Wohnberechtigungsschein (WBS)
Menschen mit einem geringen Einkommen können durch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) eine günstigere Wohnung bekommen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Text erfahren Sie, welche Voraussetzungen das sind. Und, wie Sie den WBS beantragen können. Für Menschen mit Behinderung gibt es besondere Regelungen.
- Wozu brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Wo gibt es Sozial-Wohnungen?
- Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Wie groß sind die WBS Wohnungen?
- Welche Einkommens-Grenzen gibt es für den WBS?
- Wie errechnet sich das Gesamt-Einkommen eines Haushalts?
- Freibeträge für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen
Wozu brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein haben, können Sie und Ihre Familie in eine Sozial-Wohnung ziehen. Sozial-Wohnungen sind Wohnungen, die der Staat fördert. Diese Wohnungen sind meistens günstiger als Wohnungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt. Eine Sozial-Wohnung nennt man auch Wohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) oder WBS-Wohnung.
Wo gibt es Sozial-Wohnungen?
Genaue Auskunft zu Sozial-Wohnungen und zum Wohnberechtigungsschein bekommen Sie beim Wohnungsamt. Ein Wohnungsamt gibt es in Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Mitarbeiter*innen der Ämter können Ihnen sagen, wo es sozial geförderte Wohnungen gibt. Beim Wohnungsamt erfahren Sie auch, wo es Wohnraum für Menschen mit Behinderung gibt. Also Wohnungen, die möglichst sind.
Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Er gilt jeweils für ein Jahr. Die Gebühren für die Ausstellung sind unterschiedlich. Sie liegen aber fast immer zwischen 0 und 30 Euro. In den meisten Städten und Kreisen können Sie den Antrag auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung herunterladen.
Eine Übersicht über die zuständigen Ämter vieler deutscher Städte finden Sie auf der Internetseite wbs-rechner.de.
Wohnung selbst suchen
Eine Wohnung müssen Sie trotz Wohnberechtigungsscheins selbst suchen. Der WBS gibt Ihnen nur die Möglichkeit, in eine Sozial-Wohnung zu ziehen. Sie haben mit dem WBS nicht das Recht, bei einem Vermieter eine Wohnung zu fordern.
Wie groß sind die WBS Wohnungen?
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur Wohnungsgröße. Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt leben, können Sie eine größere Wohnung bekommen. Hier können Sie sehen, wie groß Ihre Wohnung sein darf:
Tabelle WBS und Wohnungsgröße
Personenzahl | Wohnungsgröße in Quadratmetern (m²) |
---|---|
Alleinstehende | 50 m² |
2-Personen | 65 m² |
3-Personen | 80 m² |
4-Personen | 95 m² |
5-Personen | 110 m² |
jede weitere Person | +15 m² |
Tipp: Sie können die Wohnungsgröße jeweils um bis zu 5 m² überschreiten. Die meisten Wohn- oder Sozialämter akzeptieren das.
In Einzelfällen berücksichtigen die Wohnungsämter auch besondere persönliche Bedürfnisse. Zum Beispiel bei Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, bei blinden Menschen oder bei Alleinerziehenden. Dann darf die Wohnung größer sein, als in der Tabelle angegeben. Das sollten Sie aber bei Ihrem Wohnungsamt klären, bevor Sie eine Wohnung suchen.
Welche Einkommens-Grenzen gibt es für den WBS?
Sie bekommen einen WBS nur, wenn Ihr Haushalt über ein geringes Einkommen verfügt. Die Einkommens-Grenze hängt ab von dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Die Regeln für den WBS und damit auch die Einkommens-Grenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Bestimmte Einkommens-Grenzen pro Jahr dürfen Sie nicht überschreiten. Entscheidend ist hierbei das Gesamt-Netto-Einkommen aller Personen im Haushalt.
Wie hoch Ihr persönliches Einkommen sein darf, hängt also von mehreren Sachverhalten ab. Zum Beispiel davon:
- in welchem Bundesland Sie leben
- wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben
- ob Sie alleinerziehend sind oder nicht.
