Eine Frau und ein Kind malen zusammen.

Eltern mit Behinderung

Viele Menschen mit Behinderung wollen Kinder bekommen. Dazu haben sie ein Recht. Vater und Mutter zu sein ist aber nicht immer leicht, besonders wenn ein Elternteil eine Behinderung hat. Deswegen gibt es verschiedene Hilfsangebote für Eltern mit Behinderung.

Menschenrecht Elternschaft

Viele Menschen wünschen sich eine eigene Familie und Kinder. Kinder zu bekommen, ist ein Menschenrecht. Die geht in Artikel 23, Absatz 1 auf das Recht auf Elternschaft von Menschen mit Behinderung ein. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Das Land hat sich damit verpflichtet, jede Benachteiligung von Eltern mit Behinderung abzubauen. Menschen mit Behinderung haben also das Recht, frei zu entscheiden, ob sie Kinder haben wollen oder nicht. Auch wann und wie viele Kinder sie sich wünschen, sollen Menschen mit Behinderung frei entscheiden.

Kritik an der Elternschaft von Menschen mit Behinderung

Manche Menschen finden es nicht so gut, wenn Menschen mit Behinderung Kinder wollen und bekommen. Sie denken, dass die Kinder vielleicht nicht gut genug versorgt werden. Manchmal wollen Verwandte oder Bekannte von Eltern mit Behinderung nicht helfen. Doch Menschen mit Behinderung sind wie alle Menschen sehr verschieden. Manche brauchen Hilfe, andere nicht. Auch das ist wie bei allen Eltern. Wichtig ist, dass jeder Mensch das Recht hat, Kinder zu bekommen. Der Staat und die Gesellschaft haben die Aufgabe, die bestmögliche Unterstützung zu bieten. So sagt es auch das Gesetz. Doch es gibt nicht genug Hilfsangebote. Beim Thema Elternschaft von Menschen mit Behinderung gibt es noch viel zu verbessern.

Sorgerecht von Eltern mit Behinderung

Das Sorgerecht für die eigenen Kinder soll möglichst bei den Eltern bleiben. Ob die Eltern eine Behinderung haben oder nicht, ist dabei nicht wichtig. In Artikel 23 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention steht, dass die Eltern das Sorgerecht erhalten sollen. Außerdem steht dort, dass Menschen mit Behinderung unterstützt werden sollen, wenn sie Eltern sind. Wichtig dabei ist immer: Dem Kind oder den Kindern soll es gut gehen.

Begleitete Elternschaft

In vielen Städten gibt es inzwischen Unterstützung für Eltern mit Behinderung. Zum Beispiel gibt es Wohn-Angebote für Eltern mit . Hier können Eltern und Kinder zusammenleben und Hilfe bekommen. Je nachdem wie viel Hilfe die Eltern mit Behinderung brauchen, können sie mehr oder weniger Unterstützung erhalten. So kann die Familie möglichst selbstbestimmt leben.

Die Gruppe „Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft“ hilft Eltern mit Lernschwierigkeiten. Sie will das Thema „Eltern mit “ bekannter machen und Hilfen entwickeln.

Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft bekommen Sie mehr Informationen zur Unterstützung vor Ort.

Viele aktuelle Informationen bietet das "Informationsportal begleitete Elternschaft NRW".

Assistenz für Eltern mit Behinderung

Für viele Eltern mit Behinderung ist eine die wichtigste Hilfe für den Alltag. Die und Assistenten können verschiedene Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel: Baby wickeln, Essen kochen, sich um das Kind kümmern, wenn die Eltern gerade nicht können. Die Erziehung der Kinder bleibt bei Mutter und Vater.

Eltern mit Behinderung haben seit dem 1. Januar 2020 das Recht auf Eltern-Assistenz. In Paragraf 78 des 9 steht: "Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder."

Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Eltern-Assistenz.

Weitere Informationen zur Eltern-Assistenz:

Hilfsmittel

Je nach Behinderung brauchen Eltern bestimmte . Das können zum Beispiel angepasste Baby-Tragen, Kinder-Stühle oder Wickel-Tische sein. Leider gibt es noch zu wenig dieser Hilfsmittel. Oft müssen die Eltern die Hilfsmittel selbst bauen und bezahlen.

Auf der Internet-Seite vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. finden Sie Ideen für angepasste Hilfsmittel.

Zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2024

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