Eine Gruppe von Menschen, die in einer Entfernung durch ein Gewässer waten.

Flucht und Behinderung

Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben in der Europäischen Union besondere Schutz-Rechte. Besondere Rechte haben auch minderjährige Menschen, die ohne erwachsene Angehörige nach Deutschland geflüchtet sind. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Flüchtlinge mit Behinderung? Diese und andere Fragen beantworten wir im folgenden Text.

Aktuell: Geflüchtete aus der Ukraine

Die Flagge der Ukraine.

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, finden hier wichtige Informationen:
Internetseite Germany4Ukraine 
Die Internetseite ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 
Alle Informationen können Sie auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch lesen.
Infos gibt es zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Einreise, Ausreise und Aufenthalt in Deutschland
  • Deutschkurse
  • Hilfen, Geld und Unterkunft
  • Arbeit
  • Schule, Ausbildung, Studium
  • Familie, Kinder und Frauen

Weitere Informationen zum Thema Ukraine

Wo gibt es Beratung für Flüchtlinge?

Beratungsstellen für Flüchtlinge und Menschen mit Behinderung gibt es von vielen Organisationen. Zum Beispiel von diesen:

  • Caritas - Online-Beratung für Migrant*innen und Flüchtlinge
  • Wohlfahrtsverbände, zum Beispiel der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder das Deutsche Rote Kreuz
  • Bundesverband Lebenshilfe
  • Kirchengemeinden
  • Beratungsstellen der Städte und Kommunen

Internet: Im Internet gibt es viele hilfreiche Informationen für Flüchtlinge. Zum Beispiel zu den Themen Ankunft in Deutschland, Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeit.

Telefon: Bei Pro Asyl bekommen Sie auch „Erste Hilfe“ am Telefon. Zum Beispiel bei Fragen zum Asylverfahren, zum Familien-Nachzug, zur drohenden Abschiebung. Eine Beratung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Sie können bei Pro Asyl anrufen oder eine E-Mail schicken:
Telefon-Nummer: +49 (0)69-242 314 20, Mo–Fr 10–12 Uhr und 14–16 Uhr
E-Mail: proasyl@proasyl.de

Suche nach Beratungsstellen für Flüchtlinge

Auf der Internetseite von Pro Asyl können Sie nach Beratungsangeboten für Flüchtlinge und Migrant*innen
in Ihrer Nähe suchen.

Beratungsangebote suchen

Beratung für Flüchtlinge mit Behinderung

Das Logo der EUTB.

Für geflüchtete Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Beratungs-Möglichkeiten. Beratung und Unterstützung bekommen sie zum Beispiel:

  • in allen Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen (siehe oben: Suche nach Beratungsstellen) oder
  • in Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel in den EUTB-Beratungsstellen. EUTB ist das Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Hier können Menschen mit Behinderung ihre Fragen stellen und sich beraten lassen. Die Berater*innen haben oft selbst eine Behinderung. In Deutschland gibt es fast 800 EUTB-Beratungsstellen.

Mehr Informationen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
 
Hier können Sie nach EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen: EUTB-Beratungsstellen Suche
 
Außerdem gibt es an einigen Orten besondere Beratungs-Angebote speziell für Flüchtlinge mit Behinderung. Zum Beispiel diese:

Handicap International in Deutschland

Handicap International (HI) unterstützt weltweit Menschen mit Behinderung und sehr schutzbedürftige Menschen. In Deutschland setzt sich der gemeinnützige Verein für bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen mit Behinderungen ein.

Projekt Crossroads
Mit dem Projekt möchte Handicap International die Teilhabe Geflüchteter mit Behinderung zu verbessern. Zum Beispiel bei:

  • der barrierefreien Unterbringung,
  • dem Zugang zu Hilfsmitteln,
  • bei barrierefreien Sprach- und Integrationskursen
  • beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Arbeit.

Welche besonderen Rechte haben Flüchtlinge mit Behinderung?

Viele Flüchtlinge, die nach Europa und Deutschland kommen, stehen unter besonderem Schutz. Dazu gehören chronisch Kranke, traumatisierte Personen, Schwangere, minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung und Menschen mit Behinderung. Etwa 15 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden haben eine chronische Krankheit oder Behinderung. Sie haben besondere Bedürfnisse und besondere Rechte. Diese muss das Aufnahmeland in Europa berücksichtigen. Hierzu zählt zum Beispiel:

  • die möglichst barrierefreie Aufnahmeunterkunft
  • die medizinische Betreuung
  • die Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit schutz-bedürftigen Flüchtlingen ist die EU-Aufnahmerichtlinie für Schutzsuchende (2013/33/EU). Diese EU-Richtlinie setzt Deutschland bisher nur teilweise um.

