Das sind die Rehabilitations-Träger
Die Abkürzung dafür ist: Reha-Träger.
Diese Reha-Träger gibt es in Deutschland:
Die gesetzlichen Kranken-Kassen
- Das sind zum Beispiel:
- Die Orts-Kranken-Kassen.
- Die Kranken-Kassen für Angestellte.
- Die Kranken-Kassen für Arbeiter.
- Die Kranken-Kasse für Künstler.
Sie geben Geld für medizinische Hilfen.
Zum Beispiel:
- Für Kranken-Gymnastik,
- für Hilfs-Mittel
- oder ein Pflege-Bett.
Die Deutsche Renten-Versicherung
Sie gibt Geld für medizinische Hilfen
und berufliche Hilfen.
Zum Beispiel:
- Für einen Kur-Urlaub nach einer Krankheit
- oder für eine Umschulung in einen anderen Beruf.
- Oder für eine Assistenz am Arbeits-Platz.
Das Arbeits-Amt
Das Arbeits-Amt gibt Geld
für die Teilhabe bei der Arbeit.
Zum Beispiel:
- Für Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz
- oder für die Umschulung in einen anderen Beruf.
Wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist.
Das bedeutet:
Wenn kein anderer Reha-Träger Geld gibt.
Die Gesetzliche Unfall-Versicherung
Dazu gehören zum Beispiel:
Die Berufs-Genossenschaften.
Da sind verschiedene Berufs-Gruppen versichert.
Es gibt zum Beispiel:
- Die Berufs-Genossenschaft für Menschen,
die im Büro arbeiten. - Oder die Berufs-Genossenschaft für Menschen,
die am Bau arbeiten.
Die Berufs-Genossenschaften
kümmern sich um Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen.
Zum Beispiel:
- Bei Arbeits-Unfällen.
Zum Beispiel:
Ein Mensch arbeitet auf einer Baustelle.
Dort fällt er von einem Haus runter.
Dabei bricht er sich ein Bein. - Oder bei Berufs-Krankheiten.
Das bedeutet: Menschen werden durch ihren Beruf krank.
Zum Beispiel:
Ein Mann arbeitet viel im Büro.
Er bekommt Rücken-Schmerzen:
Die nicht mehr von allein weg-gehen.
Weil er so viel am Schreibtisch sitzt.
Die Berufs-Genossenschaften kümmern sich auch
um Kinder und Jugendliche:
- Nach einem Unfall in der Schule
- oder nach einem Unfall im Kinder-Garten.
Das Sozial-Amt
Das Sozial-Amt gibt Geld für Reha-Leistungen:
Wenn die Menschen selbst kein Geld haben.
Und wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist.
Das bedeutet:
Wenn kein anderer Reha-Träger Geld gibt.
Die öffentliche Jugend-Hilfe
Wenn kein anderer Reha-Träger Geld gibt,
dann helfen die Jugend-Ämter:
- Kindern,
- Jugendlichen,
- jungen Erwachsenen bis 27 Jahre
- und den Eltern.
Die Jugend-Ämter geben zum Beispiel Geld:
- Für die Früh-Förderung von Kindern.
Wenn Kinder manche Sachen nicht so gut können. - Für die Betreuung von den Kindern.
Wenn die Eltern krank sind.
Und sich nicht um die Kinder kümmern können. - Für psychologische Hilfe für Jugendliche.
Damit Jugendliche über ihre Probleme sprechen können.
Wenn Sie Fragen haben:
Dann können Sie viele Informationen
bei den EUTB-Beratungs-Stellen bekommen.
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