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Fragen zum Sozialhilfe-Antrag

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen wollen, entstehen oft viele Fragen. Zum Beispiel: Wo stellt man den Antrag? Wieviel Geld und Vermögen darf ich haben? Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in diesem Text zusammengefasst.


Wo stelle ich einen Sozialhilfe-Antrag?

Normalerweise stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt in Ihrer Stadt oder Kommune. Dort bekommen Sie auch ein Antrags-Formular. Das Formular können Sie manchmal auch auf der Internetseite des Sozialamts herunterladen.
Das Sozialamt ist aber nicht für alle Leistungen der Sozialhilfe zuständig. So kann es vorkommen, dass das Sozialamt Sie zu einer anderen Stelle schickt. Sie können sich aber in jedem Fall im Sozialamt beraten lassen.

Wer kann mir beim Sozialhilfe-Antrag helfen?

Beratung und Hilfe können Sie auch bei Sozialberatungsstellen oder den EUTB-Beratungsstellen bekommen. Im Familienratgeber-Artikel "Sozialberatungsstellen" finden Sie Informationen zu Sozialberatungsstellen.

Muss ich Auskunft über meine eigenen Finanzen geben?

Ja. Das Sozialamt prüft Ihre finanzielle Situation sehr genau. Sie müssen für einen Sozialhilfe-Antrag viele Unterlagen einreichen: Zum Beispiel Kontoauszüge, Bescheinigungen über Krankengeld, Arbeitslosengeld, Lebensversicherungen, Mietverträge. Manche Sozialämter haben auch eine Check-Liste erstellt, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen. Zum Beispiel die Stadt Wiehl: Checkliste Sozialhilfe-Antrag.

Rechnet das Sozialamt Einkommen und Vermögen an?

Ja. Denn ob Sie Sozialhilfe bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Es kann also sein, dass Sie keine Sozialhilfe bekommen. Zum Beispiel, wenn Sie zu viel Geld verdienen oder Vermögen haben. Oder Sie bekommen weniger Sozialhilfe.

Rechnet das Sozialamt Vermögen und Einkommen von Ehe- oder Lebenspartner an?

Das hängt von der Höhe des Einkommens und Vermögens ab. Im Sozialhilfegesetz steht, dass Ehe- oder Lebenspartner sich gegenseitig versorgen müssen, wenn es geht. Das gilt auch für eine ehe-ähnliche Gemeinschaft. Eine ehe-ähnliche Gemeinschaft ist, wenn zwei Menschen partnerschaftlich zusammenleben. So kann es sein, dass jemand keine oder weniger Sozialhilfe bekommt, wenn der Partner genug Geld für beide verdient. Oder wenn der Partner ein hohes Vermögen besitzt.

Was passiert mit Unterhaltsansprüchen von volljährigen Kindern mit Behinderung?

Eltern müssen manchmal auch für volljährige Kinder nach der Ausbildung Unterhalt bezahlen. Das heißt: Wenn das volljährige Kind nur sehr wenig Geld hat, kann es von den Eltern Unterhalt verlangen. Rechtlich bedeutet dies: Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt von den Eltern.

Wenn das volljährige Kind nun Sozialhilfe bekommt, bezahlt das Sozialamt für seinen Lebensunterhalt. Damit bekommt das Sozialamt den Anspruch auf Unterhalt von den Eltern für das Kind übertragen. So kann jetzt das Sozialamt den Unterhalt für das volljährige Kind von den Eltern verlangen (12. Sozialgesetzbuch, Paragraf 94). Verdienen die Eltern nicht viel, sind sie von der Unterhaltspflicht befreit.

Bei erwachsenen Kindern mit Behinderung spielt das Einkommen und Vermögen der Eltern seit 2020 keine Rolle mehr. Das erwachsene Kind mit Behinderung bekommt Grundsicherung unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Eltern. Ausnahme: Ein Elternteil verdient mehr als 100.000 Euro im Jahr. Dann muss dieser Elternteil monatlich 26,49 Euro an das Sozialamt überweisen.

Kann ich Widerspruch gegen einen Sozialhilfe-Bescheid einlegen?

Ja. Gegen einen Sozialhilfe-Bescheid oder eine Ablehnung von Sozialhilfe können Sie Widerspruch einlegen. Sie müssen den Widerspruch schriftlich und innerhalb eines Monats an das zuständige Sozialamt senden. Der Widerspruch muss gut begründet sein. Falls Sie Hilfe dabei brauchen, kann Ihnen eine Sozialberatungsstelle oder eine EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe helfen.
Falls Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie vor einem Sozialgericht klagen. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel „Klage vor dem Sozialgericht“. Dort erfahren Sie, wie eine Klage abläuft und worauf Sie dabei achten müssen.

Mehr erfahren: Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen der Sozialhilfe finden Sie im Familienratgeber-Artikel "Sozialhilfe-12. Sozialgesetzbuch".

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/sozialhilfeantrag.php

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