Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Unterstützter Beschäftigung

Mit der "Unterstützten Beschäftigung" sollen Menschen mit Behinderung besser in reguläre Arbeit kommen. Menschen mit Behinderung sollen mit der Unterstützten Beschäftigung eine Möglichkeit bekommen, eine Laufbahn in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu vermeiden.


Unterstützte Beschäftigung ist eine Maßnahme für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 55 im 9. Sozialgesetzbuch. Es können auch Menschen ohne Schulabschluss oder ohne Ausbildung an der Unterstützten Beschäftigung teilnehmen.

Wer kommt für Unterstützte Beschäftigung in Frage?

Alle Menschen mit Behinderung, die keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden und nicht in die Werkstatt für behinderte Menschen wollen. Auch Menschen, die schon in einer Werkstatt arbeiten, kommen für Unterstützte Beschäftigung in Frage.

Das Alter ist bei der Unterstützen Beschäftigung nicht wichtig. Jüngere Menschen mit Behinderung, die keinen regulären Ausbildungsplatz finden, können es mit der Unterstützen Beschäftigung versuchen. Genauso Menschen mittleren Alters oder ältere Menschen, wenn sie im Laufe der Berufstätigkeit eine Behinderung oder psychische Erkrankung erworben haben.

Wichtig!

Die Unterstützte Beschäftigung ist keine Gruppenaktivität. Bei der Unterstützen Beschäftigung steht der einzelne Mensch mit Behinderung im Zentrum. Die Beratung, Unterstützung und Jobsuche ist nur auf diesen einen Menschen zugeschnitten.

Voraussetzung für Unterstützte Beschäftigung

Die Agentur für Arbeit entscheidet, wer für Unterstützte Beschäftigung in Frage kommt. Für die erste Phase der Unterstützten Beschäftigung brauchen Teilnehmer*innen keine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Für die zweite Phase ist dies notwendig.

Anbieter der Unterstützten Beschäftigung

Anbieter*innen der Unterstützten Beschäftigung können Integrationsfachdienste, Bildungsträger oder auch Werkstätten für behinderte Menschen sein.

Der Anbieter unterstützt dann den oder die Teilnehmer*in für die Dauer der Unterstützten Beschäftigung.

Ablauf der Unterstützen Beschäftigung

Beratung, Jobsuche und Hilfe beim Einarbeiten (Phase 1)

Ist ein Anbieter für die Unterstützte Beschäftigung gefunden, beginnt die erste Phase mit persönlicher Beratung: Welcher Job könnte passen? Welche Fähigkeiten hat der oder die Teilnehmer*in? Welche beruflichen Kenntnisse sind vorhanden?

Dann geht es schnell in den Job. Der Anbieter der Unterstützen Beschäftigung sucht nach einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Denn als erstes soll ein Arbeitsplatz gefunden werden. Danach lernt der oder die Teilnehmer*in, was für diesen Job notwendig ist. So können Teilnehmer*innen verschiedene Arbeitgeber*innen und Tätigkeiten ausprobieren. Und Betrieb und Teilnehmer*innen wird klar, ob sie zusammen passen. Die Suche nach einem passenden Job dauert etwa zwei Monate. Der Anbieter prüft in dieser Zeit, welche weitere Förderung helfen könnte. Der Anbieter stellt dann Anträge auf Lohnkostenzuschuss, kümmert sich um Hilfsmittel oder berufsbegleitende Weiterbildung.

Ist ein passender Betrieb gefunden, geht die Hilfe im Betrieb weiter. Der Anbieter sucht zum Beispiel nach Arbeitskolleg*innen, die Pate für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin werden können. Außerdem hilft der Anbieter dabei, dass der oder die Teilnehmer*in die neue Arbeit lernt. Der Anbieter sorgt dafür, dass der oder die Teilnehmer*in bei allen betrieblichen Aktivitäten dabei ist. Das können zum Beispiel Betriebsversammlungen, gemeinsame Mittagessen oder Betriebsfeste sein. Der Anbieter der Unterstützen Beschäftigung spricht auch mit Vorgesetzten und vermittelt zwischen Arbeitgeber*in und Teilnehmer*in. Die 1. Phase der Unterstützten Beschäftigung geht zwei Jahre und kann bei Bedarf auf drei Jahre verlängert werden. Das Ziel nach der 1. Phase ist ein fester Arbeitsvertrag.

Sicherung des Arbeitsplatzes (Phase 2)

Für die zweite Phase der Unterstützten Beschäftigung muss der oder die Teilnehmer*in eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach Paragraph 2 im 9. Sozialgesetzbuch (SGB 9) haben. Die Kosten der Unterstützen Beschäftigung übernehmen dann die Integrationsämter.

Ziel der zweiten Phase: Der Arbeitsplatz soll gesichert werden. Der Anbieter kommt je nach Bedarf in den Betrieb, spricht mit Teilnehmer*in, Kolleg*innen und Vorgesetzen. Der Anbieter prüft auch hier wieder, ob Weiterbildungen sinnvoll sind oder weitere Hilfe benötigt wird.

Diese zweite Phase der Unterstützten Beschäftigung kann dauerhaft laufen. Je nach Bedarf also bis zum Rentenalter.

Kostenträger für Unterstützte Beschäftigung

Die erste Phase der Unterstützten Beschäftigung bezahlt meist die Agentur für Arbeit. Bei älteren Menschen mit Behinderung kann auch die Rentenversicherung für die Kosten zuständig sein. In der zweiten Phase übernehmen die Integrationsämter die Kosten der Unterstützten Beschäftigung.

Erfolgsaussichten auf einen festen Job

40 Prozent der Menschen mit Behinderung, die die erste Phase der Unterstützten Beschäftigung beginnen, werden auf einen regulären Arbeitsplatz vermittelt. Das ist ein sehr guter Erfolg. Wie viele Menschen mit Behinderung nach oder in der zweiten Phase der Unterstützten Beschäftigung noch immer im Job sind, ist noch nicht bekannt. Da die Unterstützte Beschäftigung in Deutschland erst 2009 zu einem Gesetz geworden ist, gibt es noch nicht genügend Daten. Studien sind aber in Arbeit.

Wo bekomme ich Beratung und Unterstützung?

Der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. setzt sich für Unterstützte Beschäftigung in Deutschland ein und bietet auch Beratung.

Beratung zur Unterstützen Beschäftigung bieten die Integrationsfachdienste in Wohnortnähe. Auch die Zentren für Selbstbestimmtes Leben bieten oft Beratung und Unterstützung im Bereich Arbeit.

Die EUTB-Beratungsstellen bieten ebenfalls Beratung für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen

Praxisbeispiele der Unterstützen Beschäftigung

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