Ein Mann mit medizinischer Halsstütze im Gespräch mit einer Frau.

Beschwerde einlegen: Diese Möglichkeiten gibt es

Hat eine Behörde oder ein Unternehmen Sie falsch informiert oder schlecht behandelt? Dann können Sie eine Beschwerde dagegen einreichen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen verschiedene Beschwerde-Möglichkeiten vor.

Sie haben das Recht, gegen jede Behörde, öffentliche Stelle oder gegen jedes Unternehmen Beschwerde einzureichen. Dabei ist erst einmal egal, warum Sie Beschwerde einreichen.

Für einige Arten von Beschwerden gibt es Gesetze:

  • Artikel 17 des Grundgesetzes: Jeder Mensch kann eine Petition einreichen. Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger*innen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten. Dieses Recht nennt man auch Petitionsrecht.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – viele kennen dieses Gesetz unter dem Namen „Anti-Diskriminierungsgesetz“: Niemand darf einen Menschen schlechter oder anders behandeln wegen seiner Hautfarbe, Kultur, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Im 13. Paragrafen steht: Beschäftige haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie diskriminiert werden.
  • Paragraf 84 (Beschwerderecht des Arbeitnehmers) im Betriebsverfassungsgesetz: Jede*r Arbeitnehmer*in hat das Recht, sich zu beschweren. Die Arbeitnehmer*innen können sich über Arbeitgeber*innen oder Kolleg*innen beschweren, wenn sie sich benachteiligt, beeinträchtigt oder ungerecht behandelt fühlen.

Warum Sie sich beschweren können

Mit einer Beschwerde können Sie Ihre Unzufriedenheit über eine Ungerechtigkeit ausdrücken. Beschwerden können auch dazu beitragen, weitere Ungerechtigkeiten zu verhindern.
Hier einige Beispiele, warum Sie sich beschweren können:

  • Diskriminierung: Jemand hat Sie schlecht, frech oder ungerecht behandelt, weil Sie eine andere Hautfarbe haben, blind sind, eine Frau sind oder eine andere Religion haben.
  • Falsche Auskunft oder falsche Behandlung: Ein Amt, eine Beratungsstelle, ein Arzt oder eine Ärztin hat Sie falsch informiert oder falsch behandelt.
  • Keine Auskunft: Eine Behörde, eine Lehrerin oder ein Lehrer, ein Unternehmen hat Ihnen keine Auskunft gegeben, obwohl Sie ein Recht darauf haben.
  • Schlechtes Benehmen, freches, falsches oder ungerechtes Verhalten: Eine Person schließt absichtlich die Tür, wenn Sie hereinkommen wollen. Eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter schimpft nur mit Ihnen, obwohl mehrere Kolleg*innen etwas falsch gemacht haben. Eine Busfahrerin hat Sie nicht mitgenommen. Oder ein Verkäufer hat Sie mit Ihrem Blindenhund nicht in den Supermarkt gelassen. Jemand hat Sie geschupst, gestoßen oder gedrängt.
  • Sexuelle Belästigung: Jemand kommt Ihnen körperlich nahe oder berührt Sie, obwohl Sie das nicht wollen.
  • Beleidigung: Jemand hat sie beschimpft. Jemand hat Sie beleidigt.

Sie können sich also immer dann beschweren, wenn Sie unzufrieden sind. Bei sexueller Belästigung oder Beleidigung können Sie auch eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht stellen.

Bei wem Sie sich beschweren können

Es gibt verschiedene Stellen, bei denen Sie sich beschweren können. Je nachdem, wer Sie schlecht, frech, ungerecht oder falsch behandelt hat. Hier einige Beispiele, bei wem Sie sich beschweren können:

