Ein junger Mann arbeitet an einer Werkbank einer Schlosserei.

Gleichstellung

Menschen mit einem () von 30 oder 40 können Menschen mit Schwerbehinderung werden. Dadurch bekommen sie im Bereich Arbeit bestimmte Rechte, die auch Menschen mit Schwerbehinderung haben. Die macht die Agentur für Arbeit.

Was ist die Gleichstellung bei Behinderung?

Durch die Gleichstellung bekommen Arbeitnehmer*innen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 einige Rechte, die auch Menschen mit einer Schwerbehinderung haben. Das bedeutet: Sie werden im Bereich Ausbildung und Arbeit ähnlich behandelt, wie Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr.

 Eine Gleichstellung ist möglich, wenn: 

  • Sie bereits einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, und
  • Sie in Deutschland wohnen oder Ihr Arbeitsplatz in Deutschland ist, und
  • Sie mindestens 18 Stunden pro Woche arbeiten, und
  • Sie wegen einer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen können oder
  • Ihr Arbeitsplatz durch die Behinderung in Gefahr ist.

Eine Gleichstellung ist auch möglich, wenn Sie arbeitslos sind. Nämlich dann, wenn die Gleichstellung notwendig ist, um einen Arbeitsplatz zu bekommen.
 

Vorteile der Gleichstellung

Ein Mann und eine Frau servieren gemeinsam in einem  inklusiven Café.

Gleichgestellte Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf:

  • besonderen
  • Lohnkosten-Zuschüsse. Das bedeutet: Die Arbeitgeber*innen bekommen Geld oder müssen selbst weniger Geld bezahlen.
  • Anpassung des Arbeitsplatzes, zum Beispiel durch technische Arbeitshilfen
  • Betreuung durch Fachdienste.

Im Unterschied zu Menschen mit Schwerbehinderung bekommen gleichgestellte Menschen aber keinen Schwerbehinderten-Ausweis. 
Außerdem haben gleichgestellte Arbeitnehmer*innen keinen Anspruch auf:

  • Zusatz-Urlaub
  • die vorgezogene Altersrente
  • kostenlose Beförderung mit Bus und Bahn.

Wo kann ich die Gleichstellung beantragen?

Das Logo der Bundesagentur für Arbeit

Die Gleichstellung müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Den Antrag können Sie mündlich, telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Agentur für Arbeit stellen. Sie bekommen dann ein Formular zum Ausfüllen. Wenn die Gleichstellung genehmigt ist, dann wird sie mit dem Tag der Antragsstellung wirksam. Das ist der Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.

Sie können bei der Agentur für Arbeit anrufen und Fragen zur Gleichstellung stellen. Die Nummer lautet: 0800 455 55 00 (kostenlos). 
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Sie können auf der Internetseite der Agentur für Arbeit auch eine Nachricht schreiben. Und Sie können diese Dokumente kostenlos herunterladen:

Gleichstellung online beantragen

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie die Gleichstellung online beantragen. Sie erfahren dort auch, welche Dokumente Sie dafür brauchen. Außerdem gibt es eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Gleichstellung.

Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich auch bei der Schwerbehinderten-Vertretung im Betrieb melden. Jeder Betrieb mit mehr als fünf Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung muss eine Schwerbehinderten-Vertretung haben.

Zuletzt aktualisiert am 04. September 2024

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