Zwei Frauen klatschen sich mit den Händen ab und lächeln dabei.

Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können

Es gibt Situationen, da haben Sie vielleicht das Gefühl: Das ist nicht in Ordnung oder ungerecht, was mir gerade passiert. Zum Beispiel, weil Sie ein nicht bekommen, das Sie brauchen. Oder weil Vorgesetzte oder Mitarbeiter*innen einer Behörde Sie schlecht oder ungerecht behandeln. Gegen solche Ungerechtigkeiten können Sie sich wehren. 

Sie können Widerspruch einlegen

Wenn Sie bei Behörden, Versicherungen oder Krankenkassen einen Antrag stellen, bekommen Sie manchmal keine Bewilligung. Dann bekommen Sie zum Beispiel ein Hilfsmittel oder eine Kur nicht. Oft haben Sie aber ein Recht auf das Hilfsmittel oder die Kur. Deswegen kann es sich lohnen, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen.

Im Familien-Ratgeber-Artikel Wie lege ich Widerspruch ein? lesen Sie, wie das geht.

Sie können klagen

Manchmal wird auch Ihr Widerspruch abgelehnt, obwohl Sie das Recht auf das Hilfsmittel oder die -Maßnahme haben. In diesem Fall können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Im Familienratgeber-Artikel Klage vor dem Sozialgericht finden Sie alle wichtigen Informationen dazu. 

Im Artikel „Chronisch krank und keine Rente" erzählt Karina Sturm, wie sie für ihr Recht klagen musste.

Sie können sich beschweren

Ein Mann mit medizinischer Halsstütze im Gespräch mit einer Frau.

Sie können sich bei Unternehmen und Behörden beschweren. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Arbeitgeber*innen Sie bei einer Bewerbung benachteiligen. Oder wenn eine Behörde Ihnen etwas sagt, das falsch ist. Sie können sich auch über Angestellte, wie zum Beispiel Verkäufer*innen, Busfahrer*innen oder Beamt*innen beschweren: zum Beispiel, wenn Sie beleidigt wurden. 

Im Familienratgeber-Artikel "Beschwerde einlegen: diese Möglichkeiten gibt es" erfahren Sie, wie Sie sich beschweren können.

Sie können öffentlichen Druck machen

Ein Streit mit Behörden, Unternehmen oder Krankenkassen ist oft sehr frustrierend. Dann kann es hilfreich sein, wenn Sie Ihr Problem öffentlich machen: Sie können zum Beispiel mit Journalist*innen über Ihren Fall sprechen. Sie können auch eigene Social-Media-Kanäle nutzen, wie zum Beispiel Facebook, Instagram oder TikTok. Es ist nicht so einfach, öffentlichen Druck zu machen. Sie brauchen dafür sehr viele Menschen, die von Ihrem Problem erfahren. Außerdem ist es sehr hilfreich, wenn sich Medien für Ihr Problem interessieren, wie zum Beispiel Zeitungen, Fernseh- oder Radiosender. Doch auch das ist nicht so einfach. Trotzdem kann es sich lohnen.

Im Aktion-Mensch-Artikel „Mach dich sichtbar“ geht es darum: Rollstuhlfahrerin Anastasia Umrik nutzte soziale Medien, um sich gegen ihre Krankenkasse zu wehren.

Sie können Unterschriften sammeln oder selbst eine Unterschriften-Aktion unterschreiben

Sie können mit einer Unterschriften-Aktion eine Forderung stellen. Zum Beispiel, dass die Schule Ihrer Kinder werden soll. Der Fachausdruck für so eine Unterschriften-Aktion ist „“. Petitionen gehen  meistens an eine öffentliche Stelle, zum Beispiel an den Bundestag, eine Politikerin oder einen Bürgermeister.

Petitionen können Sie kostenlos einreichen. 

Im Grundgesetz ist festgeschrieben: Jeder Mensch hat das Recht, sich mit Petitionen an die zuständigen Stellen zu wenden.

Der Bundestag und andere öffentliche Stellen sind verpflichtet, sich alle Petitionen anzusehen. Das heißt: Sie lesen die Petition und diskutieren darüber. Manchmal ändern die Politiker*innen dann zum Beispiel Gesetze. Der Bundestag und andere öffentliche Stellen können Petitionen auch ablehnen. Auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags können Sie Petitionen an den Bundestag einreichen. Auch in den Bundesländern gibt es Petitionsausschüsse.

Warum sind Petitionen sinnvoll?

Viele Unterschriften für eine Petition bedeuten: Viele Menschen wollen, was in der Petition steht. Politiker*innen sehen dadurch, was den Menschen wichtig ist. Vielleicht ändern Sie dann Gesetze oder ändern ihre Meinung.

Mit einer Unterschrift wichtige Petitionen unterstützen

Wenn Sie selbst keine Petition starten wollen, dann können Sie wichtige Petitionen unterschreiben. So können Sie Forderungen unterstützen, die Sie wichtig finden. Sie können auch über Facebook, Instagram oder TikTok über gute Petitionen berichten. Auch so können Sie die Forderung unterstützen

Beispiele für Online-Petitionen

Es gibt unterschiedliche Internetseiten, wo Sie Petitionen starten können: zum Beispiel bei Open Petition, Avaaz oder change.org

Sie können sich an eine Schlichtungsstelle wenden

Bei einer Schlichtung geht es darum, gemeinsam mit einer neutralen Person eine Lösung für ein Problem zu finden. Mit dieser Lösung sollen beide Seiten einverstanden sein. Die meisten Menschen kennen Schlichtungen von Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen. Aber es gibt noch viel mehr Schlichtungsstellen. Es gibt zum Beispiel eine Schlichtungsstelle beim Bundes-Behindertenbeauftragten. Sie hat die Aufgabe, Streit zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen des Bundes zu schlichten. Auch in vielen Bundesländern gibt es solche Schlichtungsstellen für Menschen mit Behinderung. 

Unternehmen wie Banken und Versicherungen haben oft eine Schlichtungsstelle. Manchmal heißt eine Schlichtungsstelle auch Ombudsstelle, zum Beispiel in vielen . Einen Überblick über verschiedene Schlichtungsstellen bietet unter anderem die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland. Das Bundesamt für Justiz hat diese Liste veröffentlicht.

Was bedeutet Schlichtung?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Streit mit einer Behörde. Sie wollen aber nicht vor Gericht gehen und klagen. Dann kann eine Schlichtung helfen. Bei einer Schlichtung hilft eine Person, den Streit zu lösen: Diese Person ist nicht auf Ihrer Seite und auch nicht auf der Seite der Behörde. Diese "neutrale Person" spricht mit Ihnen und der Behörde und versucht, eine Lösung zu finden. 

Sie können sich gleichzeitig auf verschiedene Arten wehren

Sie können sich auf mehrere Arten wehren, gleichzeitig oder auch nacheinander. Zum Beispiel: Sie können sich beschweren. Und Sie können gleichzeitig öffentlichen Druck machen. Oder: Die Behörden lehnen Ihren Widerspruch ab. Dann können Sie anschließend vor dem Sozialgericht klagen.

Zuletzt aktualisiert am 22. November 2024

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