Eine Person nutzt eine Braille-Tastatur.

Hilfsmittel für den Beruf

Es gibt viele verschiedene Hilfsmittel und technische Hilfen für den Beruf, zum Beispiel Lupen, Braille-Tastaturen, Handräder, Trage-Hilfen, angepasste Tische, Hobel oder Trittleitern. Hilfsmittel helfen Menschen mit Behinderung beim Arbeiten. Wie Sie ein Hilfsmittel für den Beruf bekommen und wer Beratung bietet, lesen Sie in diesem Artikel.

Was sind Hilfsmittel für den Beruf?

Hilfsmittel sind meist technische Hilfen am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel ein Bildschirm-Lesegerät oder eine Einhand-Tastatur sein. Die Arbeitshilfen werden am Arbeitsplatz installiert und nur dort benutzt. Sie sind oft persönlich auf den Menschen mit Behinderung abgestimmt.

In diesem Artikel geht es nur um Hilfsmittel für den Beruf. Informationen zu Hilfsmitteln für den privaten Gebrauch finden Sie im Familienratgeber-Artikel Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.

Schritt für Schritt zum Hilfsmittel für den Beruf

Zunächst muss klar sein, dass Sie ein Hilfsmittel für den Beruf brauchen: zum Beispiel, weil Sie mit einer Behinderung ins Berufsleben einsteigen. Oder weil Sie durch einen Unfall oder im Laufe des Lebens eine Behinderung bekommen haben. 

So kann es dazu kommen, dass Sie ein Hilfsmittel für den Beruf brauchen:

  • Sie sind häufig krank und können nicht arbeiten.
  • Sie arbeiten nicht mehr so gut wie früher. Und Sie haben weniger Kraft, Ihre Arbeit gut zu machen.
  • Im Mitarbeitergespräch wird klar, dass Sie ein Hilfsmittel brauchen.
  • Ihr Arbeitsplatz wird bei einer Gefährdungs-Beurteilung überprüft. Das bedeutet: Fachleute prüfen, ob Ihr Arbeitsplatz sicher ist. Dabei wird klar, dass Sie ein Hilfsmittel brauchen.
  • Sie waren lange krank und starten nun mit einer sogenannten Wiedereingliederung in den Job. Dabei wird klar, dass Sie ein Hilfsmittel brauchen.
  • Bei einer Reha empfehlen Fachleute Ihnen ein Hilfsmittel für den Beruf.

Wenn Sie in einem größeren Betrieb arbeiten, dann können Sie sich von den folgenden Personen beraten lassen:

  • Schwerbehindertenvertretung
  • Integrationsteam
  • Betriebsrat
  • Inklusionsbeauftragte
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsarzt/Betriebsärztin
  • Disability-Manager

Beratung durch Fachleute

Reha-Beratung

Die Reha-Teams der Bundesagentur für Arbeit (BA) beraten Menschen mit Behinderung, die wieder ins Arbeitsleben starten. Beratung bekommen auch junge Menschen, die ihren ersten Job oder eine Ausbildung suchen. Auch Rentenversicherung und Unfallversicherungen bieten Reha-Beratung an.

Beratung bei Berufsförderwerken

Berufsförderungswerke unterstützen Menschen mit Behinderung beim Start in den Beruf. Sie helfen auch Menschen, die nach Krankheit oder Behinderung wieder arbeiten können. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband der Berufsförderwerke.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB-Beratungsstellen informieren auch zum Thema Beruf und Behinderung. Weitere Informationen finden Sie im Familienratgeber-Artikel EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.

Beratung durch den Sozialdienst in Kliniken und Reha-Kliniken

Der Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik berät Sie schon während Sie in der Klinik sind. Dort können Sie auch Fragen zu Hilfsmitteln für den Beruf stellen.

Weitere Beratungsstellen

Auch Selbsthilfegruppen, Sozialverbände, Hilfsmittel-Beratungsstellen oder Hersteller*innen von Hilfsmitteln bieten Beratung.

Arbeitsplatz prüfen

Bevor Sie ein Hilfsmittel beantragen können, muss der Arbeitsplatz überprüft werden. Mit dabei sind dann Sie als Arbeitnehmer*in, eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter und eine externe Beratung. Die Beratung kann eine Person vom Integrationsfachdienst, von der Bundesagentur für Arbeit oder von einem Reha-Träger sein. Die externe Beratung kennt sich mit Hilfsmitteln am Arbeitsplatz aus und kann unterstützen. Gemeinsam schauen sich alle den Arbeitsplatz an.

Alle prüfen genau, was Sie als Arbeitnehmer*in am Arbeitsplatz machen müssen. Und wie ein Hilfsmittel oder ein Umbau dabei unterstützen kann. Und ob Sie den Job mit Hilfsmittel oder Veränderung erledigen können. Lesen Sie Beispiele dazu bei REHADAT.

Arbeitsplatz verändern oder Hilfsmittel besorgen

Manchmal muss gar nicht viel getan werden: zum Beispiel, wenn der Schreibtisch anders stehen oder ein Stuhl gekauft werden muss. Manchmal reicht es auch, wenn sich Arbeitszeiten ändern.

