Gleichstellung
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis unter 50 können Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Dadurch bekommen sie dieselben Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung. Die Gleichstellung macht die Agentur für Arbeit.
Rechte und Ansprüche
Durch die Gleichstellung bekommen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis weniger als 50 dieselben Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Außerdem können Sie nicht so leicht gekündigt werden.
Im Unterschied zu Menschen mit Schwerbehinderung bekommen gleichgestellte Beschäftigte aber keinen Schwerbehinderten-Ausweis und haben keinen Anspruch auf:
- Zusatz-Urlaub
- kostenlose Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder
- die vorgezogene Altersrente.
Antrag zur Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen
Die Gleichstellung müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Eine Gleichstellung ist nur möglich, wenn Sie mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten. Der Antrag wird genehmigt, wenn:
- Sie wegen einer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen können oder
- Ihr Arbeitsplatz durch die Behinderung in Gefahr ist.
Den Antrag können Sie mündlich, telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Agentur für Arbeit stellen. Sie bekommen dann ein Formular zum Ausfüllen. Wenn die Gleichstellung genehmigt ist, dann wird sie mit dem Tag der Antragsstellung wirksam. Das ist der Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.
Sie können bei der Agentur für Arbeit anrufen und Fragen zur Gleichstellung stellen. Die Nummer lautet: 0800 455 55 00 (kostenlos).
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich auch bei der Schwerbehinderten-Vertretung im Betrieb melden. Jeder Betrieb mit mehr als fünf Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung muss eine Schwerbehinderten-Vertretung haben.
Weitere Informationen Thema Gleichstellung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
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