

Ein Mann sitzt in einem Büro an einem Schreibtisch.

Dazu gehören zum Beispiel:
Die Berufs-Genossenschaften.
Da sind verschiedene Berufs-Gruppen versichert.
Es gibt zum Beispiel:

  • Die Berufs-Genossenschaft für Menschen,
    die im Büro arbeiten.
  • Oder die Berufs-Genossenschaft für Menschen,
    die am Bau arbeiten.
Zwei Männer arbeiten an einem Gerüst.

Die Berufs-Genossenschaften
kümmern sich um Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen.
Zum Beispiel:

  • Bei Arbeits-Unfällen.
    Zum Beispiel:
    Ein Mensch arbeitet auf einer Baustelle.
    Dort fällt er von einem Haus runter.
    Dabei bricht er sich ein Bein.
  • Oder bei Berufs-Krankheiten.
    Das bedeutet: Menschen werden durch ihren Beruf krank.
    Zum Beispiel:
    Ein Mann arbeitet viel im Büro.
    Er bekommt Rücken-Schmerzen:
    Die nicht mehr von allein weg-gehen.
    Weil er so viel am Schreibtisch sitzt.
Kinder mit und ohne Behinderung vor einer Schule.

Die Berufs-Genossenschaften kümmern sich auch
um Kinder und Jugendliche:

  • Nach einem Unfall in der Schule
  • oder nach einem Unfall im Kinder-Garten.

Das Sozial-Amt

50-Euro-Scheine

Das Sozial-Amt gibt Geld für Reha-Leistungen:
Wenn die Menschen selbst kein Geld haben.
Und wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist.
Das bedeutet:
Wenn kein anderer Reha-Träger Geld gibt.

Die öffentliche Jugend-Hilfe

Jugendliche mit und ohne Behinderung.

Wenn kein anderer Reha-Träger Geld gibt,
dann helfen die Jugend-Ämter:

  • Kindern,
  • Jugendlichen,
  • jungen Erwachsenen bis 27 Jahre
  • und den Eltern.
Eine Mutter mit einem Kind mit Behinderung und ein Baby.

Die Jugend-Ämter geben zum Beispiel Geld:

  • Für die Früh-Förderung von Kindern.
    Wenn Kinder manche Sachen nicht so gut können.
  • Für die Betreuung von den Kindern.
    Wenn die Eltern krank sind.
    Und sich nicht um die Kinder kümmern können.
  • Für psychologische Hilfe für Jugendliche.
    Damit Jugendliche über ihre Probleme sprechen können.

Wenn Sie Fragen haben:

Info-Heft
  • Zur Reha
  • oder zur Teilhabe:

Dann können Sie viele Informationen
bei den EUTB-Beratungs-Stellen bekommen.
Hier sehen Sie Adressen
von EUTB-Beratungs-Stellen in Ihrer Nähe.

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