Zum Beispiel:
Einkommensgrenzen (netto) pro Jahr für einen WBS in Nordrhein-Westfalen (Stand: 2024):
- Haushalt mit einer Person 20.420 Euro
- Haushalt mit zwei Personen 24.600 Euro
- Alleinerziehend (ein Kind) 25.340 Euro
- Drei Personen (ein Kind) 31.000 Euro
Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS) in Nordrhein-Westfalen
Einkommensgrenzen (netto) pro Jahr für einen WBS 160* in Berlin (Stand: 2024):
- Haushalt mit einer Person 19.200 Euro
- Haushalt mit zwei Personen 28.800 Euro
- jede weitere Person + 6.560 Euro
- für jedes zum Haushalt gehörende Kind + 800 Euro
*In Berlin gibt es verschiedene Wohnberechtigungsscheine für verschiedene Typen von Sozialwohnungen. Deshalb können die Einkommensgrenzen abweichen.
Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS) in Berlin
Wohnberechtigungsschein - Tabelle Einkommensgrenzen (Stand: 2024)
(für alle Bundesländer)
Wie errechnet sich das Gesamt-Einkommen eines Haushalts?
Das Gesamt-Einkommen eines Haushalts besteht aus dem Jahres-Einkommen aller Personen in diesem Haushalt. Dazu gehören alle Einkünfte, zum Beispiel Lohn und Gehalt oder auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zur Berechnung gehören auch bestimmte Sozial-Leistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder .
Nicht zu den Einkünften zählen zum Beispiel:
- Kindergeld,
- Unterhaltszahlungen für Kinder
- Wohngeld und
- Leistungen der Kranken- und .
Für den Wohnberechtigungsschein zählt das Einkommen, das Sie ab Antragsmonat erwarten. Können Sie dazu keine Angaben machen, müssen Sie Ihr Einkommen der vergangenen Jahre angeben.
Ist das Jahres-Einkommen aller Personen in einem Haushalt ermittelt, können Sie jeweils einen Freibetrag von bis zu 10 Prozent abziehen, wenn Sie
- Einkommensteuer,
- Krankenversicherung und
- Rentenversicherung bezahlen.
Auch Werbungskosten können Sie von dem Gesamt-Einkommen abziehen.
Weitere Freibeträge beim WBS
(bitte Abweichungen im jeweiligen Bundesland beachten!)
- Freibeträge für Menschen mit Behinderung und Menschen (siehe nächsten Absatz)
- Einen Freibetrag von 4.000 Euro gibt es für junge Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Voraussetzung ist, dass keiner der beiden Partner älter als 40 Jahre alt ist. Außerdem gilt der Freibetrag nur vom Zeitpunkt der Heirat bis fünf Jahre danach.
- Einen Freibetrag von 600 Euro bekommen Alleinerziehende für jedes Kind unter 12 Jahre. Um diesen Freibetrag zu erhalten, müssen Sie längerfristig berufstätig sein oder eine Ausbildung absolvieren.
- Wenn ein zum Haushalt zählendes Kind eigenes Einkommen hat, können Sie bis zu 600 Euro absetzen. Das Kind muss älter als 16, höchstens aber 24 Jahre alt sein.
- Auch Unterhalts-Zahlungen können Sie absetzen. Es kann je nach Bundesland Höchstgrenzen geben.
Für Menschen mit Schwerbehinderung und/oder pflegebedürftigen Menschen gibt es besondere Freibeträge. Das heißt: Sie dürfen mehr als die oben angegebene Einkommens-Grenzen verdienen. Das sind oft mehrere tausend Euro im Jahr. Je nach Bundesland sind die Freibeträge unterschiedlich. Für Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel:
- Sie können 4.500 Euro vom Gesamt-Einkommen abziehen, für einen im Haushalt lebenden Menschen mit Schwerbehinderung mit einem von 100.
- Hat ein Mensch mit Schwerbehinderung einen GdB von 80 oder mehr und wird er zu Hause gepflegt, dürfen Sie ebenfalls 4.500 Euro abziehen.
- Liegt der GdB unter 80, beträgt der Freibetrag 2.100 Euro im Jahr. Voraussetzung dafür ist: Die Person mit Behinderung wird zu Hause gepflegt und hat einen von 2 oder 3.
Über die gültigen Freibeträge für Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen, informieren Sie sich am besten bei Ihrem Wohnungsamt vor Ort.
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Zuletzt aktualisiert am 15. November 2024