Zwei Frauen klatschen sich mit den Händen ab und lächeln dabei.

Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können

Es gibt Situationen, da hat man das Gefühl: Das ist nicht in Ordnung oder ungerecht, was mir gerade passiert. Zum Beispiel, weil Sie ein Hilfsmittel nicht bekommen, welches Sie aber benötigen. Oder weil Mitarbeiter*innen einer Behörde Sie schlecht behandeln. Oder ein Vorgesetzter am Arbeitsplatz behandelt Sie ungerecht. Gegen solche Ungerechtigkeiten können Sie sich wehren. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einige davon stellen wir hier vor.

Sie können Widerspruch einlegen

Wenn Sie bei Behörden, Versicherungen oder Krankenkassen einen Antrag stellen, bekommen Sie manchmal keine Bewilligung. Dann bezahlen die Behörden oder öffentlichen Stellen zum Beispiel ein Hilfsmittel oder eine Kur nicht. Oft haben Sie aber ein Recht auf das Hilfsmittel oder die Kur. Deswegen kann es sich lohnen, gegen eine Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Im Familien-Ratgeber-Artikel Wie lege ich Widerspruch ein? lesen Sie, wie das geht.

Sie können klagen

Manchmal hat Ihr Widerspruch keinen Erfolg. Obwohl Sie das Recht auf das Hilfsmittel oder die Reha-Maßnahme haben. In diesem Fall können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Im Familienratgeber-Artikel Klage vor dem Sozialgericht finden Sie alle wichtigen Informationen dazu. 

Lesen Sie dazu auch von den Erfahrungen von Karina Sturm. Sie musste für Ihr Recht vor Gericht klagen und bekam am Ende recht: Artikel „Alles schriftlich" lesen.

Sie können über Online-Dienste Entschädigung fordern

In manchen Situationen lohnt es sich nicht, einen Anwalt oder eine Anwältin zu nehmen. Zum Beispiel, wenn Ihr Flug oder Zug ausgefallen ist. Oder Sie haben keine Hilfe beim Einsteigen oder Aussteigen bei der Bahn bekommen, obwohl Sie das angemeldet hatten. Sie haben dann zwar das Recht auf eine Entschädigung, aber der Aufwand ist zu groß. Für manche solcher Situationen gibt es jetzt Online-Dienste. Diese Online-Dienste sorgen dafür, dass Sie leicht eine Entschädigung bekommen können.

Sie müssen einfach auf einer Internetseite einige Fragen beantworten. Dann bekommen Sie eine automatische Antwort, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wenn bei Ihnen die Chancen gut sind, fordern die Online-Dienste dann für Sie die Entschädigung. Als Bezahlung behalten die Online-Dienste einen Teil Ihrer Entschädigung. Den Rest bekommen Sie. Das heißt:

Beispiele für Online-Dienste

Beispiele für Online-Dienste für Entschädigung: www.refundrebel.de kümmert sich um Entschädigungen für Menschen, die mit der Bahn Probleme hatten. Sie können zum Beispiel Entschädigung bekommen, wenn Sie keine Einstiegshilfe bekommen haben. Bei www.flightright.de geht es um Entschädigungen bei Flugreisen. War Ihr Flug verspätet, können Sie auch hier eine Entschädigung bekommen.

  1. Sie haben kein Risiko. Es entstehen keine Kosten.
  2. Sie haben kaum Aufwand.
  3. Die Online-Dienste machen die Arbeit. Sie fordern die Entschädigung.
  4. Die Online-Dienste behalten einen Teil Ihrer Entschädigung als Bezahlung.
  5. Den anderen Teil der Entschädigung bekommen Sie.

Der Aktion Mensch-Artikel Automatisch Recht bekommen erklärt, wie solche Online-Dienste funktionieren. 

Sie können sich beschweren

Ein Mann mit medizinischer Halsstütze im Gespräch mit einer Frau.

Sie können sich bei Unternehmen und Behörden beschweren. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn ein Arbeitgeber Sie bei einer Bewerbung benachteiligt. Oder wenn eine Behörde Ihnen eine falsche Auskunft gibt. Oder wenn eine Person Sie beleidigt, die gerade für ein Unternehmen oder Behörde arbeitet: Das kann zum Beispiel ein Verkäufer, eine Busfahrerin oder ein*e Mitarbeiter*in im Einwohnermeldeamt sein. 

Im Familienratgeber-Artikel "Beschwerde einlegen: diese Möglichkeiten gibt es" erfahren Sie, wie Sie sich beschweren können.

