Persönliches Budget
Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung selbstständiger leben. Es ist Geld vom Staat, mit dem sie sich die Hilfe und Unterstützung kaufen, die sie brauchen. Dadurch können sie selbst entscheiden, wann, wo und von wem sie Unterstützung bekommen möchten.
Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget lesen Sie hier im Text.
- Was ist das Persönliche Budget?
- Warum gibt es das Persönliche Budget?
- Was ist der Unterschied zwischen Geldleistung und Sachleistung?
- Was ist die Persönliche Assistenz?
- Wer kann das Persönliches Budget bekommen?
- Wie und wo kann ich das Persönliche Budget beantragen?
- Kann ich auch wieder zurück zu den Sachleistungen, wenn mir das Persönliche Budget nicht gefällt?
- Für welche Bereiche kann ich das Persönliche Budget nutzen?
- Wie hoch ist das Persönliche Budget?
- Welche Vor- und Nachteile hat das Persönliche Budget?
- Was ist Budget-Assistenz?
- Was ist ein Träger-übergreifendes Persönliches Budget?
- Was bedeutet Persönliches Budget im Arbeitgeber-Modell?
- Welche Hilfe, Beratung und Unterstützung gibt es zum Persönlichen Budget?
Was ist das Persönliche Budget?
Das ist eine Geld-Leistung für Menschen mit Behinderung. Damit können Menschen mit Behinderung *innen und Fachkräfte selbst bezahlen. Die Assistent*innen und Fachkräfte unterstützen den Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Das Persönliche Budget gibt es seit 2001.
Das Persönliche Budget ist freiwillig. Sie können sich dafür entscheiden. Aber Sie müssen es nicht.
Warum gibt es das Persönliche Budget?
Vor dem Persönlichen Budget gab es nur Sach-Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Sachleistungen bedeutet: Wenn ein Mensch mit Behinderung Unterstützung braucht, dann beantragt er Hilfe bei einem . Der Leistungsträger bezahlt dann Geld an eine Institution. Zum Beispiel an einen mobilen . Die Mitarbeiter*innen des Pflegedienstes helfen und versorgen dann den Menschen mit Behinderung. Dabei können die Menschen mit Behinderung aber oft nicht mitentscheiden, wann und von wem sie die Hilfe bekommen.
Viele Menschen mit Behinderung hatten in der Vergangenheit ein Persönliches Budget gefordert. Der Grund: Sie wollten nicht, dass der Leistungsträger zu viel über sie bestimmt. Denn bei den Sachleistungen können Menschen mit Behinderung nur wenig mitentscheiden. Andere Leute entscheiden und organisieren die Hilfe und Unterstützung. Dies nennt man auch „Fürsorge-Prinzip“.
Viele Menschen mit Behinderung wollen dieses Fürsorge-Prinzip nicht mehr. Sie wollen selbst entscheiden, was gut für sie ist. Das Persönliche Budget ist dabei ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung.
Was ist der Unterschied zwischen Geldleistung und Sachleistung?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung. Sie selbst bekommen das Geld und kaufen sich dafür die Hilfe, die Sie brauchen. Bei der Sachleistung bekommt der Leistungserbringer das Geld - zum Beispiel ein Pflegedienst.
Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Sie also selbst, wer Sie versorgen soll. Das kann zum Beispiel ein Pfleger oder eine Pflegerin sein. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Assistenz. Sie selbst stellen einen Assistenten oder eine Assistentin ein, der oder die Ihnen im Alltag hilft. So können Sie zum Beispiel selbst entscheiden:
- welche Person sie unterstützt,
- wann Sie die Unterstützung brauchen,
- wie lange und wie oft der Assistent oder die Assistentin kommt,
- was genau die Assistent*innen machen sollen.
Das Persönliche Budget ist kein zusätzliches Geld, das Sie zu den Sachleistungen dazu bekommen. Es ist Geld, das Sie anstatt der Sachleistungen bekommen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Sachleistungen und das Persönliche Budget zu kombinieren. Das bedeutet: Sie können einen Teil der Hilfe als Sachleistung bekommen. Und einen anderen Teil "kaufen" Sie selbst mit dem Persönlichen Budget.