  • Dienstaufsichts-Beschwerde: Immer, wenn Angestellte oder Beamt*innen Sie nicht richtig behandelt haben, dann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich. Angestellte oder Beamt*innen können Polizist*innen, Richter*innen, Lehrer*innen, Professor*innen sein. Es können auch Angestellte im Jobcenter, bei Städten oder Gemeinden, öffentlichen Kindergärten oder Ämtern sein. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schicken Sie an den Chef oder die Chefin der Behörde oder der öffentlichen Stelle.
  • Aufsichtsbehörde: Für manche Behörden, Ämter, Unternehmen oder selbstständige Unternehmer*innen gibt es Aufsichtsbehörden. Das heißt, Sie können Ihre Beschwerde auch direkt an die Aufsichtsbehörde senden. Aufsichtsbehörden sind zum Beispiel Schulaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kommunalaufsicht, Bundesnetzagentur, Eisenbahnbundesamt oder Bankenaufsicht. Die Bundesnetzagentur ist unter anderem Aufsichtsbehörde für Post, Telekommunikation und Stromanbieter. Außerdem gibt es auch noch die Ärztekammer, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Notarkammer. Auch dort können Sie eine Beschwerde hinschicken, wenn zum Beispiel ein Arzt, eine Notarin oder ein Handwerksbetrieb sich nicht richtig verhalten hat.
  • Öffentliche Beschwerdestellen: Für einige Bereiche und Personen gibt es besondere Beschwerdestellen. So gibt es zum Beispiel für Menschen mit psychischer Erkrankung die „unabhängigen Beschwerdestellen Psychiatrie“. Oft haben auch Universitäten, Verkehrsbetriebe, Banken, Krankenkassen, Städte oder Bundesländer eigene Beschwerdestellen.
  • Beschwerdestellen in Betrieben, Behörden und Unternehmen: Arbeiten Sie in einer Behörde, einem größeren Betrieb oder Unternehmen, dann kann es dort eine Beschwerdestelle für Mitarbeiter*innen geben. Die Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen oder Angestellten können Ihre Beschwerde dann an diese Beschwerdestelle in Ihrer Behörde, Ihrem Betrieb oder Unternehmen schicken.
  • Vorgesetzte: Hat jemand Sie am Arbeitsplatz schlecht, falsch oder ungerecht behandelt, so können Sie sich auch bei Ihrem direkten Vorgesetzten oder Ihrer direkten Vorgesetzten beschweren. Wenn Ihr Vorgesetzter oder Ihre Vorgesetzte Sie schlecht oder falsch behandelt hat, dann können Sie zur nächsthöheren Stelle gehen.
  • Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung: In manchen Fällen können Sie Ihre Beschwerde auch an den Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung schicken. Wenn Sie sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschweren wollen, dann ist der Betriebsrat nicht die richtige Stelle. Dann müssen Sie sich an Ihre Vorgesetzten wenden.
  • Werkstatt-Rat: Wenn Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, dann können Sie Ihre Beschwerde auch dem Werkstatt-Rat geben.

Wie finde ich die richtige Stelle für meine Beschwerde?

Wenn es eine Beschwerdestelle gibt, dann senden Sie Ihre Beschwerde am besten dort hin. Wenn nicht, dann an Vorgesetzte oder die Geschäftsleitung oder die Behördenleitung. Oder an eine Aufsichtsbehörde.

Wie reiche ich eine Beschwerde ein?

Eine Person schreibt etwas auf, mehrere Zettel liegen auf dem Tisch

Form

Es gibt keine besondere Form für eine Beschwerde. Sie können sich mündlich, schriftlich per Post, E-Mail oder Fax beschweren. Es ist aber immer besser, wenn Sie sich schriftlich beschweren. Machen Sie am besten eine Kopie Ihrer Beschwerde. So können Sie auch später noch beweisen, dass Sie eine Beschwerde geschrieben haben. Sie können die Beschwerde auch per Einschreiben verschicken. So haben Sie einen Beleg für Ihre Beschwerde.

Wichtig ist auch: Erst wenn Sie Ihren echten Namen und Adresse angeben, können Sie eine Antwort bekommen. Bei Bundesministerien haben Sie dann sogar das Recht auf eine Antwort.

Beschwerde-Vorlagen

Manche Behörden oder Unternehmen haben eigene Vorlagen für Beschwerden. Es gibt diese Vorlagen als gedruckte Version, Online-Kontaktformular oder im PDF-Format. Wenn Sie vor Ort sind, können Sie nach einem Beschwerde-Formular fragen. Sie können auch auf der Webseite des Unternehmens oder der Behörde nach einer Vorlage suchen. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie die Vorlage nutzen wollen oder nicht.

Was sollte ich in eine Beschwerde schreiben?

Ihnen ist etwas passiert, weswegen Sie sich beschweren wollen? Dann schreiben Sie auf, was passiert ist. Am besten so schnell wie möglich. Und so genau wie möglich. Denn oft vergisst man nach einiger Zeit, was und wie etwas passiert ist.

Am besten ist es, wenn Sie sich sofort Stichpunkte aufschreiben. Dann können Sie in den folgenden Tagen überlegen, ob Sie eine Beschwerde einreichen wollen. Mit diesen Stichpunkten können Sie dann später ganze Sätze formulieren.

