Fassade eines Gerichtsgebäudes

Prozesskostenhilfe: Was ist das und wofür brauche ich sie?

Für Menschen mit wenig Geld ist es schwierig, einen Gerichtsprozess, einen Anwalt oder eine Anwältin zu bezahlen. Deswegen gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe. Mit der Prozesskostenhilfe können Menschen mit wenig Geld die Kosten für einen Gerichtsprozess und einen Anwalt bezahlen. 

Was ist Prozesskostenhilfe?

Jeder Mensch soll für sein Recht vor Gericht ziehen können. Doch das kostet Geld. Damit wirklich alle Menschen sich für ihr Recht einsetzen können, gibt es die Prozesskostenhilfe. Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die wenig Geld oder Vermögen haben.  

Sie bekommen Prozesskostenhilfe entweder als Zuschuss oder als Kredit. Zuschuss bedeutet, dass die Prozesskostenhilfe die Kosten übernimmt und Sie nichts zurückzahlen müssen.

Wenn Sie Prozesskostenhilfe bekommen wollen, dann müssen Sie einen Antrag stellen. Wird der Antrag bewilligt, zahlt der Staat die Gebühren für Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin. Außerdem bezahlt der Staat auch die Porto- und Fahrtkosten, die Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin hat. Und der Staat bezahlt auch die Kosten für das Gerichtsverfahren.

Wer kann Prozesskostenhilfe bekommen?

Menschen mit wenig Geld, die

  • eine Anwältin oder einen Anwalt brauchen und
  • vor Gericht klagen wollen.

Besonderheit bei einer Klage vor dem Sozialgericht:

Vor dem Sozialgericht geht es zum Beispiel um die Bewilligung von für Menschen mit Behinderung. Wenn Krankenkassen, Rentenversicherungen oder andere Behörden Ihren Antrag auf ein Hilfsmittel ablehnen, können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Wenn Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen, entstehen normalerweise keine Kosten für das Gerichtsverfahren. Bei Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht bezahlt die Prozesskostenhilfe also nur die Kosten für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt. Im Familienratgeber-Artikel Klage vor dem Sozialgericht lesen Sie mehr zum Thema Sozialgericht.

Besonderheit bei Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht:

Vor dem Familiengericht finden zum Beispiel Scheidungen statt. Die Prozesskostenhilfe heißt bei Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe.

Warum gibt es die Prozesskostenhilfe?

Der Staat möchte mit dieser Unterstützung dafür sorgen, dass auch Menschen mit wenig Geld vor Gericht für ihr Recht klagen können. In Deutschland soll es so für alle Menschen möglich sein, Hilfe bei einem Anwalt oder einer Anwältin zu holen und Klage einzureichen.

Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Papiere liegen auf dem Tisch, eine männliche Hand schreibt etwas darauf

Sie müssen einen Antrag stellen. Haben Sie schon einen Anwalt oder eine Anwältin, kann auch er oder sie den Antrag für Sie stellen. Zum Antrag gehören meistens noch weitere Unterlagen: zum Beispiel eine Kopie Ihres - oder -Bescheids.

Haben Sie alle Unterlagen für den Antrag beisammen, schicken Sie die Unterlagen an das Gericht, das für Sie zuständig ist. Zum Beispiel Amtsgericht, Familiengericht oder Sozialgericht. Sie können den Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.

Sie entscheiden immer selbst, wer Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin sein soll. Die Prozesskostenhilfe ändert daran nichts. Aber Achtung: Nicht für jeden Anwalt oder jede Anwältin reicht die Prozesskostenhilfe aus. Manche verlangen mehr Geld. 

Sie können in vielen Bundesländern den Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen und herunterladen.

Besonderheit: Prozesskostenhilfe bei einer Klage vor dem Sozialgericht

Ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht kostet normalerweise für Sie nichts. Deswegen müssen Sie erst einen Anwalt oder eine Anwältin haben, damit Sie Prozesskostenhilfe beantragen können.

Am besten ist es, wenn Sie als erstes Beratungshilfe bei einem Amtsgericht beantragen. Lesen Sie dazu mehr im Familienratgeber-Artikel „Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage“.

