Frei-fahrten in Bus und Bahn

Eine Frau mit Rollstuhl in einer Straßenbahn. Daneben: durchgestrichenes Geld.

Manche Menschen mit einer schweren Behinderung
müssen im Bus und in der Bahn kein Geld bezahlen.
Sie fahren im Nah-Verkehr umsonst.
Aber nur in der 2. Klasse.
Das gilt überall in Deutschland.

Das brauchen Sie dafür:

Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und H.

Das ist noch wichtig:

  • Sie müssen ihren Schwer-Behinderten-Ausweis dabei haben.
  • Und Sie müssen Ihre Wert-Marke dabei haben.

Die Wert-Marke gibt es beim Versorgungs-Amt.
Oder bei einem anderen Amt
in Ihrer Stadt.
Sie kostet für 1 Jahr 80 Euro.
Für ein halbes Jahr kostet sie 40 Euro.

Wenn Sie die Wert-Marke nicht mehr brauchen:

Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und H. Ein pfeil zeigt auf das Merkzeichen H.

Dann können Sie die Wert-Marke
beim Versorgungs-Amt wieder abgeben.
Und Sie bekommen Geld zurück:
Wenn Ihre Wert-Marke noch gültig ist.
Manche Menschen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit dem Merk-Zeichen Bl für Blind.
  • Menschen mit dem Merk-Zeichen H für Hilflos.
  • Menschen, die Sozial-Hilfe bekommen.

Begleit-Person und Hund

Eine Frau mit Rollstuhl in einer Straßenbahn. Daneben steht eine andere Frau.

Wenn Sie in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen B haben:

  • Dann darf eine Begleit-Person mitfahren.
  • Oder Sie dürfen Ihren Hund mitnehmen.

Dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.
 
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen Bl steht:
Dann darf Ihr Blinden-Hund mitfahren.
Dafür müssen sie kein Geld bezahlen.

Noch mehr Informationen

Info-Heft

Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
ÖPNV-Info
ÖPNV ist die Abkürzung für: Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr
Informationen für Menschen mit Behinderung,
die mit Bus und Bahn reisen.

Mehr Familienratgeber-Texte zu diesem Thema:

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