Ein Kleinkind lächelt, im Hintergrund sind noch andere Kinder zu sehen

Kita für Kinder über 3 Jahre (Ü3)

Kindergärten oder Kindertagesstätten (Kitas) betreuen Kinder ab einem Alter von drei Jahren. Seit die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gilt, dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Das heißt auch, dass Kinder mit Behinderung ein Recht darauf haben, in Kitas zu gehen. Inzwischen gibt es immer mehr inklusive Kitas, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen. Es gibt auch heilpädagogische Kitas, in die nur Kinder mit Behinderung gehen.

Kita für alle Kinder

Kinder ab drei Jahren können in die Kita gehen, wenn ihre Eltern das wollen. In Kitas sollen Kinder etwas lernen, gefördert und versorgt werden. Jedes Kind hat ein Recht darauf, in die Kita zu gehen, egal ob die Eltern arbeiten oder nicht. Für Kinder mit Behinderung gibt es verschiedene Angebote in der Kita. Im Folgenden stellen wir die Angebote vor.

Inklusive Kitas

Inklusive Kitas betreuen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam. Jedes Kind bekommt die Förderung, die es braucht. Der große Vorteil an inklusiven Kitas ist, dass sich mehr Betreuer*innen um die Kinder kümmern. So ist dort zum Beispiel ein Erzieher oder eine Erzieherin für fünf Kinder zuständig. Dadurch ist mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Zusätzlich gibt es oft weitere Fachkräfte der Frühförderung, zum Beispiel Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie. Diese Fachkräfte fördern vor allem Kinder, die sich etwas langsamer entwickeln oder eine Behinderung haben.

Im Familienratgeberartikel „Frühförderung“ können Sie mehr zum Thema lesen.

Inklusive Gruppen

Kitas können eine inklusive Gruppe eröffnen. Je nach Bundesland müssen sie dafür bestimmte Regeln erfüllen. Die inklusive Gruppe kann dann mehrere Kinder mit Behinderung aufnehmen.

Einzelintegration in Kitas

Einzelintegration bedeutet, dass ein Kind mit Behinderung in einer Kita aufgenommen wird. Das Kind bleibt dann oft das einzige Kind mit Behinderung in dieser Kita.

Förderkindergärten und heilpädagogische Kitas

In heilpädagogische Kitas gehen nur Kinder mit Behinderung. Einige heilpädagogische Kitas haben sich spezialisiert. Das heißt, dass eine Kita zum Beispiel nur Kinder mit Lernbehinderung aufnimmt. Diese Kitas werden auch Förderkindergärten genannt. Frühförderung ist ein wichtiger Teil heilpädagogischer Kitas.

Schulkindergärten, Vorklassen und Grundschulförderklassen

Bevor Kinder mit sechs Jahren in die Schule gehen können, brauchen sie eine Untersuchung beim Schularzt oder einer Schulärztin. Der Arzt oder die Ärztin prüft zum Beispiel, ob das Kind sich alleine anziehen kann, ob es etwas mit der Schere ausschneiden oder sich etwas merken kann. Die Untersuchung zeigt, ob das Kind schon auf die Schule gehen kann. Ist es noch nicht soweit, kann es in einen besonderen Kindergarten gehen. Je nach Bundesland nennt man diese Schulkindergärten, Vorklassen oder Grundschulförderklassen. Dort bekommen die Kinder Förderung, damit sie bald auf die Schule gehen können. Nach einem Jahr prüft der Arzt oder die Ärztin noch einmal die Entwicklung des Kindes. Danach kommen die Kinder meist in die Schule oder eine Förderschule.

Beratung an Ihrem Wohnort

Städte und Gemeinden bieten auf ihren Internetseiten oft eine Kitasuche an. Dort können Sie nach einer Kita nach Ihren Wünschen suchen. Beim Jugendamt können Sie sich beraten lassen. Einige Städte und Gemeinden haben auch eine Fachstelle für Inklusion eingerichtet. Außerdem können auch Selbsthilfevereine nützliche Tipps geben. In der Adressdatenbank des Familienratgebers können Sie ebenfalls nach Kitas und Selbsthilfevereinen aus ihrer Region suchen.

Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

SVE gibt es nur in Bayern. Kinder mit Behinderung und Förderbedarf ab drei Jahren können in die SVE gehen. Sie sollen dort auf die Schule vorbereitet werden. An vielen SVE sind heilpädagogische Kitas angeschlossen. Die Kinder können dann vormittags in die SVE gehen und nachmittags in die Kita.

Wie viel kosten Kitas für Kinder ab drei Jahren?

Die Kosten für eine heilpädagogischen Kita bezahlt das Sozial- oder Jugendamt. Sprachheil-Kindergärten und Kindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung übernehmen die Krankenkassen. Besucht das Kind eine inklusive Kita, müssen die Eltern den normalen Elternbeitrag bezahlen. Die Beiträge hängen oft vom Einkommen der Eltern ab. Nähere Informationen zu den Kosten bekommen Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zuletzt aktualisiert am 08. Dezember 2023

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