Ein junger Mann mit einer Beinprothese bei der Tomatenernte.

Hilfsmittel - was ist das?

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit unterstützen. Zum Beispiel ein Rollstuhl, eine Prothese oder ein Treppen-Lift. Hilfsmittel gibt es für den privaten Bereich und für den Beruf oder die Ausbildung. Mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin können Sie besprechen, welches Hilfsmittel Sie brauchen. Die Kosten für ein Hilfsmittel zahlt meistens der zuständige Rehabilitations-Träger. Das kann zum Beispiel die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur sein. Beratung zum Thema Hilfsmittel bekommen Sie bei den EUTB-Beratungsstellen.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Das Angebot an Hilfsmitteln ist sehr groß. Hilfsmittel gibt es zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Hilfen zum Bewegen (Mobilitätshilfen). Dazu gehören zum Beispiel Geh-Hilfen, Rollstühle oder auch Hilfsmittel für ein Auto (beispielsweise eine Lenkhilfe oder ein Schwenksitz).
  • Hilfsmittel zur Pflege. Zum Beispiel ein Badewannen-Lift, ein Pflegebett oder eine Notruf-Anlage.
  • Hilfen zur Kommunikation. Zum Beispiel ein Hörgerät, eine Handlupe oder eine besondere Computer-Tastaturen.
  • Hilfsmittel für den Arbeitsplatz. Dazu gehören höhen-verstellbare Arbeitsstühle und Arbeitstische oder bewegliche Greifarme.
  • Auch ein Assistenzhund kann ein Hilfsmittel sein.

Bevor Sie sich für ein bestimmtes Hilfsmittel entscheiden, sollten Sie klären, wer die Kosten übernimmt. Es ist schwierig, für privat gekaufte Hilfsmittel nachträglich Geld zu bekommen.

Wie bekomme ich ein Hilfsmittel?

Muster-Formular "Allgemeine Hilfsmittel-Verordnung".

Gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin können Sie besprechen, welches Hilfsmittel Sie brauchen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen dann das Hilfsmittel verschreiben. In der Fachsprache heißt das: „Verordnung von Hilfsmitteln". Auf der Verordnung sollte so genau wie möglich stehen, welches Hilfsmittel gemeint ist. So ist zum Beispiel bei einem Rollstuhl wichtig, genau das Modell zu benennen, welches Sie brauchen.
Im Hilfsmittel-Verzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen Hilfsmittel, für die die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Jedes Hilfsmittel hat in diesem Verzeichnis eine Nummer. Diese Nummer sollte Ihre Ärztin auf die Verordnung schreiben.
Der Arzt kann auch ein Hilfsmittel verschreiben, das nicht im Verzeichnis steht. Dann übernimmt die Krankenkasse aber meistens nicht die Kosten. Mit der Verordnung (Rezept) gehen Sie dann in ein Geschäft für Hilfsmittel oder in ein Sanitätshaus. Dort erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse zustimmt, bekommen Sie das Hilfsmittel. Einige Hilfsmittel gibt es auch in der Apotheke. Die Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten. Meistens müssen Sie etwas dazu zahlen.
Bei Hilfsmitteln für den Beruf oder die Ausbildung ist der Ablauf anders. Diese müssen Sie meistens bei dem zuständigen Rehabilitations-Träger beantragen. Dazu lesen Sie unten im Text mehr.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Hilfsmitteln?

Manche Hilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmt. Zum Beispiel diese:

Für diese Hilfsmittel müssen Sie maximal zehn Euro pro Monat dazu bezahlen.
Für alle anderen Hilfsmittel gilt: Sie zahlen mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro dazu. In jedem Fall zahlen Sie aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels selbst.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen nichts zuzahlen.

Welches Hilfsmittels ist das richtige für mich?

Es ist wichtig, dass Sie sich über verschiedene Hilfsmittel informieren. Dadurch können Sie besser mitentscheiden, welches Hilfsmittel das richtige für Sie ist. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Modell entscheiden, sollten Sie fragen, ob Sie dafür zusätzliche Kosten bezahlen müssen.
Manchmal ist der richtige Gebrauch von Hilfsmitteln schwierig. Zum Beispiel bei komplizierten technischen Hilfsmitteln, wie etwa eine besondere Computer-Tastatur oder ein spezielles Hörgerät. Um diese Hilfsmittel richtig zu bedienen, brauchen Sie eine Einweisung oder ein Training. Eine Einweisung gehört dazu, wenn Sie ein Hilfsmittel bekommen. Sie brauchen diese Leistung nicht zu bezahlen. Oft ist es gut, das Hilfsmittel zu testen, bevor Sie es bestellen oder kaufen.
Sie sollten auch diese Fragen klären:

  • Was mache ich, wenn mein Hilfsmittel kaputt ist?
  • Muss das Hilfsmittel regelmäßig überprüft werden?
  • Woher bekomme ich Ersatz?

