Arbeiten mit Behinderung: besondere Angebote, Infos und Unterstützung
Für Menschen mit Behinderung gibt es besondere Angebote, Hilfe und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Lesen Sie in diesem Artikel Informationen zum Thema Arbeit mit Behinderung.
- Inklusionsbetriebe
- Umschulung, berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Finanzielle Förderung durch das Integrationsamt
- Arbeitsassistenz
- Budget für Arbeit
- Unterstützte Beschäftigung
- Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und vorgezogene Altersrente
- Infoheft für Menschen mit Behinderung auf Arbeitssuche
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe sind Betriebe, in denen mehr als jede*r dritte Mitarbeiter*in eine Schwerbehinderung hat. Manchmal haben sogar die Hälfte aller Mitarbeiter*innen eine Schwerbehinderung. Inklusionsabteilungen sind Abteilungen in einem Betrieb, in denen mehr als jede*r dritte Mitarbeiter*in eine Schwerbehinderung hat.
Diese Inklusionsbetriebe oder Inklusionsabteilungen
- geben Menschen mit Schwerbehinderung Arbeitsplätze, wo auch Menschen ohne Behinderung arbeiten,
- müssen selbst dafür sorgen, dass sie sich gegen andere Betriebe durchsetzen,
- bekommen keine finanzielle Hilfe.
Inklusionsbetriebe können Hilfe von der Agentur für Arbeit oder vom Integrationsfachdienst bekommen, so wie jede*r Arbeitgeber*in.
In Inklusionsbetrieben gibt es oft zusätzlich Praktika, Beratung, Betreuung, Weiterbildungen oder Schulungen.
Tipp für Arbeitgeber: Die Aktion Mensch fördert Projekte im Bereich Arbeit. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite „Förderprogramme im Lebensbereich Arbeit“. Außerdem gibt es Startförderung bei Gründung eines Inklusionsbetriebs. Mehr Infos finden Sie auf der Internetseite talentplus.
Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V. finden Sie mehr Informationen zu Inklusionsunternehmen in Deutschland. Außerdem finden Sie dort auch Stellenangebote von Integrationsfirmen.
Umschulung, berufliche Anpassung und Weiterbildung
In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gibt es für Menschen mit Behinderung Hilfe, um besser eine Arbeit zu finden. Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation sind zum Beispiel:
- Reha-Kliniken
- Berufsförderungswerke (BFW)
- Berufliche Trainingszentren (BTZ)
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Wohnheime für Menschen mit Behinderungen.
Diese Einrichtungen helfen Menschen mit Behinderung, wenn sie zum Beispiel ihre Arbeit nicht mehr machen können. Sie bilden Menschen mit Behinderung für einen neuen Beruf aus. Auch Weiterbildungen werden dort angeboten. Es gibt meist noch zusätzliche Hilfe von Ärztinnen, Psychologen, Pflegerinnen oder Therapeuten.
Finanzielle Förderung durch das Integrationsamt
Für einen Menschen mit Behinderung muss man manchmal den Arbeitsplatz umbauen. Oder auch neue technische Hilfsmittel kaufen. Zum Beispiel muss man eine Toilette barrierefrei umbauen, eine Rampe kaufen, oder eine Isolierung gegen den Lärm installieren. Das Integrationsamt kann solche Umbau-Arbeiten bezahlen.
Lesen Sie mehr dazu auf der Internetseite des Integrationsamtes.
Arbeitsassistenz
Menschen mit Behinderung können eine Arbeitsassistenz bekommen. Eine Assistenz ist eine Person, die am Arbeitsplatz immer dann hilft und unterstützt, wenn der Mensch mit Behinderung Hilfe braucht. Wichtig ist, dass der Mensch mit Behinderung die beruflichen Aufgaben selbst machen kann. Die Assistenz unterstützt nur bei einigen Sachen, zum Beispiel bei Dienst-Reisen.
Wenn Sie eine Arbeitsassistenz haben wollen, müssen Sie einen Antrag beim Integrationsamt stellen. Die Kosten für eine Arbeitsassistenz übernimmt entweder das Integrationsamt oder der Reha-Träger. Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch 9 Paragraf 49 Absatz 8 Nummer 3.
