Infos zum Antrag auf Eingliederungshilfe
Beim Antrag auf entstehen oft viele Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in diesem Text zusammengefasst. Zum Beispiel: Wer kann Eingliederungshilfe bekommen? Wo stellt man den Antrag? Wie viel Einkommen und Vermögen darf man haben?
- Wer kann Eingliederungshilfe bekommen?
- Was muss man tun, um Eingliederungshilfe zu bekommen?
- Wo muss man den Antrag auf Eingliederungshilfe stellen?
- Ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung kostenlos?
- Kostenbeteiligung: Welches Vermögen und Einkommen wird für die Eingliederungshilfe angerechnet?
- Wo gibt es Beratung zur Eingliederungshilfe?
- Kann man Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget bekommen?
Wer kann Eingliederungshilfe bekommen?
Eingliederungshilfe bekommen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die Unterstützung brauchen, damit sie am gesellschaftlichen Leben können. Eingliederungshilfe können auch Menschen bekommen, die sehr wahrscheinlich bald eine Behinderung haben werden.
Was bedeutet:
Behinderung?
Menschen, die eine seelische, körperliche, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben.
wesentliche Behinderung?
Es kommt darauf an, wie stark ein Mensch durch die Behinderung und durch eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass man jeden einzelnen Menschen anschauen muss. Wie er oder sie wohnt, wie sich die Behinderung auf das Leben auswirkt. Wie dieser Mensch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann und wo es nicht gut funktioniert. Wichtig: Es kommt also nicht nur auf den an.
gesellschaftliches Leben?
Zum gesellschaftlichen Leben gehören Dinge, an denen jeder teilnehmen kann. Zum Beispiel:
- zur Schule, Universität oder Arbeit gehen
- ins Kino, zum Sport oder ins Museum gehen
- ein Hobby haben
- ein Ehrenamt ausüben
Was muss man tun, um Eingliederungshilfe zu bekommen?
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
Wo muss man den Antrag auf Eingliederungshilfe stellen?
Bei welcher Stelle Sie den Antrag stellen müssen ist unterschiedlich. Zuständigkeiten nach Bundesländern:
Bundesland | Zuständige Stellen |
---|---|
Baden-Württemberg | Städte, Landkreise, Gemeinden. Welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite des Bundeslandes prüfen. |
Bayern | Bezirke. Welcher Bezirk für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite des Bundeslandes Bayern prüfen. |
Berlin | Bundesland Berlin. Welches Amt für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite des Bundeslandes Berlin lesen. |
Brandenburg | Landkreise und kreisfreie Städte. Die übergeordnete Stelle ist das Land Brandenburg. |
Bremen | Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die übergeordnete Stelle ist das Bundesland Bremen. Welche Gemeinde für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite des Bundeslandes Bremen lesen. |
Hamburg | Fachamt Eingliederungshilfe Hamburg |
Hessen | Kreisfreie Städte und Landkreise. Der überörtlicher ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Man kann den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Die Gemeinden sind verpflichtet den Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten. |
Mecklenburg-Vorpommern | Landkreise und kreisfreie Städte. Die zentrale Stelle der Eingliederungshilfeträger ist der Kommunale Mecklenburg-Vorpommern. |
Niedersachsen | Landkreise und kreisfreie Städte. Die Region Hannover in ihrem gesamten Gebiet ist örtliche Träger der Eingliederungshilfe. Die übergeordnete Stelle ist das Land Niedersachsen. |
Nordrhein-Westfalen | Landschaftsverbände (Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für alle Menschen, die bereits einen ersten allgemeinen Schulabschluss haben. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch keinen allgemeinen Schulabschluss haben, sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, wenn es sich um Fachleistungen handelt. Für bestimmte Aufgaben können die Landschaftsverbände die Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden heranziehen. |
Rheinland-Pfalz | Für erwachsene Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr sowie für auch bei minderjährigen Menschen mit Behinderung ist das Land Rheinland-Pfalz (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) zuständig. Das Land zieht die Landkreise und kreisfreien Städte für Aufgaben heran. Für Kinder und Jugendlichen mit Behinderung bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite des Bundeslandes prüfen. |
Saarland | Bundesland Saarland, Landesamt für Soziales. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeslands |
Sachsen | Kreisfreie Städte, Landkreise und der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV). Für welche Aufgaben der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig ist, können Sie auf seiner Internetseite lesen. |
Sachsen-Anhalt | Bundesland Sachsen-Anhalt, Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Die Landkreise und kreisfreien Städte übernehmen auf Anweisung Aufgaben des Bundeslandes. |
Schleswig-Holstein | Kreise und kreisfreie Städte. Das Bundesland übernimmt übergeordnete, zentrale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben. Welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite des Bundeslandes prüfen. |
Thüringen | Landkreise und kreisfreie Städte. Das Bundesland Thüringen übernimmt bestimmte übergeordnete Aufgaben. |
In manchen Bundesländern können Sie den Antrag auch stellen, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen: Link zum Online-Antrag
Ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung kostenlos?
