Ein Mann steht zwischen einer Werkbank und einer Maschine, er hält einen Metallring in der Hand und hat Arbeitshandschuhe an.

Arbeiten mit Behinderung

Besondere Angebote, Infos und Unterstützung

Für Arbeitssuchende mit Behinderung gibt es besondere Angebote und Unterstützung, wie zum Beispiel Inklusionsbetriebe, finazielle Förderung, Arbeitsassistenz, Budget für Arbeit, Unterstützte Beschäftigung. Diese Angebote sollen dabei unterstützen, dass mehr Menschen mit Behinderung Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden.

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind Betriebe, in denen mehr als 30 Prozent der Mitarbeiter*innen eine Schwerbehinderung haben. Manchmal haben sogar die Hälfte aller Mitarbeiter*innen eine Schwerbehinderung. Inklusionsabteilungen sind Abteilungen in einem Betrieb, in denen mehr als 30 Prozent der Mitarbeiter*innen eine Schwerbehinderung haben.

Inklusionsbetriebe oder Inklusionsabteilungen geben Menschen mit und ohne Behinderung Arbeitsplätze. Die Betriebe unterscheiden sich nicht von anderen Betrieben. Sie bekommen auch kein besonderes Geld vom Staat. Inklusionsbetriebe können Hilfe von der Agentur für Arbeit oder vom Integrationsfachdienst bekommen, so wie alle anderen Arbeitgeber*innen auch.

In Inklusionsbetrieben gibt es oft zusätzlich Praktika, Beratung, Betreuung, Weiterbildungen oder Schulungen für Menschen mit Behinderung.

Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V. finden Sie mehr Informationen zu Inklusionsunternehmen in Deutschland. Außerdem finden Sie dort auch Stellenangebote von Integrationsfirmen.

Aktion Mensch Förderung Arbeit

Tipp für Arbeitgeber*innen: Die Aktion Mensch fördert Projekte im Bereich Arbeit. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite „Förderprogramme im Lebensbereich Arbeit“. Außerdem gibt es Startförderung bei Gründung eines Inklusionsbetriebs. Mehr Infos finden Sie auf der Internetseite talentplus.

Umschulung, berufliche Anpassung und Weiterbildung

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gibt es für Menschen mit Behinderung Hilfe, um besser eine Arbeit zu finden. Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation sind zum Beispiel:

  • Reha-Kliniken
  • Berufsförderungswerke (BFW)
  • Berufliche Trainingszentren (BTZ)
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen.

Diese Einrichtungen helfen Menschen mit Behinderung, wenn sie zum Beispiel ihre Arbeit nicht mehr machen können. Sie bilden Menschen mit Behinderung für einen neuen Beruf aus. Auch Weiterbildungen werden dort angeboten. Es gibt meist noch zusätzliche Hilfe von Ärztinnen, Psychologen, Pflegerinnen oder Therapeuten.

Finanzielle Förderung durch das Integrationsamt

Für manche Menschen mit Behinderung muss man den Arbeitsplatz umbauen. Manchmal müssen auch Hilfsmittel gekauft werden. Zum Beispiel muss man eine Toilette barrierefrei umbauen, eine Rampe kaufen oder eine Isolierung gegen den Lärm installieren. Das Integrationsamt kann solche Umbau-Arbeiten oder Hilfsmittel für den Beruf bezahlen.

Lesen Sie mehr dazu auf der Internetseite des Integrationsamtes.

Arbeitsassistenz

Menschen mit Behinderung können eine Arbeitsassistenz bekommen. Eine Assistenz ist eine Person, die am Arbeitsplatz immer dann hilft und unterstützt, wenn der Mensch mit Behinderung Hilfe braucht. Wichtig ist, dass der Mensch mit Behinderung die beruflichen Aufgaben selbst machen kann. Die Assistenz unterstützt nur bei einigen Sachen, zum Beispiel bei Dienst-Reisen.

Wenn Sie eine Arbeitsassistenz haben wollen, müssen Sie einen Antrag beim Integrationsamt stellen. Die Kosten für eine Arbeitsassistenz übernimmt entweder das Integrationsamt oder der Reha-Träger. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch 9 Paragraf 49 Absatz 8 Nummer 3.

Wenn das Integrationsamt mit dem Antrag auf Arbeitsassistenz einverstanden ist, bekommen Sie Geld. Mit diesem Geld bezahlen Sie dann die Assistenz. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Assistenz zu bekommen: Entweder Sie stellen selbst eine Assistenz ein. Sie sind dann Arbeitgeber*in für Ihre Assistenz. Oder Sie können bei einem Assistenz-Dienstleister eine Assistenz "einkaufen". Sie bezahlen dann Geld an den Assistenz-Dienstleister wie bei einem Pflegedienst.

Einen guten Überblick zur Assistenz bietet die Internetseite: www.persoenliche-assistenz-berlin.de

Mehr zum Thema Assistenz lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Persönliche Assistenz".

Budget für Arbeit

Zwei Männer im Anzug unterhalten sich. Ein Mann hat verkürzte Arme.

Das Budget für Arbeit ist für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Es soll ihnen dabei helfen, eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Also in einem Betrieb, wo auch Menschen ohne Behinderung arbeiten.

So funktioniert das Budget für Arbeit:

  • Der Mensch mit Behinderung sucht einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Job-Coach kann dabei helfen. Das ist eine Person, die bei der Arbeitsplatzsuche, Bewerbung und Einarbeitung hilft.
  • Wenn der Mensch mit Behinderung einen Arbeitsplatz gefunden hat, bekommt er einen Arbeitsvertrag vom Betrieb.
  • Der Betrieb bezahlt dem Menschen mit Behinderung ein Gehalt. Der Betrieb muss sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen mindestens einen Lohn von 12,41 Euro pro Stunde bekommen müssen (Stand: 2024).
  • Der Betrieb bekommt Geld vom Staat: Der Fachausdruck für dieses Geld ist „Budget für Arbeit“. Mit diesem Geld bezahlt der Betrieb einen großen Teil des Gehalts für den Menschen mit Behinderung. Also muss der Betrieb nur einen kleinen Teil des Gehalts selbst bezahlen.

Je nach Bundesland kümmern sich verschiedene Stellen um das Budget für Arbeit. In Nordrhein-Westfalen sind es zum Beispiel die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL).

Mehr Informationen zum Budget für Arbeit bieten

Es gibt auch noch das Budget für Ausbildung. Lesen Sie mehr dazu im Familienratgeber Artikel „Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung“.

Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit Behinderung

Bei der Unterstützten Beschäftigung gibt es als erstes persönliche Beratung: Welcher Job könnte passen? Welche Fähigkeiten hat der oder die Teilnehmer*in mit Behinderung? Danach geht es schnell in den Job: Der Anbieter der Unterstützen Beschäftigung sucht nach einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Danach lernt der oder die Teilnehmer*in, was für diesen Job notwendig ist. Der Anbieter der Unterstützen Beschäftigung bietet auch am Arbeitsplatz weitere Hilfe, zum Beispiel bei der Einarbeitung, beim gemeinsamen Mittagessen, bei Anträgen, bei Betriebsfesten. 

Wenn der oder die Teilnehmer*in einen festen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann die Unterstützte Beschäftigung zu ende sein. Teilnehmer*innen können aber auch bis zur Rente Unterstützung bekommen.

Wenn es beim ersten Arbeitsplatz nicht zwischen Teilnehmer*in und Betrieb passt, dann können Teilnehmer*innen andere Arbeitsplätze ausprobieren.

FragenAntworten
Wer kommt für die Unterstützte Beschäftigung in Frage?Alle Menschen mit Behinderung, die keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden und nicht in die Werkstatt für behinderte Menschen wollen. Auch Menschen, die schon in einer Werkstatt arbeiten, kommen für Unterstützte Beschäftigung in Frage. Es können auch Menschen mit und ohne Schulabschluss oder Ausbildung an der Unterstützten Beschäftigung teilnehmen.
Gibt es eine Altersgrenze?Nein, das Alter ist bei der Unterstützen Beschäftigung nicht wichtig.
Wer entscheidet, ob eine Person Unterstützte Beschäftigung bekommt?Die Agentur für Arbeit.
Wer bietet die Unterstützte Beschäftigung an?Integrationsfachdienste, Bildungsträger oder auch Werkstätten für behinderte Menschen
Wer bezahlt die Kosten für die Unterstützte Beschäftigung?Die erste Phase der Unterstützten Beschäftigung bezahlt meist die Agentur für Arbeit. Bei älteren Menschen mit Behinderung kann auch die Rentenversicherung für die Kosten zuständig sein. In der zweiten Phase übernehmen die Integrationsämter die Kosten der Unterstützten Beschäftigung.
Wo bekomme ich Beratung und Unterstützung?
Wo steht es im Gesetz?Unterstützte Beschäftigung ist eine Maßnahme für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 55 im 9. Sozialgesetzbuch. 

Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und vorgezogene Altersrente

Für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung gibt es einige Besonderheiten, wenn sie einen Arbeitsplatz haben:

  • Sie haben einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Sie haben Recht auf mehr Urlaub.
  • Und sie können früher in Rente gehen.

Mehr Informationen dazu finden Sie im Familienratgeber-Artikel Nachteilsausgleiche.

Infoheft Jobinklusive

Die Info-Broschüre des Projekts JOBinklusive bietet mehr Informationen über Arbeitsassistenz, Job-Coaching, technische Hilfen, Lohnkosten-Zuschüsse, Budget für Arbeit und vieles mehr.

Info-Heft kostenlos herunterladen.

Zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2024

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