Ein Mann und eine Frau im Gespräch

Aufgaben der rechtlichen Betreuung

Rechtliche Betreuer*innen übernehmen Aufgaben, die die zu betreuende Person selbst nicht mehr erledigen kann. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Betreuungsrecht. Der Wunsch und der Wille der betreuten Person soll stärker als bisher im Vordergrund stehen. Die wichtigste Aufgabe der rechtlichen Betreuung: Der betreute Mensch soll so selbstbestimmt wie möglich leben. Dabei soll er unterstützt werden. Ein Betreuer oder eine Betreuerin übernehmen nur bestimmte Aufgaben und Entscheidungen. Für welche Bereiche eine rechtliche Betreuung zuständig ist, entscheidet das Betreuungsgericht.

Wann dürfen rechtliche Betreuer*innen Aufgaben übernehmen?

Rechtliche Betreuer*innen dürfen nur dann Aufgaben übernehmen, wenn ein Betreuungsgericht dies bestimmt. Die rechtliche Betreuung darf nur dann stattfinden, wenn sie erforderlich ist. Also, wenn ein Mensch nicht selbst entscheiden kann und deshalb Unterstützung braucht. Und, sie darf nur so lange stattfinden, wie ein Mensch diese Unterstützung braucht.

Die Voraussetzung ist also, dass für den betreuten Menschen bestimmte Entscheidungen getroffen werden müssen. Oder es müssen bestimmte Angelegenheiten für die betreute Person geregelt werden. Zum Beispiel um ein Bank-Konto zu eröffnen, vor einer schwierigen Operation oder beim Unterschreiben eines Wohnungs-Vertrags. Bei diesen Entscheidungen soll der Wunsch und Wille der betreuten Person im Zentrum stehen.

Das Betreuungsgericht überträgt den Betreuer*innen entweder einzelne Aufgaben oder ganze Aufgaben-Bereiche.
Manchmal brauchen Menschen auch Betreuung in allen Angelegenheiten. Das bedeutet: Eine Betreuerin oder ein Betreuer ist für alle wichtigen Lebensbereiche zuständig. Das soll aber die Ausnahme sein: Ein betreuter Mensch soll so viel wie möglich selbst entscheiden und regeln. Und dabei soll er die nötige Unterstützung bekommen.
Betreuer*innen sollen dafür sorgen, dass betreute Menschen ihr Leben möglichst nach ihren Vorstellungen gestalten können. Betreuer*innen und betreute Personen sollen sich deshalb regelmäßig treffen und miteinander sprechen.

Einige Beispiele für die Aufgaben der rechtlichen Betreuung:

Hände halten eine Geldbörse mit Geldscheinen.

Betreuung in Geld-Angelegenheiten

Das Gericht kann den Betreuer*innen viele finanzielle Angelegenheiten übertragen. Finanzielle Angelegenheiten sind zum Beispiel:

  • Girokonto oder Sparkonto führen: Betreuer*innen prüfen zum Beispiel, ob der Geldeingang und -ausgang richtig ist.
  • Ansprüche auf Leistungen der betreuten Person: Betreuer*innen stellen Anträge auf Wohngeld, Rente oder auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse.
  • Kosten für Wohnheim oder Tagesstätte: Lebt die betreute Person in einem Wohnheim oder besucht sie eine Tagesstätte, prüfen die Betreuer*innen die Kosten für diese Einrichtungen.
  • Monatliche Zahlungen: Betreuer*innen prüfen und bezahlen die Kosten für Miete, Strom, Versicherungen.
  • Steuererklärung: Betreuer*innen kümmern sich um die Steuererklärung der betreuten Person.
  • Schulden: Betreuer*innen versuchen die Kosten so zu regeln, dass Schulden abgezahlt werden.

Betreuer*innen dürfen aber nicht alle finanziellen Aufgaben übernehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht das Haus eines Betreuten verkaufen. Darüber muss das Betreuungsgericht entscheiden. Wenn ein*e Betreuer*in für die betreute Person Geld anlegen möchte, gilt das Gleiche: Das Betreuungsgericht muss zustimmen.

Betreuer*innen sollen dafür sorgen, dass das Vermögen und Einkommen des betreuten Menschen nicht verloren geht. Betreuer*innen müssen über ihre Tätigkeit Buch führen. Das heißt, sie müssen Rechnungen, Anträge oder Steuererklärungen sammeln und abheften. Das Betreuungsgericht prüft die Buchführung der Betreuer*innen.