Beraten können Fachgeschäfte für Hilfsmittel und die Sanitätshäuser. Beratung bekommen Sie auch bei den Wohlfahrtsverbänden, den Sozialverbänden oder den EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Tipp: Das richtige Hilfsmittel finden

Auf der Internetseite Rehadat können Sie nach dem passenden Hilfsmittel suchen:
Die Suche ist in fünf verschiedenen Bereichen möglich:

  • Arbeiten und Lernen
  • Sich fortbewegen
  • Kommunizieren
  • Körper pflegen
  • Wohnen und Freizeit gestalten
Zum Rehadat-Hilfsmittel-Finder

Wer bezahlt mein Hilfsmittel?

Wer Ihr Hilfsmittel bezahlt, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Zum Beispiel, ob Sie einen Unfall hatten. Oder ob Sie eine berufliche Rehabilitation machen. Oder ob Sie pflegebedürftig sind.
Wer die Kosten übernimmt, hängt außerdem davon ab, wozu Sie das Hilfsmittel brauchen. Für den privaten Gebrauch übernimmt meist die Krankenkasse die Anschaffung. Manchmal übernehmen die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, das Integrationsamt oder die Arbeitsagentur die Kosten. Zum Beispiel, wenn Sie das Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung brauchen.
Im fünften und im neunten Sozialgesetzbuch (SGB 5 und 9) ist geregelt, wer die Hilfsmittel bezahlt.
 
Viele Informationen zur Finanzierung der Hilfsmittel finden Sie auch auf der Internetseite REHADAT.

Welche Hilfsmittel bezahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel bei einer Behinderung oder zur Pflege. Gegenstände des täglichen Bedarfs gehören nicht dazu, zum Beispiel eine Matratze. Ob ein Gegenstand ein anerkanntes Hilfsmittel ist, können Sie im Hilfsmittel-Verzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung nachsehen.
Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für Hilfsmittel von Schulkindern mit Behinderung. Das kann zum Beispiel eine Braille-Zeile oder die Sprachausgabe für ein blindes Kind sein.
Die Krankenkasse sind nicht zuständig für: 

  • Hilfsmittel am Arbeitsplatz
  • Hilfsmittel für die Ausbildung
  • Hilfsmittel für das Studium.

Wer bezahlt Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung?

Zwei Männer unterhalten sich am Arbeitsplatz. der eine hält eine Prothese in der Hand.

Wenn Sie ein Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung brauchen, bezahlen andere Stellen die Kosten. Das können zum Beispiel diese Rehabilitations-Träger sein:

  • Die Renten-Versicherung bezahlt, wenn Sie mehr als 15 Jahre gearbeitet haben.
  • Die Arbeitsagentur zahlt für alle, die weniger als 15 Jahre gearbeitet haben.
  • Wenn Sie Bürgergeld bekommen, ist das Jobcenter oder die Kommune zuständig.
  • Das Integrationsamt bezahlt Geld an Arbeitgeber, die einen Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung barrierefrei einrichten.
  • Die Gesetzliche Unfall-Versicherung ist zuständig, wenn Sie nach einem Unfall oder wegen einer Berufskrankheit ein Hilfsmittel brauchen.
  • Das Sozialamt kann Kosten übernehmen, wenn keine andere Stelle zuständig ist.

Mehr Infos zu Hilfsmitteln für Beruf und Ausbildung finden Sie auf der Internetseite Rehadat – Hilfsmittel für den Beruf.
 
Wenn Sie nicht wissen, welche Stelle die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt, können Sie bei einer EUTB-Beratungsstelle nachfragen. In Deutschland gibt es mittlerweile fast 700 Beratungsstellen der EUTB.
Die Mitarbeiter*innen sprechen mit Ihnen ab, welche Hilfen Sie brauchen. Außerdem sagen sie Ihnen, welcher Rehabilitationsträger die Kosten bezahlt. Die EUTB-Mitarbeiter*innen helfen Ihnen auch dabei, einen Antrag zu stellen.

Hilfsmittel für den Sport

Manche Menschen mit Behinderung brauchen ein spezielles Hilfsmittel für den Sport. Zum Beispiel eine Sport-Prothese oder einen Sport-Rollstuhl. Wer bezahlt diese Hilfsmittel? Dazu lesen Sie hilfreiche Infos auf der Internetseite der Aktion Mensch:
Hilfsmittelversorgung im Sport. Wer zahlt?

Zuletzt aktualisiert am 13. November 2023

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