Autofahren und Behinderung
Manche Menschen mit Behinderung
müssen keine für ihr Auto bezahlen.
Oder sie müssen weniger Steuern für das Auto bezahlen.
Das bedeutet:
Die Menschen haben einen .
Dafür müssen sie einen schreiben.
Den Antrag müssen sie an das schicken.
Weniger Steuern bezahlen oder gar keine Steuern bezahlen
Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen:
Wenn im
diese stehen:
- H für hilflos
- oder Bl für blind
- oder aG für außer-gewöhnliche
Das bedeutet:- Die Person benutzt einen Rollstuhl.
- Oder die Person kann ohne Hilfe gar nicht mehr gehen
- Die Person benutzt einen Rollstuhl.
Und Sie müssen kein Geld bezahlen.
Wenn Sie mit Bus und Bahn fahren wollen.
Sie müssen weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen:
Wenn im Schwer-Behinderten-Ausweis
diese Merk-Zeichen stehen:
- G für geh-behindert
- oder Gl für
- oder wenn Sie einen orange-grünen
Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Sie bekommen aber nur für 1 Auto den Steuer-Vorteil.
Und Sie müssen auswählen:
- Ob Sie weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen wollen.
- Oder ob Sie mit Bus und Bahn fahren wollen.
Und dafür kein Geld bezahlen brauchen.
Auch für Kinder mit Behinderung
gibt es den Steuer-Vorteil.
Die Eltern müssen das Auto
auf den Namen von dem Kind an-melden.
Das machen sie beim .
Wenn Sie noch Fragen haben
Haben Sie Fragen zu dem Steuer-Vorteil?
Dann können Sie beim Zoll-Amt anrufen.
Telefon-Nummer: 03 51 44 83 45 50
Dort können Sie an diesen Tagen anrufen.
Von Montag bis Freitag
von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Oder Sie schreiben eine .
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Hier bekommen Sie noch mehr Informationen
- vom Zoll-Amt: www.zoll.de
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache. - Bei dem Verein BAVC-Bruderhilfe e.V.
Das ist ein Auto-Club für Menschen mit Behinderung.