Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Autofahren und Behinderung

Manche Menschen mit Behinderung
müssen keine Steuern für ihr Auto bezahlen.
Oder sie müssen weniger Steuern für das Auto bezahlen.
Das bedeutet:
Die Menschen haben einen Steuer-Vorteil.
Dafür müssen sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag müssen sie an das Zoll-Amt schicken.

Weniger Steuern bezahlen oder gar keine Steuern bezahlen

Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen:
Wenn im Schwer-Behinderten-Ausweis
diese Merk-Zeichen stehen:

  • H für hilflos
  • oder Bl für blind
  • oder aG für außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
    Das bedeutet:
    • Die Person benutzt einen Rollstuhl.
    • Oder die Person kann ohne Hilfe gar nicht mehr gehen

Und Sie müssen kein Geld bezahlen.
Wenn Sie mit Bus und Bahn fahren wollen.

Sie müssen weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen:
Wenn im Schwer-Behinderten-Ausweis
diese Merk-Zeichen stehen:

Sie bekommen aber nur für 1 Auto den Steuer-Vorteil.
Und Sie müssen auswählen:

  • Ob Sie weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen wollen.
  • Oder ob Sie mit Bus und Bahn fahren wollen.
    Und dafür kein Geld bezahlen brauchen.

Auch für Kinder mit Behinderung
gibt es den Steuer-Vorteil.
Die Eltern müssen das Auto
auf den Namen von dem Kind an-melden.
Das machen sie beim Straßen-Verkehrs-Amt.

Wenn Sie noch Fragen haben

Haben Sie Fragen zu dem Steuer-Vorteil?
Dann können Sie beim Zoll-Amt anrufen.
Telefon-Nummer: 03 51 44 83 45 50
Dort können Sie an diesen Tagen anrufen.
Von Montag bis Freitag
von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Oder Sie schreiben eine E-Mail.
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Hier bekommen Sie noch mehr Informationen

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/autofahren.php

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