Geldscheine und ein Stempel mit der Aufschrift "Geld vom Staat"

Sozialhilfe – 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sehr wenig Geld und Vermögen haben. Sie bekommen Geld vom Staat, damit sie wichtige Dinge im Leben bezahlen können. Zum Beispiel Essen, Trinken, Wohnung, Kleidung und Heizung. Im 12. Sozialgesetzbuch steht, wer welche Leistungen der Sozialhilfe bekommt. In diesem Text lesen Sie Informationen zu den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe.

Wer bekommt Sozialhilfe?

Sozialhilfe bekommen Menschen, die sehr wenig Geld und Vermögen haben. In Deutschland legt die Regierung einen Geldbetrag fest, den ein Mensch mindestens zum Leben braucht. Man nennt diesen Geldbetrag Existenzminimum oder auch Regelbedarf.

Für eine volljährige Person, die allein lebt, sind das 563 Euro im Monat.

Sozialhilfe bekommt jede Person, die wenig Vermögen hat und

  • weniger Geld verdient als das Existenzminimum.
  • kein Geld verdient.
  • nicht schon andere Sozialleistungen bekommt, die das Existenzminimum erreichen.
  • so wenig Unterhalt bekommt, dass sie das Existenzminimum nicht erreicht.

Eingliederungshilfe gehört nicht mehr zur Sozialhilfe

Seit dem Jahr 2020 gehört die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht mehr zur Sozialhilfe. Die Regeln für die Eingliederungshilfe stehen jetzt im 9. Sozialgesetzbuch, Teil 2.

Mehr zur Eingliederungshilfe

Volljährige Partner*innen, die mit in der Wohnung leben, erhalten 506 Euro im Monat.

Volljährige, die mit in der Wohnung leben, bekommen 451 Euro, wenn sie:

  • nicht Partner sind und
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre).

Für Kinder, die mit im Haushalt leben, gibt es pro Monat:

  • 0-5 Jahre: 357 Euro 
  • 6-14 Jahre: 390 Euro 
  • 15-18 Jahre: 471 Euro

Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnform leben, erhalten 506 Euro im Monat.

Was leistet die Sozialhilfe?

Die Leistungen der Sozialhilfe sind in sechs Bereiche eingeteilt:
 

Leistungen der SozialhilfeStelle im SGB 12Erklärung
Hilfe zum Lebensunterhalt3. Kapitel, Paragrafen 27-40Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist das Geld, das ein Mensch zum täglichen Leben braucht. Das heißt, man bekommt Geld, um Essen, Kleidung, Hausrat, Strom, Körperpflege, Wohnung, Heizung und ähnliches zu bezahlen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung4. Kapitel, Paragrafen 41-46bGrundsicherung bekommen Menschen im Rentenalter. Oder Menschen, die nicht oder nur sehr wenig arbeiten können. Sie bekommen die gleichen Leistungen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Unterschied: Es gibt keinen Unterhaltsrückgriff (bis 100.000 Euro Jahreseinkommen) und keine Haftung von Erben. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Hilfen zur Gesundheit5. Kapitel, Paragrafen 47-52Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung.
Hilfe zur Pflege7. Kapitel, Paragrafen 61-66Die Sozialhilfe bezahlt pflegebedürftigen Menschen die Kosten für die Pflege ganz oder teilweise. Zum Beispiel für die häusliche Pflege, Pflege-Hilfsmittel oder Kurzzeit-Pflege. Weitere Informationen zur Pflege lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Sozialhilfe und Pflege.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten8. Kapitel, Paragrafen 67-69Diese Hilfe soll Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen helfen. Dies sind zum Beispiel Menschen, die keine Wohnung haben und auf der Straße leben (Obdachlose). Hilfe bietet die Sozialhilfe in Form von Beratung, Vermittlung von einer Wohnung, betreutem Wohnen oder der Unterbringung in einem Heim.
Hilfe in anderen Lebenslagen9. Kapitel, Paragrafen 70-74Die Hilfe in anderen Lebenslagen bietet Unterstützung in schwierigen Situationen. Zum Beispiel: Hilfen im Haushalt, Altenhilfe, Blindenhilfe. Und auch die Übernahme von Kosten für die Bestattung, wenn man sie nicht selbst bezahlen kann.

Wie bekomme ich Sozialhilfe?

Sozialhilfe bekommt ein Mensch in Notlage, sobald das Sozialamt davon erfährt. Sie müssen dafür nicht unbedingt einen Antrag stellen. Ausnahme ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Trotzdem ist es sehr sinnvoll, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Am besten schriftlich. Wie Sie einen Antrag auf Sozialhilfe richtig stellen, erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel: Fragen zum Sozialhilfe-Antrag.

Welche Formen der Sozialhilfe gibt es?

Sie können Sozialhilfe als Geld-, Sach- oder Dienstleistung erhalten:
 

LeistungsformErklärung
GeldleistungSozialhilfe-Empfänger*innen erhalten eine Zahlung auf ihr Konto überwiesen. Normalerweise kommt diese Zahlung monatlich.
SachleistungDies bedeutet, dass Sozialhilfe-Empfänger*innen zum Beispiel eine kostenlose Beratung bekommen. Sie bekommen also ein Hilfsangebot, das Sie nicht bezahlen müssen.
DienstleistungAuch die Dienstleistungen bekommen Sozialhilfe-Empfänger*innen oft in Form von Beratung und Unterstützung. Zum Beispiel kann das Sozialamt dabei helfen, einen Platz in einem Pflegeheim oder Wohnheim zu finden.

Wenn es möglich ist, sollen Sozialhilfe-Empfänger*innen eher Geldleistungen erhalten. Nur wenn Sach- oder Dienstleistungen besser geeignet sind, bekommen sie diese. Das Sozialamt entscheidet das.

Blindenhilfe als Teil der Hilfe zur Pflege

Eine blinde Frau mit einem Blindenführhund.

Blinde Menschen bekommen vom Sozialamt Blindengeld. Wie viel das ist, hängt von ihrem Einkommen und Vermögen ab. Das Blindengeld können Sie aber nur bekommen, wenn Sie kein Blindengeld vom Bundesland bekommen. Wenn Sie zum Beispiel Blindengeld vom Land Bayern bekommen, bezahlt Ihnen das Sozialamt keine Blindenhilfe.

Bekommt ein blinder Mensch Leistungen bei häuslicher Pflege, dann erhält er weniger Blindenhilfe. Die Leistungen für die Hilfe im Haushalt werden zur Hälfte angerechnet. Mehr Informationen zum Blindengeld finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV).

Medizinische Reha und Teilhabe am Arbeitsleben

Die Sozialhilfe muss manchmal Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben übernehmen. Voraussetzung ist:

  1. Sie haben eine Behinderung und brauchen diese Leistungen.
  2. Es gibt sonst keine Stelle, die die Kosten übernimmt.

Auskunft kann Ihnen das Sozialamt geben oder die EUTB-Beratungsstellen.

Zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2024

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