Welche medizinische Versorgung gibt es für Flüchtlinge mit Behinderung?

Flüchtlinge mit chronischer Erkrankung oder Behinderung können in Deutschland medizinische Behandlungen bekommen. Welche das genau sind, ist nicht eindeutig geregelt. Die Behörden können selbst entscheiden, ob sie Hilfen und Leistungen geben oder nicht. Das nennt man "behördliches Ermessen". Je nach Bundesland, Stadt oder Kommune ist die medizinische Versorgung deshalb sehr unterschiedlich.
Aktuell haben Flüchtlinge und Asylbewerber*innen nur bei akuten Erkrankungen oder Schmerz-Zuständen einen Anspruch auf medizinische Leistungen. Andere Leistungen werden nur bezahlt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sagt, dass die Behandlung unbedingt notwendig ist. Notwendige Impfungen bekommen Flüchtlinge kostenlos, zum Beispiel die Corona-Schutzimpfung. (Paragraf 4, Asylbewerberleistungsgesetz).
 
Anders ist dies bei Asylbewerber*innen, die länger als 15 Monate in Deutschland leben. Sie haben Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie Empfänger*innen von Sozialhilfe. Die Asylbewerber*innen bekommen dann auch eine elektronische Gesundheitskarte.
Hier können Flüchtlinge mit Behinderung und deren Angehörige weitere Informationen bekommen:

 
Traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer erhalten professionelle Hilfe in Psychosozialen Zentren. Zurzeit gibt es in Deutschland 48 Psychosoziale Zentren (Stand: 2024). Auf der Internetseite der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) finden Sie Informationen zum Thema „Behandlung traumatisierter Flüchtlinge“.
 
Den Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland gibt das Bundes-Gesundheitsministerium und das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. heraus. Das Heft bietet Informationen zur Gesundheitsversorgung für Asylbewerber in mehreren Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Farsi und Kurdisch. Sie können das Heft kostenlos herunterladen.
 
Hier im Familienratgeber können Sie noch weitere Informationen bekommen zu:
Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Medizinische Beratung in verschiedenen Sprachen

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bietet kostenlose Beratung per Telefon und per E-Mail an. Hier können Sie Ihre Fragen zur Gesundheit stellen. Die Beratung ist in verschiedenen Sprachen möglich, unter anderen auf Türkisch, Russisch und Arabisch.

Viele Flüchtlinge sprechen zunächst wenig oder kein Deutsch. Für sie können Ärzt*innen, die ihre Sprache sprechen, wichtig sein.
Die Kassenärztliche Vereinigung hilft bei der Suche. Adressen und Telefonnummern von Ärzt*innen stehen auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
 
Für den Arzt-Besuch gibt es hilfreiche Informationen in verschiedenen Sprachen im Internet. Kostenlos sind zum Beispiel diese:

Welche Hilfen gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling sitzt in einem Zimmer an einem Schreibtisch.

Für minderjährige Flüchtlinge, die ohne einen erwachsenen Angehörigen in Deutschland sind, ist das Jugendamt zuständig. Nicht die Ausländerbehörde! In der Jugendhilfe steht die Sicherheit (Sozialgesetzbuch 8, Paragraf 8a, b Kinderschutz) und das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen haben zum Beispiel Anspruch auf:

  • Unterbringung und Versorgung in einer Einrichtung des Jugendamtes
  • einen persönlichen Vormund. Das ist ein Erwachsener, der oder die sich um sie kümmert und ihr rechtlicher Vertreter*in ist.
  • Schulbildung oder berufliche Ausbildung

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetzbuch 8). Geflüchtete Mädchen und Jungen haben oft extreme Flucht- und Gewalterfahrungen gemacht. Deshalb brauchen sie eine besondere Hilfe und Unterstützung.

Gibt es Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderung?

Eingliederungshilfe ist der Begriff für verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Asylbewerber*innen und Migrant*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung bekommen normalerweise keine Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Für sie ist es ratsam, zunächst zu einer Beratungsstelle für Flüchtlinge zu gehen. Sie sollten schon beim ersten Gespräch sagen, dass es nicht um Geldleistungen geht, sondern um Hilfsangebote. Zum Beispiel für ein Kind mit Behinderung. Oft gibt es Hilfen und Ausnahmen für Härtefälle.
 
Manchmal ist es möglich, dass auch „geduldete“ Flüchtlinge eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung besuchen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, dass Sie mit Ihren Fragen oder Problemen zu einer Beratungsstelle gehen. Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen gibt es in vielen Städten und Landkreisen in Deutschland.

Wie kann ich Flüchtlingen helfen?

Zuletzt aktualisiert am 05. Februar 2024

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