Flucht und Behinderung
Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben in der besondere Schutz-Rechte. Besondere Rechte haben auch minderjährige Geflüchtete, die ohne erwachsene Angehörige nach Deutschland kommen. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Flüchtlinge mit Behinderung? Diese und andere Fragen beantworten wir hier Text.
- Geflüchtete aus der Ukraine
- Wo gibt es Beratung für Flüchtlinge?
- Beratung für Flüchtlinge mit Behinderung
- Handicap International in Deutschland
- Welche besonderen Rechte haben Flüchtlinge mit Behinderung?
- Welche medizinische Versorgung gibt es für Flüchtlinge mit Behinderung?
- Medizinische Beratung in verschiedenen Sprachen
- Welche Hilfen gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
- Gibt es Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderung?
- Wie kann ich Flüchtlingen helfen?
Geflüchtete aus der Ukraine
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten in den Ländern der Europäischen Union () Schutz. Das bedeutet, sie brauchen in Deutschland keinen Asyl-Antrag zu stellen. Die Aufenthalts-Erlaubnisse sind automatisch bis zum 4. März 2025 gültig.
Mehr Infos dazu lesen Sie auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums.
Wichtige Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine finden Sie auf der Internetseite Germany4Ukraine.
Die Internetseite ist vom Bundesamt für und Flüchtlinge. Alle Informationen können Sie auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch lesen.
Zum Beispiel zu diesen Themen:
- Einreise, Ausreise und Aufenthalt in Deutschland
- Deutschkurse
- Hilfen, Geld und Unterkunft
- Arbeit, Schule, Ausbildung und Studium
- Familie, Kinder und Frauen
Auf der Seite finden Sie auch Online-Angebote, zum Beispiel zu Sprachkursen oder zur Anerkennung von Hochschul-Abschlüssen.
Weitere Informationen zum Thema Ukraine und Flucht
- Wo finden die Menschen aus der Ukraine Hilfe? – Informationen von der Caritas
- Wie kann ich Menschen aus der Ukraine helfen? – Informationen von der Caritas
- Hilfe für Menschen aus der Ukraine – Informationen von der Diakonie
- Ukraine-Hilfe – Informationen vom Deutschen Roten Kreuz
Sunflower Care e.V. - Der Verein hilft Familien aus der Ukraine mit behinderten, verletzten oder kranken Angehörigen. Zum Beispiel unterstützt er dabei, eine geeignete Unterkunft zu finden. - Internetseite der Aktion Mensch.
Wo gibt es Beratung für Flüchtlinge?
Beratungsstellen für Flüchtlinge und Menschen mit Behinderung gibt es von vielen Organisationen. Zum Beispiel von diesen:
- Caritas - Online-Beratung für Migrant*innen und Flüchtlinge
- weitere , zum Beispiel der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder das Deutsche Rote Kreuz
- Bundesverband Lebenshilfe
- Flüchtlingsräten
- Kirchengemeinden
- Beratungsstellen der Städte und
Internet: Im Internet gibt es viele hilfreiche Informationen für Flüchtlinge. Zum Beispiel zu den Themen Ankunft in Deutschland, , Bildung und Arbeit.
- Eine gute Übersicht finden Sie auf der Internetseite von Pro Asyl.
- Hilfreich ist auch die Infoseite für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen.
Die Infoseite ist von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL). Sie bekommen dort zum Beispiel Informationen zum Thema Wohnen und zu Beratungsangeboten. Die Infos gibt es auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.
: Online-Beratung für Geflüchtete und Migrant*innen bekommen Sie mit der mbeon-App. Die App bietet neben hilfreichen Infos auch eine -Beratung. mbeon steht für "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ". Das Team berät zu Themen wie Arbeit und Beruf, Deutsch lernen, Gesundheit, Wohnen.
Mehrere Wohlfahrtsverbände bieten diese Online-Beratung an.
E-Mail: Bei Pro Asyl können Sie persönliche Beratung per E-Mail bekommen, zum Beispiel bei Fragen zum Familiennachzug, zu drohenden Abschiebungen oder zum Thema Bleiberecht.
Kontakt E-Mail: beratung@proasyl.de
Suche nach Beratungsstellen für Flüchtlinge
Auf der Internetseite von Pro Asyl können Sie nach Beratungsangeboten für Flüchtlinge und Migrant*innen
in Ihrer Nähe suchen. Wählen Sie dafür zunächst das Bundesland aus, in dem Sie Beratung suchen. Bei den meisten Beratungsstellen ist die Adresse und die Telefonnummer angegeben. Sie können sich also bei den Beratungsstellen vor Ort beraten lassen oder dort anrufen.
Auf der Internetseite adressen.asyl.net können Sie ebenfalls nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.