Was ist die Persönliche Assistenz?
Das Persönliche Budget nutzen viele Menschen für eine . Persönliche Assistenz ist Hilfe und Unterstützung für einen Menschen mit Behinderung durch andere Menschen. Die Persönlichen Assistent*innen sind dabei die Mitarbeiter*innen oder Helfer*innen. Der Mensch mit Behinderung ist Chef*in dieses Mitarbeiters oder dieser Mitarbeiterin.
Assistent*innen helfen Menschen mit Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie unterstützen zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder in der Freizeit.
Manche Menschen mit Behinderung leben 24 Stunden am Tag mit einer Persönlichen Assistenz. Andere brauchen weniger Unterstützung.
Mehr zum Thema Persönliche Assistenz lesen Sie im Familienratgeber-Beitrag Persönliche Assistenz.
Wer kann das Persönliches Budget bekommen?
Persönliches Budget können alle Menschen mit Behinderung bekommen, die Anspruch auf Leistungen zur haben. Auch Menschen, die wahrscheinlich bald eine Behinderung bekommen werden, können einen Antrag stellen. Eltern von Kindern mit Behinderung können den Antrag für ihr Kind stellen.
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 29). Das bedeutet: Alle Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Persönliches Budget, wenn sie leistungsberechtigt sind. Leistungsberechtigt bedeutet: Sie benötigen Hilfe und Unterstützung.
Wie und wo kann ich das Persönliche Budget beantragen?
Das Budget können Sie bei allen - beantragen. Also zum Beispiel bei:
- Ihrem Träger der
- Ihrer Krankenkasse
- Ihrer
- der Rentenversicherung
- der Bundesagentur für Arbeit.
Sie brauchen Ihren Antrag nur bei einem möglichen zu stellen. Entweder ist dieser Träger für Ihren Antrag zuständig oder er leitet Ihren Antrag weiter an die zuständige Stelle.
Wenn Sie Fragen zum Antrag haben oder Unterstützung bei der Antrags-Stellung brauchen, können Sie hier Hilfe und Beratung bekommen:
EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Beratungstelefon zum Persönlichen Budget
Die Interessensgemeinschaft Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL) bietet eine Telefon-Beratung zum Persönlichen Budget an.
Die Telefonnummer lautet: 030 - 235 935 190.
Wann Sie anrufen können, steht auf der Internetseite der Interessensgemeinschaft Selbstbestimmt Leben e.V.
Hier können sich Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen informieren. Alle Berater*innen haben selbst eine Behinderung. Die Beratung können Sie auch per E-Mail bekommen: persoenliches.budget@isl-ev.de
Zur Internetseite der ISLKann ich auch wieder zurück zu den Sachleistungen, wenn mir das Persönliche Budget nicht gefällt?
Ja, Sie können das Persönliche Budget schriftlich kündigen oder auslaufen lassen. Dann können Sie wieder Sachleistungen bekommen.
Für welche Bereiche kann ich das Persönliche Budget nutzen?
Das Persönliche Budget können Sie zum Beispiel für Unterstützung in diesen Bereichen nutzen:
- Wohnen: Sie können das Persönliche Budget nutzen, um selbstständig wohnen zu können. Zum Beispiel, wenn Sie nicht mehr im betreuten Wohnen leben möchten. Oder wenn Sie von zuhause ausziehen möchten. Mit der Unterstützung von Assistent*innen leben sie dann in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft (WG).
- Haushalt: Mit dem Persönlichen Budget könnten Sie Assistent*innen bezahlen, die Ihnen beim Einkaufen, Putzen oder Waschen helfen.
- Pflege: Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst entscheiden, welche Fachkräfte Sie pflegen sollen.
- Erziehung von Kindern: Assistent*innen können Sie bei der Versorgung Ihrer Kinder unterstützen.
- Behördengang: Assistent*innen können Sie zum Beispiel ins Rathaus oder zu anderen Behörden begleiten.
- Arztbesuch: Assistent*innen können Sie zum Arzt bringen und Sie während des Termins unterstützen.
