Psychische Behinderung
Psychische Erkrankungen kann man nicht sehen. Aber sie kommen häufiger vor, als man denkt. Und die Zahl der Menschen mit einer Erkrankung nimmt zu. Jeder Mensch kann psychisch krank werden. Wenn eine nicht behandelt wird, kann sie zu einer Behinderung werden. Was ist eine psychische Behinderung? Und wo kann man Hilfe bekommen? Diese und andere Fragen beantwortet der Text.
- Was ist eine psychische Erkrankung?
- Wann wird eine psychische Erkrankung zu einer Behinderung?
- Welche Auswirkungen hat eine psychische Behinderung im Alltag?
- Wo kann ich Hilfe bekommen?
- Wie bekomme ich einen Termin für eine Psychotherapie?
- Schnelle Hilfe in Krisen
- Welche Hilfe gibt es für Kinder und Jugendliche mit psychischer Behinderung?
- Kann ich eine psychische Behinderung als Schwerbehinderung anerkennen lassen?
Was ist eine psychische Erkrankung?
Ob man eine psychische Erkrankung hat, stellen Fachärzt*innen für oder Psycho-*innen fest. Dazu sprechen die Ärzt*innen oder Therapeut*innen zuerst ausführlich mit der Patientin oder dem Patienten. Auch für Expert*innen ist es oft schwierig, eine psychische Erkrankung festzustellen. Die beschreiben manchmal nur, wie es den Patient*innen momentan geht und welche Probleme sie haben. Es gibt eine Vielzahl psychischer Erkrankungen, die einer psychischen oder seelischen Behinderung vorausgehen können. Zum Beispiel diese:
- Psychose
- Abhängigkeit von Drogen und Alkohol
- andere Sucht-Erkrankungen
- Angst
- Essstörung
Nicht jede psychische Erkrankung führt zu einer psychischen Behinderung. Es gibt eine Vielzahl an psychischen Störungen. Beispielsweise die Schwierigkeit, sich zu konzentrieren oder zu orientieren. Oder eine starke Veränderung in der Gefühls-Welt, zum Beispiel ein starkes Gefühl der Angst oder der Traurigkeit. Weitere Anzeichen für eine psychische Erkrankung sind zum Beispiel Lustlosigkeit und das Gefühl, keine Kraft und Energie zu haben. Oft möchte man dann auch keine anderen Menschen sprechen oder sich mit ihnen treffen.
Wann wird eine psychische Erkrankung zu einer Behinderung?
Eine Erkrankung wird zur Behinderung, wenn sie länger als sechs Monate anhält. Im 9. , Paragraf 2, Absatz 1 steht: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie (…) an der gleichberechtigten an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
Auch die UN-Behindertenrechts-Konvention (Artikel 1) zählt Menschen mit lange andauernden seelischen Problemen zu den Menschen mit Behinderung.
Andere Menschen erkennen eine psychische Behinderung oft nicht. Sie sind eben meist nicht offensichtlich. Das ist anders als bei vielen Körperbehinderungen und . Eine psychische Behinderung kann aber auch zusammen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung auftreten.
Welche Auswirkungen hat eine psychische Behinderung im Alltag?
Menschen mit einer psychischen Behinderung können nicht mehr wie gewohnt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Sich selbst zu versorgen, kann Menschen mit einer psychischen Behinderung schwerfallen. Manchmal gelingt es ihnen gar nicht mehr. Die Bereitschaft zur Schule, zur Universität oder zur Arbeit zu gehen, kann abnehmen. Der Kontakt zu anderen Menschen ist schwierig. Manchmal wird er auf das Nötigste reduziert.
In extremen Fällen verlieren Menschen mit psychischer Behinderung den Bezug zur Realität. Sie hören oder sehen Dinge, die nicht da sind. Andere fühlen sich verfolgt oder fremdbestimmt. Das kann dann zum Verlust der Arbeit, der Wohnung oder von Freundschaften führen.
Wo kann ich Hilfe bekommen?
Wenn Sie eine psychische Erkrankung oder Behinderung haben, sollten Sie sich auf jeden Fall helfen lassen. Sie können direkt zu einem Facharzt oder einer Fachärztin für Psychologie gehen. Oder auch zu einer oder einem Psychotherapeuten. Oder Sie lassen sich dorthin überweisen. Es gibt Psychotherapeut*innen für Erwachsene und auch speziell für Kinder und Jugendliche.
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele“. Psychotherapeutische Behandlungen sind zum Beispiel eine Verhaltens-Therapie oder eine psycho-analytische Therapie. Meistens bezahlt die Krankenkasse die Behandlung. Es gibt und Therapien. Bei einer stationären Therapie sind Sie in einer Klinik, solange die Therapie dauert. Die Betreuung ist hier meistens intensiver als bei einer ambulanten Therapie.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Einzel-Therapie oder eine Gruppen-Therapie zu machen.
Einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten zur Hilfe bietet die Internetseite psychenet.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können eine ärztliche Behandlung oder eine Psychotherapie unterstützen. DiGA sind sind Programme, die Sie mit einem oder Computer nutzen können. Inzwischen gibt es viele DiGA für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung. Zum Beispiel DiGA-Apps bei:
- Depression
- Suchterkrankung
- Angststörung
- Persönlichkeitsstörung.
Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können Ihnen die DiGA verschreiben.
Mehr Informationen dazu lesen Sie im Familienratgeber-Text Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).
Infos zum Thema Psychotherapie
Mehr Informationen zum Thema Psychotherapie bietet das Ratgeber-Heft „Wege zur Psychotherapie“. Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen, wie zum Beispiel: Brauche ich eine Psychotherapie? Wie finde ich die richtige Therapeutin?
Das Heft ist von der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer. Sie können es kostenlos herunterladen, in deutscher, englischer oder türkischer Sprache.
Wie bekomme ich einen Termin für eine Psychotherapie?
Bei Ihrer Krankenkasse können Sie nach den Kontaktdaten von Psychotherapeut*innen in Ihrer Nähe fragen.
Falls Sie dort keinen Termin bekommen, können Sie sich bei einer Termin-Servicestelle melden. Die Termin-Servicestellen geben Ihnen dann einen Termin bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin.
Die deutschlandweite Telefonnummer der Servicestellen ist: 11 61 17.
Sie können dort anrufen. Oder Sie vereinbaren einen Termin auf der Internetseite der Termin-Servicestellen.
Wenn Sie schnell eine Therapie brauchen, darf die Wartezeit bis zum Termin höchstens zwei Wochen dauern. Wenn Ihnen die Servicestelle keinen Termin geben kann, muss sie Ihnen einen Behandlungs-Termin in einem Krankenhaus nennen.
Suche nach Psychotherapeut*innen
Auf der Internetseite der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer können Sie ebenfalls nach Psychotherapeut*innen in Ihrer Nähe suchen. Sie haben verschiedene Suchmöglichkeiten. Zum Beispiel können Sie nach Therapeut*innen für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche suchen.
Zur SucheSchnelle Hilfe in Krisen
Einer psychischen Behinderung geht oft eine psychische Erkrankung voraus. Bei akuten psychischen Erkrankungen sollten Sie schnell Hilfe bekommen. Das nennt man „Krisen-Intervention“. Im Extremfall können Sie zu einer Gefahr für sich selbst und für andere werden. Eine stationäre Unterbringung und Behandlung in einer psychiatrischen Klinik sind dann ratsam. In einer Krisensituation können Sie sich auch an eine psycho-soziale Beratungsstelle wenden. Zum Beispiel an eine Familien-, Lebens- oder Sucht-Beratungsstelle.
Oder Sie rufen bei einer Telefon-Beratungsstelle an. Auf der Internetseite des Aktionsbündnis Seelische Gesundheit finden Sie die Telefonnummern von Beratungsstellen.
Die Telefonseelsorge können Sie täglich rund um die Uhr erreichen. Die Telefonnummer ist: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Der Anruf ist kostenlos. Ihren Namen müssen Sie nicht nennen, wenn Sie das nicht möchten.
Mehr Informationen dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Was tun bei einer seelischen Krise?
Welche Hilfe gibt es für Kinder und Jugendliche mit psychischer Behinderung?
Die Internetseite JugendNotmail bietet eine Online-Beratung für Kinder und Jugendliche. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Kinder und Jugendliche können sich zu jeder Zeit an allen Tagen der Woche hier beraten lassen. Zum Beispiel zu den Themen:
- Angst
- Depression
- Selbstverletzung
- Essstörungen
- Mobbing
- Gewalt
- Sucht
Kein Thema ist hier verboten. Die Beratung ist möglich per Mail oder per .
Eingliederungshilfe für Kinder oder Jugendliche
Für Kinder oder Jugendliche mit einer psychischen Behinderung können Sie einen Antrag auf stellen. Dies können Jugendliche selbst oder die Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt machen. Beim Jugendamt bekommen Sie auch Infos über weitere Hilfe-Angebote.
Was genau Eingliederungshilfe ist und wie Sie diese beantragen, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Eingliederungshilfe.
Kann ich eine psychische Behinderung als Schwerbehinderung anerkennen lassen?
Ja, eine psychische Behinderung können Sie als Schwerbehinderung anerkennen lassen. Dadurch können Sie bestimmte Nachteilsausgleiche bekommen. Zum Beispiel Vergünstigungen bei der Steuer oder den besonderen . Eine Schwerbehinderung haben Menschen mit einem von 50 und mehr. Mehr Infos dazu lesen Sie im Familienratgeber-Text Grad der Behinderung.
Den Antrag auf Schwerbehinderung stellen Sie bei der Kommunalverwaltung oder beim an Ihrem Wohnort. Für die Anerkennung brauchen Sie ein psychiatrisches Gutachten.
Mehr Informationen über den Grad der Behinderung bei psychischen Behinderungen lesen Sie auf der Internetseite Anwalt.de und in der Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil B, unter 3.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit - Auf der Internetseite werden verschiedene psychische Erkrankungen verständlich erklärt.
Informationen zu Hilfsangeboten und den unterschiedlichen Therapieformen im „Wegweiser Psychotherapie“ vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Selbsthilfe: Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.Basiswissen zu psychischen Erkrankungen auf der Internetseite psychenet.de.
Internetseite der Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Weitere Artikel zum Thema im Familienratgeber
Zuletzt aktualisiert am 05. September 2024