Eine Seniorin und eine junge Pflegerin sitzen zusammen an einem Tisch.

Pflegebedürftig - Was heißt das?

Pflegebedürftig sind Menschen, die im täglichen Leben Hilfe brauchen. Die Hilfen gibt es bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt. Die nötige Unterstützung und Pflege bezahlt die . Aber was genau heißt ? Welche Leistungen gibt es von der ? Und wie bekommt man die Unterstützung? Dies und mehr erfahren Sie in diesem Text.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Menschen, wenn sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung Hilfe und Unterstützung brauchen. Und diese Hilfe für mindestens sechs Monate benötigen. Manche Menschen, die pflegebedürftig sind, brauchen wenig Hilfe im Alltag: zum Beispiel nur beim Saubermachen im Haushalt oder beim Einkaufen. Andere benötigen Hilfe und Betreuung rund um die Uhr. 
Jeder pflegebedürftige Mensch kann einen bekommen. Welchen Pflegegrad man bekommt, hängt ab vom Maß der benötigten Unterstützung.

Wichtig! Die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Das ist Voraussetzung, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit?

Den Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen Sie bei der Pflegekasse. Nur bei anerkannter Pflegebedürftigkeit bekommen Sie auch Pflegeleistungen. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse. Sie können bei der Pflegekasse anrufen. Oder Sie schreiben einen kurzen formlosen Brief oder eine E-Mail. Leistungen der Pflegekasse sind zum Beispiel:

  • Pflegegeld
  • Hilfe von
  • Pflege-
  • Heilmittel

Erklär-Video "Antrag auf Pflegeleistungen"

Wenn Sie Pflegeleistungen haben möchten, müssen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Vom VDK gibt es dazu das Erklär-Video "Pflegeleistungen: Wie stellt man einen Antrag an die Pflegekasse?"

Zum Erklär-Video

Für den Antrag reicht es aus, wenn Sie einen Satz schreiben. Zum Beispiel: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“. In dem Brief sollte der Name der Person stehen, für die Sie die Pflegebedürftigkeit beantragen.

Auch Familien-Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag stellen. Dazu brauchen sie eine .
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Dann bekommen Sie auch früher die Leistungen von der Pflegekasse.
Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag bekommen hat, schickt sie Ihnen Unterlagen zu. Diese müssen Sie ausfüllen und zurücksenden.
Wie viel Pflegegeld oder welche anderen Leistungen Sie bekommen, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse fest. Wie das geht, lesen Sie im Familienratgeber-Text Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Welche Leistungen gibt es?

Eine junge Frau hilft einer älteren Frau beim Kochen,

Die Pflege zu Hause übernehmen entweder Angehörige oder ein professioneller Pflegedienst. Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, spricht man von . Der Pflegedienst rechnet seine Arbeit direkt mit der Pflegekasse ab. Das bedeutet, Sie selbst müssen den Pflegedienst nicht bezahlen.
Unterstützung durch den Pflegedienst gibt es zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Ernährung: Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
  • Mobilität: Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte die Pflege übernehmen, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld.
Es kommt vor, dass die Pflegeperson einmal krank ist oder in Urlaub fährt. Dann zahlt die Pflegekasse die und die Kurzzeitpflege in einem .

Mehr Informationen zu den Leistungen lesen Sie im Familienratgeber-Text Leistungen der Pflegeversicherung.

Wo bekomme ich Beratung zur Pflege?

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, entstehen oft viele Fragen. Zum Beispiel diese:

  • Wie kann man die Pflege organisieren?
  • Wie kann die Pflege zu Hause funktionieren?
  • Welche Einrichtungen und Dienste gibt es?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Was bezahlt die Pflegeversicherung?
  • Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr kann?

Zu diesen und anderen Fragen können Sie sich beraten lassen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen Anspruch auf Pflegeberatung ( 11, Paragraf 7). Die Mitarbeiter*innen der Pflegekassen beraten Sie kostenlos. Außerdem gibt es in Deutschland fast 700 . Dort erklären Ihnen die Berater*innen welche Hilfen, Unterstützungen und wie viel Geld es für Pflegebedürftige gibt. Sie sagen Ihnen zum Beispiel, wo und wie Sie das Geld bekommen können. Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim stattfinden.

Hier finden Sie Pflege-Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Behinderung und Pflegebedürftigkeit

Für Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und pflegebedürftig sind, zahlt die Pflegekasse zusätzlich Geld. Dieser Zuschuss kann bis zu 266 Euro im Monat betragen (Sozialgesetzbuch 11, Paragraf 43a). Zudem können Sie Geld und andere Leistungen von der bekommen (Sozialgesetzbuch 11, Paragraf 13 Abs. 3 Satz 3).
Menschen mit Behinderung, die in betreuten Wohngruppen leben, können zusätzlich bis zu 214 Euro im Monat bekommen (Sozialgesetzbuch 11, Paragraf 38a).

Auch Menschen mit Behinderung, die zu Hause wohnen, bekommen Unterstützung. Sie können Geld oder Sachleistungen bekommen. Zum Beispiel können sie mit dem Geld des selbst die Pflege durch *innen organisieren. Oder einen Assistenzdienst beauftragen.
Mehr Infos dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Texten Persönliches Budget und Persönliche Assistenz.

Beratung im Internet oder per Telefon

Beratung zur Pflege können Sie auch im Internet oder per Telefon bekommen.
 
Im Internet, also , gibt es zum Beispiel diese Beratungsangebote:

Alle Beratungs-Angebote sind kostenlos!

Beratung per Telefon bekommen Sie bei:

Pflegetelefon – Kostenlose Telefonberatung des Bundesministeriums für Familie.
Die Telefonnummer lautet: 030 – 20 17 91 31.
Sie können von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 16.00 Uhr anrufen.

Eine Beratung per E-Mail ist auch möglich: info@wege-zur-pflege.de.

Zuletzt aktualisiert am 10. September 2024

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