Was ist Schmerzensgeld und wie bekomme ich es?
Wenn jemand Sie verletzt hat, können Sie dafür Schmerzensgeld bekommen. Das gilt für körperliche aber auch für seelische oder Verletzungen. Schmerzensgeld ist eine Form von Schadensersatz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schmerzensgeld zu bekommen. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine Form von Schadensersatz. Schmerzensgeld können Sie für Verletzungen bekommen, die Ihnen jemand körperlich oder seelisch zugefügt hat.
Einen Anspruch auf Schmerzensgeld kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie jemand aus Versehen bei einem Unfall verletzt. Es gab in diesem Fall keine Absicht, dass jemand Sie verletzt hat. Dieser Anspruch auf Schmerzensgeld gehört zum Zivilrecht.
Einen Anspruch auf Schmerzensgeld kann aber auch nach einer kriminellen Tat entstehen. Zum Beispiel: Jemand verletzt Sie absichtlich. Das ist eine Straftat. Hier ist es etwas komplizierter. Als erstes beginnt in diesem Fall ein Gerichtsverfahren nach dem Strafrecht. Das Gericht prüft, gegen welche Gesetze der oder die Täter*innen verstoßen haben. Und das Gericht sagt, welche Strafe der oder die Täter*innen bekommen. Auch nach einer Straftat können Sie Schmerzensgeld fordern. Oft müssen Sie dafür aber ein weiteres Gerichtsverfahren starten.
Was ist der Unterschied zwischen Straf-Verfahren und Zivil-Verfahren?
Bei einem Straf-Verfahren, geht es darum, dass ein Mensch vielleicht ein Gesetz gebrochen hat. Vereinfacht gesagt streiten sich Mensch und Staat. Es geht darum, welche Gesetze ein Mensch verletzt hat. Und welche Strafe dieser Mensch dafür bekommen muss. Man könnte auch sagen: Der Staat bestraft einen Menschen, weil er gegen Gesetze verstoßen hat.
Bei einem Zivil-Verfahren streiten sich mehrere Menschen. Oder es streiten sich ein Mensch und ein Unternehmen. Hier muss das Gericht entscheiden, wer Recht hat. Geht es bei dem Streit um einen Schaden: Dann entscheidet das Gericht auch, wie viel Schadensersatz jemand zahlen muss. Vereinfacht könnte man sagen: Egal was ein Mensch kaputt macht oder wen er verletzt: Er muss für den Schaden einen Ausgleich zahlen. Der Ausgleich soll den Schaden wieder gut machen. Der Ausgleich für eine Verletzung kann auch Schmerzensgeld sein.
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie Schmerzensgeld bekommen können
1. Schmerzensgeld außergerichtlich beantragen
Einigung ohne Gericht: Manchmal ist es möglich, sich mit der Gegenseite zu einigen. Dann bekommen Sie von der Gegenseite Schmerzensgeld ohne Klage vor Gericht.
Sie können zum Beispiel einen Brief an die Gegenseite schicken und Schmerzensgeld fordern. Ist die Gegenseite damit einverstanden, bekommen Sie das Schmerzensgeld. Doch Vorsicht: Sie müssen dann eine sogenannte „vorbehaltlose Abfindungserklärung“ unterscheiben. Das heißt: Sie können danach nicht noch einmal Schmerzensgeld für dieselbe Sache fordern. Manchmal können noch Jahre später Schäden auftauchen. Doch dann ist es zu spät, wenn Sie die vorbehaltlose Abfindungserklärung schon unterschrieben haben.
Deswegen der wichtige Tipp bei einer außergerichtlichen Einigung: Lassen Sie sich am besten von Expert*innen dazu beraten. Zum Beispiel durch eine Beratungsstelle oder durch einen Anwalt oder eine Anwältin.
Was bedeutet Gegner, Gegnerin oder Gegenseite?
Wenn Sie eine Klage bei Gericht einreichen, dann haben Sie immer eine Gegenseite, eine Gegnerin oder einen Gegner. Streiten Sie sich zum Beispiel vor Gericht mit Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin, dann ist Ihr*e Nachbar*in die Gegenseite. Streiten Sie sich vor Gericht mit einer Versicherung, dann ist die Versicherung die Gegenseite.
Die Gegenseite ist aus Ihrer Sicht immer die Person, das Unternehmen oder die Behörde, mit der Sie sich vor Gericht streiten.
2. Schmerzensgeld im Straf-Verfahren bekommen
Bei einem Straf-Verfahren geht es als erstes nur um die Straftat. Das Gericht entscheidet darüber, ob jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat. Und es entscheidet darüber, welche Strafe der Täter oder die Täterin dafür bekommt. Bei einem Straf-Verfahren geht es also vor allem um die Aufklärung von Straftaten.
Als Opfer müssen Sie Schmerzensgeld normalerweise durch ein weiteres Verfahren vor Gericht fordern: dem Zivil-Verfahren.
Damit es nicht zwei Verfahren geben muss, gibt es das sogenannte Adhäsions-Verfahren. Mit dem Adhäsions-Verfahren können Sie schon im Straf-Verfahren Schmerzensgeld fordern. Dazu müssen Sie einen schriftlichen oder mündlichen Antrag bei Gericht oder in der Verhandlung stellen. Das hat mehrere Vorteile:
- Sie müssen nach dem Straf-Verfahren nicht noch zusätzlich einen Zivil-Verfahren starten.
