Eine Frau und ein Mann stehen lächelnd nebeneinander.

Rechtliche Betreuung

Ab dem 18. Lebensjahr sind Menschen für sich selbst verantwortlich. Das bedeutet, sie müssen selbst Entscheidungen treffen. Und sie müssen rechtliche Angelegenheiten selbst regeln. Zum Beispiel ein Konto eröffnen oder einen Wohnungs- oder Arbeits-Vertrag unterschreiben. Manche Menschen können nicht in allen Bereichen für sich selbst entscheiden. Grund dafür kann eine Krankheit oder eine psychische oder geistige Behinderung sein. Diese Menschen können Unterstützung bekommen: die rechtliche Betreuung. Eine Betreuerin oder ein Betreuer kann dann den Menschen bei der Entscheidung helfen. Wunsch und Wille der betreuten Menschen müssen aber beachtet werden. Im folgenden Text beantworten wir die wichtigsten Fragen zur rechtlichen Betreuung.

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung bekommen erwachsene Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen mit einer seelischen oder geistigen Behinderung oder Krankheit sein. Oder ältere Menschen, die zum Beispiel mit Demenz leben.

In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Betreuungen fast verdreifacht. Dies liegt auch daran, dass immer mehr Menschen in Deutschland sehr alt werden. Dadurch gibt es mehr Menschen mit Alters-Erkrankungen, wie zum Beispiel Alzheimer oder Demenz.

Wo steht es im Gesetz?

Die gesetzliche Grundlage für die rechtliche Betreuung ist das Bürgerliche Gesetzbuch, Paragrafen 1896 – 1908.

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Eine Betreuung können Menschen für sich selbst beantragen. Oder eine Person regt für eine andere Person die Betreuung an, zum Beispiel für einen Familien-Angehörigen.
Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es in der Regel keine Betreuung geben. Es gibt allerdings Ausnahmen: Ein Gericht kann eine Betreuung unter bestimmten Umständen anordnen. Zum Beispiel, weil sich eine Person ansonsten selbst in Gefahr bringen würde. Oder wenn eine Person ansonsten andere Menschen gefährden würde. 
Den Antrag für eine Betreuung muss man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Vordrucke gibt es zum Beispiel beim Justiz-Ministerium Rheinland-Pfalz.

Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Oder, ob es andere Möglichkeiten der Unterstützung geben kann. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht eine*n Betreuer*in. Außerdem legt das Betreuungsgericht fest, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Zum Beispiel im Bereich Geld-Angelegenheiten, bei Gesundheits-Fragen oder beim Umgang mit Behörden. In welchen Bereichen ein betreuter Mensch Unterstützung braucht, muss also festgelegt sein, bevor die Betreuung beginnt. 

Wenn der betreute Mensch damit nicht einverstanden ist, kann er Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen.
 
Mehr über die Aufgaben-Bereiche der rechtlichen Betreuer*innen lesen Sie im Familienratgeber Artikel Aufgaben der rechtlichen Betreuung.

Neues Betreuungsrecht seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Betreuungsrecht. Der bislang gültige Gesetzestext wurde überarbeitet. Dadurch sollen betreute Menschen mehr Selbstständigkeit und mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung bekommen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Betreuer*innen müssen den Willen und die Wünsche der betreuten Person stärker als bisher berücksichtigen.
  • Die betreute Person soll dabei unterstützt werden, selbst Entscheidungen zu treffen. Stellvertretende Entscheidungen der Betreuer*innen sollen die Ausnahme sein.
  • Betreuer*innen und betreute Personen müssen sich kennenlernen, bevor die Betreuung beginnt.
  • Die betreute Person und der oder die Betreuer*in sollen mehr persönlichen Kontakt haben als bisher.
  • Das Betreuungsgericht soll die betreute Person besser informieren. Zum Beispiel über Gerichtsurteile zu der Betreuung. Und das Gericht soll der betreuten Person mehr Rechte zur Mitsprache und zur Beschwerde geben.
  • Betreute Personen können jetzt bei Gericht selbst Erklärungen abgeben, Anträge stellen oder gegen Gerichtsentscheidungen vorgehen.
  • Ehrenamtliche Betreuer*innen sollen besser unterstützt werden, zum Beispiel durch Betreuungsvereine.