Wenn das Integrationsamt mit dem Antrag auf Arbeitsassistenz einverstanden ist, bekommen Sie Geld. Mit diesem Geld bezahlen Sie dann die Assistenz. Es gibt dann zwei Möglichkeiten, eine*n Assistent*in zu bekommen: 1. Sie stellen selbst eine*n Assistent*in ein. Sie sind dann Arbeitgeber*in für Ihre Assistent*in. Oder 2. Sie können bei einem Assistenz-Dienstleister eine*n Assistent*in finden.
Einen guten Überblick zur Assistenz bietet die Internetseite: www.persoenliche-assistenz-berlin.de
Mehr zum Thema Assistenz lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Persönliche Assistenz".
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ist für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Es soll ihnen dabei helfen, eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Also in einem Betrieb, wo auch Menschen ohne Behinderung arbeiten.
So funktioniert das Budget für Arbeit:
- Der Mensch mit Behinderung sucht einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Job-Coach kann dabei helfen. Das ist eine Person, die bei der Arbeitsplatzsuche, Bewerbung und Einarbeitung hilft.
- Wenn der Mensch mit Behinderung einen Arbeitsplatz gefunden hat, bekommt er einen Arbeitsvertrag vom Betrieb.
- Der Betrieb bezahlt dem Menschen mit Behinderung ein Gehalt. Der Betrieb muss sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen mindestens einen Lohn von 9,82 Euro pro Stunde bekommen müssen (Stand 1. Januar 2022).
- Der Betrieb bekommt Geld vom Staat: Der Fachausdruck für dieses Geld ist „Budget für Arbeit“. Mit diesem Geld bezahlt der Betrieb einen großen Teil des Gehalts für den Menschen mit Behinderung. Also muss der Betrieb nur einen kleinen Teil des Gehalts selbst bezahlen.
Je nach Bundesland kümmern sich verschiedene Stellen um das Budget für Arbeit. In Nordrhein-Westfalen sind es zum Beispiel die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL).
Mehr Informationen zum Budget für Arbeit erhalten Sie bei
- den Integrationsfachdiensten,
- bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung,
- der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL e.V.). Dort gibt es eine Telefon-Beratung unter: 01805 47 - 47-12.
Es gibt auch noch das Budget für Ausbildung. Lesen Sie mehr dazu im Familienratgeber Artikel „Berufliche Ausbildung: Infos für Jugendliche mit Behinderung“.
Unterstützte Beschäftigung
Es gibt auch noch die Unterstützte Beschäftigung. Das Ziel: Menschen bekommen Hilfe, wenn sie keinen Arbeitsplatz finden. So können sie einen Job in einem Betrieb finden, wo auch Menschen ohne Behinderung arbeiten.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel „Unterstützte Beschäftigung“.
Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und vorgezogene Altersrente
Für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung gibt es einige Besonderheiten, wenn sie einen Arbeitsplatz haben:
- Sie haben einen besonderen Kündigungsschutz.
- Sie haben Recht auf mehr Urlaub.
- Und sie können früher in Rente gehen.
Mehr Informationen dazu finden Sie im Familienratgeber-Artikel „Nachteilsausgleiche“.
Infoheft für Menschen mit Behinderung auf Arbeitssuche
Vom Projekt JOBinklusive gibt es ein Info-Heft für Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen. Darin stehen Infos über Hilfen, die Menschen mit Behinderung bekommen können. Zum Beispiel über Arbeitsassistenz, Job-Coaching und technische Hilfen. Und Infos über Hilfen, die Arbeitgeber*innen bekommen können. Zum Beispiel über Lohnkosten-Zuschüsse und über das Budget für Arbeit.
Auf der Internetseite von JOBinklusive können Sie das Info-Heft kostenlos herunterladen.
Weitere Informationen
- Das Bayerische Sozialministerium hat eine Internetseite zur Inklusion im Job erstellt. Hier finden Sie Informationen zum Thema Arbeit und Behinderung.
- REHADAT hat eine App mit Förder-Infos für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung gemacht. Zur Förderfinder-App von REHADAT.
- Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat eine Broschüre zum Thema „Übergänge aus der Werkstatt für behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt möglich machen“ gemacht. Zur Broschüre.
- Wie kann es weitergehen, wenn ich nach einem Unfall eine Behinderung habe? Antworten darauf finden Sie im Text der gesetzliche Unfallversicherung in Alltagssprache oder in Leichter Sprache.
zuletzt aktualisiert: