Alleinerziehende von Kindern mit Behinderung
Ein Kind mit Behinderung alleine großzuziehen, ist eine schwere Aufgabe. Denn die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater muss sehr viel gleichzeitig erledigen. Oft fehlt das Geld, weil nur eine Person Geld für die Familie verdient. Muss das Kind mit Behinderung oft zu Ärzt*innen oder *innen, wird der Alltag schnell sehr stressig. Deswegen gibt es Hilfe und Unterstützung für Alleinerziehende.
- Alleinerziehende Mütter oder Väter sind öfter von Armut betroffen
- Welche Geld- und Sachleistungen können Eltern von Kindern mit Behinderung bekommen?
- Besonderheiten für alleinerziehende Mütter oder Väter
- Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
- Arbeiten gehen mit einem Kind mit Behinderung
- Selbsthilfe-Gruppen für Alleinerziehende
Alleinerziehende Mütter oder Väter sind öfter von Armut betroffen
Alleinerziehende Mütter oder Väter sind häufiger von Armut betroffen als Familien mit zwei Eltern (siehe Armutsbericht 2022, Der Paritätische). Bei Alleinerziehenden mit einem Kind mit Behinderung ist das Geld oft noch knapper. Denn je nach Behinderung ist eine intensive Pflege und Betreuung notwendig. Neben Pflege, Therapie, Kindererziehung und Haushalt ist Arbeiten oft unmöglich. Außerdem sind , wie Rollstühle, und Medikamente teuer. Die Kranken- oder zahlen oft nur einen Teil dieser Kosten.
Welche Geld- und Sachleistungen können Eltern von Kindern mit Behinderung bekommen?
Kindergeld
Kindergeld zahlt der Staat für jedes Kind unter 18 Jahren. Wenn das Kind eine Ausbildung macht oder eine Behinderung hat, können Eltern auch länger Kindergeld bekommen. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel „Kindergeld“.
Pflege-Geld oder Pflege-Sachleistungen
Wenn Sie für Ihr Kind einen beantragen, können Sie Pflege-Geld oder bekommen. Bei der können Sie weiteres Geld beantragen, wie zum Beispiel den (125 Euro pro Monat), Pflegehilfsmittel (40 Euro pro Monat) oder Geld für den Umbau (bis zu 16.000 Euro). Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Leistungen der Pflegeversicherung".
Haushaltshilfe
Wenn alleinerziehende Mütter oder Väter krank sind, ins Krankenhaus oder zur müssen, können Sie eine Haushaltshilfe bezahlt bekommen. Die Haushaltshilfe kümmert sich dann um den Haushalt und die Kinder. Mehr dazu erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel "Sonstige Hilfen" unter dem Stichwort "Haushaltshilfe".
Steuer-Freibeträge
Wenn alleinerziehende Mütter oder Väter arbeiten gehen, dann können sie Steuer-Freibeträge für ihr Kind mit Behinderung bekommen. Das bedeutet, dass sie weniger Steuern zahlen müssen. Mehr dazu erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel „Steuerfreibeträge“.
Familienunterstützenden Dienst
Familien mit einem Kind mit Behinderung haben oft einen sehr stressigen Alltag. Damit Eltern und Geschwister etwas Entlastung bekommen, gibt es den sogenannten Familienunterstützenden Dienst, auch Familienentlastender Dienst genannt. Mehr dazu erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel "Familienunterstützender Dienst".
Besonderheiten für alleinerziehende Mütter oder Väter
Kindergeld und Steuer-Freibeträge
Wenn das Kind von beiden Eltern versorgt wird, müssen sich die Eltern Kindergeld und Steuer-Freibeträge teilen. „Versorgen“ bedeutet: Das Kind lebt zum Beispiel bei der Mutter und der Vater zahlt für das Kind.
Die getrennten Eltern können das Kindergeld und Steuer-Freibeträge auch anders aufteilen. Dazu müssen sich die Eltern einig sein und gemeinsam den Antrag auf Kindergeld oder Steuer-Freibeträge stellen.
Alleinerziehende Mütter oder Väter können beim Finanzamt auch den vollen Kinder-Freibetrag beantragen (5.760 Euro pro Jahr). Voraussetzung dafür ist:
- der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt oder
- der andere Elternteil zahlt weniger als 25 Prozent Unterhalt oder
- der andere Elternteil ist verstorben oder
- der andere Elternteil ist „beschränkt einkommensteuerpflichtig“. Beschränkt Einkommenssteuerpflichtig können Menschen sein, die nicht in Deutschland wohnen.
Alleinerziehende Mütter oder Väter können beim Finanzamt auch den vollen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (2.928 Euro pro Jahr) beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- das Kind ist jünger als 18 Jahre alt und
- das Kind ist nicht beim anderen Elternteil gemeldet und
- der andere Elternteil bezahlt keine Kosten für Betreuung und
- der andere Elternteil versorgt das Kind nicht im wesentlichen Umfang selbst.
Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende Mütter oder Väter bekommen zusätzlich den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Das sind pro Jahr 4.260 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.
Pflege-Geld
Wenn alleinerziehende Mütter oder Väter für ein Kind mit Behinderung Pflege-Geld bekommen, muss der Unterhalt trotzdem voll bezahlt werden. Das heißt, dass der Unterhalt nicht gekürzt werden darf.
Das Pflege-Geld darf auch nicht auf oder Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden.
Pflege-Geld bekommen Eltern von Kindern mit Behinderung also zusätzlich zu Unterhalt, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Es darf ihnen nichts abgezogen werden.
Haushaltshilfe
Auch die Haushaltshilfe ist eine zusätzliche Hilfe. Die Haushaltshilfe darf nicht auf andere Leistungen angerechnet werden.
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt bezahlt, dann können alleinerziehende Mütter oder Väter sogenannten Unterhaltsvorschuss bekommen. Lesen Sie dazu den Familienratgeber-Artikel "Unterhaltsvorschuss".
Arbeiten gehen mit einem Kind mit Behinderung
Familie versorgen und Arbeiten gehen ist für Alleinerziehende nicht so leicht. Das gilt besonders für alleinerziehende Frauen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat zu diesem Thema die Broschüre Berufstätig sein mit einem behinderten Kind veröffentlicht. Sie können den Text auf der Internetseite des bvkm bestellen oder die Broschüre kostenlos lesen.
Selbsthilfe-Gruppen für Alleinerziehende
Für alleinerziehende Mütter oder Väter von einem Kind mit Behinderung kann der Kontakt zu anderen alleinerziehenden Eltern sehr hilfreich sein. In sprechen die alleinerziehenden Mütter oder Väter über Erfahrungen, Hilfen, Tipps und sie unterstützen sich gegenseitig. Es gibt auch Selbsthilfe-Gruppen für Alleinerziehende von einem Kind mit Behinderung.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) unterstützt Alleinerziehende mit Informationen und Lobbyarbeit.
Im Buch Alleinerziehend - Tipps und Informationen (herausgegeben vom VAMV) finden Sie Infos zum Thema. Sie können das Buch kostenlos herunterladen.
Die Online-Beratung der Caritas hilft bei den Themen Behinderung und psychische Erkrankung. Sie können unter den Telefonnummern 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222 auch telefonisch Hilfe erhalten. In der Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder e. V. haben sich Eltern zum Austausch zusammengeschlossen. In der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. organisieren sich Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihre Angehörige. Der Text "Armutsrisiko alleinerziehend" von der Bundeszentrale für politische Bildung. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie Erklärvideos zum Thema "Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und nicht verheirateten Eltern?"Die Seite www.elternsein.info bietet viele Informationen für Familien mit Belastungen. Die Seite ist ein Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI).
Fachinformationen und Studien zum Thema Familien mit Belastungen, wie Armut, Flucht, Gewalt oder psychische Erkrankung gibt es unter www.fruehehilfen.de. Die Seite ist ein Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI).
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Zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2024