Manchmal ist aber ein technisches Hilfsmittel nötig. Gerade bei großen und teuren Hilfsmitteln ist es sinnvoll, dass der Mensch mit Behinderung das neue Hilfsmittel ausprobiert. Fragen Sie bei Berufsförderwerken und Sanitätshäusern danach. Einige bieten das Ausprobieren der Hilfsmittel an.

Antrag stellen

Wenn klar ist, welches Hilfsmittel Sie brauchen, muss der Antrag gestellt werden. Wer den Antrag stellen muss und wo der Antrag gestellt werden muss, ist unterschiedlich:

Wer muss den Antrag für das Hilsmittel stellen?

Das Hilfsmittel muss manchmal der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beantragen: zum Beispiel, wenn das Hilfsmittel beim Unternehmen bleiben muss. Einige Hilfsmittel sind zum Beispiel fest am Arbeitsplatz montiert.

Manchmal müssen Sie als Mitarbeiter*in mit Behinderung das Hilfsmittel beantragen: zum Beispiel, wenn das Hilfsmittel auf Sie ganz persönlich angepasst werden soll. Bei Sehhilfen, Braille-Tastaturen, Schuhen oder Stühlen ist das zum Beispiel oft so. Diese Hilfsmittel bleiben dann bei Ihrem. Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, dann nehmen Sie Ihr Hilfsmittel mit.

Wenn Sie unsicher sind, wer das Hilfsmittel beantragen muss, fragen Sie am besten beim Reha-Träger nach.

Wo muss der Antrag für das Hilfsmittel gestellt werden?

Hilfsmittel für den Beruf bezahlen verschiedene Leistungsträger, wie zum Beispiel die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Unfallversicherung. Die folgende Tabelle kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, welcher Leistungsträger für Sie zuständig ist.

LeistungsträgerZuständig wenn ...
Deutsche Rentenversicherung… Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten können. Das Hilfsmittel soll helfen, damit Sie besser arbeiten können. Voraussetzung ist, dass Sie 15 Jahre Mitglied der Rentenversicherung waren.
Bundesagentur für Arbeit… Sie weniger als 15 Jahre sozialversicherungs­pflichtig gearbeitet haben. Bei jungen Menschen, die in den Beruf starten, ist oft die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Gesetzliche Unfallversicherung… Sie nach einem Arbeitsunfall oder einem Arbeitswege-Unfall ein Hilfsmittel brauchen. Die Unfallversicherung ist auch zuständig, wenn Sie eine Berufskrankheit haben und deshalb ein Hilfsmittel brauchen.
Integrationsamt… Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben. Das bedeutet, Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Voraussetzung ist: Kein anderer Leistungsträger ist zuständig.

Egal wo Sie den Antrag stellen, die Leistungsträger müssen klären, wer zuständig ist. Das heißt: Auch wenn Sie den Antrag zum falschen Leistungsträger geschickt haben, muss sich dieser Leistungsträger darum kümmern, wer zuständig ist. Sie müssen nichts weiter tun.

Was gehört zum Antrag für das Hilfsmittel?

Das ist in jedem Bundesland etwas anders. Folgende Unterlagen gehören immer in einen Antrag:

  • Ein Attest Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin
  • Falls vorhanden: Ein Nachweis der anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Eine Tätigkeitsbeschreibung für Ihren Arbeitsplatz
  • Persönliche Daten, wie Name, Geburtsdatum, Schulabschluss, Berufserfahrung
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Leistungsträger, welche Unterlagen Sie zusätzlich brauchen. Oft gibt es Formulare, die Sie nutzen können. Unter diesen Links finden Sie Beispiele und Informationen zu Formularen für Hilfsmittel:

Auf der Seite von REHADAD erfahren Sie noch mehr zum Thema Antragsstellung.

Bescheid abwarten

Spätestens fünf Wochen nach Ihrem Antrag muss der Leistungsträger Ihnen einen Bescheid schicken. Darin steht entweder, dass der Leistungsträger das Hilfsmittel bewilligt. Oder der Leistungsträger lehnt Ihren Antrag ab. Bei einer Ablehnung kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Mehr dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Artikeln Wie lege ich Widerspruch ein? und Klage vor dem Sozialgericht.

Prüfung im Berufsalltag

Nach der Genehmigung kann Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin das Hilfsmittel kaufen oder den Arbeitsplatz umbauen. Wenn Sie den Antrag gestellt haben, dann holen Sie sich Ihr persönliches Hilfsmittel.

Jetzt müssen Sie prüfen, ob das Hilfsmittel oder der Umbau am Arbeitsplatz funktioniert. Ihr Chef oder Ihre Chefin sollten Sie dabei unterstützen. Nur wenn alles passt und sinnvoll ist, können Sie wieder gut arbeiten.

Vielleicht braucht Ihr Hilfsmittel nach einiger Zeit auch Anpassungen: zum Beispiel ein Update von Software oder technische Nachrüstungen. Vielleicht brauchen Sie auch weitere Schulungen, damit Sie das Hilfsmittel gut nutzen können. Diese Leistungen bezahlen die jeweils zuständigen Leistungsträger.

Weitere Hilfe und Informationen für den Job für Menschen mit Behinderung

Sie können auch noch weitere Hilfen für den Job bekommen. Mehr dazu finden Sie in den Familienratgeber-Artikeln:

Zuletzt aktualisiert am 07. Dezember 2023

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