Hände mit Taschenrechner und Laptop-Tastatur.

Schadensersatz

Wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Das nennt man Schadensersatz. Wir erklären Ihnen, in welchen Fällen Sie ein Recht auf Schadensersatz haben. Und Sie erfahren, was Sie im Schadensfall tun müssen.

Was ist Schadensersatz?

Schadensersatz bedeutet: Wenn jemand einen Schaden verursacht hat, muss er oder sie diesen Schaden wieder gut machen. Das gilt auch für unabsichtlich verursachte Schäden. Das bedeutet: Jemand hat aus Versehen einen Schaden verursacht. Auch dann muss man den Schaden wieder gut machen. Meistens muss man eine bestimmte Summe Geld als Schadensersatz bezahlen.

Für welche Schäden bekommt man Schadensersatz?

Es gibt zwei Formen von Schäden, für die man Schadensersatz bekommen kann:

  • Materielle Schäden entstehen, wenn Dinge kaputt gehen oder wenn jemand Geld verliert. Ein Beispiel: Jemand hat absichtlich oder fahrlässig einen Auto-Unfall verursacht. Dann muss er oder sie die Reparaturkosten bezahlen. Oft entstehen auch weitere Kosten. Zum Beispiel Abschleppkosten oder Kosten für die Behandlung beim Arzt oder bei einer Ärztin. Vielleicht kann das Unfallopfer eine Zeit lang nicht arbeiten. Dann bekommt er oder sie kein Geld vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin. Das nennt man auch Verdienstausfall. Auch dann hat das Unfallopfer oft das Recht auf Schadensersatz.
  • Immaterielle Schäden haben keinen Wert oder Preis, den man so einfach festlegen kann. Das können zum Beispiel seelische Verletzungen sein. Oder wenn Sie nach einem Unfall nie wieder laufen können. Oder wenn Ihr Gesicht ganz anders aussieht, zum Beispiel weil Sie jetzt Narben haben. Auch Menschen, die einen immateriellen Schaden erlebt haben, haben Anspruch auf Entschädigung. Oft bekommen Opfer von immateriellen Schäden Schmerzensgeld als Schadensersatz.

Wie bekommt man Schadensersatz?

Es gibt zwei Wege, wie Sie Schadensersatz bekommen können: Entweder Sie einigen sich mit dem Verursacher oder der Verursacherin des Schadens ohne Gerichtsverfahren. Oder Sie reichen eine Schadensersatz-Klage vor Gericht ein.

Schadenersatz ohne Gerichtsverfahren

Dazu schicken Sie einen Brief an den oder die Verursacher*in des Schadens. Oder Sie schicken diesen Brief an deren Versicherung.

Im Brief beschreiben Sie ausführlich, welcher Schaden entstanden ist und wie der Schaden wieder gutzumachen ist. Sie können zum Beispiel eine Geldzahlung fordern. Schicken Sie weitere Dokumente mit:

  • Nachweise, dass ein Schaden entstanden ist, zum Beispiel Fotos oder Gutachten
  • Nachweis, wer den Schaden verursacht hat: Name, Adresse und Telefonnummer
  • Berichte von Ärzt*innen, Polizei oder Versicherung

Schreiben Sie auch, bis wann der Schadensersatz geleistet werden soll. Nennen Sie zum Beispiel ein Datum, bis wann die Geldzahlung auf Ihrem Konto sein soll.

Manchmal ist die Gegenseite bereit, Ihre Forderungen zu erfüllen. Dann bekommen Sie den Schadensersatz. Sie müssen dann eine sogenannte „vorbehaltlose Abfindungserklärung“ unterscheiben. Das heißt: Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie nicht noch einmal Schadensersatz für die gleiche Sache fordern. Am besten lassen Sie sich erst beraten, bevor Sie diese „vorbehaltlose Abfindungserklärung“ unterschreiben.

Tipp: Beratung nutzen

Lesen Sie mehr über die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten im Familienratgeber-Artikel „Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage".

Schadensersatz mit Gerichtsverfahren (Zivil-Klage)

Fassade eines Gerichtsgebäudes

Manchmal können Sie sich nicht außergerichtlich mit der Gegenseite einigen. Dann können Sie vor Gericht Schadensersatz fordern. Das ist dann eine Zivil-Klage.

Dazu müssen Sie Schadensersatz-Klage einreichen. Das machen Sie beim Amtsgericht bei einer Schadensersatzsumme bis 5.000 Euro. Bei einer Schadenssumme über 5.000 Euro machen Sie das beim Landgericht. Beim Landgericht müssen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin haben. Aber auch beim Amtsgericht ist das sinnvoll. Bei einer Schadensersatz-Klage liegt die Beweislast bei Ihnen. Das heißt: Sie müssen beweisen, dass Sie einen Schaden erlitten haben. Deswegen sind diese Dokumente wichtig:

  • Beschreiben Sie genau, welcher Schaden entstanden ist
  • Fügen Sie Fotos oder andere Nachweise bei
  • Nennen Sie mögliche Zeugen
  • Falls vorhanden: Fügen Sie Berichte von Ärzt*innen, Polizei oder Versicherungen bei.