Schreiben Sie eine Beschwerde möglichst sachlich. Verzichten Sie auf Beleidigungen. Und schreiben Sie nur das auf, was wirklich passiert ist. Es kann sonst passieren, dass Ihnen niemand antwortet. Oder dass Sie selbst eine Anzeige bekommen, wenn Sie jemanden beleidigt haben. Auch wenn Sie bei der Beschwerde gelogen haben, können Sie eine Anzeige bekommen.

Hier einige Hinweise und Tipps, was Sie aufschreiben sollten:

 

Was Sie aufschreiben solltenErklärung
NamenSchreiben Sie Namen von Mitarbeiter*innen auf, die Sie schlecht oder falsch behandelt haben. Oder Dienstnummern, zum Beispiel bei Polizist*innen.
Namen und Kontaktdaten von ZeugenWaren Zeugen dabei? Schreiben Sie auch die Namen der Zeugen auf. Falls es möglich ist: Schreiben Sie sich auch Telefonnummer, Adresse oder E-Mailadresse eines Zeugen oder einer Zeugin auf.
OrtSchreiben Sie sich auf, wo etwas passiert ist. War es im Supermarkt? Dann schreiben Sie die genaue Adresse auf. Ist es im Supermarkt, auf dem Parkplatz oder vor dem Supermarkt passiert? War es am Telefon, dann schreiben Sie auch das auf. War es in einer Behörde, dann schreiben Sie sich das Stockwerk und die Zimmernummer auf. Je genauer, desto besser.
ZeitSchreiben Sie die genaue Uhrzeit auf, wann etwas passiert ist. Auch die Dauer kann wichtig sein. Wie lange hat eine Person Sie belästigt oder beschimpft?
Schriftliche BelegeHaben Sie eine freche E-Mail oder einen gemeinen Brief bekommen? Dann heben Sie diese E-Mail oder den Brief auf. Auch Textnachrichten auf dem Handy sollten Sie aufheben. Später können Sie auch eine Kopie davon machen und die Kopie mit Ihrer Beschwerde einreichen.
Fotos, VideosAuch Fotos oder Videos können nützlich sein. Mit dem Handy können Sie auch Fotos oder Videos machen. Beachten Sie, dass Sie nicht überall Fotos oder Videos machen dürfen. Sie dürfen außerdem nicht einfach Menschen filmen oder fotografieren ohne sie zu fragen.
Sind Schäden entstanden?Schreiben Sie auf, welche Schäden entstanden sind. Zum Beispiel: Sie haben von einer Behörde eine falsche Adresse bekommen. Dadurch mussten Sie zusätzliche Fahrtkosten bezahlen. Hat jemand Sie übel beleidigt, sexuell belästigt, geschlagen oder bedroht? Dann können Sie einen sogenannten „immateriellen“ Schaden erlitten haben. Sie können dann auch Schmerzensgeld verlangen. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Was ist Schmerzensgeld und wie bekomme ich es?
Was genau ist passiert?Schreiben Sie sehr genau auf, was passiert ist.

 

Es ist nicht notwendig, Antworten auf all diese Angaben zu haben. Doch je mehr Sie haben, desto besser. Wenn es später Nachfragen gibt, haben Sie für jede Frage eine Antwort.

Wie schnell sollte ich eine Beschwerde einreichen?

So schnell es geht. So kann das Unternehmen oder die Behörde besser prüfen, wegen welchem Mitarbeiter oder welcher Mitarbeiterin Sie sich beschweren möchten. Die Vorgesetzten können den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin fragen, was passiert ist. Und ihnen sagen, dass es eine Beschwerde gegen sie gibt.

Denn nach vielen Wochen oder Monaten können sich viele Menschen nicht mehr erinnern, was passiert ist. Dann kann es sein, dass die Behörde oder das Unternehmen zu Ihrer Beschwerde nichts mehr sagen kann.

Wer Sie beraten kann, wenn Sie sich beschweren wollen

Eine Frau telefoniert und schaut auf den Computerbildschirm.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Beratung, je nachdem gegen wen und warum Sie sich beschweren wollen.

Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

Sie können zu allen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung gehen. Dazu gehören zum Beispiel:

Die Beratungsstellen an Ihrem Wohnort kennen oft auch Unternehmen und Behörden vor Ort, gegen die es öfter Beschwerden gibt. Diese Beratungsstellen können Sie bei Ihrer Beschwerde unterstützen.

Beratung bei Diskriminierung

Wenn jemand Sie diskriminiert hat, dann können Sie sich auch an die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes wenden:

Bei der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes können Sie auch einfach nur erzählen, was Ihnen passiert ist. Dadurch kann die Anti-Diskriminierungsstelle dafür sorgen, dass das Thema Diskriminierung bei den Politiker*innen bekannter wird.