Einige Leistungen sind kostenlos, andere nicht. So sind zum Beispiel Leistungen zur
- Teilhabe an Bildung
- Teilhabe am Arbeitsleben
- medizinischen
kostenlos. In Paragraf 138 des 9. Sozialgesetzbuches können Sie alle kostenlosen Leistungen nachlesen.
Info zu kostenloser Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist immer kostenlos für Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen.
Kostenbeteiligung: Welches Vermögen und Einkommen wird für die Eingliederungshilfe angerechnet?
Je nachdem, wie viel Sie verdienen, müssen Sie bei einigen Leistungen einen Teil der Kosten mitbezahlen. Menschen, die nur wenig verdienen, müssen nichts oder nur sehr wenig bezahlen. Wie viel Sie verdienen dürfen, hängt von verschiedene Dingen ab. Zum Beispiel, ob Sie in einer Ehe oder in einer Partnerschaft leben und, ob Ihr Partner oder Ihre Partnerin eigenes Einkommen hat. Oder, ob Sie Kinder haben und wie alt diese Kinder sind.
Nicht angerecht werden:
- das Einkommen und Vermögen des Partners eines Menschen mit Behinderung
- das Einkommen und Vermögen der Eltern von Menschen mit Behinderung über 18 Jahre
Info zu Vermögen und Einkommen
Auch beim Vermögen gibt es Grenzen. Erst wenn Ihr Vermögen höher als 63.630 Euro ist (Stand: 2024), wird es angerechnet. Ein angemessenes Haus, Hausrat und ein ein angemessenes Kraftfahrzeug werden nicht angerechnet.
Diese Grenzen für Vermögen und Einkommen gelten nur für die Eingliederungshilfe! Bekommt ein Mensch mit Behinderung , wie oder Grundsicherung, so gelten anderen Grenzen für Vermögen und Einkommen.
Das Vermögen und Einkommen von Partnern, Ehepartnern, Eltern von volljährigen Menschen mit Behinderung wird nicht angerechnet!
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW bietet kostenlos eine Berechnungshilfe für den Eigenbetrag an. Dort können Sie eine Excel-Liste herunterladen. Tragen Sie in diese Liste Ihre persönlichen Daten ein. Die Berechnungshilfe rechnet dann automatisch aus, ob Sie etwas bezahlen müssen oder nicht.
Weitere Informationen zu Vermögen und Einkommen lesen Sie auf der Internetseite des Landschaftsverband Rheinland.
Wo gibt es Beratung zur Eingliederungshilfe?
Damit Sie Ihr Recht bekommen, ist eine Beratung zur Eingliederungshilfe sinnvoll. Am besten ist es, wenn sie eine Vertrauensperson haben, die mit Ihnen zur Beratung geht. Es gibt unterschiedliche Beratungsmöglichkeiten:
- : In den Beratungsstellen arbeiten oft Menschen, die selbst eine Behinderung haben. Die EUTB-Beratung ist unabhängig. Sie können auf der Internetseite der EUTB nach einer Beratungsstelle in der Nähe suchen.
- Anbieter von Leistungen: Viele Anbieter von Leistungen bieten selbst Beratung an, zum Beispiel: Lebenshilfe, Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt. Sie können sich auch bei Reha-Kliniken, Pflege-Diensten oder -Diensten beraten lassen.
Kann man Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget bekommen?
Ja. Wer Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat, kann sich die Eingliederungshilfe auch als Geldzahlung überweisen lassen.
Mehr Informationen finden Sie im Familienratgeber-Artikel Persönliches Budget.
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Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2024