- Sie müssen nicht unbedingt einen Anwalt oder eine Anwältin haben.
- Sie müssen keinen Prozesskosten-Vorschuss bezahlen.
Auch wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin nehmen müssen: Lassen Sie sich auch bei einem Adhäsions-Verfahren am besten von Expert*innen beraten.
3. Schmerzensgeld im Zivil-Verfahren bekommen
Bei einem Zivil-Verfahren streiten sich zwei oder mehr Menschen als Privatpersonen. Oder ein Mensch und ein Unternehmen streiten sich. Bei einem Zivil-Verfahren müssen Sie beweisen, welche Schmerzen Ihnen die Gegenseite zugefügt hat.
Um Schmerzensgeld zu bekommen, müssen Sie eine Klageschrift beim zuständigen Zivil-Gericht einreichen. Wenn Sie bis zu 5.000 Euro Schmerzensgeld fordern, ist das Amtsgericht in Ihrer Nähe zuständig. Bei Forderungen über 5.000 Euro ist das Landgericht in Ihrer Nähe zuständig. Beim Landgericht müssen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin haben. Aber auch beim Amtsgericht ist das sinnvoll.
Bei einer Schmerzensgeldklage liegt die Beweislast bei Ihnen. Das heißt: Sie müssen beweisen, dass jemand einen Schaden bei Ihnen verursacht hat. Deswegen sind diese Angaben für Ihre Klageschrift wichtig:
- Beschreiben Sie genau, welche körperlichen Schmerzen oder seelische Gewalt Ihnen die Gegenseite verursacht hat
- Fotos oder andere Nachweise
- Mögliche Zeugen
- Berichte von Ärzt*innen, Polizei oder Versicherungen
- Nennen Sie einen konkreten Geldbetrag, wie hoch das Schmerzensgeld sein soll
Bevor der eigentliche Gerichtsprozess beginnt, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Wie hoch dieser Gerichtskostenvorschuss ist, hängt von der Höhe des geforderten Schmerzensgelds ab.
Dann beginnt die Gerichtsverhandlung über das Schmerzensgeld. Das Gericht prüft: Wer hat Recht? Sie oder Ihr*e Gegner*in?
Das Gericht entscheidet, ob Sie Schmerzensgeld bekommen sollen und wie hoch das Schmerzensgeld ist. Das Gericht bestimmt auch, bis wann die Gegenseite das Schmerzensgeld bezahlen muss.
Anschließend muss die Gegenseite Ihnen das Schmerzensgeld bezahlen.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Jeder Fall ist anders. Deshalb ist es nicht einfach, diese Frage zu beantworten. Das Gericht schaut sich jeden Fall genau an:
- Warum hat eine Person eine andere verletzt? Was war die Ursache?
- Welche Schäden sind entstanden? Ist ein Bein verletzt oder der Kopf oder der ganze Körper?
- Wie geht es dem Menschen nach der Verletzung? Hat eine Mensch durch eine Verletzung zum Beispiel seine Beine verloren? Dann kann dieser Mensch nie wieder laufen. Die Verletzung wirkt sich auf das restliche Leben des Menschen aus.
Schäden an Körper und Seele sind oft schwer zu berechnen. Richter*innen wollen immer ein „angemessenes Schmerzensgeld“ festsetzen. Das bedeutet: Für jeden einzelnen Schaden soll es einen möglichst gerechten Ausgleich geben. Das ist keine leichte Aufgabe für die Richter*innen. Denn die Betroffenen verstehen unter „angemessenes Schmerzensgeld“ manchmal etwas anderes als die Richter*innen.
Oft benutzen Fachleute frühere Entscheidungen von Gerichten. Denn Gerichte haben in der Vergangenheit manchmal schon über einen ähnlichen Fall verhandelt. Und sie haben über die Höhe des Schmerzensgelds entschieden. Dann können sie sich diese Urteile als Beispiel nehmen. Allerdings gibt es bei jedem einzelnen Urteil Besonderheiten. Außerdem ist ein Urteil vielleicht schon lange her. Dann kann man heute vielleicht schon viel mehr Schmerzensgeld verlangen.
In Deutschland ist das Schmerzensgeld nicht so hoch, wie man es manchmal in amerikanischen Filmen sieht.
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine Beratung. Welche Beratung für Sie hilfreich ist, hängt von Ihrem persönlichen Fall ab. Zum Beispiel:
- Wollen Sie wissen, welche Folgen eine Verletzung in 20 Jahren haben kann? Dann kann Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin vermutlich helfen.
- Wissen Sie nicht, ob Sie das Schmerzensgeld des Täters oder der Täterin ohne Gerichtsverfahren annehmen sollen? Dann können Sie Freund*innen, kostenlose Beratungsstellen und Anwält*innen unterstützen.
- Wissen Sie nicht, ob Sie ein Gerichtsverfahren überhaupt durchstehen? Dann können vermutlich Opfer-Beratungsstellen Hilfe und Beratung bieten.Ein Beispiel für eine Opfer-Beratungsstelle ist der Weiße Ring.
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Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2024