Eine Pflegerin hilft einem Mann im Rollstuhl beim Zuknöpfen des Hemdes.

Hilfe zur Pflege

Die Kosten für die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen bezahlt meistens die . In manchen Fällen übernimmt aber das Sozialamt die Kosten. Diese nennt man Hilfe zur Pflege. Hilfe zur Pflege kann ein Mensch bekommen, wenn das Geld von der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflege zu bezahlen. Und, wenn man selbst und nahe Angehörige nicht genug Geld haben, um die Pflege zu bezahlen.

Wer bekommt Hilfe zur Pflege?

Das Sozialamt bezahlt die Hilfe zur Pflege nur, wenn man kein oder zu wenig Geld von der Pflegeversicherung bekommt. Man sagt dazu: Die ist nachrangig gegenüber der Pflegeversicherung. Bevor das Sozialamt zahlt, prüft es aber, ob die pflegebedürftige Person oder nahe Angehörige die Pflege selbst bezahlen können.
 
Die Kosten für die Pflege bezahlt das Sozialamt, wenn:

  • das Geld von der nicht ausreicht, um die Pflege zu bezahlen. Das kommt zum Beispiel bei Menschen vor, die schwerst-pflegebedürftig sind. Die Pflege kostet dann oft sehr viel Geld. 
    Das Sozialamt zahlt aber nur dann, wenn die pflegebedürfte Person und die nahen Angehörigen nicht genug Geld haben, um selbst die Kosten zu bezahlen.
  • die pflegebedürftige Person keine Leistungen von der Pflegekasse erhält. Zum Beispiel, weil sie nicht kranken- und pflegeversichert ist.
  • keine andere Stelle die Pflege bezahlt. Eine andere Stelle ist zum Beispiel die Gesetzliche Unfallversicherung.

Pflegebedürftige können die Hilfe zur Pflege auch bekommen, wenn sie keinen haben. Zum Beispiel, wenn sie kürzer als sechs Monate pflegebedürftig sind.

Was "pflegebedürftig" genau bedeutet, lesen Sie im Familienratgeber-Text Pflegebedürftig - Was heißt das?
 
Sie können die Hilfe zur Pflege auch als bekommen. Dafür müssen Sie aber bei Ihrem örtlichen Sozialamt einen Antrag stellen.

Welche Pflege-Leistungen bezahlt das Sozialamt?

Eine Frau hilft einer anderen Frau, die mit einer Geh-Hilfe geht.

Das Sozialamt zahlt alle Leistungen, die normalerweise die Pflegekasse übernimmt. Welche das genau sind, können Sie in den Familienratgeber-Artikeln Pflegeversicherung und Leistungen der Pflegeversicherung nachlesen. Die wichtigsten Pflege-Leistungen sind:

  • Pflegegeld für die Pflege zu Hause. Damit können Sie zum Beispiel eine Angehörige oder Nachbarin bezahlen, die die Pflege übernimmt.
  • die Pflege von .
  • die Tages- oder Nachtpflege in einem . Das nennt man auch teilstationäre Pflege.
  • Kurzzeitpflege. Das ist die Pflege in einem Pflegeheim für einige Tage oder Wochen.
  • . Zum Beispiel, wenn die eigentliche Pflegeperson krank oder im Urlaub ist. Dann übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Pflege zu Hause.
  • Pflege in einem Pflegeheim. Die pflegebedürftige Person lebt im Pflegeheim. Das nennt man auch .
  • Verpflegung und Unterkunft in einem Pflegeheim, wenn die Pflegekasse dies nicht bezahlt.
  • Ein Barbetrag (Taschengeld) für die pflegebedürftige Person. Das sind 152,01 Euro pro Monat für Erwachsene (Stand: 2024).
  • Barrierefreier Umbau von Wohnung oder Haus. Zum Beispiel der Einbau eines Treppenliftes oder Umbau des Badezimmers.

So beantragen Sie die Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege müssen Sie schriftlich beantragen. Den Antrag können Sie bei Ihrem Sozialamt stellen. Dort bekommen Sie auch ein Antrags-Formular. Bei manchen Sozialämtern können Sie den Antrag auch stellen.

Sie sollten vorher bei Ihrem örtlichen Sozialamt anrufen und fragen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Meistens benötigen Sie diese Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Belege über Einkommen oder Rente
  • eventuell Belege über Vermögen, zum Beispiel Sparbücher oder Wertpapiere
  • Bescheid über Pflegegrad
  • eventuell Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht
  • Rechnungen von Pflegediensten oder dem Pflegeheim
  • Nachweise über Ausgaben, zum Beispiel Mietkosten

Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen. Die Sozialämter bezahlen nicht für die Vergangenheit. Das Geld bekommen Sie erst ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen.

Wo gibt es Beratung?

Wenn Sie in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind, helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Versicherung weiter. Sie haben Anspruch auf eine Pflegeberatung. Die Beratung ist kostenlos.
 
Außerdem können Sie beim Bürgertelefon zur Pflegeversicherung anrufen. Die Telefonnummer lautet: 030 – 34 06 06 602. Das Bürgertelefon ist ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wo steht es im Gesetz?

Die rechtliche Grundlage für die Hilfe zur Pflege ist das 12. ( XII), Paragrafen 61-66.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet Pflege-Beratung an. Sie können beim DRK anrufen oder sich vor Ort in einer Beratungsstellen beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos.
 
Die Caritas bietet eine Online-Beratung zu sozialen Problemen an. Außerdem eine Online-Beratung zum Thema Leben im Alter. Bei beiden Angeboten können Sie Ihre Fragen schriftlich stellen. Eine Antwort von den Expert*innen bekommen sie innerhalb von zwei Werktagen. Für die Online-Beratung brauchen Sie keine E-Mail-Adresse. Auch hier ist die Beratung kostenlos.

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2024

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