Kinder- und Jugendhilfegesetz
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz soll dafür sorgen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien Hilfe und Unterstützung bekommen können. Diese Hilfen sind zum Beispiel Betreuung bei Familienstreit, Beratung für junge Erwachsene oder Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung. Das Jugendamt organisiert die Kinder- und Jugendhilfe. Freie Träger, wie zum Beispiel Diakonie oder Caritas, bieten auch Hilfe für Eltern, Kinder und Jugendliche.
- Welche Aufgaben hat die Kinder- und Jugendhilfe?
- Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- Info: Neuregelung der Kinder und Jugendhilfe
Welche Aufgaben hat die Kinder- und Jugendhilfe?
Aufgaben und Regeln der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland stehen im 8. Sozialgesetzbuch. Das Gesetz legt fest, wie das Jugendamt Kindern, Jugendlichen und deren Familien helfen kann. Im Vordergrund steht dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche sollen lernen, wie sie sich selbst helfen können. Eltern sollen ihre Kinder dabei unterstützen.
Das Jugendamt ist dafür zuständig, die notwendigen Hilfe-Leistungen zu organisieren und zu bezahlen. Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind zum Beispiel:
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
- Familienförderung
- Kinder-Tagesbetreuung
- Hilfen zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- Hilfen für junge Volljährige
Das Jugendamt hat also viele Aufgaben. Zum Beispiel fördert oder organisiert es Jugendtreffs. Es berät Eltern bei Erziehungsfragen, zum Beispiel bei einer Trennung oder Scheidung. Oder es unterstützt Jugendliche bei Problemen.
Viele Leistungen und Hilfen bieten auch freie Träger an. Zum Beispiel das Rote Kreuz, Pro Familia oder der Paritätische Wohlfahrtsverband. So können Kinder, Jugendliche und Eltern selbst wählen, welches Angebot zu ihnen passt.
Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt auch Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Kinder und Jugendliche haben eine seelische Behinderung, wenn sie eine psychische Erkrankung haben. Zum Beispiel eine Angststörung oder eine Depression. Erst wenn eine psychische Erkrankung länger als sechs Monate dauert, ist es eine seelische Behinderung.
Kinder mit seelischer Behinderung können vom Jugendamt Eingliederungshilfe erhalten. Die Kinder und Jugendlichen können zum Beispiel Unterstützung bekommen, damit sie zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen können. Auch in der Freizeit können sie Hilfe bekommen. Das Jugendamt ist in diesem Fall der Reha-Träger.
Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche regelt seit 2018 das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Nähere Infos zur Eingliederungshilfe finden Sie im Familienratgeber-Artikel „Eingliederungshilfe“.
Weitere Infos zum Thema seelische oder psychische Behinderung lesen Sie im Familienratgeber-Artikel „Psychische Behinderung".
Info: Neuregelung der Kinder und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe soll moderner und inklusiver werden. Deshalb plant das Bundes-Familienministerium eine Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Das bedeutet, es soll neue Regeln für Hilfen und Leistungen geben. Die neuen Regeln sollen für alle Kindern und Jugendlichen nützlich sein – egal ob mit oder ohne Behinderung. Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche können bei der Planung mitmachen. Sie können sich beteiligen und dabei helfen, das Gesetz besser zu machen.
Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite der Lebenshilfe.
Weitere Informationen
- Das Bundes-Familienministerium hat einen Info-Text zum Kinder- und Jugendhilfegesetz geschrieben. Sie können diesen Text auf der Internetseite des Ministeriums herunterladen.
- Wichtige Adressen im Kinder- und Jugendschutz finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (BAJ).
- Freie Träger bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien an. Zum Beispiel das Deutsches Rotes Kreuz oder die Caritas.
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