Sie haben nur wenig Geld und möchten eine Klage vor dem Sozialgericht einlegen. Dann ist der beste Weg vielleicht dieser:

1. Sie haben Probleme mit einem Bescheid oder einem Widerspruch von einer Versicherung, einem Amt oder einer Behörde.

Tipp: Holen Sie sich Hilfe

Der Antrag für Prozesskostenhilfe ist nicht so einfach zu verstehen. Deswegen sollten Sie sich Hilfe holen. Sie können Hilfe bei einem Anwalt oder einer Anwältin oder anderen Beratungsstellen bekommen. Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten der Beratung finden Sie im Familienratgeber-Artikel „Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage“.

2. Suchen Sie sich Beratung: Sprechen Sie am besten als erstes mit kostenlosen Beratungsstellen, wie zum Beispiel einer EUTB-Beratungsstelle. Dort bekommen Sie keine Rechtsberatung aber Sie können Tipps bekommen: zum Beispiel, wo es Rechtsberatung in der Nähe gibt. Oder ob es einen Selbsthilfe-Verein gibt, der sich gut mit Ihrer Behinderung auskennt.

3. Durch die Beratung wissen Sie jetzt schon viel mehr und können Beratungshilfe bei einem Amtsgericht beantragen. Erfüllen Sie die Voraussetzung für die Beratungshilfe, bekommen Sie sofort einen Beratungsschein. Achtung: Beratungshilfe können Sie nur bekommen, wenn Sie noch keine Klage eingereicht haben.

4. Mit dem Beratungsschein suchen Sie sich jetzt einen Anwalt oder eine Anwältin, der oder die nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Die Beratung ist dann bei so einem Anwalt oder so einer Anwältin für Sie kostenlos.

5. Nach der Beratung beim Anwalt oder der Anwältin wird Ihnen vielleicht klar, dass der Bescheid oder der Widerspruch nicht richtig ist. Sie wollen jetzt gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Oder wenn Sie schon Widerspruch eingelegt haben: Jetzt wollen Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

6. Je nachdem, ob Sie Widerspruch oder Klage einreichen wollen:
a) Der Anwalt oder die Anwältin hilft Ihnen dabei, Widerspruch einzulegen.
b) Der Anwalt oder die Anwältin hilft Ihnen dabei, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Denn Sie wollen Klage bei einem Sozialgericht einlegen, weil Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind.

7. Sie bekommen Prozesskostenhilfe für Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin. Jetzt bezahlt die Prozesskostenhilfe auch die Kosten für den Anwalt oder die Anwältin, wenn Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Im Familienratgeber-Artikel Klage vor dem Sozialgericht lesen Sie mehr zum Thema Sozialgericht.

Muss ich Auskunft über meine Finanzen geben?

Ja. Zusammen mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe müssen Sie eine Selbstauskunft über Ihre Finanzen abgeben. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen. Das Formular heißt: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hängt davon ab, wie viel Geld Sie haben. Das Gericht prüft Ihre Angaben.

Tipp: Ehrlich sein

Füllen Sie die Erklärung über Ihr Einkommen und Vermögen vollständig und ehrlich aus. Wenn Sie falsche Angaben machen, kann das Gericht die Prozesskostenhilfe ablehnen. 

Was zählt zu meinem Einkommen und Vermögen?

Zu Ihrem Vermögen zählen zum Beispiel

  • Konten aller Art: Sparkonten, Girokonten, Tagesgeldkonten
  • Aktien
  • Geld aus Lebensversicherungen

Das Geld aus einer Rentenversicherung gilt nur manchmal als Vermögen. Wenn Sie das Geld einer Rentenversicherung zum Leben dringend brauchen, zählt es nicht als Ihr Vermögen. Dringend zum Leben brauchen bedeutet: Ohne das Geld aus der Rentenversicherung müssten Sie Sozialhilfe beantragen.

Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zählen nicht zu Ihrem Vermögen.

Können alle Menschen mit wenig Geld Prozesskostenhilfe bekommen?

Nein. Sie bekommen keine Prozesskostenhilfe, wenn

  • Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten für ein Gerichtsverfahren und eine Anwältin oder einen Anwalt übernimmt.
  • Sie eine*n Ehepartner*in haben, der oder die genug Geld oder Vermögen hat. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartner*innen. Es können auch Ihre Eltern oder ein Elternteil sein.

Erfolgsaussichten für ein Gerichtsverfahren: Warum ist das so wichtig?

