Eine Frau im mittleren Alter legt den Arm um die Schulter einer älteren Frau mit Rollator.

Familienunterstützender Dienst (FUD)

Familien mit einem Familienmitglied mit Behinderung können Unterstützung bekommen. Eltern und Geschwister brauchen manchmal Zeiten, in denen sie sich ausruhen können. Dafür gibt es Familienentlastende Dienste. Die Mitarbeiter*innen der Dienste unterstützen Menschen mit Behinderung und entlasten die Familien. Sie kommen zu den Familien nach Hause. Oder sie kümmern sich um das behinderte Familienmitglied außer Haus. Die Unterstützung ist oft kostenlos für die Familien.

Was sind Familienunterstützende und Familienentlastende Dienste?

Das Familienleben kann für Eltern sehr anstrengend sein. In Familien mit einem Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderung ist der Alltag manchmal noch anstrengender. Oft bleibt den Angehörigen wenig Freiraum für eigene Interessen. Manchmal brauchen sie einfach mal Zeit zum Entspannen.

Hilfe und Entlastung bieten Familienunterstützende Dienste (FUD). Das ist die häufigste Bezeichnung. Manchmal heißen diese Dienste auch Familienentlastende Dienste (FED) oder Fachdienste für Offene Hilfen. In einigen Städten und Gemeinden haben die Dienste auch andere Bezeichnungen. Das sind zwar unterschiedliche Namen, doch die Dienste haben meist ähnliche Angebote. Die Mitarbeiter*innen der Dienste entlasten die Eltern und die Geschwister. Und sie fördern und begleiten Menschen mit Behinderung in ihren persönlichen Interessen.

Familienunterstützende und -entlastende Dienste gibt es von Wohlfahrts- oder Behindertenverbänden. Zum Beispiel von der Diakonie, der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt oder der Lebenshilfe. Manchmal bieten auch Selbsthilfegruppen diese Dienste an.

Welche Angebote bietet der Familienentlastende Dienst?

Ein Junge und zwei Mädchen in der Freizeit.

Manche Familien benötigen mehr Hilfe als andere. Die Familienentlastenden Dienste versuchen, ihre Hilfsangebote je nach Bedarf anzubieten. So kann jede Familie selbst entscheiden, wie viel Unterstützung sie haben möchte. Die Mitarbeiter*innen des Dienstes können zum Beispiel ein oder zwei Mal pro Woche für einige Stunden vorbeikommen. Oder sie können das Kind oder den Erwachsenen mit Behinderung bei einer Gruppen-Reise begleiten.
Die Familien können mit den Mitarbeiter*innen besprechen, wie viel und welche Unterstützung sie sich wünschen.
 
Beispiele für Angebote der Familienentlastende Dienste:

  • Freizeit: Spazieren oder ins Kino gehen, Sport machen, lesen
  • Training der Selbstständigkeit: zum Beispiel beim Kochen, Duschen, Ankleiden
  • Pflegerische Hilfe: Unterstützung beim Waschen, Zähne putzen,
  • Begleitung: zum Beispiel zum Arzt, Therapeuten, zu Behörden
  • Fahrdienste: zum Beispiel zur Schule, zum Kino, zum Arzt
  • Betreuung am Abend, in der Nacht oder am Wochenende
  • Betreuung bei Gruppen-Aktivitäten und Gruppen-Reisen
  • Beratung und Unterstützung bei Anträgen und Geld-Angelegenheiten
  • Kontakt zu anderen Eltern und zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
  • Kontakt zu anderen Diensten und Beratungsstellen

Wo gibt es Beratung zu den Diensten?

Beratung zu den Familienunterstützenden oder Familienentlastenden Diensten bekommen Sie bei den Anbietern der Dienste selbst. Oder bei einer EUTB-Beratungsstelle.

Hier können Sie nach einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.

Wer bezahlt den Familienunterstützende Dienst?

Oft bezahlt der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für den Familienentlastenden Dienst. In manchen Fällen bezahlt auch die Krankenkasse, die Pflegekasse, das Sozialamt oder das Jugendamt. Manchmal müssen die Familien jedoch einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Die Stelle, die die Kosten bezahlt, nennt man Leistungsträger. Welcher Leistungsträger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wer sind die Mitarbeiter*innen von Familienunterstützenden Diensten?

Bei den Familienunterstützenden Diensten arbeiten meistens pädagogische Fachkräfte. Sie haben studiert und kennen sich aus mit der Betreuung von Kindern und Erwachsenen. Oft unterstützen auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen.

Zuletzt aktualisiert am 24. November 2023

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