Eine jüngere und eine ältere Frau im Gespräch. Die ältere Frau schreibt etwas auf.

Behindertentestament

Ein Behindertentestament schreiben meistens Eltern, die ihrem Kind mit Behinderung etwas vererben möchten. Das Testament bedeutet für das Kind oder einen Angehörigen mit Behinderung einen Vorteil beim Erbe. Denn ohne Behindertentestament kann es sein, dass das Erbe für Sozialleistungen oder die Eingliederungshilfe eingesetzt werden muss.

Was ist ein Behindertentestament?

Das Behindertentestament ist ein Testament, bei dem mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. Mit dem Behindertentestament können Sie vermeiden, dass Geld und Vermögen an die Träger von Sozialleistungen und Eingliederungshilfe geht. Menschen mit Behinderung können durch das Behindertentestament mehr von ihrem Erbe behalten.

Wo liegt das Problem, wenn ein Mensch mit Behinderung etwas erbt?

Wenn ein Mensch mit Behinderung Hilfe bei der Pflege braucht oder in einer besonderen Wohnform wohnt, fallen hohe Kosten an. Diese Kosten werden oft von den Trägern der Sozialleistungen und der Eingliederungshilfe bezahlt. Wenn ein Mensch mit Behinderung aber eigenes Vermögen hat, muss er zuerst das eigene Vermögen für die Bezahlung der Kosten nutzen. Erbt ein Mensch mit Behinderung ein hohes Vermögen, muss er erst dieses Vermögen einsetzen. Zumindest ab einer bestimmten Höhe des Vermögens. Erst wenn dieses Vermögen aufgebraucht ist, bezahlen die Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe.

Der Erbe oder die Erbin mit Behinderung hätte keinen Vorteil durch das Erbe.

Muss jeder Mensch mit Behinderung mit Nachteilen beim Erbe rechnen?

Alle Menschen mit Behinderung, die Sozialleistungen oder Eingliederungshilfe bekommen, müssen mit Nachteilen rechnen. Denn alle Erben mit Behinderung müssen für Pflege, Heimkosten oder Teilhabe-Leistungen zuerst das eigene Vermögen einsetzen. Wenn das Vermögen hoch ist, bekommen sie keine Sozialleistungen oder Eingliederungshilfe mehr. So können Kinder oder andere Angehörige mit Behinderung das Erbe verlieren.
Wer Sozialleistungen erhält, darf höchstens 10.000 Euro Vermögen besitzen. Wer Eingliederungshilfe bekommt, darf ein wesentlich höheres Vermögen haben.

Informationen zur Höhe von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Infos zum Antrag auf Eingliederungshilfe.

Wäre die Enterbung eine Lösung?

Nein. Denn dem Erben mit Behinderung steht auf jeden Fall der Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil müsste dann für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Das Anrecht auf Sozialleistungen und Eingliederungshilfe würde wegfallen.

Wie sieht ein Behindertentestament aus?

Hände von zwei Personen, die ein Dokument ausfüllen.

Wenn Sie ein Behindertentestament schreiben, müssen Sie einige Regeln beachten:
 
1. Der oder die Angehörige mit Behinderung erbt mehr als den Pflichtteil.
In dem Testament legen Sie fest, dass die Erbin oder der Erbe mit Behinderung etwas mehr als den Pflichtteil bekommen soll. Das ist wichtig, damit keine Ansprüche auf den Pflichtteil von den Trägern der Sozialleistungen oder der Eingliederungshilfe entstehen.
 
2. Sie müssen den Erben mit Behinderung als sogenannten "Vorerben" einsetzen.
Als "Nacherben" können Sie weitere Familienmitglieder einsetzen, zum Beispiel eine Schwester oder einen Bruder. Vorerben bekommen das Erbe nicht zu ihrer freien Verfügung. Die Vorerben müssen es für ihre Nacherben (die Schwester oder den Bruder) bewahren. Nur wenn Erträge anfallen, dürfen Vorerben sie frei nutzen. Erträge können zum Beispiel Zinsen sein. Stirbt der Vorerbe oder die Vorerbin, geht das gesamte Erbe an die Nacherben. Das Erbe bleibt in der Familie.
 
3. Sie müssen eine*n Testaments-Vollstrecker*in bestimmen.
Der oder die Testaments-Vollstrecker*in sollte am besten eine Vertrauensperson sein. Das kann zum Beispiel ein Familienmitglied oder eine Person aus dem Umfeld sein. Es ist sinnvoll, auch eine*n oder mehrere Ersatz-Testaments-Vollstrecker*innen zu benennen. Dies ist wichtig, falls der oder die erste Testaments-Vollstrecker*in ausfällt. Ein*e rechtliche*r Betreuer*in darf nicht Testamentsvollstrecker*in werden. Der Grund: Die rechtlichen Betreuer*innen sollen die Testaments-Vollstrecker*innen kontrollieren. Die Aufgabe der Testaments-Vollstrecker*innen ist, die Erträge aus dem Erbe zu verwalten. Testaments-Vollstrecker*innen können dem Menschen mit Behinderung mit den Erträgen zum Beispiel kleinere Geldbeträge überlassen oder einen Urlaub bezahlen. Am besten schreiben Sie genaue Anweisungen für den oder die Testaments-Vollstrecker*in. Zum Beispiel, dass der Mensch mit Behinderung Geschenke zum Geburtstag bekommen soll.
 
4. Ein*e Notar*in sollte diese Regelung beglaubigen.
Sollte jemand gegen das Behindertentestament klagen, haben Sie eine gewisse rechtliche Sicherheit.
Es ist nicht ganz einfach, ein gutes Behindertentestament zu schreiben. Das Testament muss an Ihre persönliche Situation angepasst sein. Deshalb sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Zum Beispiel von Anwält*innen, die auf Erbrecht spezialisiert sind.

Ist das Behindertentestament sicher?

Absolute Rechtssicherheit gibt es leider nicht. Die Rechtsprechung könnte sich ändern. Der Bundesgerichtshof hat ein Behindertentestament mit den oben genannten Regeln akzeptiert. Es ist sinnvoll, dass eine Anwältin oder ein Anwalt Ihr Behindertentestament noch einmal überprüft.

Zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2024

Adressen in Ihrer Nähe und deutschlandweit

Hier finden Sie Ansprechpartner*innen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe, Beratungsstellen und vieles mehr. Alle Adressen sind geprüft und aktuell.

Angebote zu diesem Thema in der Nähe von