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Untersuchungen vor der Geburt

Schwangere Frauen möchten meist wissen, ob es ihrem Baby gut geht. Deswegen gehen sie zur Vorsorge-Untersuchung zu Ärzt*innen, einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger. Frauenärzt*innen, Hebammen oder Entbindungspfleger untersuchen die Frauen und das ungeborene Kind. Die Kosten für die wichtigsten Untersuchungen vor der Geburt bezahlen die Krankenkassen. Weitere Untersuchungen müssen Frauen selbst bezahlen.


Untersuchungen vor der Geburt (Pränataldiagnostik)

Bei den Untersuchungen vor der Geburt prüft ein Arzt oder eine Ärztin, ob es Mutter und Baby gut geht. Auch eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger kann schwangere Frauen vor der Geburt untersuchen. Es gibt zwei unterschiedliche Untersuchungen vor der Geburt:

  • Vorsorge-Untersuchungen, die die Krankenkassen bezahlen.
  • Zusätzliche Untersuchungen, die Eltern selbst zahlen müssen.

Bei allen Untersuchungen vor der Geburt kann herauskommen, dass das Baby eine Behinderung oder Krankheit hat.

Welche Untersuchungen vor der Geburt gibt es?

Es gibt viele verschiedene Untersuchungen vor der Geburt. Man kann sie grob in vier Arten von Untersuchungen einteilen:

  • Untersuchungen, bei denen ein Bild entsteht, zum Beispiel durch Ultraschall, 3D-4D-Sonographie und Doppler-Sonographie.
  • Untersuchungen, bei denen Arzt oder Ärztin das Blut der schwangeren Frau untersucht.
  • Untersuchungen, bei denen der Arzt oder Ärztin Zellen des ungeborenen Babys entnimmt und untersucht.
  • Untersuchungen, die zeigen, ob die inneren Organe gesund sind, zum Beispiel Lunge oder Herz.

Am besten ist es, wenn Arzt, Ärztin, Hebamme oder Entbindungspfleger jede Untersuchung vorher genau erklärt.

Test: Hat das Kind eine Behinderung?

Es gibt einen Blut-Test für Schwangere: Der Test soll zeigen, ob das Baby Trisomie 21, Trisomie 18, Trisomie 13, das Turner-Syndrom oder eine andere Erkrankung hat. Ärzt*innen können diesen Test schon ab der 10. Schwangerschaftswoche machen.

Ein weiterer Test ist der Ersttrimester-Test. Auch bei diesem Test untersucht Arzt oder Ärztin das Blut der Mutter. Zusätzlich prüfen Ärzt*innen mit Ultraschall, ob im Nacken unter der Haut des Babys Flüssigkeit ist. Arzt oder Ärztin rechnet dann aus, wie wahrscheinlich es ist, dass das Baby eine Behinderung hat. Dieser Test ist eine statistische, also rein rechnerische Aussage. Ist ein Test auffällig, raten Ärzt*innen oft zu weiteren Tests, wie zum Beispiel zur Fruchtwasser- und Plazenta-Untersuchung. Bei der Fruchtwasser-Untersuchung sticht der Arzt oder die Ärztin mit einer Nadel in den Bauch der Frau und entnimmt Fruchtwasser. Die Plazenta-Untersuchung funktioniert genauso, nur entnimmt der Arzt oder die Ärztin Gewebe aus der Plazenta. Bei diesen Tests kann es zu einer Fehlgeburt kommen.

Nachteile der Untersuchungen vor der Geburt

Manchmal können die Ergebnisse der Untersuchungen falsch sein. Das heißt: Eltern erhalten die Nachricht, dass ihr Baby wahrscheinlich eine Behinderung hat. Später zeigt sich, dass das Baby ohne Behinderung zur Welt gekommen ist.

Wenn ein Test zeigt, dass das Baby wahrscheinlich eine Behinderung haben wird, stellen Ärzt*innen oft die Frage: Wollen die Eltern das Baby bekommen oder es abtreiben lassen? Das ist eine sehr schwierige Frage. Noch schwieriger wird es, weil man einige Untersuchungen erst sehr spät während der Schwangerschaft machen kann. Das heißt, das Baby ist schon viel größer und weiterentwickelt.

Recht auf Nichtwissen

Jede Frau hat das Recht, über auffällige Untersuchungen nicht informiert zu werden. Das bedeutet: Ärzt*innen, Hebammen oder Entbindungspfleger sagen der Mutter nichts, wenn ihnen etwas auffällt. So stellt auch niemand den Eltern die Frage, ob sie ein Baby mit Behinderung behalten oder abtreiben wollen.

Wer nichts über auffällige Untersuchungen wissen möchte, muss dies der Ärztin oder dem Arzt sagen. Ärzt*innen bitten Eltern dann oft, eine Erklärung zu unterschreiben. Darin steht, dass die Eltern nichts über Behinderungen oder Krankheiten des Babys wissen wollen.

Schwangeren-Notruf

Eltern können 24 Stunden am Tag unter der Telefonnummer 0800 - 40 40 020 anrufen. Unter dieser Nummer erhalten sie Beratung und Hilfe. Über die Internetseite Schwangere in Not können Sie auch eine E-Mail schreiben. Informationen gibt es dort auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

Was tun, wenn die Untersuchung zeigt: "Mein Kind hat eine Behinderung"?

Erfahren die Eltern, dass ihr Baby eine Behinderung hat, sind sie oft sehr traurig. Sie brauchen Zeit, diese Nachricht zu verarbeiten. Oft beschäftigen sie sich auch mit der Frage: Sollen wir das Baby mit Behinderung oder Krankheit behalten? Oder sollen wir die Schwangerschaft abbrechen?

Beratungsstellen können Eltern dabei unterstützen, über diese schwierige Frage nachzudenken. Manchmal kann auch der Kontakt zu Eltern helfen, die selbst ein Kind mit Behinderung haben.

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