Betreuung in Gesundheits-Fragen

Die betreute Person soll möglichst selbst entscheiden, ob sie eine medizinische Behandlung erhalten möchte oder nicht. Zum Beispiel eine Operation. Kann die betreute Person Vorteile, Nachteile und Risiken nicht richtig einschätzen, muss der oder die Betreuer*in die Entscheidung treffen. Zu den Aufgaben im Bereich Gesundheit gehören zum Beispiel:

  • Krankenversicherung: Betreuer*innen müssen prüfen, welche Krankenkasse am besten zum betreuten Menschen passt. Betreuer*innen kümmern sich um Kosten, Leistungen und Anträge.
  • Ärzt*innen- und Krankenhauswahl: Betreuer*innen entscheiden, welche Behandlung Ärzt*innen vornehmen dürfen. Sie entscheiden auch über die Ärzt*innen-Wahl und die Wahl des Krankenhauses.
  • Untersuchungen, Therapie, Medikamente und Operationen: Betreuer*innen entscheiden zum Beispiel, ob die Ärztin oder der Arzt die betreute Person untersuchen darf. Oder wann mit einer Therapie begonnen werden soll.
  • Ambulante Pflege zu Hause: Betreuer*innen treffen alle Entscheidungen rund um die ambulante Pflege.

Betreuer*innen dürfen nicht alle Fragen zur Gesundheit allein entscheiden. Zum Beispiel, wenn eine Operation sehr gefährlich ist und die betreute Person dabei sterben könnte. Bei diesen Entscheidungen muss das Betreuungsgericht zustimmen. Es gibt eine Ausnahme: Wenn der betreute Mensch sofort operiert werden muss. In so einer Situation dürfen Betreuer*innen selbst entscheiden. Auch über die Lebensverlängerung durch Maschinen im Krankenhaus muss das Gericht entscheiden.

Eine ältere Frau stellt eine Blumenvase auf einen Küchentisch.

Wohnen: Wo soll die betreute Person wohnen?

In diesem Aufgaben-Bereich müssen Betreuer*innen Entscheidungen treffen, die mit der Wohnsituation zu tun haben. Betreuer*innen kümmern sich zum Beispiel darum, dass der betreute Mensch eine Wohnung findet. Oder sie sorgen dafür, dass die Miete bezahlt wird. Oder sie kümmern sich um die Kündigung und Auflösung der Wohnung.
Wenn es Probleme oder Fragen gibt, sprechen Betreuer*innen mit Wohnungsbau-Gesellschaften, Vermieter*innen, Behörden, Verwalter*innen oder Hausmeistern. Sie können für den betreuten Menschen auch Anträge für Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein stellen.

Wichtig ist aber auch beim Thema Wohnen: Die Betreuer*innen müssen sich nach den Wünschen und dem Willen der betreuten Person richten. Betreuer*innen dürfen zum Beispiel nicht einfach die Wohnung der betreuten Person kündigen. Der Betreuer oder die Betreuerin muss vorher das Betreuungsgericht informieren. Manchmal muss eine Betreuerin oder ein Betreuer aber auch allein darüber entscheiden, wo die betreute Person leben soll. Zum Beispiel, ob die Person in einem Pflegeheim betreut werden soll. Das darf eine Betreuerin oder ein Betreuer aber nur bestimmen, wenn die betreute Person ansonsten in Gefahr wäre.

Post, Telefon und E-Mails

Post, Telefon, E-Mails und Ähnliches sind vom Grundgesetz besonders geschützt. Das heißt, man darf fremde Post nicht lesen oder Telefongespräche abhören. Betreuer*innen dürfen Briefe oder E-Mails nur dann öffnen und lesen, wenn das Gericht es erlaubt hat. (Paragraf 1896, Absatz 4, Bürgerliches Gesetzbuch).

Wer entscheidet über den Entzug der Freiheit?

Ein Betreuer oder eine Betreuerin kann eine betreute Person in einigen Situationen in einer geschlossenen Abteilung unterbringen. Das kann zum Beispiel ein psychiatrisches Krankenhaus sein. Voraussetzung dafür ist aber eine gerichtliche Genehmigung.

Der Entzug der Freiheit ist eine sehr schwierige Entscheidung. Das darf nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen. Welche das sind, seht im Paragraf 1815 Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

  • Wenn die Gefahr besteht, dass die betreuten Person sich selbst erheblich gesundheitlich schädigt oder sogar selbst tötet.
  • Wenn notwendige ärztliche Behandlungen nicht durchgeführt werden können. Und wenn die betreute Person dadurch erblichen gesundheitlichen Schaden erleiden würde.

Wenn der betreute Mensch nicht mehr in Gefahr ist, muss der Freiheitsentzug wieder enden.

Zuletzt aktualisiert am 09. Januar 2024

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