In größeren Betrieben gibt es manchmal Gleichstellungsbeauftragte. Wenn es eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n gibt, können Sie sich auch dort hinwenden.

Beratung am Arbeitsplatz

Ist Ihnen am Arbeitsplatz etwas passiert, gegen das Sie sich beschweren wollen? Je nachdem, wie groß Ihre Behörde oder Ihr Unternehmen ist, gibt es diese Beratungsmöglichkeiten:

Beratung durch Verbraucherzentralen

Auch Verbraucherzentralen helfen und beraten bei Beschwerden gegenüber Unternehmen oder Behörden. Suchen Sie auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.de nach einer Verbraucherzentrale in der Nähe.

Die Verbraucherzentrale hilft und berät zum Beispiel bei Beschwerden zu „IGeL-Leistungen“. IGeL-Leistungen sind Behandlungen beim Arzt oder bei einer Ärztin, die Sie selbst zahlen müssen. Auf der Webseite www.igel-aerger.de können Sie auch nachlesen, warum sich andere Menschen beschwert haben.

Beratung durch Organisationen und Vereine

Es gibt auch Organisationen, die sich für bestimmte Gruppen von Menschen einsetzen. Zum Beispiel bietet die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH (UDP)“ Beratung für Patient*innen an. Dort können Sie Beratung bekommen, wenn Sie sich über Krankenhäuser, Ärzte oder Ärztinnen beschweren wollen. Mehr dazu auf deren Internetseite www.patientenberatung.de.

Habe ich das Recht, eine Antwort auf meine Beschwerde zu bekommen?

Es kommt darauf an, an wen Sie eine Beschwerde gerichtet haben.

Bundesministerien

Bundesministerien müssen sich an die „gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO BM) Paragraf 14 Absatz 1" halten. Deswegen haben Sie folgende Rechte, wenn Sie Ihren Namen und Adresse angeben:

  • Bundesministerien müssen Ihnen eine Antwort auf Ihre Beschwerde schreiben. Die Antwort auf Ihre Beschwerde muss eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter prüfen.
  • Bundesministerien müssen Ihnen so schnell und so einfach wie möglich antworten.
  • Dauert die Antwort länger als vier Wochen, dann müssen sie Ihnen einen Zwischenbericht schicken. Das heißt: Sie müssen Ihnen sagen, warum die Antwort auf die Beschwerde so lange dauert.

Städte, Gemeinden, Bundesländer

Bei Städten, Gemeinden, Bundesländern und den dazugehörigen Ämtern haben Sie nicht immer ein Recht auf eine Antwort. Es kommt darauf an, ob sie es gesetzlich festgelegt haben.

Unternehmen

Unternehmen müssen nicht auf Ihre Beschwerde reagieren.

Was kann in der Antwort auf die Beschwerde stehen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Das Unternehmen, die Behörde oder das Amt gibt Ihnen Recht.

Dann steht in der Antwort oft eine Entschuldigung. Manchmal steht auch in der Antwort, ob der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin Ärger bekommen hat. Zum Beispiel eine Ermahnung, Abmahnung, Kündigung oder Anzeige. Wenn Sie auch einen Schaden gehabt haben: Dann kann das Unternehmen, die Behörde oder das Amt Ihnen eine Entschädigung anbieten.

2. Das Unternehmen, die Behörde oder das Amt gibt Ihnen nicht Recht.

Dann steht in der Antwort warum. Das muss aber nicht unbedingt richtig sein.

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind: Dann können Sie überlegen, ob Sie noch weiter gehen wollen. Zum Beispiel können Sie einer höheren Behörde noch einmal die Beschwerde senden. Oder Sie senden die Beschwerde an einen noch höheren Vorgesetzten oder eine noch höhere Vorgesetzte. Sie können die Beschwerde auch an eine Aufsichtsbehörde schicken. Oder Sie holen sich Hilfe bei einem starken Verein oder einer Organisation. Zum Beispiel einer Verbraucherzentrale oder der Antidiskriminierungsstelle. Sie können auch überlegen, ob Sie eine Anzeige einreichen wollen.

Am besten ist es, wenn Sie sich nach einer Ablehnung beraten lassen.

3. Das Unternehmen, die Behörde oder das Amt stellt Ihnen Fragen.

Es kann sein, dass das Unternehmen, die Behörde oder das Amt nicht genau verstanden hat, warum Sie sich beschweren. Dann fragen sie bei Ihnen nach. Sie können dann nochmals genauer beschreiben, was passiert ist.

Zuletzt aktualisiert am 01. März 2024

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