- Arbeit oder Ausbildung: Wenn Sie Unterstützung am Arbeitsplatz brauchen, können Sie diese Unterstützung mit dem Persönliches Budget bezahlen.
- Fahrdienste: Zum Beispiel für Fahrten zum Arbeitsplatz oder zum Arzt.
- Freizeit: Auch in Ihrer Freizeit können Sie das Persönliche Budget nutzen. Zum Beispiel, wenn Sie sind Kino, Museum oder Theater gehen wollen.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Die Höhe des Persönlichen Budgets hängt davon ab, wie viel Hilfe Sie brauchen. Wenn Sie nur wenig Hilfe brauchen, dann kann das Budget zum Beispiel bei 200 Euro im Monat liegen. Manche Menschen mit Behinderung brauchen 24 Stunden am Tag Unterstützung und können mehrere Tausend Euro bekommen.
Das durchschnittliche Persönliche Budget liegt bei etwa 500 Euro im Monat.
Welche Vor- und Nachteile hat das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget hat sehr viele Vorteile. Der wichtigste Vorteil: Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Aber es gibt auch einige Nachteile. Ein Überblick:
Vorteile:
- Sie suchen selbst aus, wer für Sie arbeitet.
- Sie sind nicht von einem bestimmten Anbieter abhängig.
- Sie entscheiden selbst, wann Sie Unterstützung haben wollen.
- Das Persönliche Budget kann Ihre Lebensqualität erhöhen. Denn Sie entscheiden freier und unabhängiger über persönliche Angelegenheiten. Das macht sie selbstständiger.
Nachteile:
- Sie benötigen Zeit, um ein Persönliches Budget zu beantragen.
- Sie benötigen Zeit, um Ihre Assistent*innen einzustellen.
- Die müssen Buchhaltung machen und ihre Hilfe organisieren.
Wenn Sie sich für das Budget entscheiden, können Sie auch für die Organisation Hilfe und Unterstützung bekommen. Zum Beispiel von Behindertenverbänden, Sozialverbänden und . Auch Budget-Assistent*innen oder Büros für Lohnbuchhaltung können helfen.
Am Anfang ist es vielleicht viel Arbeit, doch mit der Zeit lernt man dazu und es wird einfacher.
Was ist Budget-Assistenz?
Budget-Assistent*innen sind Personen, die dabei helfen, das Persönliche Budget zu organisieren. Zum Beispiel, wenn ein Mensch wegen seiner Behinderung das Persönliche Budget nicht selbst organisieren kann. Budget-Assistent*innen können auch minderjährigen Menschen mit Behinderung beim Persönlichen Budget helfen.
Wer das Persönliches Budget beantragt, kann auch die Kosten für Budget-Assistenz beantragen. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Budget-Assistent*innen können bei vielen Aufgaben unterstützen, wie zum Beispiel
- bei der Beantragung des Persönlichen Budgets,
- beim Einstellen von Assistent*innen,
- bei der Kündigung von Assistent*innen,
- bei der Buchhaltung,
- beim Schreiben von Dienstplänen und Urlaubsplänen für die Assistenz,
- bei Problemen mit der Assistenz.
Manchmal übernehmen Familie oder Freunde von Menschen mit Behinderung die Aufgabe der Budget-Assistenz. Es gibt aber auch Fachleute, die man beauftragen kann.
EUTB-Beratungsstellen können Sie über die Budget-Assistenz beraten.
Was ist ein Träger-übergreifendes Persönliches Budget?
Oft sind unterschiedliche Träger für das Persönliche Budget zuständig. Zum Beispiel die Krankenkasse für medizinische , die Pflegekasse für Pflegeleistungen und das für Assistenz am Arbeitsplatz.
Sie müssen Ihr Persönliches Budget aber nur bei einem Träger beantragen. Zum Beispiel beim Integrationsamt. Das Integrationsamt ist dann für Ihr Persönliches Budget zuständig. Auch dann, wenn Sie Assistenz am Arbeitsplatz, zusätzlich Pflegeleistungen und medizinische Hilfsmittel brauchen. Das Integrationsamt kümmert sich dann, dass auch die Pflegekasse und die Krankenkasse einen Teil Ihres Persönlichen Budgets bezahlen.