Beratung für Flüchtlinge mit Behinderung
Für geflüchtete Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Beratungs-Möglichkeiten. Beratung und Unterstützung bekommen sie zum Beispiel:
- in allen Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen (siehe oben: Suche nach Beratungsstellen) oder
- in Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel in den . EUTB ist das Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Hier können Menschen mit Behinderung ihre Fragen stellen und sich beraten lassen. Die Berater*innen haben oft selbst eine Behinderung. In Deutschland gibt es über 800 EUTB-Beratungsstellen.
Mehr Informationen lesen Sie im Familienratgeber-Text EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Außerdem gibt es an einigen Orten besondere Beratungs-Angebote speziell für Flüchtlinge mit Behinderung. Zum Beispiel diese:
- AWO Berlin – Fachstelle Migration und Behinderung
- Berliner Netzwerk für schutzbedürftige Geflüchtete (BNS) – Beratung und Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderung, , und Ältere.
- Der Berliner Verein MINA e.V. - Leben in Vielfalt berät und unterstützt Menschen mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund und Behinderung.
- Diakonie Michaelshoven Köln – Hilfen und Beratung für Geflüchtete mit Behinderung
Handicap International in Deutschland
Handicap International (HI) unterstützt weltweit Menschen mit Behinderung und schutzbedürftige Menschen. In Deutschland setzt sich der gemeinnützige Verein für bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen mit Behinderungen ein.
Projekt Crossroads
Handicap International möchte mit diesem Projekt die von geflüchteten Menschen mit Behinderung verbessern, zum Beispiel durch:
- eine Unterbringung,
- die Versorgung mit ,
- Sprach- und Integrationskurse,
- Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Arbeit,
- Beratung und Information zu Rechten und Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Welche besonderen Rechte haben Flüchtlinge mit Behinderung?
Viele Flüchtlinge, die nach Europa und Deutschland kommen, stehen unter besonderem Schutz. Dazu gehören chronisch Kranke, traumatisierte Personen, Schwangere, minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung und Menschen mit Behinderung. Etwa 15 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden haben eine oder Behinderung. Sie haben besondere Bedürfnisse und besondere Rechte. Diese muss das Aufnahmeland in Europa berücksichtigen. Hierzu zählt zum Beispiel:
- die möglichst barrierefreie Aufnahme-Unterkunft
- die medizinische Betreuung
- die Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe.
Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit schutz-bedürftigen Flüchtlingen ist die EU-Aufnahmerichtlinie für Schutzsuchende (2013/33/EU). Diese EU-Richtlinie setzt Deutschland bisher nur teilweise um.
Welche medizinische Versorgung gibt es für Flüchtlinge mit Behinderung?
Flüchtlinge mit chronischer Erkrankung oder Behinderung können in Deutschland medizinische Behandlungen bekommen. Welche das genau sind, ist nicht eindeutig geregelt. Die Behörden können selbst entscheiden, ob sie Hilfen und Leistungen geben oder nicht. Das nennt man "behördliches Ermessen". Je nach Bundesland, Stadt oder Kommune ist die medizinische Versorgung deshalb sehr unterschiedlich.
Aktuell haben Flüchtlinge und Asylbewerber*innen nur bei akuten Erkrankungen oder Schmerz-Zuständen einen Anspruch auf medizinische Leistungen. Andere Leistungen werden nur bezahlt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sagt, dass die Behandlung unbedingt notwendig ist. Notwendige Impfungen bekommen Flüchtlinge kostenlos, zum Beispiel die Corona-Schutzimpfung. (Paragraf 4, Asylbewerberleistungsgesetz).
Anders ist dies bei Asylbewerber*innen, die länger als 15 Monate in Deutschland leben. Sie haben Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie Empfänger*innen von . Die Asylbewerber*innen bekommen dann auch eine elektronische Gesundheitskarte.
Hier können Flüchtlinge mit Behinderung und deren Angehörige weitere Informationen bekommen:
- Hausärzt*innen
- Krankenkasse
- Gesundheits- und Sozialämter
- Migrationsberatung für erwachsene Flüchtlinge und Jugendmigrationsdienste.
Traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer erhalten professionelle Hilfe in Psychosozialen Zentren. Zurzeit gibt es in Deutschland 48 Psychosoziale Zentren (Stand: 2024). Auf der Internetseite der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) finden Sie Informationen zum Thema „Behandlung traumatisierter Flüchtlinge“.
Den Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland gibt das Bundes-Gesundheitsministerium und das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. heraus. Das Heft bietet Informationen zur Gesundheitsversorgung für Asylbewerber in mehreren Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Farsi und Kurdisch. Sie können das Heft kostenlos herunterladen.
Außerdem gibt es vom Bundes-Gesundheitsministerium das Online-Angebot Migration und Gesundheit. Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen und Info-Hefte zu verschiedenen Gesundheits-Themen in über 40 Sprachen.