Das Gericht prüft bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe immer die Erfolgsaussichten für ein Gerichtsverfahren. Denn: Das Gericht bewilligt die Prozesskostenhilfe nur dann, wenn Sie gute Erfolgsaussichten haben. Erfolgsaussichten bedeutet: Wie gut sind Ihre Chancen, das Gerichtsverfahren zu gewinnen? Haben Sie gute Chancen das Gerichtsverfahren zu gewinnen, dann bekommen Sie Prozesskostenhilfe. Haben Sie schlechte Chancen, das Gerichtsverfahren zu gewinnen, dann bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe. Schlechte Chancen haben Sie zum Beispiel, wenn Sie keine guten Gründe für Ihre Klage haben.

Welche Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Kosten für

  1. Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin
  2. das Gerichtsverfahren
  3. ein Berufungsverfahren, falls Sie nach dem ersten Gerichtsverfahren Berufung einlegen.

Besonderheit bei einer Klage vor dem Sozialgericht:
Das Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht ist in den meisten Fällen für Sie kostenlos. Deswegen müssen Sie erst einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen und dann Prozesskostenhilfe beantragen. 

Im Familienratgeber-Artikel „Klage vor dem Sozialgericht“ lesen Sie mehr zum Thema Sozialgericht.

Wann bekomme ich die Prozesskostenhilfe nur als Kredit?

Sie bekommen die Prozesskostenhilfe als Kredit, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Summe übersteigt. Es kommt auch darauf an, ob Sie Kinder oder eine*n Ehepartner*in haben.

Hat ein alleinstehender Mensch mehr als 5.000 Euro auf dem Konto, bekommt er die Prozesskostenhilfe nur als Kredit. Hat ein alleinstehender Mensch weniger als 5.000 Euro auf dem Konto, bekommt er die Prozesskostenhilfe als Zuschuss. Er muss die Prozesskostenhilfe also nicht zurückzahlen.

Bei einem Ehepaar liegt die Grenze bei 10.000 Euro.

Tipp: PKH-Rechner

Auf der Internetseite www.pkh-rechner.de können Sie selbst prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe als Zuschuss oder Kredit bekommen können.

Ich bekomme die Prozesskostenhilfe nur als Kredit: Wie muss ich den Kredit zurückzahlen?

Hier muss man wieder unterscheiden, ob Sie den Prozess gewonnen oder verloren haben:

1. Sie haben den Prozess gewonnen: Dann müssen Sie den Kredit nicht zurückzahlen, sondern die Gegenseite.

2. Sie verlieren den Prozess: Wenn Sie die Prozesskostenhilfe als Kredit bekommen haben, müssen Sie die Prozesskostenhilfe in 48 Monatsraten zurückzahlen. Sie zahlen also vier Jahre lang jeden Monat einen kleinen Teil des Kredits zurück.

Prozesskostenhilfe als Kredit: Wie teuer kann es für mich werden?

Als erstes sollten Sie wissen: Sie bekommen Prozesskostenhilfe nur, wenn Sie gute Chancen haben, das Gerichtsverfahren zu gewinnen.

Gewinnen Sie tatsächlich, müssen Sie nichts bezahlen. Auch wenn Sie die Prozesskostenhilfe als Kredit bekommen haben, müssen Sie nichts bezahlen. Denn die Gegenseite muss die Kosten für das Gerichtsverfahren, Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin bezahlen.

Verlieren Sie das Gerichtsverfahren, bezahlt die Prozesskostenhilfe als erstes die Kosten für das Gerichtsverfahren und Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin. Nach dem Gerichtsverfahren müssen Sie dann diese Kosten als Kredit abbezahlen. Und Sie müssen die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen.

Besonderheit Sozialgericht: Beim Sozialgericht gibt es eine Sonderregel: Auch wenn Sie verlieren, brauchen Sie die Kosten der Gegenseite nicht bezahlen. Lesen Sie dazu mehr im Familienratgeber-Artikel „Klage vor dem Sozialgericht“.

Tipp: Gesetzliche Gebühren

Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen: Suchen Sie am besten nach einer Anwältin oder einem Anwalt, die oder der nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet. Denn die Prozesskostenhilfe übernimmt nur Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Verlangt Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin höhere Gebühren, müssen Sie diese Kosten selbst bezahlen.

Zuletzt aktualisiert am 22. November 2024

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