SPZ - Sozialpädriatisches Zentrum
Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung oder Behinderung bekommen in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) Hilfe und Unterstützung. In Sozialpädiatrischen Zentren arbeiten Ärzt*innen, Psycholog*innen, Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen. Gemeinsam stärken, unterstützen und fördern sie Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
- Sozialpädiatrische Zentren in Ihrer Nähe
- Ärztliche Überweisung zum SPZ notwendig
- Kosten für die Behandlung im SPZ
In Sozialpädiatrischen Zentren bekommen Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung Hilfe und Unterstützung an einem Ort. Die Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Frühförderung arbeiten in einem SPZ zusammen. Zum Beispiel arbeiten dort:
- Ärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder-Neurolog*innen
- Psycholog*innen für Kinder und Jugendliche
- Therapeut*innen verschiedener Fachrichtungen, wie Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
Sozialpädiatrische Zentren in Ihrer Nähe
Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. finden Sie
Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) in Ihrer Nähe.
Ärztliche Überweisung zum SPZ notwendig
Wenn ein Kind in mehreren Bereichen Hilfe und Förderung braucht, kann ein Arzt oder eine Ärztin das Kind an ein SPZ überweisen. Die meisten SPZ arbeiten ambulant. Das bedeutet: Das Kind kommt nur zur Behandlung ins SPZ und wohnt weiterhin zu Hause. Familie und enge Bezugspersonen des Kindes sollen ebenfalls bei der Behandlung helfen. Sie lernen im SPZ, wie sie mit dem Kind umgehen und es unterstützen können.
Es gibt auch stationäre SPZ. Das Kind und die Familie ziehen dann in eine kleine Wohnung im SPZ und gehen gemeinsam zu den Untersuchungen und Behandlungen.
Kinder und Jugendliche können von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr im SPZ behandelt werden.
Kosten für die Behandlung im SPZ
Die Behandlung in einem SPZ ist für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche kostenlos. Die rechtliche Grundlage für die Behandlung ist das Sozialgesetzbuch 5, Paragraf 119.
Weitere Informationen
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