Mehr Infos zum neuen Betreuungsrecht

Weitere Infos zu den Änderungen des Betreuungsrechtes lesen Sie im Online-Lexikon Betreuungsrecht und auf der Internetseite der Aktion Mensch. Auch die Lebenshilfe hat einen Text zu den Änderungen im Betreuungsrecht geschrieben.

Kann ich eine*n Betreuer*in selbst bestimmen?

Ja und Nein. Das Gericht muss Ihre Wünsche anhören, doch ist es nicht dazu verpflichtet, sich daran zu halten. In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll. Nähere Informationen dazu können Sie im Familienratgeber-Artikel Betreuungsverfügung lesen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuung komplett vermeiden. Sie bestimmen eine Person, die für Sie entscheiden soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Die Vorsorgevollmacht hat aber auch Nachteile. Lesen Sie dazu den Familienratgeber-Artikel Vorsorgevollmacht.

Wie lange dauert eine Betreuung?

Das Gericht setzt die Betreuung erst einmal für ein halbes Jahr fest. Dies ist eine vorläufige Betreuung. Nach diesem halben Jahr prüfen die Richter*innen, ob Sie eine dauerhafte Betreuung brauchen. Das Betreuungsgericht prüft dauerhafte Betreuungen nach sieben Jahren nochmals.

Kann ich eine Betreuung wieder rückgängig machen?

Ja. Eine betreute Person kann dazu jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Auch Betreuer*innen können diesen Antrag stellen. Das Gericht ist verpflichtet zu prüfen, ob man die Betreuung aufheben kann. Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht dies ablehnen. Fällt der Grund für eine Betreuung weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben.

Bekommen Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung automatisch eine rechtliche Betreuung?

Nein! Kann ein Mensch mit körperlicher Behinderung seinen Willen mitteilen, darf keiner für diesen Menschen eine rechtliche Betreuung bestellen. Nur wenn er oder sie selbst eine Betreuung wünschen, kann das Gericht eine*n Betreuer*in bestimmen.

Wer kann Betreuer*in werden?

Ein Mann sitzt neben einer Frau und macht mit Hand ein Victory-Zeichen.

Sie können eine Person als Betreuer*in vorschlagen. Das Gericht muss prüfen, ob die vorgeschlagene Person für eine Betreuung geeignet ist. Haben Sie eine Betreuungsverfügung, versucht das Gericht die darin enthaltenen Wünsche zu erfüllen. Betreuer*in werden können zum Beispiel:

  • Verwandte, Freund*innen oder Partner*innen
  • Mitglieder eines Betreuungsvereins
  • selbstständige Berufsbetreuer*innen
  • Mitarbeiter*innen einer Betreuungsbehörde

In Deutschland sind mehr als die Hälfte aller rechtlichen Betreuer*innen Familienangehörige. Seit einigen Jahren steigt jedoch die Zahl der Berufsbetreuer*innen.

Für welche Bereiche ist ein*e Betreuer*in zuständig?

Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an. Das Gericht bestimmt, für welche Lebens-Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der oder die Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt ein*e Betreuer*in ein. Wenn es der betreuten Person zum Beispiel schwerfällt, mit Geld umzugehen, kann dies der oder die Betreuer*in übernehmen. Die Aufgabenbereiche der Betreuung stehen im Betreuungs-Ausweis der Betreuerin oder des Betreuers.

Mehr Informationen dazu finden Sie im Familienratgeber-Artikel Aufgaben der rechtlichen Betreuung.

Bin ich automatisch geschäftsunfähig, wenn ich eine Betreuung habe?

Nein! Auch wenn Sie eine*n Betreuer*in haben, können Sie voll geschäftsfähig sein. Kommt es bei notwendigen Entscheidungen zu Streitigkeiten, muss letztlich das Betreuungsgericht entscheiden (Paragraf 104, Bürgerliches Gesetzbuch).