Hier im Familienratgeber können Sie noch weitere Informationen bekommen zu:
Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung im Krankenhaus
Medizinische Beratung in verschiedenen Sprachen
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bietet kostenlose Beratung per Telefon und per E-Mail an. Hier können Sie Ihre Fragen zur Gesundheit stellen. Die Beratung ist in verschiedenen Sprachen möglich, unter anderen auf Türkisch, Russisch und Arabisch.
Viele Flüchtlinge sprechen zunächst wenig oder kein Deutsch. Für sie können Ärzt*innen, die ihre Sprache sprechen, wichtig sein.
Die Kassenärztliche Vereinigung hilft bei der Suche. Adressen und Telefonnummern von Ärzt*innen stehen auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Für den Arzt-Besuch gibt es hilfreiche Informationen in verschiedenen Sprachen im Internet. Kostenlos sind zum Beispiel diese:
- Info-Hefte mit Bildern und Übersetzungen zu verschiedenen Krankheiten. Herausgegeben vom Setzer-Verlag in der Reihe tipdoc.
- Fragebogen Deutsch /Arabisch für den Besuch beim Arzt, von der Pharmazeutischen Zeitung. Fragen mit Übersetzung zur Gesundheit, zu Medikamenten und mehr.
- Bild-Wörterbuch für Flüchtlinge, erstellt von der Apotheken-Umschau. Es erklärt medizinische Begriffe mit Hilfe von Zeichnungen, zum Beispiel für Fieber, Herzrasen, Atemnot. Für die Begriffe gibt es Übersetzungen auf Englisch, Französisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Urdu und Farsi.
- Kinder: Infos, Info-Hefte und Filme in verschiedenen Sprachen zur Gesundheit von Kindern auf der Internetseite www.kindergesundheit-info.de
Welche Hilfen gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
Für minderjährige Flüchtlinge, die ohne einen erwachsenen Angehörigen in Deutschland sind, ist das Jugendamt zuständig. Nicht die Ausländerbehörde! In der steht die Sicherheit und das Wohl des Kindes im Vordergrund ( 8, Paragraf 8a, b Kinderschutz). Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen haben zum Beispiel Anspruch auf:
- Unterbringung und Versorgung in einer Einrichtung des Jugendamtes.
- einen persönlichen Vormund. Das ist ein Erwachsener, der oder die sich um sie kümmert und ihr rechtlicher Vertreter*in ist.
- Schulbildung oder berufliche Ausbildung.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetzbuch 8). Geflüchtete Mädchen und Jungen haben oft extreme Flucht- und Gewalterfahrungen gemacht. Deshalb brauchen sie eine besondere Hilfe und Unterstützung.
- Mehr Informationen, Beratung und Hilfe hierzu gibt es beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF).
- Informationen zu minderjährigen Geflüchteten ohne Begleitung bietet der Informationsverbund Asyl und Migration e. V.
- Infos auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Infos gibt es dort auch auf Englisch, Französisch und Arabisch.
Gibt es Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderung?
ist der Begriff für verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Asylbewerber*innen und Migrant*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung bekommen normalerweise keine Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Für sie ist es ratsam, zunächst zu einer Beratungsstelle für Flüchtlinge zu gehen. Sie sollten schon beim ersten Gespräch sagen, dass es nicht um Geldleistungen geht, sondern um Hilfsangebote. Zum Beispiel für ein Kind mit Behinderung. Oft gibt es Hilfen und Ausnahmen für Härtefälle.
Manchmal ist es möglich, dass auch „geduldete“ Flüchtlinge eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung besuchen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, dass Sie mit Ihren Fragen oder Problemen zu einer Beratungsstelle gehen. Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen gibt es in vielen Städten und Landkreisen in Deutschland.
Wie kann ich Flüchtlingen helfen?
- Mitmachen - Informationen für Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten. Auf dieser Internetseite von Pro Asyl können Sie auch nach Projekten für Flüchtlinge in Ihrer Nähe suchen.
- Engagement für Flüchtlinge – Informationen der Caritas und eine Übersicht über Hilfsprojekte.
- Flüchtlingen in Deutschland helfen - Infos auf der Internetseite der UNO-Flüchtlingshilfe
- Zur Beratung von Flüchtlingen und Migrant*innen mit Behinderung gibt es ein Info-Heft. Das Heft heißt: „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ (Stand: 2022). Unter anderem informiert es über soziale Leistungen, die Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderung bekommen können. Sie können das Info-Heft kostenlos herunterladen.
- Vom Verein MINA e.V. gibt es das Info-Heft Flucht, Migration und Behinderung. Wege zur Teilhabe und Engagement. Darin geht es um die Situation von Menschen mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund und Behinderung in Deutschland. Das 30-seitige Heft bietet Tipps für die Beratung und Unterstützung dieser Menschen. Es richtet sich also auch an Berater*innen und Selbsthilfe-Organisationen.
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Zuletzt aktualisiert am 10. Dezember 2024