Sie können öffentlichen Druck machen

Ein Streit mit Behörden, Unternehmen oder Krankenkassen ist oft sehr frustrierend. Dann kann es hilfreich sein, wenn Sie Ihr Problem öffentlich machen. Zum Beispiel, indem Sie mit Journalist*innen über Ihren Fall sprechen. Oder Sie nutzen eigene Social-Media-Kanäle, wie zum Beispiel Facebook, Twitter oder Instagram. Es ist nicht so einfach, öffentlichen Druck zu machen. Sie brauchen dafür sehr viele Menschen, die von Ihrem Problem erfahren. Außerdem ist es sehr hilfreich, wenn sich auch Medien für Ihr Problem interessieren. Zum Beispiel Zeitungen, das Fernsehen oder Radiosender. Doch auch das ist nicht so einfach. Medien bekommen jeden Tag sehr viele Anfragen und Nachrichten. Dennoch kann es sich lohnen.

Im Aktion-Mensch-Artikel „Mach dich sichtbar“ geht es um so einen Fall. Die Rollstuhlfahrerin Anastasia Umrik nutzte Twitter, um sich erfolgreich gegen ihre Krankenkasse zu wehren.

Sie können Unterschriften sammeln oder selbst eine Unterschriften-Aktion unterschreiben

Sie können mit einer Unterschriften-Aktion eine Forderung stellen. Zum Beispiel, dass die Schule Ihrer Kinder barrierefrei werden soll. Der Fachausdruck für so eine Unterschriften-Aktion ist „Petition“. Petitionen gehen dann am Ende meistens an eine öffentliche Stelle, zum Beispiel an den Bundestag. Oder an eine*n Politiker*in oder eine*n Bürgermeister*in.

Im Grundgesetz ist festgeschrieben: Jeder Mensch hat das Recht, sich mit Petitionen an die zuständigen Stellen zu wenden.

Der Bundestag und andere öffentliche Stellen sind verpflichtet, sich mit allen Petitionen zu befassen. Das heißt: Sie lesen die Petition und diskutieren darüber. Manchmal ändern die Politiker*innen dann zum Beispiel Gesetze. Aber der Bundestag und andere öffentliche Stellen können Petitionen auch ablehnen. Auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags können Sie Petitionen an den Bundestag einreichen. Auch in den Bundesländern gibt es Petitionsausschüsse.

Beispiele für Online-Petitionen

Es kostet nichts, Petitionen einzureichen. Es gibt auch Internetseiten, wo Sie Petitionen starten können. Zum Beispiel bei Open Petition oder Avaaz. Viele Unterschriften bedeuten: Viele Menschen wollen dasselbe, was in der Petition steht. Wenn Sie selbst keine Petition starten wollen, dann können Sie auch einfach nur unterschreiben. So können Sie wichtige Forderungen von anderen Menschen unterstützen. Sie können auch über Facebook, Instagram oder Twitter über gute Petitionen berichten. Auch so können Sie die Forderung unterstützen.

Sie können sich an eine Schlichtungsstelle wenden

Bei einer Schlichtung geht es darum, gemeinsam mit einer neutralen Person eine Lösung für einen Problem zu finden. Mit dieser Lösung sollen beide Seiten einverstanden sein. Die meisten Menschen kennen Schlichtungen von Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen. Aber es gibt noch viel mehr Schlichtungsstellen. Es gibt zum Beispiel eine Schlichtungsstelle beim Bundes-Behindertenbeauftragten. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen des Bundes zu schlichten. Auch in vielen Bundesländern gibt es solche Schlichtungsstellen für Menschen mit Behinderung. 

Unternehmen wie Banken und Versicherungen haben auch oft eine Schlichtungsstelle. Manchmal heißt eine Schlichtungsstelle auch Ombudsstelle, zum Beispiel in vielen Kommunen. Einen Überblick über verschiedene Schlichtungsstellen bietet unter anderem die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland. Das Bundesamt für Justiz hat diese Liste veröffentlicht.

Sie können sich gleichzeitig auf verschiedene Arten wehren

Sie müssen sich nicht unbedingt für eine Art des Wehrens entscheiden. Sie können auch mehrere Arten gleichzeitig oder nacheinander anwenden. Zum Beispiel: Sie können sich beschweren. Und Sie können gleichzeitig öffentlichen Druck machen. Oder: Die Behörden lehnen Ihren Widerspruch ab. Dann können Sie anschließend vor dem Sozialgericht klagen.

Zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2024

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