Was bedeutet "voll geschäftsfähig"?

Voll geschäftsfähig ist normalerweise jeder Mensch über 18 Jahre. Das heißt, man kann ab diesem Alter Rechtsgeschäfte eingehen. Rechtsgeschäfte sind zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge, das Eröffnen eines Bankkontos, Heiraten oder Kaufverträge. Unterschreibt man zum Beispiel einen Mietvertrag, dann ist dieser Vertrag gültig. Hält man sich nicht an den Vertrag, kann man vor Gericht verklagt werden.

Es kann vorkommen, dass man seine Geschäftsfähigkeit verliert. Zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung oder durch die Folgen eines Unfalls.

Es kann dann beispielsweise passieren, dass eine Person nicht mehr vernünftig für sich selbst entscheiden kann. Wenn das Betreuungsgericht davon erfährt, spricht es mit der Person. Das Gericht prüft, bei welchen Entscheidungen diese Person Hilfe braucht. Für diese Bereiche bestimmt das Gericht dann eine*n Betreuer*in. Die Betreuerin oder der Betreuer geht dann die Rechtsgeschäfte für diese Person ein.

Dürfen Menschen mit rechtlicher Betreuung wählen?

Ja. Menschen mit Behinderung, die eine rechtliche Betreuung haben, dürfen in Deutschland wählen. Zum Beispiel bei Bundestags-, Landtags- oder Europawahlen. Dazu gab es im Jahr 2019 ein Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts.

Außerdem gibt es noch eine weitere neue Regel im Bundes-Wahlgesetz: Wer nicht lesen kann oder anderweitig eingeschränkt ist, dem darf geholfen werden.

Wie kann ich eine Betreuung vermeiden?

Sie können eine Betreuung vermeiden, indem Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Durch die Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie es nicht mehr können. Nähere Informationen dazu finden Sie im Familienratgeber-Artikel Vorsorgevollmacht.

Wer kontrolliert die Betreuer*innen?

Das Betreuungsgericht. Einmal im Jahr muss die Betreuerin oder der Betreuer dem Gericht einen Bericht zusenden. Das Gericht prüft dadurch, ob die oder der Betreuer*in richtig und gut für die betreute Person gehandelt hat. Ärzt*innen, Verwandte, Familienangehörige oder auch Freund*innen können Beschwerden beim Gericht einreichen. Das Gericht muss diese Hinweise prüfen und eventuell eine*n andere*n Betreuer*in bestellen.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Rechtliche Hilfe und Beratung können Sie bei Rechtsanwält*innen, sozialen Diensten oder der Betreuungsbehörde erhalten. Auch bei Pflege- und Senioren-Beratungsstellen bekommen Sie Unterstützung.
Die Caritas bietet auch eine kostenlose Online-Beratung zur rechtlichen Betreuung und Vorsorge.

In Deutschland gibt es außerdem über 800 Betreuungsvereine. Es gibt sie in allen Bundesländern. Die Vereine sind für Angehörige und ehrenamtliche Betreuer*innen wichtige Ansprechpartner. Sie bieten Beratung und Fortbildungen an. Und sie arbeiten zusammen mit ambulanten Diensten und den Betreuungsbehörden. 

In der Adress-Suche des Familienratgebers können Sie nach Betreuungsvereinen in Ihrer Nähe suchen. Geben Sie als Schlagwort „Betreuungsvereine“ sowie im Suchgebiet Ihre Postleitzahl ein.

Buchtipp: Recht auf Teilhabe

Das Buch „Recht auf Teilhabe“ bietet einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell (Stand: 2023) zustehen. Das Buch, herausgegeben von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, hat 520 Seiten und kostet 34,50 Euro.
Sie können es auf der Internetseite der Lebenshilfe oder unter Telefon 06421 - 491-123 bestellen.

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Zuletzt aktualisiert am 06. März 2024

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