Wenn mehrere Träger Geld für Ihr Persönliches Budget bezahlen, dann heißt das in der Fachsprache „Träger-übergreifendes Persönliches Budget".
Was bedeutet Persönliches Budget im Arbeitgeber-Modell?
Mit dem Persönlichen Budget können sie selbst zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin werden. Sie stellen Assistent*innen ein, bezahlen sie, schreiben Dienstpläne, bezahlen Sozialversicherungsbeiträge. Ganz so wie ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin.
Für viele Menschen mit Behinderung ist es ein gutes Gefühl, selbst Arbeitgeber*in zu sein. Sie sind weniger abhängig und können mehr entscheiden. Als Arbeitgeber*in können sie die Personen als Assistent*innen einstellen, die Ihnen gefallen. Zum Beispiel wollen Frauen mit Behinderung manchmal nur Frauen als Ihre Assistent*innen. Dann können Sie nur Frauen einstellen.
Wenn die Zusammenarbeit mit einer Assistentin oder einem Assistenten nicht funktioniert, können Sie sie oder ihn auch kündigen.
Arbeitgeber*in zu sein, gibt vielen Menschen mit Behinderung mehr Selbstbewusstsein. Sie können zum Beispiel besser sagen, wie eine Assistenz arbeiten soll. Denn der Mensch mit Behinderung ist Chef oder Chefin.
Allerdings müssen Sie sich als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin auch um einige Dinge selbst kümmern. Zum Beispiel: Nach neuem Personal suchen, Vorstellungsgespräche führen, Arbeitsverträge abschließen, Buchhaltung machen. Und Sie müssen wissen, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Assistent*innen haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das schaffen, können Sie sich Beratung und Unterstützung holen. Viele Behindertenverbände, und Vereine bieten Beratung und Unterstützung. Auch Budgetassistent*innen können eine Lösung sein.
Welche Hilfe, Beratung und Unterstützung gibt es zum Persönlichen Budget?
Sie können die Lohn-Buchhaltung von einer Fachkraft machen lassen. Viele Steuerberater*innen bieten Lohn-Buchhaltung an. Die Steuerberatung übernimmt dann für Sie die Anmeldung der Assistenz und schreibt Lohnabrechnungen.
Viele Selbsthilfe-Verbände bieten eine Begleitung beim Persönlichen Budget und die Lohn-Buchhaltung an. Die Kosten für die Lohn-Buchhaltung können Sie mit dem Persönlichen Budget bezahlen.
Hier finden Sie persönlichen Rat bei weiteren Fragen:
- Wenn Sie Hilfe bei dem Antrag brauchen oder Fragen dazu haben, können Sie sich bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen.
- Die Leistungsträger haben die Pflicht, Sie zum Persönlichen Budget zu beraten. Zum Beispiel die Krankenkassen oder die Agentur für Arbeit.
- Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA bietet sehr viele Informationen zum Thema Assistenz. Auf der Internetseite von ForseA finden Sie zum Beispiel sehr viele Tipps für behinderte Arbeitgeber*innen. Unter Rechtliches lesen Sie Informationen zu wichtigen Regeln und Urteilen.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. fördert die Umsetzung des Persönlichen Budgets. Die Arbeitsgemeinschaft berät zum Thema Persönliches Budget und unterstützt Beratungsstellen. Sie erreichen die Bundesarbeitsgemeinschaft unter der Telefonnummer: 030 – 69 04 87 38.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Bürgertelefon für Menschen mit Behinderung. Unter der Telefonnummer 030 – 22 19 11 - 006 bekommen Sie auch Informationen zum Persönlichen Budget. Sie können dort von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr anrufen und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Auf der Internetseite von REHADAT finden Sie:
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie:
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Infos zum Persönlichen Budget auf NITSA e.V. – Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz e.V.
Infos zum Persönlichen Budget auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Das Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hat den Ratgeber „Das Persönliche Budget - Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung“ in Alltagssprache und in Leichter Sprache veröffentlicht.
Der Paritätische hat eine Broschüre zum Thema „Das Persönliche Budget für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“ veröffentlicht.
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Zuletzt aktualisiert am 05. Juli 2024