Eine Frau zieht mit beiden Händen an einem blauen Gummiband. Die Übung ist Teil einer Physiotherapie.

Reha vor Rente

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie eine Rente bekommen. Das gilt auch, wenn Sie zeitlich nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Rente bezahlt die Rentenversicherung. Das passiert aber nicht automatisch. Bevor die Rentenversicherung der Rente zustimmt, prüft sie immer: Kann stattdessen eine sinnvoll sein? Manchmal kann eine helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dieses Prinzip nennt man „Reha vor Rente“.

Was bedeutet "Reha vor Rente"?

Wenn Sie wegen einer Krankheit weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, können Sie eine Rente bekommen. Diese Rente heißt „Rente wegen “. Die Renten-Versicherung stimmt einer Rente wegen Erwerbsminderung aber nicht sofort zu. Sie prüft zunächst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation sinnvoll sein kann. Manchmal hilft die Reha dabei, Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dann können Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen.
Eine Rente wird erst gezahlt, wenn Sie auch nach einer Rehabilitation nicht wieder voll arbeiten können. Das heißt: Sie können keine sechs Stunden pro Tag arbeiten, egal in welchem Beruf. Es ist möglich, dass Sie zunächst nur eine befristete Rente bekommen. Und zwar dann, wenn die Aussicht besteht, dass Sie nach einiger Zeit doch wieder mehr arbeiten können.
 
Bei der Erwerbsminderung unterscheidet man zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

  • Volle Erwerbsminderung bedeutet: Sie können keine drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Teilweise Erwerbsminderung bedeutet: Sie können keine sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.

Wenn Sie eine Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung bekommen, können Sie weiterhin arbeiten. Sie dürfen dann aber nicht voll arbeiten, sondern nur in Teilzeit. Wenn es keine passenden Teilzeitstellen für Sie gibt, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen .
 

ErwerbsfähigkeitRentenanspruch
weniger als 3 Stunden pro Tagvolle Rente
3 bis 6 Stunden pro Taghalbe Rente
6 Stunden oder mehr pro Tagkeine Rente

Rente oder Reha beantragen?

Online-Reha-Antrag auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Es kann sein, dass Sie unsicher sind: Soll ich wegen meiner Krankheit oder Behinderung die Rente oder doch eher eine Rehabilitation beantragen? In diesem Fall können Sie ohne Sorge eine Rehabilitation beantragen. Falls die Reha abgelehnt wird, gilt Ihr Antrag automatisch als Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Wie Sie eine Reha beantragen, lesen Sie im Familienratgeber-Text Reha und Therapie und auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie Ihren Reha-Antrag auch stellen.

Was ist eine Verletzten-Rente?

Die Verletzten-Rente bekommen Sie, wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder wegen einer Berufskrankheit nicht mehr voll arbeiten können. Hierfür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Die Voraussetzungen für die Verletzten-Rente sind:

  1. Ihre Arbeitsfähigkeit (auch Erwerbs-Fähigkeit genannt) ist um mindestens 20 Prozent geringer als vor dem Unfall oder der Krankheit.
  2. Die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit dauert länger als 26 Wochen.

Höhe der Verletzten-Rente

Die Höhe der Verletzten-Rente hängt davon ab:

  • wie stark Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.
  • wie hoch Ihr Einkommen im Jahr vor dem Unfall oder der Krankheit war.

Die Verletzten-Rente müssen Sie nicht beantragen. Die Unfallversicherung muss von sich aus prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. 
Zu den Arbeitsunfällen gehören auch die Unfälle von Kindern, Schüler*innen und Student*innen in Kindertages-Einrichtungen, Schulen und Hochschulen. Auch für sie besteht ein gesetzlicher Unfallschutz.

Zuletzt aktualisiert am 09. September 2024

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