Bevor der eigentliche Gerichtsprozess beginnt, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Wie hoch dieser Gerichtskostenvorschuss ist, hängt von der Höhe des geforderten Schadensersatzes ab.

Hier einige Beispiele, wie hoch die Gerichtskosten in etwa bei verschiedenen Schadensersatz-Forderungen sein können:
 

Verlangter SchadensersatzMal genommen mitGerichtskosten
5.000 Euro0,1500 Euro
15.000 Euro0,11.500 Euro
20.000 Euro0,12.000 Euro

 

Sie müssen also bedenken: Bei einer Schadensersatz-Klage müssen Sie auch noch Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin bezahlen. Und es entstehen Gerichtskosten.

Allerdings können Sie dieses Geld im Laufe des Verfahrens auch wieder zurück bekommen. Oder Sie können es vorher beantragen. Das ist in diesen Situationen der Fall:

  • Die Gegenseite trägt die Kosten: Wenn das Gericht entscheidet: Ja, Sie haben Recht. Es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Dann übernimmt die Gegenseite alle Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Sie können Prozesskostenhilfe bekommen: Sie können beim Gericht nachweisen, wenn Sie bedürftig sind. Das heißt: Sie haben nicht genug Geld, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen. Dann können Sie dafür Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt: Vielleicht haben Sie eine Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung übernimmt meistens die Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Schadensersatz-Klage. Wie viel die Versicherung genau übernimmt, steht in Ihren Versicherungs-Unterlagen.

Wenn Sie die Schadensersatz-Klage eingereicht haben, dann beginnt der zivilrechtliche Prozess. Das Gericht begutachtet alle Beweise, Zeugenaussagen und Gutachten. Das Gericht kann dann feststellen, dass Sie Schadensersatz bekommen sollen. Das Gericht legt dann fest, wie viel Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld Sie bekommen. Zum Abschluss des Prozesses fällt der Richter oder die Richterin ein Urteil.

Das Gericht setzt dann noch eine Frist, bis wann die Gegenseite den Schadensersatz bezahlen muss.

Was für einen Schadensersatz kann man bekommen?

Bei jedem Fall müssen Fachleute von Versicherungen oder Anwält*innen prüfen, welcher Schaden entstanden ist. Denn jeder Fall ist anders.

Bei materiellem Schaden ist es meistens recht einfach, den Schadensersatz herauszufinden. Meistens geht es hier um eine Geldzahlung. Ein Beispiel: Eine Person hat einen Unfall verursacht und dabei ist ein anderes Auto kaputt gegangen. Das Gericht stellt fest, dass diese Person Schadensersatz leisten muss. Dann muss diese Person die Reparaturkosten für das Auto bezahlen.

Bei immateriellem Schaden ist es schwieriger: Was muss passieren, wenn eine Person einen anderen Menschen bei einem Unfall verletzt hat? Kann eine Geldzahlung den Schaden wiedergutmachen? Oder kann der Schaden besser mit einer Entschuldigung ausgeglichen werden?
Wenn Fachleute prüfen, wie man den Schaden ausgleichen kann, dann schauen sie auf drei Dinge:

1. Welcher Schaden ist entstanden?
Ist der Schaden materiell oder immateriell oder beides? Bei materiellem Schaden: Was ist kaputt gegangen? Was ist es wert gewesen? Was kostet es, den Schaden zu reparieren? Bei immateriellem Schaden: Hat sich ein Mensch verletzt? Das heißt: Sind gesundheitliche Schäden entstanden?

2. Ist der Schaden dauerhaft?
Bei materiellem Schaden: Kann man den Schaden reparieren? Oder ist etwas kaputt, was sich nicht reparieren lässt? Bei immateriellem Schaden, zu dem man auch „Personen-Schaden“ sagen kann: Kann ein Mensch nie wieder laufen oder ist er blind geworden? Hat ein Mensch eine seelische Verletzung, die länger bleibt, zum Beispiel eine Angst-Störung über viele Jahre?

3. Welcher zusätzliche Schaden entsteht zum eigentlichen Schaden?
Bei materiellem Schaden: Bei einem Unfall ist zum Beispiel ein Auto kaputt gegangen. Der oder die Besitzer*in des Autos muss jetzt einen Mietwagen nehmen. Die Kosten für den Mietwagen sind also zusätzlich zum eigentlichen Schaden am Auto entstanden. Bei immateriellem Schaden: Durch die Beleidigung und Rufschädigung hat ein Mensch einen seelischen Schaden genommen, zum Beispiel eine Depression. Durch die Depression, kann er jetzt nicht mehr arbeiten gehen. Außerdem muss er jetzt eine Therapie machen.

Schadensersatz soll einen Schaden möglichst genau ausgleichen. Niemand soll zu viel oder zu wenig Schadensersatz bekommen.

Wer bezahlt den Schadensersatz?

Versicherungen

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch bezahlen. Die meisten Menschen haben aber auch Versicherungen. Die Versicherungen zahlen in bestimmten Fällen.

Viele Menschen haben zum Beispiel eine Privathaftpflicht-Versicherung. Die Privathaftpflicht-Versicherung bezahlt, wenn jemand aus Versehen einen Schaden anrichtet. Zum Beispiel, wenn jemand aus Versehen etwas kaputt gemacht hat. Oder wenn jemand aus Versehen einen Menschen verletzt hat.

Schadensersatz selbst bezahlen

Es gibt auch Fälle, in denen Menschen den Schadensersatz selbst zahlen müssen. Zum Beispiel, weil der Fall nicht versichert war. Manche Schäden muss der oder die Verursacher*in immer selbst bezahlen. Zum Beispiel, wenn jemand absichtlich etwas kaputt gemacht hat. Oder wenn jemand eine andere Person absichtlich verletzt hat.

Müssen alle Menschen Schadensersatz leisten?

Nein: Es gibt Menschen, die deliktunfähig sind. Kinder, Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Krankheiten können zum Beispiel deliktunfähig sein. Deliktunfähig bedeutet: Eine Person ist in einem Zustand, in dem sie nicht versteht, dass sie einen Schaden verursacht hat. Das kann zum Beispiel bei Menschen mit Demenz sein. Deliktunfähige Personen müssen keinen Schadensersatz leisten. Geschädigte Personen bekommen dann auch kein Geld als Schadensersatz. Das ist für beide Seiten eine schwierige Situation.

Tipp: Versicherung finden

Die meisten Versicherungen versichern deliktunfähige Personen nicht. Es gibt aber einige Versicherungen, die das machen: zum Beispiel die vrk Versicherung. Das ist eine kirchliche Versicherung.

Aufsichtspflicht für deliktunfähige Personen

Manchmal haben Eltern oder andere Personen eine Aufsichtspflicht für deliktunfähige Menschen. Das heißt: Sie müssen je nach Situation aufpassen, dass der deliktunfähigen Person nichts passiert. Und dass die deliktunfähige Person keinen Schaden anrichtet.

Trotzdem kann etwas passieren. Dann kann es sein, dass zum Beispiel die Eltern Schadensersatz leisten müssen. Zum Beispiel, weil sie nicht so gut auf das Kind aufgepasst haben. Das kann auch bei Personen passieren, die auf Menschen mit geistiger Behinderung oder mit psychischer Krankheit aufpassen: Passen sie nicht richtig auf, dann müssen sie vielleicht Schadensersatz leisten.

Doch die Aufsichtspflicht soll keine ständige Kontrolle sein. Denn Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit sollen so selbstbestimmt und eigenständig leben können wie möglich. Und auch Kinder müssen nicht ständig kontrolliert werden.

Deshalb geht es bei der Aufsichtspflicht vor allem darum, deliktunfähige Menschen vor Gefahren zu schützen.

Kann ein Anspruch auf Schadensersatz verjähren?

Ja, ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach einer gewissen Zeit. Das bedeutet: Wenn zu viel Zeit vergangen ist, können Sie keinen Schadensersatz mehr bekommen. Wie schnell ein Schadensersatz verjährt, kommt auf den Einzelfall an.

Manche Fälle verjähren schon nach sechs Monaten. Zum Beispiel: Schadensersatz wegen Schäden an einer Mietwohnung. Sie kündigen eine Wohnung. Der oder die Vermieter*in muss spätestens sechs Monate nach der Übergabe der Wohnung Schadenersatz fordern. Zum Beispiel, weil Sie etwas in der Wohnung beschädigt haben.

Manche Fälle verjähren nach drei Jahren. Zum Beispiel: Schadensersatz wegen Sachbeschädigung. Dabei kann es zum Beispiel um ein beschädigtes Auto gehen.

Manche Fälle verjähren erst nach 30 Jahren. Zum Beispiel: Immaterielle Schäden wie Körperverletzung oder seelische Verletzungen. In diesen Fällen haben Sie in der Regel 30 Jahre Zeit, um Schadensersatz zu fordern.

Zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2024

Adressen in Ihrer Nähe und deutschlandweit

Hier finden Sie Ansprechpartner*innen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe, Beratungsstellen und vieles mehr. Alle Adressen sind geprüft und aktuell.

Angebote zu diesem Thema in der Nähe von